Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
457_1976 AT

457. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 457. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl.

Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969, 234/1971

und 323/1975, insbesondere dessen §§ 6, 10, 16 und

23, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher

die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und

der Sonderschulen erlassen werden, in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 21/1965, 102/1968,

172/1969, 79/1972, 325/1972, 366/1972, 62/1974 und

349/1975, wird wie folgt geändert

I. Im § 3 hat

1. der erste Satz des Abs. 2 zu lauten

„Für die Sonderschule für körperbehinderte

Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit

der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der

Hauptschule, des Polytechnischen Lehrganges oder

einer Sonderschule anderer Art.",

2. der erste Satz des Abs. 3 zu lauten

„Für die Sonderschule für sprachgestörte Kinder

gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der

Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule,

des Polytechnischen Lehrganges oder einer

Sonderschule anderer Art.",

3. der erste Satz des Abs. 4 zu lauten

„Für die Sonderschule für schwerhörige Kinder

gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der

Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule,

des Polytechnischen Lehrganges oder einer

Sonderschule anderer Art.",

4. der erste Satz des Abs. 5 zu lauten

„Für die Sonderschule für sehbehinderte Kinder

gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der

Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule,

des Polytechnischen Lehrganges oder einer

Sonderschule anderer Art.",

5. der erste Satz des Abs. 6 zu lauten

„Für die Sondererziehungsschule gilt der Lehrplan

der Volksschule, der Hauptschule, des Polytechnischen

Lehrganges oder einer Sonderschule anderer

Art.",

6. der erste Satz des Abs. 7 zu lauten

„Für die Heilstättenschule gilt der Lehrplan der

Volksschule, der Hauptschule, des Polytechnischen

Lehrganges oder einer Sonderschule mit der Maßgabe,

daß an Stelle der darin jeweils vorgesehenen

Stundentafel das Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände vom Schulleiter auf Grund

eines Gutachtens des behandelnden Arztes unter

Bedachtnahme auf den Gesundheitszustand, das Alter

und die Bildungsfähigkeit des Schülers zu bestimmen

ist."

II. Im § 4 Abs. 1 lit. b haben die Worte „und der

für die Ausbauvolksschule vorgesehenen relativen

Pflichtgegenstände" zu entfallen.

III. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)

1. Zweiter Teil (Gesamtwochenstundenzahl und

Stundenausmaß der Pflichtgegenstände) haben in der

Stundentafel und in den Bemerkungen zur Stundentafel

jeweils

a) an Stelle der Worte „Rechnen und Raumlehre"

das Wort „Mathematik",

b) an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die

Worte „Werkerziehung für Knaben",

c) an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die

Worte „Werkerziehung für Mädchen" und

d) an Stelle des Wortes „Handarbeit" das Wort

„Werkerziehung"

zu treten;

2. im vorletzten Absatz des Zweiten Teiles hat der

letzte Satz zu entfallen;

3. Dritter Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs-

und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

haben

a) im Abschnitt „Sachunterricht" an Stelle der

Zwischenüberschrift „Naturgeschichte" die Zwischenüberschrift

„Biologie und Umweltkunde",

b) an Stelle der Überschrift „Rechnen und

Raumlehre" die Überschrift „Mathematik",

c) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben",

d) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen"

zu treten;

4. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes der

Pflichtgegenstände auf die einzelnen Schulstufen)

haben jeweils

a) an Stelle der Überschrift „Rechnen und

Raumlehre" die Überschrift „Mathematik",

b) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen",

c) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben",

d) an Stelle der Überschrift „Naturgeschichte" die

Überschrift „Biologie und Umweltkunde"

zu treten;

5. Sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben

sowie Lehrstoffe der Freigegenstände)

a) hat an Stelle der Überschrift „Bildungs- und

Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände"

die Überschrift „Bildungs- und Lehraufgaben sowie

Lehrstoff der Freigegenstände und unverbindlichen

Übungen" zu treten,

b) ist nach dieser neuen Überschrift „Bildungs- und

Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände

und unverbindlichen Übungen" folgende

Zwischenüberschrift einzufügen

„FREIGEGENSTÄNDE",

c) sind nach der Zwischenüberschrift „Freigegenstände"

folgende Freigegenstände mit ihren bisherigen

Bildungs- und Lehraufgaben sowie ihrem

bisherigen Lehrstoff in der angeführten Reihenfolge

anzuführen, wobei jeweils der Klammerausdruck

„Freigegenstand" tu entfallen hat

Kurzschrift, Maschinschreiben, Englisch,

d) ist nach dem Freigegenstand „Englisch" die

Zwischenüberschrift „UNVERBINDLICHE

ÜBUNGEN" einzufügen,

e) sind nach der Zwischenüberschrift „Unverbindliche

Übungen" die unverbindlichen Übungen

„Chorgesang", „Spielmusik (Instrumentalmusik)"

und „Leibesübungen" mit ihren bisherigen Bildungs- und

Lehraufgaben sowie ihrem bisherigen Lehrstoff

anzuführen, wobei jeweils der Klammerausdruck

„(unverbindliche Übung)" zu entfallen hat,

f) ist nach der unverbindlichen Übung „Leibesübungen"

die unverbindliche Übung „Schulspiel"

einzufügen

„Schulspiel

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufbauend vom dritten Schuljahr an soll dem Kind

durch das „Schulspiel" die Möglichkeit einer

intensivierten Beschäftigung mit dem Spiel in allen

produzierenden und reproduzierenden Varianten

geboten werden. Darüber hinaus soll die bewußte

Auseinandersetzung mit dem Spielstoff und den

möglichen Formen seiner Darstellung Einsichten in

Elementarforderungen der darstellenden Kunst vermitteln

helfen.

Lehrstoff

Improvisation - gespielte Geschichten, Erzähl- und

Lesestoffe.

Handlungspantomimen - Alltagssituationen,

Ereignisse, Märchen, Lebenssituationen - Alltagssituationen

mit kleinen Konflikten im Dialog gespielt.

Scharaden - Kurzszenen mit Handlung als Rätsel.

Entscheidungsspiele - einfache Art mit äußerem

Konflikt, der im Spiel frei zu entscheiden ist. Spiel

nach vorgeformten Texten: Bewegungsspiele, bei

denen das „Volk" Spielträger ist.

Berufskundliche Information

Bildungs- und Lehraufgabe

Berufskundliche Informationen dienen der allgemeinen

Vorbereitung auf den Beruf und sollen dem

Schüler in der Berufsentscheidung helfen. Sie sollen

die Begegnung mit der Arbeitswelt vorbereiten,

darüber hinaus aber das Sinnganze der Berufsarbeit

vor Augen führen. Der Unterricht soll die Freude an

einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch

falsche Erwartungen richtigstellen. Unter Bedachtnahme

auf die Zusammensetzung der Schülergruppen

sollen die Schüler ihre eigene Neigung und Eignung

besser abschätzen lernen.

Lehrstoff

Die Schüler sollen einen ihrer Fassungskraft

angemessenen Einblick in die Arbeits- und Berufswelt

wie auch in die wesentlichen Vorgänge und

Probleme von Wirtschaft und Gesellschaft erhalten.

Die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes

gewinnt besondere Bedeutung. Dabei kann, wo dies

möglich ist, die Begegnung mit der Arbeits- und

Berufswelt der Erwachsenen herbeigeführt werden.

Der Berufsorientierung dienen auch die audiovisuellen

Anschauungsmittel.

Wege in den Beruf.

Berufsaufgabe, Arbeitsverrichtungen, Eignungsanforderungen,

die Stellung des Berufes in der

wirtschaftlichen Entwicklung, die Aufstiegsmöglichkeiten

und die Wege der beruflichen Fortbildung.

Der Mensch und die Arten der Arbeit.

Grundlagen der Arbeitsleistung (psychische und

physische Belastbarkeit, Arbeitseignung, Ermüdung,

Erholung; Leistungsgrad, Leistungswille, Leistungsgrenzen);

Arbeitsumwelt (Arbeitsraum, Arbeitszeit,

Betriebsklima); Arbeitsschutz (Arbeitshygiene, technischer

Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Schutz der

Jugendlichen und der Frau im Arbeitsprozeß,

Arbeitsrecht, Arbeitsinspektorate); Rechte und

Pflichten der Sozialpartner; Sozialversicherung;

Rationalisierung und Automation; Entgelt für Arbeit;

Kollektivverträge. Einführung in die Formen der

Zusammenarbeit, wie sie die verschiedenen Betriebserfordernisse

bedingten (Betriebshierarchie; Einzelarbeit

bzw. Gruppenarbeit, Teamwork).

Das Verständnis für die Verantwortung des

arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft,

dem Betrieb, der Gesellschaft und dem

Staat soll geweckt werden.

Die organisatorische Verflechtung verschiedener

Berufstätigkeiten in der Wirtschaft soll sinnfällig

werden."

IV. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)

1. Zweiter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß

der Unterrichtsgegenstände)

a) haben in der lit. a (Stundentafel für den Ersten

und Zweiten Klassenzug), lit. b (Stundentafel für

Hauptschulen mit beiden Klassenzügen in einer

Klasse) jeweils

aa) an Stelle des Wortes „Naturgeschichte" die

Worte „Biologie und Umweltkunde",

bb) an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die

Worte „Werkerziehung für Knaben",

cc) an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die

Worte „Werkerziehung für Mädchen"

zu treten;

b) hat in der lit. a (Stundentafel für den Ersten und

Zweiten Klassenzug) an Stelle des Abschnittes

„Freigegenstand" zu treten

c) hat in lit. b „Stundentafel für Hauptschulen mit

beiden Klassenzügen in einer Klasse" an Stelle der

Fußnote „Freigegenstände wie in Abschnitt a" die

Fußnote „Freigegenstände, unverbindliche Übungen

und Förderunterricht wie in Abschnitt a" zu treten;

d) sind nach lit. b „Stundentafel für Hauptschulen

mit beiden Klassenzügen in einer Klasse" folgende

Stundentafeln anzufügen

e) erhält lit. c „Bemerkungen zu den Stundentafeln"

die neue Bezeichnung „e";

f) neue lit. e „Bemerkungen zu den Stundentafeln"

aa) haben jeweils an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit"

die Worte „Werkerziehung für Knaben",

an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die Worte

„Werkerziehung für Mädchen" und an Stelle der

Worte „Knaben- bzw. Mädchenhandarbeit" die

Worte „Werkerziehung für Knaben bzw. Werkerziehung

für Mädchen" zu treten,

bb) ist dem letzten Absatz folgender Absatz

anzufügen

„Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr

und Klasse höchstens insgesamt dreimal für

eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen

eingerichtet werden. Der Schüler kann jedoch den

Förderunterricht je Unterrichtsjahr nur in höchstens

zwei Unterrichtsgegenständen besuchen, wobei für

jeden Schüler lediglich der Besuch von höchstens

zwei Kursen desselben Unterrichtsgegenstandes

zulässig ist."

2. Dritter Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs-

und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte"

folgender Abschnitt zu treten

„Biologie und Umweltkunde

Die Schüler der ersten und der zweiten Klasse

sollen die Ganzheitsstruktur des menschlichen

Organismus als Voraussetzung für die Bejahung einer

gesunden Lebensführung erfassen und in das Werden

und Reifen des Menschen Einsicht gewinnen sowie

seine Eingliederung in das Naturganze und die aus

seiner Sonderstellung erwachsende Verantwortung

erkennen.

Den Schülern der ersten und zweiten Klasse sind

ausreichende Kenntnisse über charakteristische Vertreter

der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches,

insbesondere der Heimat und unter Beachtung

jener, die für den Menschen Bedeutung haben, zu

vermitteln. Dabei sind die Zusammenhänge zwischen

Körperbau, Lebensweise und Umwelt möglichst auf

Grund der unmittelbaren Beobachtung zu berücksichtigen.

Das Verständnis für die verwandtschaftlichen

Zusammenhänge im Tier- und Pflanzenreich

und für die darauf beruhende Einordnung in

systematische Gruppen ist zu wecken. Ein Einblick in

die wechselseitigen Beziehungen zwischen den

Organismen und ihrer Umwelt ist zu geben.

Während in der ersten und zweiten Klasse

biologische und ökologische Einsichten im Zuge der

exemplarischen Behandlung von Tieren und Pflanzen

gewonnen werden, stehen diese in der dritten und

vierten Klasse aufgrund der altersgemäßen Fähigkeit

der Schüler dieser Schulstufen, stärker abstrahieren zu

können, im Vordergrund. Die Erziehung zum

verantwortungsbewußten Verhalten wird nun in

zunehmendem Maß zur zentralen Aufgabe eines auf

den Menschen bezogenen Unterrichtes.

Einfache Kenntnisse über Entstehung und Aufbau

der Erde, in die Kräfte, die die Erdkruste verändern,

in den geologischen Aufbau Österreichs sowie einiger

für die Wirtschaft und Technik wichtiger Mineralien

und Gesteine unseres Landes sind zu vermitteln.

Verständnis für die Entwicklung der Lebewesen im

Laufe der Erdgeschichte ist anzubahnen.

Aus der Kenntnis der Vorgänge und Zusammenhänge

in der belebten und unbelebten Natur und aus

dem Wissen um ihre bisherige Entwicklung soll ein

Umweltbewußtsein entwickelt werden, das auf die

Ehrfurcht vor der Natur gegründet ist und sich

praktisch in der Bereitschaft zum Umweltschutz und

im Streben nach Erforschung der Natur äußert.

Didaktische Grundsätze

Aus der Vielfalt des Unterrichtsgutes ergibt sich die

Notwendigkeit einer gezielten und sorgfältigen

Auswahl, damit ein gründliches Durcharbeiten ohne

Überlastung möglich ist.

Bei der Besprechung einzelner Naturobjekte sind

die heimischen, die wirtschaftlich oder sonstwie

bedeutsamen Vertreter zu bevorzugen. Jedes Lebewesen

soll in Beziehung zu seinem Lebensraum

behandelt werden, um Eigentümlichkeiten des

Körperbaues und der Lebensweise verständlich zu

machen. Die Einordnung nach dem Gesichtspunkt

der natürlichen Verwandtschaft hat erst nach

Behandlung einer größeren Anzahl von Einzelformen

zu erfolgen. Eine Anhäufung von zusammenhanglosem

Gedächtnisstoff ist zu vermeiden, vielmehr sollen

die Tatsachen zueinander in Beziehung gesetzt und

die Zusammenhänge aufgezeigt werden. Trotzdem ist

darauf zu sehen, daß die Schüler eine angemessene

Anzahl von Tieren, Pflanzen, Gesteinen und

Mineralen kennen, besonders solche der Heimat.

Die den jeweiligen Lehrinhalten in der Stoffverteilung

zugeordneten Schwerpunkte haben keine

einschränkende Bedeutung. Sie sollen lediglich

aufzeigen, daß die Schüler bei dieser Gelegenheit

erstmalig mit diesen Begriffen konfrontiert werden

oder daß dieser Gesichtspunkt bei der Besprechung

zu beachten ist.

Die objektbezogene Behandlung des Lehrstoffes

der ersten und zweiten Klasse hat über die ökologisch

ausgerichtete Stufe der dritten Klasse die Grundlage

zu einer zusammenfassenden, altersgemäßen, humanbiologischen

Übersicht in der vierten Klasse zu

schaffen. Die Probleme der Hygiene und jene einer

gesunden Lebensführung sowie die Entwicklung des

Umweltbewußtseins sind durchgehende Unterrichtsprinzipien.

Aus dem Unterricht erwachsende Fragen zur

Sexualerziehung sind in einer der geistigen und

sittlichen Reife der Schüler entsprechenden Weise auf

jeder Schulstufe zu behandeln.

Es soll aus diesem Wissen ein Bewußtsein

entwickelt werden, das auf Verantwortung gegenüber

dem Partner, dem eigenen Körper und der Ehrfurcht

vor dem werdenden Leben gegründet wird.

Möglichkeiten zu Querverbindungen mit anderen

Unterrichtsgegenständen sollen ausgenützt werden.

Aus diesem Grunde wird empfohlen, den Unterricht

der vierten Klasse mit der Geologie zu beginnen.

Die Arbeitsweisen des Beobachtens, Untersuchens,

Vergleichens und das Festhalten der Ergebnisse sind

systematisch auszubauen. Die dazu notwendigen

Fertigkeiten im Gebrauch der entsprechenden Behelfe

(Lupe, Mikroskop usw.) sind zu erarbeiten.

Weiters werden empfohlen: Pflege und Beobachtung

von Aquarien und Terrarien, Zimmerpflanzen

sowie Haus- und Stubentieren. Anlegen einfacher

Sammlungen (z. B. Blätter, Früchte, Conchylien).

Bestimmungsübungen. Keimungsversuche.

Die zur Verfügung stehenden audiovisuellen

Lehrmittel sollen sinnvoll eingesetzt werden. Der

Unterricht hat zu selbständigen Beobachtungen in der

freien Natur anzuregen; Lehrausgänge sind, wo die

Möglichkeit besteht, durchzuführen. Je nach den

Gegebenheiten sollen in den Unterricht verschiedene

Beobachtungsaufgaben, Untersuchungen und Versuche

einbezogen werden.

Steht eine entsprechende Gartenfläche zur Verfügung,

sollte sie in den Dienst des praxisbezogenen

Unterrichtes gestellt werden.

Bei passenden Gelegenheiten ist auf Naturschönheiten

und Naturdenkmäler Österreichs und des

Auslandes sowie auf hervorragende Leistungen

bedeutender Gelehrter hinzuweisen."

b) haben

aa) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben",

bb) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen"

zu treten.

3. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die

einzelnen Klassen) Abschnitt A (Erster Klassenzug)

a) Erste Klasse

aa) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte"

folgender Abschnitt zu treten

„Biologie und Umweltkunde

Der Mensch

Körperbau: Organe und deren Zusammenspiel in

einfachen Grundzügen. Hinweise auf gesunde

Lebensführung (Körperpflege, richtige Ernährung).

Häufige umweltbedingte Störungen (Lärm,

Umweltverschmutzung .. .).Unfallverhütung. Einige

Maßnahmen der Ersten Hilfe.

Geschlechtsorgane und ihre Funktionen in einfachen

Grundzügen - Vorbereitung auf die Pubertät.

Säugetiere und Vögel.

Haustiere und ihre Wildformen in Beziehung und

im Vergleich zum Menschen; einige einheimische und

ausländische Verwandte. Vertreter der wegen ihrer

wirtschaftlichen Bedeutung oder besonderen Anpas-

sung an ihren Lebensraum und wegen ihrer

Lebensweise bedeutsamen Gruppen in Auswahl

Nagetiere, Insektenfresser, Flattertiere, Robben,

Wale, Rüsseltiere, Affen; Beuteltiere, Kloakentiere.

Singvögel, Spechte, Greifvögel, Eulenvögel, Kuckucksvögel,

Sumpfvögel, Watvögel, Möwenvögel,

Ruderfüßer, Taucher, Papageien, Pinguine; Strauße.

Bedrohte Tierarten.

Blütenpflanzen

Am Beispiel einiger Frühblüher: Bau und Funktion

von Wurzel, Stamm, Laubblatt und Blüte, Bestäubung

und Befruchtung. Zusammenhang zwischen

Blütenbau und Insektenbesuch. Same und Frucht.

Anpassung an die besonderen Lebensbedingungen.

Obstbäume: Züchtung und Pflege.

Im Rahmen der Pflanzenkunde sind einige

kennzeichnende bzw. wirtschaftlich bedeutsame

Vertreter aus folgenden Familien zu besprechen

Liliengewächse, Primelgewächse, Hahnenfußgewächse,

Schmetterlingsblütler.

Einige Zierpflanzen und Unkräuter.

Kenntnis geschützter Pflanzen."

bb) haben an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben"

und an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu

treten.

b) Zweite Klasse

aa) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte"

folgender Abschnitt zu treten

„Biologie und Umweltkunde

Anhand ausgewählter Beispiele sind unter Berücksichtigung

des Zusammenhanges zwischen Körperbau,

Lebensweise und Lebensraum Vertreter folgender

Gruppen zu besprechen (Tiere aus heimischen

Lebensräumen und solche mit Bedeutung für den

Menschen sind zu bevorzugen).

Kriechtiere

Kennzeichnende in- und ausländische Vertreter der

Eidechsen, Schlangen, Schildkröten und Krokodile.

Verhalten bei der Begegnung mit Schlangen.

Lurche

Frosch- und Schwanzlurche, Übergang vom

Wasser- zum Landleben, Verwandlung. Die Rolle der

Kriechtiere und Lurche bei der biologischen Schädlingsbekämpfung.

Naturschutz.

Fische

Einrichtungen für den Lebensraum Wasser. Einige

wichtige heimische Fischarten und ihre wirtschaftliche

Bedeutung. Fischzucht; Fischregionen; Gefahren

der Wasserverschmutzung, Kläranlagen. Für die

Welternährung wichtige Meeresfische. Fischfang,

Ursachen des Rückgangs der Erträge. Sonderanpassungen

(z. B. Bodenfische, Tiefseefische, Korallenfische

u. a.). Zierfische.

Weichtiere

Schnecken, Muscheln, Kopffüßer. Ausschöpfen

der Nahrungsquellen durch Verschiedenartigkeit der

Nahrung (Raspier, Filtrierer, Jäger); wirtschaftliche

Bedeutung. Gesteinsbildung.

Stachelhäuter

Symmetrie; Wassergefäßsystem; Regeneration.

Krebse

Außenskelett - Gliederung - Häutung, wirtschaftliche

Bedeutung.

Hohltiere

Polypen und Quallen, Vermehrung durch Knospung

und Tierstöcke, Korallen als Riffbildner.

Schwämme

Stockbildung - wirtschaftliche Nutzung.

Blütenpflanzen

Korbblütler, Doldengewächse.

Weitere Vertreter der Lilienartigen und der

Hahnenfußgewächse: Rosengewächse, Lippenblütler,

Nachtschattengewächse.

Im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Menschen

und unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen

ihres Standortes.

Pilze

Speisepilze, ungenießbare und giftige Pilze. Richtiges

Pilzesammeln, Pilzvergiftungen und Gegenmaßnahmen.

Biologische Bedeutung.

Der Jahresablauf in der Natur

Blattformen; Aufgaben des Blattes, Laubfall,

Fruchttypen; Verbreitung der Früchte und Samen.

Überwinterung von Pflanzen und Tieren.

Erkennen der wichtigsten Bäume und Sträucher im

Winter.

Laubausbruch und Frühblüher, Langtag- und

Kurztagpflanzen.

Wind- und Insektenbestäubung.

Lebensraum Wald

Unterschied Wald - Forst. Laub-, Misch- und

Nadelwald.

Die wichtigsten bestandbildenden Arten, Stockwerkbau.

Tiere im Wald (Überhänge); einfache

Nahrungsketten. Waldnutzung (Rohstoffquelle,

Erholungsraum, Schutzfunktion, Gefahren der Entwaldung);

Klimafaktor. Richtiges Verhalten im Wald.

Naturschutz."

bb) haben an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben"

und an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu

treten;

c) Dritte Klasse

aa) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte"

folgender Abschnitt zu treten

„Biologie und Umweltkunde

Spinnentiere

Fangeinrichtungen; Außenverdauung, Ökologische

Bedeutung. Tausendfüßer und Regenwürmer als

wichtige Bodentiere.

Schmarotzende Würmer

Außen- und Innenschmarotzer.

Insekten

Besprechung wichtiger Vertreter aus verschiedenen

Ordnungen mit vollkommener, unvollkommener und

ohne Verwandlung. Einblick in Formenfülle.

Staatenbildung. Nutz- und Schadinsekten. Zucht

und Bekämpfung.

Die Zelle als Baustein der Lebewesen.

Einzeller

Arbeitsteilung in der Zelle, Ökologische Bedeutung.

Krankheitserreger.

Gesteinsbildner.

Lagerpflanzen

Algen. Sauerstoffproduktion; Primärproduzenten.

Pilze. Schimmelpilze. Penicillin. Hefe. Pflanzenkrankheiten.

Flechten. Symbiose. Pionierpflanzen.

Bakterien. Verwesung, Fäulnis, Gärung. Bedeutung

für die Bodenbildung. Konservierung; Krankheitserreger,

Impfung, Desinfektion. Verhütung von

Infektionskrankheiten.

Moose und Farnpflanzen

Bedeutung für den Wasserhaushalt der Natur.

Torf, Braunkohle, Steinkohle.

Bau und Leben der Blütenpflanzen

Keimung und Keimungsbedingungen, Wachstum,

Ernährung, Wasserhaushalt; vegetative Vermehrung.

Lebensräume

Wohnung und Haus: Erwünschte Mitbewohner

und deren Pflege (Zimmerpflanzen und Stubentiere,

Aquarium, Terrarium). Unerwünschte Mitbewohner

und deren Bekämpfung (Nahrungskonkurrenten,

Holz- und Textilverzehrer, Parasiten, Krankheitserreger

und Krankheitsüberträger). Hinweis auf lebensfreundliche

Gestaltung des Wohnbereiches.

Garten: Die wichtigsten Gemüse- und Gewürzpflanzen,

Zierblumen, Gartenarbeiten (Rasenpflege)

u. a. Düngungsprobleme. Obstbäume und Beerensträucher.

Erwünschte und unerwünschte Kulturfolgen.

Einfache Nahrungsketten. Verantwortungsbewußte

Schädlingsbekämpfung, Ökologisch sinnvolle

Gestaltung des Gartens.

Weingarten: Rebensorten; Kultivierungsformen;

Arbeiten.

Acker und Feld: Getreidearten als Vertreter der

Gräser. Die wichtigsten bei uns angebauten Getreidesorten.

Hackfrüchte, Öl-, Faser- und Futterpflanzen.

Verwertung. Feldarbeiten. Probleme der Monokulturen

und Kulturrassen. Unerwünschte Feldbewohner

(Unkräuter, Pilze, Tiere) und deren sinnvolle

Bekämpfung (Wuchs- und Blühhormone, Saatgutbeizung,

Sprühgifte). Überdüngung. Ansammlung und

Verlagerung von Schadstoffen. Umweltschutz.

Feldrain und Hecke: Funktion als Restfläche

natürlicher Lebensräume zwischen den Feldern und

als Windschutzgürtel. Unterschlupf für Schädlingsvertilger

und Bodenorganismen.

Moor: Funktion als Wasserspeicher. Verlandung.

Wiese: Künstliche und natürliche Wiese. Wiesenpflanzen

und Wiesentiere, deren Anpassung an Mahd

und Beweidung. Geschützte Wiesenpflanzen. Orchideen.

Das Meer, der größte Lebensraum: Sandstrand und

Felsenküste; Schelf, Hoch- und Tiefsee. Bedeutung

für die Ernährung der Menschheit und für die

Sauerstoffproduktion. Gefahren der Meeresverschmutzung.

Mineralische Bodenschätze

Abbau und wirtschaftliche Bedeutung einiger in

Österreich vorkommender Bodenschätze, Entstehung,

Fundorte. Eigenschaften der Minerale.

Der Boden als wichtige Grundlage der Ernährung

Bodenbildung. Leben im Boden. Bodenarten.

Veränderungen durch den Menschen: Düngung,

Bewässerung; Raubbau.

Welternährungsprobleme."

bb) haben an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben"

und an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu

treten;

d) Vierte Klasse

aa) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte"

folgender Abschnitt zu treten

„Biologie und Umweltkunde

Geologie

Entstehung und Aufbau der Erde. Kräfte, die die

Erdkruste verändern: innere Kräfte - Erstarrungsgesteine,

äußere Kräfte - Absatzgesteine, Gebirgsbildung

- Umwandlungsgesteine, Geologische Übersicht

von Österreich.

Die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der

Erdgeschichte

Erdzeitalter, Fossilien und deren Entstehung.

Leitfossilien-Durchläufer, Stammesgeschichte des

Menschen.

Der Mensch

Der menschliche Körper: Bau, Funktion und

Zusammenspiel seiner Organe; Gesunderhaltung -

Störungen, Verletzungen, Krankheiten; Unfallverhütung

- Erste Hilfe.

Bewegungsapparat

Skelett und Muskulatur. Gute Haltung - Haltungsfehler,

Fußschäden.

Organe des Stoffwechsels

Verdauungsorgane, Grundzüge der Ernährungslehre.

Vitamine, Atmungsorgane - Künstliche Beatmung

und Herzmassage.

Blut und Blutkreislauf. Blutgruppen, Rhesusfaktor

und Blutübertragung, Ausscheidungsorgane.

Haut- und Sinnesorgane

Steuerungssysteme.

Nervensystem - Schädigungen durch Umwelteinflüsse

(„Reizüberflutung"). Suchtgifte und ihre

Auswirkungen, Medikamentenmißbrauch.

Geschlechtsorgane

Zeugung, Befruchtung, Schwangerschaft und

Geburt. Nachgeburtliche Entwicklung. Probleme der

menschlichen Sexualität. Familienplanung durch

Geburtenregelung. Geschlechtskrankheiten.

Erste Hilfe

Grundzüge der Hauskrankenpflege. Hausapotheke.

Vererbungslehre

Einfache Vererbungsregeln, Erscheinungsbild -

Erbbild. Modifikation - Mutation. Tier- und

Pflanzenzucht; Bedeutung für die Lösung der

Welternährungsprobleme.

Vererbung beim Menschen

Verhaltenslehre.

Ähnlichkeiten und Unterschiede im Verhalten von

Tier und Mensch: Angeborenes und erlerntes

Verhalten (Balz, Territorialverhalten, Dreh- und

Demutstellung und ihre Bedeutung für die Erhaltung

der Art, Brutfürsorge - Brutpflege u. a.). Möglichkeiten

der Verständigung.

Lebensräume des Hochgebirges

Krummholzregion; Almregion; Fels- und Eisregion.

Der Fluß als offener, der See als geschlossener

Lebensraum.

Das ökologische Gleichgewicht

Stoffkreisläufe, Produzenten, Konsumenten und

Destruenten (Reduzenten), dargestellt an kennzeichnenden

Biotopen.

Eingriffe in das ökologische Gleichgewicht -

Umweltschutz.

Wasser

Veränderungen des Grundwasserspiegels durch

Trockenlegung und Flußregulierung; Veränderungen

der Temperatur, des Sauerstoff- und Nährstoffgehaltes

des Wassers, Kraftwerkbau; Gewässergüte;

Kläranlagen.

Boden

Zivilisationslandschaft - Gefahr der Zersiedelung.

Produktionslandschaft - intensive Nutzung im

Hinblick auf das Welternährungsproblem (Bevölkerungsexplosion).

Eingriffe durch Düngung, Bewässerung, Raubbau,

Verschmutzung (Müll, chemische Gifte).

Erholungslandschaft - Natur- und Landschaftsschutzgebiet,

Naturparks.

Luft

Verschmutzung durch Abgase.

Gefahren der Radioaktivität."

bb) haben an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben"

und an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu

treten;

4. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die

einzelnen Klassen) Abschnitt B (Zweiter Klassenzug)

haben im Abschnitt „Zweite bis vierte Klasse" jeweils

a) an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die

Worte „Werkerziehung für Knaben",

b) an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die

Worte „Werkerziehung für Mädchen",

c) an Stelle der Worte „Knaben- und Mädchenhandarbeit"

die Worte „Werkerziehung für Knaben

und Werkerziehung für Mädchen",

d) an Stelle des Wortes „Naturgeschichte" die

Worte „Biologie und Umweltkunde"

zu treten;

5. Sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben

sowie Lehrstoff der Freigegenstände und unverbindlichen

Übungen)

a) ist nach der Überschrift „Bildungs- und

Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände

und unverbindlichen Übungen" die Überschrift

„FREIGEGENSTÄNDE" einzufügen,

b) sind nach der Überschrift „Freigegenstände"

folgende Freigegenstände mit ihren bisherigen Bildungs-

und Lehraufgaben sowie ihrem bisherigen

Lehrstoff in der angeführten Reihenfolge anzuführen,

wobei jeweils der Klammerausdruck „(Freigegenstand)"

zu entfallen hat

Latein, Lebende Fremdsprache, Esperanto,

Maschinschreiben,

c) ist nach dem Freigegenstand „Maschinschreiben"

die Überschrift „UNVERBINDLICHE

ÜBUNGEN" einzufügen,

d) sind nach der Überschrift „Unverbindliche

Übungen" die unverbindlichen Übungen „Chorgesang"

und „Spielmusik" mit ihren bisherigen

Bildungs- und Lehraufgaben sowie ihrem bisherigen

Lehrstoff anzuführen, wobei jeweils der Klammerausdruck

„(Unverbindliche Übung)" zu entfallen hat,

e) sind nach der unverbindlichen Übung „Spielmusik"

folgende unverbindliche Übungen aufzunehmen

und haben zu lauten

„Schulspiel

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Darstellung eines Stoffes im Schulspiel ist ein

kreativer Prozeß, der alle Schüler zu erfassen hat. Die

Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die

Vorbereitungsarbeiten wie etwa Beschaffung und

Herstellung von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten

oder Einladungen.

Lehrstoff

Im Schulspiel sind Lernprozesse in bestimmten

Fachbereichen zu initiieren, zu unterstützen und zu

fördern, und zwar in erster Linie durch

Anregungen von Denk- und Lernprozessen in

Spielhandlungen; Verdeutlichen von Konfliktsituationen

durch das Spiel; Durchspielen von Konfliktlösungsversuchen;

Simulieren von Handlungsabläufen in Lebenssituationen

„als ob";

Schaffen von Sprachlernsituationen;

Nachvollziehen dramatischer Texte.

Als Spielform sind einzusetzen: Kleinspielformen

(gesellige Spiele, Etüden in pantomimischer Darstellung,

Stegreifspiel, Scharaden), Situationsspiel, Szenenspiel,

Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte,

Hearing, Diskussion, Verhandlung), selbsterarbeitetes

Spiel, Textspiel, Pantomime (Spielhandlungen

nach Kurzgeschichten oder Lebenssituationen), Maskenspiel

(allenfalls mit Halbmasken), Menschenschattenspiel,

Figurenschattenspiel und Puppenspiel (auch

mit großen Puppen, die den Träger sichtbar werden

lassen).

Schachspiel

Bildungs- und Lehraufgaben

Erlernen der Regeln des Schachspiels unter

Berücksichtigung unterschiedlicher Vorkenntnisse.

Üben im Konzentrieren auf bestimmte Spielabläufe,

im Überblicken komplizierter Situationen, im Aufbau

und der Durchführung eines Planes mit Abschätzen

der möglichen Auswirkungen. Erziehung zu logischsystematischem

Denken.

Lehrstoff

Das Schachbrett und seine Einteilung. Benennung

der Felder unter Andeutung eines Koordinatensystems.

Gangart der einzelnen Figuren einschließlich

der Sonderfälle Rochade, Schlagen en passant,

Verwandlung des Bauern. Notation.

Schachbieten und Mattsetzen, das Patt.

Einführung in die gebräuchlichsten Eröffnungen

(Italienisch, Spanisch, Russisch, Schottisch, Sizilianisch,

Französisch), allenfalls andere Eröffnungen für

Fortgeschrittene. Spezielle Eröffnungslehre der italienischen

Partie (Grecco- und Möller-Angriff, Preußische

Variante).

Die Position im Schachspiel. Bedeutung des

„schwachen" Bauern und der „starken" Felder für

den Springer. Wert der offenen Linien.

Der Begriff „Gambit". Handhabung der Schachuhr.

Die Blitzpartie.

Durchspielen von Musterpartien, wobei unter

Berücksichtigung des Niveaus eine entsprechende

Auswahl zu treffen ist.

Nach regionaler Möglichkeit Organisation von

Turnieren.

Einiges aus der Geschichte des Schachspiels.

Berufskundliche Information

Bildungs- und Lehraufgabe

Die berufskundlichen Informationen dienen der

allgemeinen Vorbereitung auf den Beruf und sollen

dem Schüler in der Berufsentscheidung helfen. Sie

sollen die Begegnung mit der Arbeitswelt vorbereiten,

darüber hinaus aber das Sinnganze der Berufsarbeit

vor Augen führen. Der Unterricht soll die Freude an

einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch

falsche Erwartungen richtigstellen. Unter Bedachtnahme

auf die Zusammensetzung der Schülergruppen

sollen die Schüler ihre Neigung und Eignung besser

abschätzen lernen.

Lehrstoff

Die Schüler sollen einen ihrer Fassungskraft

angemessenen Einblick in die Arbeits- und Berufswelt

wie auch in die wesentlichen Vorgänge und

Probleme von Wirtschaft und Gesellschaft erhalten.

Die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes

gewinnt besondere Bedeutung. Dabei kann, wo dies

möglich ist, die Begegnung mit der Arbeits- und

Berufswelt mit Erwachsenen herbeigeführt werden.

Der Berufsorientierung dienen auch die audiovisuellen

Anschauungsmittel.

Wege in den Beruf.

Berufsaufgabe, Arbeitsverrichtungen, Eignungsanforderungen,

die Stellung des Berufes in der

wirtschaftlichen Entwicklung, die Aufstiegsmöglichkeiten

und die Wege der beruflichen Fortbildung.

Der Mensch und die Arten der Arbeit; Grundlagen

der Arbeitsleistung (psychische und physische

Belastbarkeit, Arbeitseignung, Ermüdung, Erholung;

Leistungsgrad, Leistungswille, Leistungsgrenzen);

Arbeitsumwelt (Arbeitsraum, Arbeitszeit, Betriebsklima);

Arbeitsschutz (Arbeitshygiene, technischer

Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Schutz der Jugendlichen

und der Frau im Arbeitsprozeß, Arbeitsrecht,

Arbeitsinspektorate); Rechte und Pflichten der

Sozialpartner; Sozialversicherung; Rationalisierung

und Automation; Entgelt für die Arbeit; Kollektivverträge;

Einführung in die Formen der Zusammenarbeit,

wie sie die verschiedenen Betriebserfordernisse

bedingen (Betriebshierarchie; Einzelarbeit bzw.

Gruppenarbeit, Teamwork).

Das Verständnis für die Verantwortung des

arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft,

dem Betrieb, der Gesellschaft und dem

Staat soll geweckt werden.

Die organisatorische Verflechtung verschiedener

Berufstätigkeiten in der Wirtschaft soll sinnfällig

werden."

6. sind dem Sechsten Teil (Bildungs- und

Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände

und unverbindlichen Übungen) folgender siebenter

Teil und achter Teil anzufügen

„SIEBENTER TEIL

SONDERFORMEN DER HAUPTSCHULE

HAUPTSCHULE MIT BESONDERER

BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN

AUSBILDUNG

Musikerziehung

Bildungs- und Lehraufgabe

Singen, instrumentales Musizieren und bewußtes

Hören sollen zu einem engen persönlichen Kontakt

des Schülers mit der Musik führen. Die Ausbildung

des Gehörs, der Singstimme und die Erlernung des

Spieles auf einem oder mehreren Instrumenten stehen

dabei im Vordergrund. Sie werden von der

Erwerbung der notwendigen Kenntnisse aus Musikkunde,

Tonsatzlehre und Musikgeschichte begleitet.

Betrachtungen exemplarisch ausgewählter Werke der

musikalischen Literatur, besonders der europäischen

und der österreichischen, sollen nicht nur einen

Überblick über die Musikgeschichte vermitteln,

sondern auch zu einer kritischen Haltung zum

Gehörten überhaupt führen. Schöpferisches Musizieren

soll eine Erweiterung der Ausbildung der

Schülerpersönlichkeit anstreben.

Lehrstoff

Erste Klasse

Durch eine gezielte Stimmbildung und Sprechpflege

soll ein kultiviertes Singen (einzeln und im

Chor) angestrebt werden. Dabei sollen Lieder und

Kanons aus Österreich und dem deutschen Sprachraum

in ein- bis dreistimmigen Sätzen die Grundlage

bilden. Ein Instrument ist in bezug auf Spieltechnik,

Vortrag von vorbereiteten Musikstücken, Blattspiel

und Improvisation in seinen Anfangsgründen zu

erlernen bzw. bei Vorkenntnissen das Können in

technischer und musikalischer Hinsicht weiterzuentwickeln.

Das gemeinsame vokale und instrumentale

Musizieren ist in reichlichem Maße zu üben und

fallweise durch Bewegungsübungen zu ergänzen.

Die Grundbegriffe der elementaren Musiklehre

sind an Hand des traditionellen Notenbildes in

Verbindung mit dem Sing- und Spielgut sowie mit

Erfindungsübungen zu wiederholen bzw. zu erarbeiten

Takt, Rhythmus, Melodie, Intervalle, im Sing-

und Spielgut gebräuchliche Tonarten.

Dreiklänge; Dynamik, Klangfarbe; formbildende

Elemente in vokalen und instrumentalen Liedformen.

Genaue Kenntnis des Baues, der Spielmöglichkeiten

und der Funktion des selbsterlernten Instrumentes.

Besprechung einiger altersgemäßer, exemplarisch

ausgewählter Werke aus der Musikliteratur sowie des

Lebens und Schaffens der Komponisten.

Zweite Klasse

Erweiterung des Könnens und der Kenntnisse auf

dem Gebiet des vokalen und instrumentalen Einzel-

und Gemeinschaftsmusizierens nach den Gesichtspunkten

des Lehrstoffes für die erste Klasse.

Erweiterung der Kenntnisse aus Musikkunde

schwierige Rhythmen und Taktarten; Dur- und

Molltonarten, Akkorde und Kadenzen.

Erarbeitung und Darbietung einfacher Formen

Tänze, Märsche, Variation, Rondo, Suite.

Kenntnis der Instrumentengruppe, der das selbsterlernte

Instrument angehört (z. B. Streichinstrumente,

Holzblasinstrumente usw.).

Besprechung einiger altersgemäßer Werke aus der

Musikliteratur wie in der ersten Klasse, darunter einer

Oper.

Volksmusik und Kunstmusik als Ausdruck verschiedener

Gesellschaftsschichten.

Dritte Klasse

Erweiterung des Könnens und der Kenntnisse auf

dem Gebiete des vokalen und instrumentalen

Musizierens nach den Gesichtspunkten des Lehrplanes

für die erste Klasse. Bei der Auswahl der Sing-

und Spielliteratur ist auch die Vokal- und Instrumentalmusik

aus Europa und anderen Kontinenten

besonders zu berücksichtigen. Auf Schwierigkeiten,

die durch die Mutation bedingt sind, ist Rücksicht zu

nehmen.

Erweiterung der Kenntnisse aus der Musikkunde

tonale, modale, atonale und freitonale Melodik und

Harmonik; Konsonanzen und Dissonanzen als

Intervalle und in Akkorden; Grundsätze des

Tonsatzes an Hand von Akkordverbindungen.

Erarbeitung und Darbietung musikalischer Formen

vokale Formen, Sonate, Programmusik.

Die Grundlagen der Akustik. Kenntnis aller

Instrumentengruppen und ihrer wichtigsten Vertreter.

Die menschliche Stimme. Funktion und Handhabung

handelsüblicher akustisch-technischer Geräte.

Besprechung einiger altersgemäßer Werke aus der

Musikliteratur, darunter eines Kammermusikwerkes,

einer Symphonie und einer symphonischen Dichtung.

Kunstmusik und Konsummusik als Ausdruck der

Gesellschaft unserer Zeit.

Vierte Klasse

Zum Teil durch Mutationserscheinungen bedingt,

verlegt sich der Schwerpunkt des aktiven Musizierens

auf die Instrumentalmusik. Trotzdem soll das Singen

keinesfalls vernachlässigt werden.

Grundsätze des Tonsatzes an Hand der Herstellung

einer einfachen zweiten Stimme zu einer

gegebenen Melodie.

Erweiterung der Kenntnisse in allen Teilgebieten

der Musikkunde: Die Kadenz als Grundlage der

Klassik. Die chromatische Alteration als ein Hauptmerkmal

der Romantik. Neue Tonsysteme: Bitonalität,

Polytonalität, Zwölfton- und Reihentechnik,

Aleatorik, Elektrophonie.

Überblick über die europäische Musikgeschichte.

Die Stellung Österreichs im internationalen Musikleben.

Didaktische Grundsätze

Dem Schultyp entsprechend steht das aktive

Musizieren im Vordergrund. Daher ist der Ausbildung

der Singstimme und am Instrument der Vorrang

einzuräumen. Zu beachten ist, daß nicht das virtuose

Können, sondern ein sauberes, vortragsgerechtes

Singen und Spielen das Ziel der Ausbildung ist.

Deshalb soll jede Überforderung durch technisch für

den Schüler zu schwierige Stücke vermieden werden.

Um das aktive Musizieren zu fördern, ist nicht nur

jeder Form des gemeinsamen Musizierens genügend

Zeit zu widmen, sondern auch jede Gelegenheit zu

nützen, das Können vor anderen zu zeigen (Vorspiel

in der Klasse, Schulfeiern, Mitwirkung bei Veranstaltungen

außerhalb der Schule usw.). Nach Möglichkeit

sollen auch Besuche von Konzerten und Opern den

Unterricht ergänzen. Jedenfalls sind musikalische

Fernseh- und Hörfunkaufnahmen von Zeit zu Zeit im

Unterricht vorzubereiten und nachzubesprechen.

Hand in Hand damit ist die Ausbildung des

Gehörs und die Tonvorstellung zu entwickeln. Dabei

ist sowohl der Weg vom Gehörten zum Geschriebenen

oder Gezeichneten (Diktat, graphische Darstellung)

als auch der umgekehrte (Blattsingen, Improvisation

nach graphischen Darstellungen) zu beschreiten.

Auch das analytische Hören von Klangfarben

(Instrumente und andere Tonerzeuger) und Formen

sowie die Verfolgung des Gehörten im Notenbild

(Partituren, Diapositive, Partiturfilme usw.) ist zu

üben.

Die Kreativität ist durch tonale und freitonale

Improvisationsübungen anzuregen. Dabei wird der

Anfang meist die akustische Realisation eines

verbalen oder graphischen Programms mit einfachen

Instrumenten sein. Dazu können auch bewegungsmäßig

darstellende und tänzerische Aktivitäten treten.

Versuche, einfache Tonerzeuger selbst zu bauen,

regen ebenfalls die Kreativität an.

Begriffe aus der Musikkunde, Tonsatzlehre,

Instrumentenkunde, Formenlehre und Stilkunde sind

aus dem Gehörten, Gesungenen und Gespielten zu

erarbeiten.

Über die Musikgeschichte ist nur eine knapper

Überblick zu geben: Übersicht über den Ablauf der

Epochen, Stilelemente der Epochen, deren bedeutendste

Komponisten in Leben und Werk. Dagegen

sind die ausgewählten Werke als Beispiele eingehend

zu besprechen: Form, Instrumentation, Bedeutung

des Werkes in der Musikgeschichte und der

Entwicklung des Komponisten, Besonderheiten usw.

Dabei sind auch ständig Anregungen zur kritischen

Selektion und zur selbständigen Betrachtung musikalischer

Kunstwerke zu geben.

HAUPTSCHULE MIT BESONDERER

BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN

AUSBILDUNG

Leibeserziehung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Leibesübungen sollen orientiert an der

individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit

und dem motorischen Leistungsniveau der

Schüler und unter Berücksichtigung der in dieser

Schultype gesetzten leibeserziehlich-sportlichen

Schwerpunktbildung zur personalen und sozialen

Entfaltung der Schüler einen wesentlichen Beitrag

leisten.

Durch die Leibesübungen soll das motorische

Können, die Bewegungsfreude, das Spielverlangen,

das Leistungsstreben, das Formempfinden und der

Gestaltungswille des einzelnen gefördert sowie die

Fähigkeit und Bereitschaft zu sinnvoller Zusammenarbeit

in der Gruppe angeregt werden. Ein der

Entwicklung der Schüler und den Zielsetzungen

dieser Schultype gemäßes sportmotorisches Leistungsniveau

ist anzustreben. Die Leibesübungen

sollen durch Gewöhnung und durch Vermitteln von

Einsichten in den Wert einer gesunden Lebensführung

einen Beitrag zur Gesundheitserziehung und zu

sinnvoller Freizeitgestaltung leisten. Zugleich mit den

Leibesübungen soll grundlegendes Wissen über

Leibeserziehung und Sport vermittelt werden.

Im besonderen sollen folgende Lehr- und Lernziele

angestrebt und möglichst erreicht werden

1. Entfalten der motorischen Eigenschaften und

motorischen Fertigkeiten zur Erlangung der persönlichen

Höchstleistung und individuellen Ausdrucksfähigkeit

in der Bewegung. Vermitteln von Einsichten

in die Zusammenhänge von Form und Leistung,

Wecken des Willens zu richtiger Bewegung und

Haltung

durch Schaffen der notwendigen motorischen

Voraussetzungen (Ausgleich, Kondition) und

durch Verbessern der Bewegungseigenschaften

(z. B. Formung des Bewegungsablaufes im Hinblick

auf Ökonomie und Harmonie).

Steigern der individuellen sportmotorischen Leistungen

in einem Ausmaß, daß mindestens eine

Sportart wettkampfmäßig betrieben werden kann.

Ordnen der Bewegung in Raum und Zeit nach

eigenen und gegebenen Rhythmen als Anregung zu

musisch-künstlerischem Gestalten.

2. Anregen zu partnerschaftlichem Verhalten und

Handeln durch aufgabengerechte und von ethischer

Verantwortlichkeit getragene Kooperation in

Spielen, Gruppenbewerben und Gruppentänzen;

Bewegungsgestaltungen ;

Schulveranstaltungen wie Schikursen, Wandertagen,

Schullandwochen und Schulfesten;

Mitarbeit bei der Durchführung von Wettspielen

und Wettkämpfen; und in allen anderen sich

bietenden unterrichtlichen Situationen wie Gruppenarbeit,

Sichern und Helfen.

3. Vermitteln von grundlegendem Wissen über

Leibesübungen und Sport im Hinblick

aus das allgemeine und spezielle sportliche

Handlungsgeschehen (allgemeinsportliches und spartenspezifisches

Handeln),

auf die Urteilsfähigkeit über ihre Inhalte und

Formen,

auf ihre Rolle im individuellen und gesellschaftlichen

Leben.

4. Hinführen zu freiwilliger, auf Einsicht und

Verstehen begründeter sportlicher Betätigung außerhalb

der Schule und über die Schulzeit hinaus durch

Pflege von Formen des Freizeitsports,

Teilnahme an der Tätigkeit der Verbände des

Breiten-, Leistungs- oder Spitzensports.

5. Wecken des Verständnisses und der Bereitschaft

zu gesunder Lebensführung durch Gewöhnung und

Unterweisung

in Belangen der persönlichen Gesundheit sowie

in Belangen des öffentlichen Gesundheitswesens

und des Umweltschutzes.

Lehrstoff

Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es

wichtig, diesen von den Bildungs- und Lehraufgaben

her zu betrachten. Es kommt mithin der Schulung der

motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten eine

grundlegende Bedeutung zu. Dabei ist in den

einzelnen Übungsbereichen ihr individual- und/oder

sozialbildender Charakter zu berücksichtigen.

Erste und zweite Klasse

Ausgleichsübungen und konditionsfordernde

Übungen

Spielformen, Zweckformen und Schulformen zur

Verbesserung der motorischen Eigenschaften wie

Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht;

Gewandtheit und Geschicklichkeit; einfache

Übungsprogramme zur individuellen körperlichen

Durcharbeitung.

Formende Übungen

Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes

bei motorischen Fertigkeiten, wie

räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf

und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten);

auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes

durch die Schüler in entwicklungsadäquater

Form.

Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und

Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen

und im Alltag.

Grundübungen

Vielfältige und vor allem spielhafte Formen der

Grundtätigkeiten auf Geschwindigkeit und Schnelligkeit

Gehen, Schwebegehen, Laufen, Hüpfen und

Springen bei unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit

und über Hindernisse.

Allenfalls Wälzen, Rollen und Kriechen, auch

unter Verwendung von Hindernissen.

Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge; Sprünge mit

verschiedenen Handgeräten (z. B.: Schnurspringen).

Einfache Sprünge und Drehungen auf dem kleinen

und großen Federtuch.

Überklettern von Hindernissen; Steigen, Klettern,

Hangeln und Winden an lotrechten, waagrechten,

schrägen, festen und schaukelnden Geräten.

Einfache Formen des Schaukeins an Tauen oder

Ringen im Sitzen, Stehen und Hängen, Schaukeln auf

und über Geräte. Werfen und Fangen von Bällen

verschiedener Größe und verschiedenen Gewichtes;

aus verschiedenen Stellungen und aus der Bewegung.

Prellen, Dribbeln.

Stoßen, Schocken, Schleudern von leichten Gegenständen

(z. B. Steinen, Holzklötzen, Kugeln, Schwerbällen).

Den Kräften angemessene Hebe- und Trageaufgaben;

einfache Übungen im Ziehen und Schieben,

Tauziehen; begrenzte Ringeraufgaben.

Gymnastik und Tänze

Gehen und Laufen in alle Richtungen des Raumes,

ohne und mit Musik (geradtaktige Rhythmisierung),

ohne und mit dem Partner. Hüpfen (Kinderhüpfer),

Federn (beidbeinig) und Drehen, auch in Verbindung

mit Gehen und Laufen; Galopp- und Pferdchensprung;

auch räumlich und zeitlich geordnet.

Prellen und Rollen, Werfen und Fangen des

Gymnastikballes, auch in der Bewegung in alle

Richtungen des Raumes.

Unter- und Überlaufen des kreisenden Seiles,

Federn im kreisenden Seil, Seilspringen zu dritt, auch

mit fließendem Rollentausch.

Hör- und Beobachtungsaufgaben; Umsetzen von

Kinderliedern in Bewegung, Bewegungsbegleitung

einer Partnerin durch Klatschen, Stampfen, Singen

usw.

Bewegungskanon, Reigen und einfache Gemeinschaftstänze

(z. B. Jingle Bells).

Lernziele

Schülerinnen

Gehen, Laufen, Hüpfen, Federn und Drehen, in

bandmotivischer oder kanonischer Folge, auch mit

Partner, unter guter Nutzung des Raumes.

Einfache Übungsverbindung von Prellen, Rollen,

Werfen und Fangen mit dem Gymnastikball; auch

mit Partnerin bzw. in der Gruppe.

Boden- und Geräteturnen

Verschiedene Formen von Rollen und Rädern;

Kopfstand, Handstand, Spagat, Überschlag vorwärts,

Salto, Kippe, allenfalls Überschlag rückwärts.

Übungsverbindungen auch mit Drehungen und

einfachen gymnastischen Sprüngen.

Wende- und flankenartige Sprünge, Hocke,

Grätsche, Rolle mit Kippstoß (Kasten).

Ab-, Auf-, Um- und Unterschwünge an Geräten,

Spreizübungen; einfache Übungsverbindungen.

Schwebegehen auf schmalen Geräten mit verschiedenen

Aufgabenstellungen; Gehen vorwärts, seitwärts,

rückwärts; Laufen, Hüpfen, kleine Sprünge auf

niederen, breiten Geräten; Rolle vorwärts, Aufschwingen

in den flüchtigen Handstand; einfache

Übungsverbindungen.

Lernziele

Schülerinnen

Boden: Flugrolle - Handstand - Abrollen - Rad

rechts (links) - Rad aus dem Ansprung - Rondat.

Bock (110 cm Höhe): Grätsche.

Kasten (quergestellt 90 cm Höhe): Hocke; als

Abgänge: Rondat, Handstandüberschlag,

Grätschwinkelsprung.

Reck (kopfhoch): Felgaufschwung, Felgumschwung,

Unterschwung aus dem Stand, Mühlumschwung,

einbeinig Einhocken aus dem Stütz,

Hocke aus dem Stütz.

Stufenbarren: Handstandwende.

Balken (80 cm Höhe): Aufhocken, Einhocken mit

einem Bein (als Aufgänge), halbe Drehung auf

beiden Beinen, Spreizsprung, Strecksprung mit

Beinwechsel, Pferdchensprung.

Schüler

Boden: Radwende - Rolle rückwärts über den

flüchtigen Handstand - Schlußsprung mit halbe

Drehung - Aufschwingen in den Handstand -

Abrollen in den Langsitz - Liegestütz rücklings

- Drehung in den Liegestütz vorlings -

Anhocken und Aufrichten in den Stand -

Standwaage - Überschlag vorwärts.

Kasten (langgestellt 110 cm Höhe): Hocke, Grätsche.

Reck (kopfhoch): Felgaufschwung - Einhocken

rechts (links) - Mühlumschwung vorwärts -

halbe Drehung Rückspreizen - Felgumschwung

vorlings rückwärts - Unterschwung in den

Stand.

Barren (brusthoch): Sprung in den Stütz -

Vorschwingen zum Grätschsitz - Rolle vorwärts

in den Grätschsitz - Heben in den Oberarmstand

- Abrollen in den Grätschsitz - Ein- und

Rückschwingen mit Schere - Ein- und Rückschwingen

mit hoher Wende in den Außenquerstand.

Ringe (sprunghoch): Sprung in den Hang -

Klimmzug in den Beugehang - Überdrehen

rückwärts in den Sturzhang - Abwerfen

vorwärts - Rück- und Vorschwingen mit

gehocktem Salto rückwärts in den Stand.

Leichtathletik

Laufübungen zur Steigerung von Wendigkeit,

Schnelligkeit und Ausdauer; Laufen über Hindernisse;

Staffelläufe; Startübungen; Wettläufe bis 60 m;

Dauerläufe bis 8 Minuten (eventuell Gehen und

Laufen im Wechsel).

Hoch- und Weitsprünge aus dem Stand und mit

Anlauf; Versuche im Stabspringen.

Ziel-, Hoch- und Weitwerfen rechts und links;

Schock- und Schlagwurf.

Stoßen mit Schwerbällen, Kugeln und geeigneten

Behelfsgeräten (bis 3 kg).

Lernziele

Schülerinnen

60 m-Lauf: 10,7-10,2 sek;

600 m-Lauf: 3:00-2:30 min;

Weitsprung: (2) 3,00-3,50 m;

Hochsprung: 1,00-1,10 m;

Schlagballweitwurf : 20-25 m.

Schüler

60 m-Lauf: 10,0-9,5 sek;

1000 m-Lauf: 4:15-3:45 min;

Weitsprung: (Z) 3,50-4,00 m;

Hochsprung: 1,15-1,30 m;

Schlagballweitwurf: 30-35 m.

Schwimmen

Verbessern der bereits gekonnten Schwimmart.

Erlernen weiterer Schwimmarten, auch in der zweiten

Schwimmlage;

Schwimmen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen;

Schnellschwimmen über kurze Strecken bis 50 m,

auch in Staffelform.

Wenden, einfache Sprünge fußwärts und kopfwärts.

Tieftauchen nach Gegenständen (Wassertiefe

bis 2 m); Streckentauchen bis zu 10 m.

Lernziele

Schülerinnen und Schüler

Frei- und Fahrtenschwimmabzeichen

Schilaufen

Grundschule des alpinen Schilaufs, allenfalls

Fortgeschrittenenschule; Torlauf, Riesentorlauf,

Wertungsfahren; Geländefahrten; Grundschule des

Langlaufes; Geländesprünge und Sprünge von

kleinen Schneehügeln; Verhalten im winterlichen

Gelände.

Eislaufen

Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen;

Schnelläufe bis 100 m ; Grundformen

des Eiskunstlaufes wie Bogen, Achter, Dreier,

Wende; einfache Sprünge und Tanzschritte; vorbereitende

Übungen für Eishockey.

Spiele

Kleine Spiele, mittlere Spiele; Grundlagen in einem

oder zwei der Spiele Basketball, Faustball, Fußball,

Handball, Volleyball.

Lernziele

Schülerinnen und Schüler

Werfen und Fangen eines Hohlballes im Stand

und in der Bewegung;

Zielwerfen mit Hohlbällen und Schlagbällen;

Führen des Balles (Dribbeln, Auftippen) über

eine mittlere Strecke (ca. 20 m) mit Richtungs- und

Tempoänderung, auch mit Handwechsel (für

Schüler auch entsprechende Übungen der Fußballtechnik).

Leibeserziehliche Schulveranstaltungen

Das Ausmaß, die Organisation und die Gestaltung

dieser Schulveranstaltungen sind durch Verordnung

gemäß dem Schulunterrichtsgesetz geregelt. Dazu

gehören

Wandertage;

Schikurse;

Schwimmwochen;

Sportwochen;

Wettkämpfe, Wettspiele, Sportfeste.

Gesundheitslehre und fachspezifische

Informationen

Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten, die

sich im praktischen Unterricht ergeben, aber auch in

gelegentlichen Zusammenfassungen bestimmter

Bereiche sind folgende Gebiete zu behandeln

Körperpflege (Haut, Haare, Nägel, Zähne); Fragen

aus der Sexualerziehung; Bade- und Wanderregeln;

Turn- und Badekleidung, Mitwirkung an der

Reinhaltung der Umwelt.

Kriterien für eine gute Bewegungsausführung

(Bewegungslernen) und Voraussetzungen für eine

Leistungssteigerung (planmäßiges Üben, Belastbarkeit).

Regelkunde und Wettkampfbestimmungen

(Übungsstätten, Leistungsabnahme). Formen und

Notwendigkeit adäquaten Gruppenverhaltens, z. B.

beim Sichern und Helfen, bei den Spielen; Mitwirkung

bei Schulveranstaltungen.

Dritte und vierte Klasse

Ausgleichsübungen und konditionsfördernde

Übungen

Fortführen der in der ersten und zweiten Klasse

(fünften und sechsten Schulstufe) gepflegten Kräftigungs-,

Schmeidigungs- und Lösungsübungen in

Spielformen, Zweckformen, Schulformen und Sportformen

zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften

Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Gelenkigkeit,

Gleichgewicht; Gewandtheit und Geschicklichkeit;

auch in Abstimmung auf die jeweilige Leistungsarbeit

in den verschiedenen Übungsbereichen; Übungsprogramme

zur individuellen täglichen Durcharbeitung.

Formende Übungen

Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes

bei motorischen Fertigkeiten, wie

räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf

und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten);

auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes

durch die Schüler in entwicklungsadäquater

Form.

Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und

Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen

und im Alltag.

Grundübungen

Weiterführen mannigfaltiger Bewegungsaufgaben

aus den Grundtätigkeiten (Gehen, Schwebegehen,

Laufen, Springen usw.) mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen.

Leistungssteigerung im Heben, Tragen, Ziehen

und Schieben; komplexe Formen des Überkletterns

von Hindernissen; Schaukeln und Schwingen im

Beuge-, Streck- und Sturzhang, Schaukeln auf und

über Geräte mit Steigerung nach Höhe und Weite;

Weiterführen der Übungen im Steigen, Klettern,

Hangeln und Winden.

Frei-, Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge unter

erschwerten Bedingungen; Sprungkünste mit Handgeräten;

Sprünge und Drehungen auf dem kleinen

und großen Federtuch;

Werfen und Fangen von Bällen über größere

Entfernung und im Gehen und Laufen; Ballprellen

und Dribbeln in schwierigeren Formen; Wurf- und

Fangübungen mit sonstigen geeigneten Geräten.

Ein vielfältiges Angebot der Grundübungen schafft

die besten Voraussetzungen für deren Weiterführung

im Boden- und Gerätturnen, in der Leichtathletik, in

der Gymnastik, bei den Tänzen, in den Spielen und

anderen Übungszweigen. Schulstufengerechte Lernziele

dieser Grundübungen sind daher auch bei den

genannten Übungsbereichen angeführt.

Gymnastik und Tänze

Federndes und gleitendes Laufen in allen Richtungen

des Raumes, auch mit ungeradtaktiger Rhythmisierung,

ohne und mit Partner. Kreuz-, Stampf- und

Wechselschritt; Laufsprung, Schersprung (Schere

vorne und hinten), Drehsprung;

Laufen und Federn vorwärts und rückwärts durch

das Seil, Seilspringen zu zweit. Drehen und Rollen,

Werfen und Fangen des Reifens, Laufen und Springen

über und durch den Reifen.

Schwingende Bewegung und Grundschwünge mit

Handgeräten (Gymnastikball, Reifen, Keule) in allen

Ebenen.

Ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze,

Versuche im Gestalten einfacher Bewegungsspiele

nach gegebener Musik (zwei- und

dreiteilige Liedform, auch durchkomponierte

Stücke), ohne und mit Partnerin, auch in der Gruppe.

Lernziele

Schülerinnen

Verbindung von Stampf-, Kreuz- und Wechselschritten

mit Gehen und Laufen;

Laufen und Springen in wiederholbarer Folge,

auch nach gegebener Musik;

Einfache, auch selbständige Gestaltung von

Bewegungsspielen mit Gymnastikball, Reifen oder

Keule unter reichlicher Bewegung in allen

Richtungen des Raumes.

Boden- und Geräteturnen

Schwierigere Formen bzw. Übungsverbindung

auch an höhergestellten Geräten der im Lehrstoff der

fünften und sechsten Schulstufe angeführten Übungen;

Überschlag rückwärts.

Lernziele

Schülerinnen

Boden: Rolle rückwärts über den flüchtigen

Handstand - Schrittüberschlag vorwärts;

Kasten (quergestellt 100 bis 110 cm Höhe): Hocke,

Grätsche;

Stufenbarren: Mühlaufschwung - Aufstemmen,

freier Knieabschwung - Aufgrätschen - Unterschwung;

Balken (100 cm Höhe): halbe Drehung auf einem

Bein, Schwebesitz - Wenderückschwung für

Kniestützwaage - Schrittsprung;

Aufgrätschen, Aufhocken mit einem Bein (als

Aufgänge);

Rad, Rad zum Handstand - Abwenden (als

Abgänge);

Aufgaben nach Art des „Schweizer Klassifizierungsprogramms"

(Test 3 und 4).

Schüler

Boden: Aufschwingen in den Handstand —

Abrollen in den Hockstand - Aufrichten -

Rondat - Rolle rückwärts über den flüchtigen

Handstand - Überschlag vorwärts - Flugrolle -

Rad.

Kasten (langgestellt 120 cm Höhe): Hocke, Grätsche.

Kasten (quergestellt 110 cm Höhe): Überschlag.

Reck (sprunghoch): Felgaufschwung vorlings

rückwärts aus dem ruhigen Hang - Felgumschwung

vorlings rückwärts - Stützkippe -

Felgumschwung vorlings vorwärts - Hocke.

Barren (sprunghoch): Sprung in den Oberarmhang

- Stemme vorwärts in den Stütz - Rückschwingen

in den Oberarmstand - Rolle rückwärts in

die Kipplage - Oberarmkippe - Wende.

Ringe (sprunghoch): Sprung in den Hang -

Klimmzug in den Beugehang - Überdrehen

rückwärts in den Sturzhang - Abwerfen

vorwärts - Überdrehen vorwärts (Kugeln) in den

Sturzhang - Knieaufschwung links (rechts) -

Senken rückwärts in den Sturzhang - Schleudern

- Überschlag rückwärts mit gegrätschten Beinen.

Leichtathletik

Fortführen der im Lehrplan für die erste und

zweite Klasse (fünfte und sechste Schulstufe)

angeführten Übungen im Laufen, Springen, Werfen

und Stoßen mit erhöhten Anforderungen hinsichtlich

Form und Leistung.

Lernziele

Schülerinnen

Dreikampf (60 m-Lauf, Weitsprung, Schlagballweitwurf)

70-90 Punkte;

800 m-Lauf: 4:10-3:50 min;

Hochsprung: 1,05-1,15 m.

Schüler

Dreikampf (60 m-Lauf, Weitsprung, Schlagballweitwurf)

80-100 Punkte;

1000 m-Lauf: 4:00-3:30 min;

Hochsprung: 1,20-1,35 m.

Schwimmen

Fortsetzung der bisher geübten Schwimmarten.

Sprünge und Tauchformen. Einführen in das

sportliche Lagenschwimmen. Verbesserung der individuell

günstigsten Schwimmart. Dauerschwimmen

bis 20 Minuten.

Lernziel

Schülerinnen und Schüler

Allroundschwimmerabzeichen.

Schilaufen

Wiederholung der Grund- und Fortgeschrittenenschule;

Torlauf, Risentorlauf, Langlauf; Geländesprünge

und Sprünge von kleinen Schneehügeln.

Verhalten im winterlichen Gelände.

Eislaufen

Weiterfuhrung der in der ersten und zweiten

Klasse (fünften und sechsten Schulstufe) geübten

Formen und Übungsbereiche.

Spiele

Fortführen der kleinen Spiele; mittlere Spiele;

eingehendere Schulung in Technik, Taktik und

Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball,

Faustball, Fußball, Handball, Volleyball.

Lernziele

Schülerinnen und Schüler

Basketball

Kreisel aus Dribbling, aus Paß;

Give and go;

Freiwurf;

Angriff 1 gegen 1 und Individualangriff;

Manndeckung.

Handball

Ballannahme in der Bewegung;

Ballführen in der Bewegung;

Passen in der Bewegung;

Torwurf;

Gegenangriff;

Angriff 1 gegen 1.

Volleyball

Pritschen gegen die Wand;

beidhändiges Selbstaufspiel;

Pritschen zu zweit, zu dritt usw. auf verschiedene

Entfernungen;

Bagger gegen die Wand;

Bagger mit Partner, mit differenzierter Aufgabenstellung;

Aufgabe von unten;

Spiel 1 gegen 1 und 2 gegen 2.

Schüler

Fußball

Balljonglieren (15mal);

Torschuß mit Anlauf (16 m Entfernung, 5 Versuche

- 3 Treffer).

Leibeserziehliche Schulveranstaltungen

Das Ausmaß, die Organisation und die Gestaltung

dieser Schulveranstaltungen sind durch Verordnung

gemäß dem Schulunterrichtsgesetz geregelt. Dazu

gehören

Wandertage;

Schikurse;

Schwimmwochen;

Sportwochen;

Wettkämpfe, Wettspiele, Sportfeste.

Gesundheitslehre und fachspezifische

Informationen

Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten, die

sich im praktischen Unterricht ergeben, sind folgende

Gebiete zu behandeln

Gesunde Lebensführung (Fragen der Ernährung,

Genußgifte, Kleidung, Arbeitsrhythmus, Erholung

und Freizeit); Fragen aus der Sexualerziehung;

Öffentliches Gesundheitswesen; Erste Hilfe.

Kriterien einer guten Bewegungsführung (Bewegungslernen)

und Voraussetzungen der Leistungssteigerung.

Regelkunde und Wettkampfbestimmungen

(Übungsstätten und Gerätemaße, Schiedsrichtertätigkeit,

Leistungsabnahme).

Formen und Notwendigkeit adäquaten Gruppenverhaltens,

z. B. beim Sichern und Helfen, bei den

Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen.

Erweiterungsstoff für die erste bis

vierte Klasse

Neben den im Lehrplan angeführten Übungszweigen

(Kernstoff) sind als Erweiterungsstoff alle

Übungszweige und Sportarten möglich, die in

Österreich im Rahmen eines Sportfachverbandes

betrieben beziehungsweise durch die Bundessportorganisation

anerkannt werden.

Bei Auswahl und Angebot von Erweiterungsstoffen

sind zu berücksichtigen

die Sicherheit der Teilnehmer,

der organisatorisch-ökonomische Aufwand,

die spezielle Vorbildung des Lehrers.

Didaktische Grundsätze

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß die im

allgemeinen Teil des Lehrplanes enthaltenen didaktischen

Grundsätze im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen

in sachgerechter Weise zu verfolgen sind.

Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der

Festlegung der Anforderungen sind besonders das

motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau zu

berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung

des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll

durch Motivationen geweckt beziehungsweise gesteigert

werden.

Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes

Übungsangebot dar, das wegen der sehr

unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse wie Übungsstätten,

klimatische Bedingungen und Landschaft

weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan).

Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den

Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation

anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll aber

immer gesichert sein.

Innerhalb der im Lehrplan angeführten Übungszweige

(Kernstoff, Erweiterungsstoff) ist je nach den

von den einzelnen Schulen gewählten Schwerpunkten

eine Auswahl zu treffen.

Für eine langfristig aufbauende Unterrichtsplanung

sind Schulpläne (Mehrjahreszyklen) und klassenbezogene

Jahrespläne (Jahres- und Halbjahreszyklen)

auszuarbeiten. Gegebenenfalls sind die Jahrespläne

durch spartenbezogene Aufbauprogramme (Trainingspläne)

zu ergänzen.

Sachgefechte methodische Reihen, Riegenarbeit,

Gerätebahnen und andere arbeitsintensive Betriebsformen

sind für die Steigerung der Leistung und

Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen.

Dazu gehören auch die Abwicklung des Unterrichtes

in Kursform, Blockform und in Neigungsgruppen.

Grundkenntnisse im Schwimmen sind Aufnahmsvoraussetzung.

Der Verbesserung dieser Kenntnisse

muß unabhängig von den an den einzelnen Schulen

gesetzten Schwerpunkten besondere Beachtung

geschenkt werden. Allenfalls sind dafür eigene

Lehrgänge (Schwimmwochen) zu organisieren.

Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen und des

Sports und als Querverbindung zu einer wettkampfmäßigen

Pflege der Sportarten in den Verbänden sind

jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe

zwischen Schulen) sowie der Erwerb von Leistungszeichen

(Landessportnadeln, ÖJSTA) zu fördern. Die

im Lehrplan angeführten Lernziele sind für Lehrer

und Schüler als Orientierungshilfe für den Lernfortschritt

gedacht, und das durchschnittliche Leistungsniveau

einer Klasse soll diesen entsprechen. Aufbauend

auf den Lernzielen sind schuleigene, für alle

Lehrer verbindliche Beurteilungskriterien für die

einzelnen Übungsbereiche auszuarbeiten. Außergewöhnliche

Leistungen auch in einer nicht an der

betreffenden Schule unterrichteten Sportart sind bei

der Beurteilung zu berücksichtigen, wobei aber ein

Mindestmaß an sportlicher Vielseitigkeit gewährleistet

bleiben muß.

Eine Übungseinheit pro Woche sollte nach

Möglichkeit ganzjährig im Freien durchgeführt

werden.

Querverbindungen zu jenen Fächern, die mit den

Leibesübungen und dem Sport korrespondieren, sind

ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung in dieser

Schulform.

In jeder Klasse ist ein einwöchiger Kurs mit

Schwerpunktbildung (Sportwoche, Schwimmwoche,

Schikurs) durchzuführen.

Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung

sollen bewegungsreiche, freuderfüllte

und leistungsbetonte Leibesübungen sein."

ACHTER TEIL

Förderunterricht

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung

und Einübung des vorauszusetzenden oder im

Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes

durchgenommenen Lehrstoffes für leistungswillige

Schüler, die von einem Leistungsabfall vorübergehend

betroffen oder bedroht sind.

Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung

des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand

verwendet werden. Der Förderunterricht kann

bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens

dreimal für eine Dauer von jeweils höchstens acht

Wochen eingerichtet werden.

Ein Schüler darf jedoch in einem Gegenstand nur

zweimal im Unterrichtsjahr an einem derartigen Kurs

teilnehmen.

V. In der Anlage C 1 (Lehrplan der Allgemeinen

Sonderschule

1. Zweiter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß

der Unterrichtsgegenstände)

a) haben in der Stundentafel

aa) an Stelle der Worte „Rechnen und Raumlehre"

das Wort „Mathematik",

bb) an Stelle des Wortes „Naturgeschichte" die

Worte „Biologie und Umweltkunde",

cc) an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die

Worte „Werkerziehung für Knaben",

dd) an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die

Worte „Werkerziehung für Mädchen"

zu treten;

b) ist der Stundentafel anzufügen

c) Bemerkungen zur Stundentafel

aa) haben an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit"

die Worte „Werkerziehung für Mädchen" zu

treten,

bb) sind folgende Absätze anzufügen

„Die unverbindliche Übung Berufskundliche

Information ist für Schüler im neunten Jahr der

allgemeinen Schulpflicht vorzusehen.

Die Landesschulräte können durch zusätzliche

Lehrplanbestimmungen in der ersten und zweiten

Schulstufe höchstens je zwei Förderstunden, in der

vierten und achten Schulstufe je eine Förderstunde

vorsehen."

2. Dritter Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs-

und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

haben

a) im Abschnitt Sachunterricht an Stelle der

Zwischenüberschrift „Naturgeschichte und Naturlehre"

die Zwischenüberschrift „Biologie und

Umweltkunde und Naturlehre",

b) an Stelle der Überschrift „Rechnen und

Raumlehre" die Überschrift „Mathematik",

c) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben",

d) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen"

zu treten;

3. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die

einzelnen Schulstufen)

a) Abschnitt „Lehrplan-Unterstufe (Erste und

zweite Schulstufe)", haben

aa) an Stelle der Überschrift „Rechnen und

Raumlehre" die Überschrift „Mathematik",

bb) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit

(Zweite Schulstufe)" die Überschrift „Werkerziehung

für Knaben (Zweite Schulstufe)",

cc) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit

(Zweite Schulstufe)" die Überschrift „Werkerziehung

für Mädchen (Zweite Schulstufe)"

zu treten;

b) Abschnitt „Lehrplan-Mittelstufe (Dritte, vierte

und fünfte Schulstufe)" haben

aa) an Stelle der Überschrift „Rechnen und

Raumlehre" die Überschrift „Mathematik",

bb) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben",

cc) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen"

zu treten;

c) Abschnitt „Lehrplan-Oberstufe (Sechste, siebente

und achte Schulstufe)

aa) hat im Sachunterricht der zweite Absatz zu

lauten: „Der heimatkundliche Unterricht wird sich

allmählich einer geschichtlich-sozialen und geographisch-

wirtschaftlichen Betrachtungsweise nähern,

während sich im naturkundlichen Unterricht die

Gliederung in Biologie und Umweltkunde und

Naturlehre vollzieht.",

bb) hat im Sachunterricht in der sechsten

Schulstufe und in der siebenten und achten Schulstufe

jeweils an Stelle der Zwischenüberschrift „Naturgeschichte

und Naturlehre" die Zwischenüberschrift

„Biologie und Umweltkunde und Naturlehre" zu

treten,

cc) hat an Stelle der Überschrift „Rechnen und

Raumlehre" die Überschrift „Mathematik" zu treten,

dd) hat an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben"

zu treten,

ee) hat an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen"

zu treten,

ff) hat im neuen Abschnitt „Werkerziehung für

Mädchen", Unterabschnitt „Sechste bis achte Schulstufe",

der erste Satz zu lauten

„Der Unterricht in Werkerziehung für Mädchen

auf der Oberstufe soll die Schülerinnen zu richtiger,

selbständiger und geschmackvoller Ausführung von

Werkstücken anleiten.";

4. sind dem Fünften Teil (Aufteilung des

Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) folgender

sechster und siebenter Teil anzufügen

„SECHSTER TEIL

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE

LEHRSTOFF DER UNVERBINDLICHEN

ÜBUNGEN

Schulspiel

Bildungs- und Lehraufgaben

Dem Schulspiel in der Allgemeinen Sonderschule

kommt vor allem therapeutische Bedeutung zu.

Unruhigen oder aggressiven Kindern bietet sich die

Möglichkeit, ihre Aktivität in gelenkten Bahnen

abzureagieren, während bei ängstlichen Kindern

durch ein vorsichtiges Einbeziehen in das Spielgeschehen

das Selbstvertrauen allmählich ansteigt. In

spielerischer Form werden die Sprechfreude und

Sprachfertigkeit erhöht, das Gemeinschaftsgefühl

verstärkt und den Kindern klare Verhaltensabläufe

bewußt vor Augen geführt, die bestimmten Rollen

zugeordnet sind.

Lehrstoff

Im Schulspiel werden Lernprozesse besonders im

sozialen Bereich in Gang gebracht, unterstützt und

gefördert

Anregen von Denk- und Lernprozessen in

Spielhandlungen; Verdeutlichen von Konfliktsituationen

durch das Spiel;

Durchspielen von Konfliktlösungsversuchen;

Simulieren von Handlungsabläufen in Lebenssituationen;

Schaffen von Sprachlernsituationen.

Als Spielformen kommen unter anderem in Frage

Spiele, die ein gemeinsames Tun erfordern.

Reigenspiele und Spiellieder mit häufiger Wiederholung

gleicher Spielelemente. Allmählicher Übergang

zu Kleinspielformen, wie Vorstellungsspielen

(Tiere, Märchenfiguren, Menschen aus der kindlichen

Umwelt), Abspiel kleiner Lebenssituationen,

Bewegungsspiele, Puppenspiele (auch mit selbstgefertigten

Figuren), kleine Stegreifspiele.

Allenfalls Einüben kurzer Szenen bekannter

Schauspiele in kindgemäßer Form.

Mitwirkung bei Festen und Feiern.

Berufskundliche Information

Bildungs- und Lehraufgabe

Die berufskundlichen Informationen dienen der

allgemeinen Vorbereitung auf den Beruf und sollen

dem Schüler in der Berufsentscheidung helfen. Sie

sollen die Begegnung mit der Arbeitswelt vorbereiten,

darüber hinaus aber das Sinnganze der Berufsarbeit

vor Augen führen. Der Unterricht soll Interesse an

einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch

falsche Erwartungen richtigstellen. Unter Bedachtnahme

auf die Zusammensetzung der Schülergruppen

sollen die Schüler ihre eigene Neigung besser

abschätzen lernen.

Lehrstoff

Die Schüler sollen einen ihrer Fassungskraft

angemessenen Einblick in die Arbeits- und Berufswelt

wie auch in die wesentlichen Vorgänge und

Probleme von Wirtschaft und Gesellschaft erhalten.

Die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes

gewinnt besondere Bedeutung. Dabei kann, wo dies

möglich ist, die Begegnung mit der Arbeits- und

Berufswelt mit Erwachsenen herbeigeführt werden.

Der Berufsorientierung dienen auch die audiovisuellen

Anschauungsmittel.

Wege in den Beruf.

Berufsaufgabe, Arbeitsverrichtungen, Eignungsanforderungen,

die Stellung des Berufes in der

wirtschaftlichen Entwicklung, die Aufstiegsmöglichkeiten

und die Wege der beruflichen Fortbildung.

Der Mensch und die Arten der Arbeit: Grundlagen

der Arbeitsleistung (psychische und physische

Belastbarkeit, Arbeitseignung, Ermüdung, Erholung;

Leistungsgrad, Leistungswille, Leistungsgrenzen);

Arbeitsumwelt (Arbeitsraum, Arbeitszeit, Betriebsklima);

Arbeitsschutz (Arbeitshygiene, technischer

Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Schutz der Jugendlichen

und der Frau im Arbeitsprozeß, Arbeitsrecht,

Arbeitsinspektorate); Rechte und Pflichten der

Sozialpartner; Sozialversicherung; Rationalisierung

und Automation; Entgelt für die Arbeit; Kollektivverträge;

Einführung in die Formen der Zusammenarbeit,

wie sie die verschiedenen Betriebserfordernisse

bedingen (Betriebshierarchie; Einzelarbeit bzw.

Gruppenarbeit, Teamwork).

Das Verständnis für die Verantwortung des

arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft,

dem Betrieb, der Gesellschaft und dem

Staat soll geweckt werden.

Die organisatorische Verflechtung verschiedener

Berufstätigkeiten in der Wirtschaft soll sinnfällig

werden.

SIEBENTER TEIL

FÖRDERUNTERRICHT

Ziel des Förderunterrichtes ist eine über die

Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung

im Klassenverband hinausgehende, erweiterte

und ergänzende Förderung im Kleingruppenverband

für solche Schüler, deren Leistungsstand in einem

Unterrichtsgegenstand den erfolgreichen Abschluß

der jeweiligen Schulstufe gefährden könnte.

Der Förderunterricht hat sich ausschließlich an den

Grundlehrzielen (Fundamentum) des Lehrplanes zu

orientieren und dient nicht dem Erreichen von

darüber hinausgehenden Lehrzielen.

Der engen Verknüpfung von Fördermaßnahmen

im Klassen- und Förderunterricht fällt besonders

hohe Bedeutung zu, wobei insbesondere auch

Erfahrungen aus den therapeutisch-funktionellen

Übungen als Grundlage für die Unterrichtsplanung

dienen können.

Ausgehend von den individuellen Lernrückständen

der Schüler bedarf der Förderunterricht einer

eigenständigen didaktisch-methodischen Planung, die

den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des

Unterrichtes in der Kleingruppe Rechnung trägt."

VI. In der Anlage C 2 (Lehrplan der Sonderschule

für taubstumme Kinder)

1. hat der Erste Teil (Allgemeine Bestimmungen

und Didaktische Grundsätze) zu lauten

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Zusammenfassung der Schulstufen zu Lehrplan-

Hauptstufen

Zur" Lösung der Bildungsaufgaben der Sonderschule

für taubstumme Kinder sind besondere

erziehliche und unterrichtliche Maßnahmen notwendig,

die weitgehend die Gehör- und Sprachlosigkeit

der Schüler und ihre individuelle Eigenart zu

berücksichtigen haben. Erziehung und Unterricht

bilden eine vielseitig verknüpfte Einheit. Daher gelten

die Grundsätze für die Arbeit der Sonderschule für

taubstumme Kinder sowohl für den erziehlichen als

auch für den unterrichtlichen Bereich.

Die Sonderschule für taubstumme Kinder gliedert

sich in eine Grundstufe 1 (erste, zweite und dritte

Schulstufe), eine Grundstufe 2 (vierte und fünfte

Schulstufe) und eine Lehrplan-Oberstufe (sechste,

siebente und achte Schulstufe).

Der Lehrplan der Grundstufe 1 und der Grundstufe

2 entspricht dem Lehrplan der Grundschule,

doch kann ab der fünften Schulstufe der Unterricht je

nach der Bildungsfähigkeit der Schüler nach dem

Lehrplan der Sonderschule für taubstumme Kinder

oder nach dem Lehrplan der Hauptschule mit

behinderungsgemäßen Anpassungen erteilt werden.

Für Schüler, die außer Gehörlosigkeit noch andere

Behinderungen aufweisen, ist der Lehrplan einer

Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden,

wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten

in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne

soweit als möglich heranzuziehen sind.

Jede Lehrplan-Hauptstufe hat eine bestimmte

Bildungsaufgabe. Die Jahresziele innerhalb der

einzelnen Lehrplan-Hauptstufen (siehe fünfter Teil)

sind als Richtmaße anzusehen. Unter Bedachtnahme

auf die großen Alters- und Begabungsstreuungen

innerhalb der einzelnen Schulklassen, im Hinblick auf

die Schüler mit Hörresten und auf die verschiedenen

örtlichen Gegebenheiten wie auch auf die verschiedenen

Organisationsformen der Sonderschulen für

taubstumme Kinder werden die Landesschulräte

gemäß § 6 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt,

a) die den einzelnen Lehrplan-Hauptstufen, insbesondere

der Lehrplan-Oberstufe, zugeteilten

Bildungsaufgaben entsprechend den vorliegenden

Schulverhältnissen anders anzuordnen und

zu gliedern, als im fünften Teil dieses

Lehrplanes angegeben ist, und nach Bedarf und

Möglichkeit von Abteilungs- und Gruppenunterricht,

von Blockbildungen, von Wechselfolgen,

vom Epochalunterricht und von besonderen

unterrichtlichen Vorsorgen für Kinder mit

Hörresten und mit mehrfachen Behinderungen

wie auch für Entlassungsschüler Gebrauch zu

machen, und

b) im Rahmen dieses Lehrplanes für die einzelnen

Sonderschulen für taubstumme Kinder schuleigene

Lehrstoffverteilungen festzusetzen.

Um eine gut geplante Arbeit aller Lehrer und

eine sinnvoll weiterbauende Führung des

Unterrichtes in den aufeinanderfolgenden Klassen

einer Sonderschule für taubstumme Kinder

zu ermöglichen, ist im Rahmen dieses Lehrplanes

beziehungsweise der vom Landesschulrat

festgesetzten schuleigenen Lehrstoffverteilung

für jede Klasse eine ausführliche, den örtlichen

Erfordernissen angepaßte Lehrstoffverteilung

auszuarbeiten, für deren Erstellung der Schulleiter

verantwortlich ist. Die einzelnen Klassen-

Lehrstoffverteilungen sind durch die Lehrerkonferenzen

aufeinander abzustimmen.

2. Gliederung nach Unterrichtsgegenständen

Der Lehrstoff der Sonderschule für taubstumme

Kinder ist im Lehrplan nach Unterrichtsgegenständen

zu gliedern. Die Unterrichtsgegenstände bedeuten

verschiedene Aspekte bei der Begegnung mit ein und

derselben Wirklichkeit oder verschiedene Weisen

gestaltender Tätigkeit.

Im Unterricht der ersten, zweiten und dritten

Schulstufe ist von einer strengen Scheidung des

Lehrstoffes zu einem gefächerten Stundenplan im

Unterrichtsablauf Abstand zu nehmen. Ausnahmen

aus dem Grunde des Lehrereinsatzes und der

besonderen Unterrichtsräume sind auf das unbedingt

notwendige Ausmaß einzuschränken. Dieser Gesamtunterricht

ist in der vierten und fünften Schulstufe mit

den Einschränkungen fortzusetzen, die sich aus dem

Charakter besonderer Lernplanungen, Lernbereiche

und Lernziele sowie dem Lehrereinsatz ergeben.

Dabei ist darauf zu achten, daß das Klassenlehrersystem

nur vorsichtig und der Gesamtunterricht nur

gegen das Ende der fünften Schulstufe merkbarer

aufgelöst wird.

Auf der Lehrplan-Oberstufe ist in der Regel nach

einem gefächerten Stundenplan zu unterrichten.

Innerhalb des einzelnen Unterrichtsgegenstandes

kommt es unbeschadet des notwendigen sachlogischen

Aufbaues nicht auf lückenloses Aneinandergrenzen

der behandelten Teilgebiete an. Die exemplarisch

gebotenen, das heißt beispielhaft ausgewählten

und zu hinreichender Vertiefung geführten Teilgebiete

sollen in ihrer Gesamtheit allen Bereichen des

Menschenlebens gerecht werden.

3. Mindestforderungen und Erweiterungsstoffe

Für einzelne Unterrichtsgegenstände sind im

Lehrplan Mindestforderungen hervorgehoben. Sie

sollen im ganzen Bundesgebiet auch in Einzelheiten

des Lehrstoffes weitgehende Übereinstimmung

gewährleisten und dennoch eine Anpassung an

örtliche und personelle Umstände ermöglichen.

Ober diese Mindestforderungen hinaus ist in allen

für das angemessene Fortschreiten in den Schulstufen

wichtigen Lernbereichen auf die Sicherung der

grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten (Grundlernziele,

Fundamentum) zu achten. Darauf muß in

der gesamten Unterrichtsplanung und Unterrichtsarbeit

etwa durch Maßnahmen der inneren Differenzierung,

im besonderen aber bei allen Fördermaßnahmen

Rücksicht genommen werden.

In anderen Fällen sind Lehrstoffangaben durch das

Wort „allenfalls" als Erweiterungsstoffe gekennzeichnet,

die nur unter günstigen Verhältnissen

durchgenommen werden sollen, ohne die sichere

Aneignung des übrigen Lehrstoffes, insbesondere des

Fundamentums, zu gefährden.

4. Schuleigene Lehrstoffverteilungen

Innerhalb der vom Lehrplan (einschließlich der vom

Landesschulrat erlassenen zusätzlichen Bestimmungen)

gezogenen Grenzen ist die Auswahl und die

zeitliche Verteilung des Lehrstoffes und die Entscheidung

für einen bestimmten Lehrvorgang dem

pflichtgemäßen Ermessen des Lehrers anheimgestellt.

Diese Entscheidung gibt dem Lehrer Freiheit, legt

ihm aber in hohem Maße Verantwortung auf.

Um eine gut geplante Arbeit aller Lehrer und eine

sinnvolle Weiterführung des Unterrichtes in den

aufeinanderfolgenden Klassen oder Schulstufen zu

ermöglichen, hat in jeder Klasse eine schuleigene

Lehrstoffverteilung aufzuliegen, für die der Leiter der

Schule verantwortlich ist. Es besteht auch die

Möglichkeit, Lehrstoffverteilungen für Schulbezirke,

Schulbezirksgruppen oder für ein Bundesland als

schuleigene Lehrstoffverteilung mit entsprechend

örtlich bedingten Änderungen zu verwenden.

Dabei sind in erster Linie zu berücksichtigen

a) die geographische, soziale, wirtschaftliche und

kulturelle Umwelt der ganzen Klasse oder

größerer Schülergruppen entsprechend den

Erfordernissen der einzelnen Lernbereiche;

b) die Zusammensetzung der Klasse nach

Geschlechtern;

c) die voraussichtliche Schulbahn und Berufsausbildung

größerer Schülergruppen.

Die Anpassung des Lehrstoffes an solche Gegebenheiten

und Umstände schließt aber auch die Aufgabe

in sich, den Schülern das Verständnis für die Eigenart

anderer Menschengruppen sowie gesellschaftliche

und weltanschauliche Verhältnisse anderer Völker

und Staaten zu wecken und zu fördern.

Die Bereitstellung von Unterlagen für einen der

Umwelt der Schüler angepaßten und bei verschiedenen

Themen und Gelegenheiten an sie anknüpfenden

Unterricht in einer ortskundlichen Stoffsammlung

wird empfohlen. Teile solcher ortskundlicher Stoffsammlungen

können, wo immer möglich und

wünschenswert, auch überörtlich in Zusammenarbeit

von Schulen geschaffen werden.

Die Lehrstoffverteilungen, die auch für Leibesübungen

eine den örtlichen Verhältnissen angemessene

vielseitige Ausbildung gewährleisten sollen, sind

durch die Schulkonferenz aufeinander abzustimmen.

Die Stoffangaben im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen

sind ein Verzeichnis altersstufengemäßer

Übungen, unter denen jede Schule nach ihren

örtlichen Verhältnissen eine Auswahl zu treffen hat.

Immer aber muß eine vielseitige Ausbildung gewährleistet

sein. Das Erlernen des Schwimmens ist, wenn

nötig, durch Einrichtung von Lehrgängen für

Nichtschwimmer (auch durch Zusammenziehung

von Schülern aus mehreren Klassen) anzustreben. Die

Durchführung jugendmäßiger Wettkämpfe (auch

Vergleichswettkämpfe zwischen Schulen) und von

Turn- und Spielfesten ist zu fördern.

5. Gelegenheitsunterricht

Wenn ein unvorhergesehenes Ereignis einem Teil

des Lehrstoffes eine voraussichtlich nicht bald

wiederkehrende Aktualität verleiht, ist es gerechtfertigt

und ratsam, das Thema in den Unterricht

einzubauen.

6. Das taubstumme Kind

Das taube Kind bleibt ohne Schulbildung stumm.

Infolge der Gehörlosigkeit geht die natürliche

Sprachentwicklung nicht über die Lallperiode hinaus.

Durch den Ausfall der akustischen Wahrnehmungen

wird aber auch der Aufbau der Vorstellungen

stark behindert und die Begriffsbildung erschwert.

Die weiteren Folgen sind schwere Entwicklungshemmungen

auf intellektuellem, emotionalem, aber auch

auf motorischem Gebiet.

Das taube Kind erkennt und begreift die Welt nur

in ihrer dinglichen und sichtbaren Erscheinungsform;

die akustische Erscheinungsform der Wahrnehmungen

bleibt ihm verschlossen. Seine Vorstellungen und

Begriffe sind demnach lückenhaft. Das Ehernhaus

kann im Regelfall dem tauben Kleinkind nur die

notwendige pflegliche Betreuung und Anerziehung

einfacher Verhaltensweisen und der elementaren

Alltagsroutine bieten. Die Sonderschulen für taubstumme

Kinder haben daher fast immer die gesamte

vorschulische Bildungsarbeit am tauben Kinde

nachzuholen.

Der Besitz der Sprache, der in der Volksschule eine

Voraussetzung der Schulreife ist, bildet in der

Sonderschule für taubstumme Kinder Ziel und

Aufgabe.

Die Aufgaben der Sonderschule für taubstumme

Kinder gehen daher über die Arbeitsgebiete der

Volksschule hinaus. Den schulischen Leistungen sind

durch die Gehör- und Sprachlosigkeit der Kinder

enge Grenzen gesetzt. Die Sonderschule für taubstumme

Kinder kann die vielfältigen Ausfallserscheinungen

nicht vollständig abbauen; besonders in den

sprachlichen Leistungen wird der taubstumme weit

hinter dem hörenden Schüler zurückbleiben.

Die Sonderschule für taubstumme Kinder ist in der

Regel die einzige Bildungsstätte für taubstumme

Kinder. Nach dem Schulaustritt ist in den meisten

Fällen kaum ein weiterer Bildungszuwachs zu

erwarten. Die Sonderschule für taubstumme Kinder

muß daher in allen Unterrichtsgegenständen eine

elementare, abschließende Bildung ihrer Schüler

gewährleisten. Es kommt daher jenen Unterrichtsgegenständen

besondere Bedeutung zu, die für die

soziale und wirtschaftliche Eingliederung des Taubstummen

entscheidend sind.

Die individuell verschiedenen intellektuellen

Behinderungen und namentlich die begrenzten

Entwicklungsmöglichkeiten im sprachlichen Bereich

wie auch die kurze Ausbildungszeit machen eine

differente Behandlung der Schüler notwendig, um

jedem Kind eine optimale Ausbildung zu ermöglichen.

Nach Tunlichkeit sind daher Schüler mit Hörbeziehungsweise

Sprachresten von sprachlosen, volltauben

Schülern zu trennen, um den Schülern mit

Hörresten eine intensive Hörerziehung zu sichern.

Ferner sollen - wenn es möglich ist - die

Schulanfänger mit ein- oder zweijähriger sprachlicher

Früherziehung in Sonderklassen zusammengefaßt

werden und für Schwachbegabte und andere mehrfachbehinderte

taube Kinder eigene Klassen eingerichtet

werden.

B. Didaktische Grundsätze

1. Gemeinschaftserziehung

Eine auf Vertrauen gegründete Erziehungsgemeinschaft,

zu der auch die erzieherische Autorität des

Lehrers gehört, ist die Voraussetzung jeder tieferen

erzieherischen Wirkung. Die von mitmenschlicher

Verantwortung geleitete Erziehung wird sich daher

um die Steigerung der Gemeinschaftsfähigkeit und

Gemeinschaftsbereitschaft der Schüler bemühen.

Dieser Erziehungsarbeit kommt in der Sonderschule

für taubstumme Kinder besondere Bedeutung

zu. Einerseits sollen, wie in jeder anderen österreichischen

Schule, die Kinder lernen, sich als Glieder einer

gemeinsam arbeitenden Schulklasse oder Schülergruppe

zu fühlen, andererseits sollen sie in deren

Ordnung hineinwachsen und selbst erfahren, wie

verpflichtende Ordnungen entstehen.

Die Gemeinschaft der Schule ergänzt und erweitert

die Gemeinschaft der Familie und bereitet auf die

größeren Sozialgebilde des Lebens vor. Hilfeleistungsgemeinschaften,

Aussprache- und Arbeitsgemeinschaften,

Spiel- und Feiergemeinschaften und die

gemeinsame Bewältigung einfacher Verwaltungsaufgaben

sind Weisen des sozialen Lebens, durch die die

Schule die sozialen Erlebnisse der frühen Kindheit

erweitert, ausgestaltet und bereichert. Hiebei werden

auch gute Verhaltensweisen und Umgangsformen

(einfache Anstandsregeln) wie auch Formen der

Konfliktbewältigung erlebt und geübt.

Darüber hinaus müssen in der Sonderschule für

taubstumme Kinder Bereitschaft und Fähigkeit zur

Integration in die Gemeinschaft der Hörenden

geschaffen werden. Alle Möglichkeiten, die Kinder

und Jugendlichen zur Gemeinschaft der Hörenden

hinzuführen, sind aufzugreifen und zu nützen. Die

Sprachlosigkeit drängt das taubstumme Kind in der

hörenden Umgebung in eine Isolierung und Außenseiterstellung.

Das „Nicht-verstehen-Können" der

Umwelt kann zu Mißverständnissen, zu Mißtrauen

und schließlich zur Ablehnung des hörenden Milieus

führen. Die Sonderschule für taubstumme Kinder hat

sich daher zu bemühen, in ihren Schülern mit

zunehmender sprachlicher Ausdrucksfähigkeit und

wachsendem Sprachverständnis dieses Mißtrauen

abzubauen, das Interesse für die Welt der Hörenden

zu wecken und die Kinder zu befähigen, sich in das

Gemeinschaftsleben einzugliedern und im Gesellschafts-

und Berufsleben der Hörenden mitzuarbeiten.

Durch Sport und Wandern, durch Aufenthalte in

Schullandheimen und Jugendherbergen und durch

Kennenlernen der Heimat kann die Zugehörigkeit zur

größeren Gemeinschaft erlebt und dadurch die

Gemeinschaftserziehung vertieft werden. Deshalb

sind alle Gelegenheiten zur Durchführung gemeinsamer

Schulveranstaltungen mit Hörenden wahrzunehmen.

Auf höheren Schulstufen werden zunehmend

sozialkundliche Bildungsstoffe die mitmenschliche

und staatsbürgerliche Erziehung fördern. Die

Gemeinschaftserziehung weist aber auch über die

Grenzen unseres Staates hinaus und zielt auf die

Mitwirkung an den gemeinsamen Aufgaben der

Menschen in Freiheits- und Friedensliebe hin.

2. Rücksicht auf die individuelle Behinderung und

Eigenart der Schüler

Die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Sonderschule

für taubstumme Kinder ist nach den

individuellen Möglichkeiten ihrer Schüler auszurichten.

Die großen Unterschiede in der Begabung, in der

sprachlichen und geistigen Entwicklung und in der

Hörbehinderung machen insbesondere auf der

Grundstufe 1 eine weitgehend individuelle Förderung

der Schüler notwendig. Erst allmählich kann von der

individuellen Betreuung zu einem klassenmäßigen

Unterricht übergegangen werden.

Die Berücksichtigung der individuellen Eigenart

der Schüler erfordert

a) eine sorgfältige Auswahl der Bildungsgüter und

eine gründliche Überlegung des methodischen

Weges, um Verfrühungen und Überforderungen

im Bildungsprozeß auszuschließen,

b) eine allfällige Führung des Erziehungsbogens

(Klassenbogens) und

c) die besondere Pflege und Förderung der

individuellen guten Anlagen der Kinder.

3. Förderung der praktischen Intelligenz

Die Berufsausbildung der taubstummen Kinder ist

durch die reduzierte Verständigungsmöglichkeit sehr

erschwert. Die Sonderschule für taubstumme Kinder

hat daher auf eine vielseitige Schulung der Handgeschicklichkeit

und der manipulativen Intelligenz

erhöhten Wert zu legen. Der Unterricht in

Werkerziehung bietet in einer Vielfalt von Techniken

reichlich Gelegenheit zur Entfaltung der oft in hohem

Maße vorhandenen praktisch-technischen Begabung.

Die Erfolgserlebnisse auf diesem Gebiet stärken das

Selbstbewußtsein und den Arbeitswillen und kompensieren

damit die oft unbefriedigenden Ergebnisse

und die negativen Leistungserfolge des Sprachunterrichtes.

So fördert ein intensiver Unterricht in

Werkerziehung in gleicher Weise die Berufs- und

Einsatzreife der Schüler und ihre Persönlichkeitsentwicklung.

Die Förderung der Handgeschicklichkeit

ist insbesondere für Sonderschüler von Bedeutung,

die in einem Schülerheim leben.

4. Anschaulichkeit und Lebensnähe des Unterrichtes

Das Prinzip der Anschaulichkeit und der Heimat-

und Lebensnähe des Unterrichtes gilt für alle

Schulstufen und Unterrichtsgegenstände und ist

namentlich zum Verständnis sprachlicher Sachverhalte

auf der Grundstufe 1 und auf der Grundstufe 2

unerläßlich. Auf der Lehrplan-Oberstufe soll jedoch

von einer durchgehenden Veranschaulichung im

Sprach- und Rechenunterricht Abstand genommen

werden, weil der gehörlose Mensch veranlagungsgemäß

mit der dinglichen und sichtbaren Welt verhaftet

ist und von seinem Denken in seinen Bildern und

Gebärden wenigstens teilweise zu einem Denken in

Begriffen geführt werden soll.

Die starke emotionale Eindringlichkeit eines

Erlebnisses und einer lebensechten Situation fördert

die Sprachfreudigkeit der tauben Schüler. Das

Interesse am Unterricht regt zum Denken an und gibt

die Möglichkeit zu echten Fragen, Antworten und

Ausrufen. Aus diesem Grund wird auf der

Grundstufe 1 die Unterrichtsarbeit vielfach an

Erlebnissituationen anknüpfen und erst allmählich in

einen planmäßigen Unterricht münden. Das Erlebnis

wird aber auch auf der Lehrplan-Oberstufe noch

vielfach als Ausgangspunkt für umfassende sachliche

und sprachliche Aufgabenstellungen ausgewertet

werden.

5. Erziehung zur Selbsttätigkeit

Die Erziehung zur Selbsttätigkeit und zur

Selbständigkeit ist bei den taubstummen Kindern in

besonderem Maße zu beachten.

Von Anfang an ist auf selbständige Arbeit, auf

eigenes Beobachten, Fragen, Vergleichen, Schließen

und Urteilen hinzuarbeiten. Dadurch soll der durch

den Gehörausfall (die auditive Sperre) bedingten

Erfahrungsarmut entgegengewirkt und das Haften an

starren Verhaltensmustern abgebaut werden.

Geistige Selbsttätigkeit soll im Entdecken und

Beurteilen von Sachzusammenhängen, im eigenen

Mitdenken, im Widerlegen unlogischer Darstellungen

geübt werden. Dadurch sollen die Schüler zu

logischem Denken, zur eigenen Meinungsbildung

und selbständigem Urteilen geführt werden.

6. Sicherung des Unterrichtsertrages

Erlebniserfüllter Unterricht und freudvolle Mitarbeit

der Schüler schaffen die Voraussetzungen für das

gute Behalten des Bildungsgutes. Wegen der

erschwerten Sprachauffassung, des geringeren

Sprachverständnisses und der mangelhaften sprachlichen

Ausdrucksfähigkeit der tauben Schüler kommt

dem sinnvollen Üben, dem steten Wiederholen und

dem zielbewußten Anwenden des Gelernten an

praktischen Beispielen entscheidende Bedeutung zu.

Auf einen grundlegenden Bestand an Kenntnissen

und Fertigkeiten ist Wert zu legen. Dem Automatisieren

und Mechanisieren der wichtigsten Sprachformen

und Redewendungen ist in der Taubstummenschule

ausreichende Zeit einzuräumen.

7. Auswahl des Bildungsgutes - musische Erziehung

Da der Aufbau der Lautsprache in der Sonderschule

für taubstumme Kinder viel Zeit erfordert, ist

eine sinnvolle Auswahl des Bildungsgutes zu treffen.

Nicht die Fülle des Stoffes ist entscheidend, sondern

seine formende Kraft, die nur durch eine klare

sprachliche Durchdringung des Bildungsgutes

erreicht werden kann. Auf jeder Stufe des Sprach-

und Sachunterrichtes ist für eine angemessene,

geordnet fortschreitende sprachliche Gestaltung zu

sorgen. Auch die notwendige Verdichtung des Stoffes

auf wesentliche Inhalte erfordert eine gezielte

Auswahl des Bildungsgutes.

Die Beachtung des musischen Erziehungsfaktors

ist für das in seiner Gesamtentwicklung behinderte,

taubstumme Kind von großer Bedeutung.

Das Fehlen des Tonerlebnisses läßt Gefühle und

Empfindungen nur eingeschränkt entfalten. Sie

bleiben daher relativ roh und unverfeinert. Gesinnungen

und Werthaltungen sind unterentwickelt, die

Handlungen oft von niedrigen, elementaren Motiven

gelenkt.

Es ist auch Aufgabe der Schule, vermehrt auf die

Ausgestaltung der Gemütskräfte zu achten und ein

eher auf Sensationen gerichtetes, flüchtiges und

zufälliges Erleben in Richtung eines bewußten und

vertieften Gefühlslebens zu beeinflussen.

8. Technische Hilfsmittel

Der systematische Einsatz besonderer technischer

Hilfsmittel ist von Anfang an zu gewährleisten.

Zur bestmöglichen Abstimmung aller notwendigen

Maßnahmen ist die genaue Kenntnis des einzelnen

Schülers von grundlegender Bedeutung.

Die jeweils vorhandenen Mittel der elektroakustischen

Technik sind gezielt, also unter Berücksichtigung

der Möglichkeiten und Grenzen der angesprochenen

Schüler und des Gerätes einzusetzen.

9. Lautsprachprinzip in der Taubstummenbildung

Weil die Sprache das einzige Mittel zur Integration

des hörgeschädigten Kindes in die Welt der hörenden

Gemeinschaft darstellt, ist die Lautsprache dominierendes

Bildungsgut und deren Anbildung wichtigstes

Unterrichtsprinzip der österreichischen Taubstummenbildung.

In der gesamten Bildungsarbeit ist auf unmittelbare

Lautsprachassoziationen hinzuarbeiten. Dies bedeutet

die Ablehnung der Gebärde als Mittel oder

Gegenstand des Taubstummenunterrichtes. Nur

solange ein Kind nicht imstande ist, sich sprachlich

auszudrücken, soll eine Aktionsdarstellung geduldet

werden.

10. Konzentration der Bildung

Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu

bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen

bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen.

Besonders ist auch bei aller Außenweltverbundenheit

eine altersgemäße Innenweltvertiefung zu fördern;

der Zerstreuung durch ungeregelten Konsum der

Massenmedien (Bilderzeitschrift, Film, Fernsehen)

soll eine pädagogische Führung auf diesem Gebiet

entgegenwirken. Die Schulerziehung soll jede Oberflächlichkeit

bekämpfen, den Schüler in angemessener

Weise an die Wertwelt heranführen und ihm helfen,

ein persönliches Wertzentrum, seine Lebensmitte, zu

finden.

In stofflicher Hinsicht verlangt die Konzentration

trotz der notwendigen Fächerung des Lehrgutes ein

Streben nach Einheit der Bildungswirkung, sodaß es

möglich wird, auch vom Bildungsstoff her Lebensganzheiten

zu formen und eine seelisch-geistige

Zersplitterung der heranwachsenden Persönlichkeit

zu verhindern.

Im Fachunterricht dürfen die Unterrichtsgegenstände

nicht beziehungslos nebeneinanderlaufen. So

ist es Aufgabe aller Lehrer, darauf zu dringen, daß

sich die Schüler einer richtigen Sprache und einer

sauberen, gut leserlichen Schrift bedienen. Vor allem

muß vermieden werden, daß der Schüler an Stelle

eines sich nach und nach erweiternden Gesamtbildes

der Welt und ihrer Kultur nur ein Wissen auf

einzelnen Gebieten erwürbe, das er selbst in keinen

Zusammenhang zu bringen vermöchte und das daher

leicht dem Vergessen anheimfiele. Nur eine möglichst

umfassende, von mehreren Seiten eingeleitete

Behandlung des Bildungsgutes ermöglicht jene

geistige Vertiefung, die eine Voraussetzung für jede

Integration des Bildungsgutes im Schüler ist.

Möglichkeiten zur Konzentration der Unterrichtsgegenstände

ergeben sich in verschiedener Weise. So

sollen Anregungen, die von einem Unterrichtsgegenstand

ausgehen und in einen anderen hinüberführen,

in diesem auch ergriffen und ausgewertet werden;

Stoffe des einen Unterrichtsgegenstandes, die Lehrgebieten

eines anderen als Voraussetzung dienen,

werden entsprechend früher durchzunehmen sein; ein

Lehrgebiet kann von verschiedenen Unterrichtsgegenständen

aus beleuchtet werden; schließlich können

Stoffe verschiedener Unterrichtsgegenstände

zusammengeschlossen werden, um Einblick in eine

größere Einheit zu gewähren.

Diese Forderung nach Konzentration der Unterrichtsgegenstände

wird nur dort eine gewisse

Einschränkung erfahren, wo in den einzelnen

Unterrichtsgegenständen begründete sachlogische

Entwicklungsreihen nicht ohne Schaden für den

Gesamterfolg unterbrochen werden können und die

Eigengesetzlichkeit der Stoffe berücksichtigt werden

muß.

Trotzdem soll der Lehrer nach Möglichkeit

versuchen, organische Bildungseinheiten aufzubauen,

die eine oder mehrere Wochen hindurch in

verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt

werden. Solche Bildungseinheiten sollen nicht nur

von ihren eigenen Bildungswerten getragen werden,

sondern können den Schülern auch andere Wertideen

in geeigneter Weise nahebringen.

Eine echte Konzentration des Bildungsgutes kann

im Fachunterricht nur durch wohldurchdachtes

Zusammenwirken aller an der Bildungsarbeit beteiligten

Lehrer erzielt werden. Eine Voraussetzung dazu

wird sein, daß in jeder Klasse eine möglichst geringe

Anzahl von Lehrern unterrichtet. Auf diese Weise

wird auch die erziehliche Beeinflussung der Schüler

leichter und einheitlicher werden.

11. Methodenfreiheit und Methodengerechtheit

Bei Einhaltung der dargelegten Grundsätze wird

die Methode im einzelnen bestimmt durch den

Entwicklungs- und Leistungsstand der einzelnen

Schüler und der Klasse als Ganzes, durch das

besondere Ziel des jeweiligen Unterrichtsabschnittes

und durch schulorganisatorische und sachliche

Voraussetzungen des Unterrichtes.

Innerhalb dieser Grenzen ist die Wahl und

Durchführung der Methode eine freie, schöpferische

Leistung und verantwortungsvolle Aufgabe des

Lehrers.

2. hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und

Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) zu

lauten

e) Bemerkungen zu den Stundentafeln

Durch Entfall des Unterrichtsgegenstandes

Lebende Fremdsprache und das durch die Eigengesetzlichkeit

der Taubstummenpädagogik bedingte

hohe Stundenausmaß im Unterrichtsgegenstand

Deutsch sind die Stundentafeln für den Ersten und

Zweiten Klassenzug (lit. c) identisch und daher nicht

getrennt dargestellt.

Der Landesschulrat kann nach den örtlichen

Erfordernissen verfügen, daß Schülerinnen, die die

allgemeine Schulpflicht auf der sechsten oder

siebenten Schulstufe vollenden, den Hauswirtschaftsunterricht

als Freigegenstand im Rahmen des als

Pflichtgegenstand geführten Unterrichtes besuchen

können.

Wo Knaben den Freigegenstand Hauswirtschaft

wählen, können sie unter Berücksichtigung der

Gruppengröße gemeinsam mit den Mädchen am

Unterricht im Pflichtgegenstand Hauswirtschaft

(Mädchen) teilnehmen.

Unterrichtsgegenstände mit einer Jahreswochenstundenzahl

von einer Stunde können mit zwei

Stunden in jeder zweiten Woche während eines

ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.

Schülern, die sich im neunten oder freiwilligen

zehnten Jahr der Schulpflicht befinden, wird die

unverbindliche Übung Berufskundliche Information

angeboten.

Der Förderunterricht kann - mit Ausnahme der

Sonderschule für taubstumme Kinder mit Klassenlehrersystem

- bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse

höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von

jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden,

wobei für jeden Schüler lediglich der Besuch von

höchstens zwei Kursen desselben Unterrichtsgegenstandes

zulässig ist. Hinsichtlich der Sonderschule für

taubstumme Kinder mit Klassenlehrersystem können

die Landesschulräte durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen

in der ersten und zweiten Schufstufe

höchstens je zwei Förderstunden, in der vierten und

achten Schulstufe je eine Förderstunde vorsehen.

3. hat der Dritte Teil (Allgemeines Bildungsziel,

Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

zu lauten

„DRITTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, BILDUNGSUND

LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Die Sonderschule für taubstumme Kinder hat - wie

alle österreichischen Schulen - im Sinne des § 2 des

Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, an der

Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den

sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach

den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch

einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg

entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat

die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen

Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten

und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu

erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden,

arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten

Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der

demokratischen und bundesstaatlichen Republik

Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu

selbständigem Urteil und sozialem Verständnis

geführt, dem politischen und weltanschaulichen

Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt

werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs,

Europas und der Welt Anteil zu nehmen und

in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen

Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.

Im Sinne des § 22 des Schulorganisationsgesetzes

hat die Sonderschule für taubstumme Kinder vor

allem die Aufgabe, die Schüler so weit zu fördern, daß

sie die einfache Lautsprache auffassen und sich

mündlich und schriftlich ausdrücken können; ferner

hat sie den Schülern nach Möglichkeit eine der Volks- und

Hauptschule entsprechende Bildung zu vermitteln

und ihre Eingliederung in das Arbeits- und

Berufsleben vorzubereiten.

Sachunterricht

Der Sachunterricht geht von der engsten Umwelt

der Kinder aus, orientiert sie in ihrem Lebensraum

und macht sie mit den wichtigsten Lebenssituationen

bekannt.

Die Schüler sollen die sachgemäßen Gesichtspunkte

für die vielseitige Betrachtung der Wirklich-

keit sowie die Stellung des Menschen in dieser

Wirklichkeit kennenlernen.

Diese Wirklichkeit umfaßt auch die Sozialgebilde

der Gesellschaft sowie das Werden und die Erhaltung

des menschlichen Lebens. Die Schüler sollen ferner

die Fähigkeit erwerben, sich über das Erlernte in

angemessener Weise auszudrücken sowie das

Gelernte in selbsttätigem Bildungserwerb und durch

weiterführende Bildungseinrichtungen zu vermehren

und zu vertiefen.

Der Unterricht darf sich nicht nur auf das rein

Sachliche beschränken, sondern muß auch die

Gefühlswelt der Schüler ansprechen.

Im gesamten Bereich der Sexualerziehung ist auf

die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus Bedacht zu

nehmen. Richtiges Verhalten und Verantwortungsbewußtsein

dem eigenen Körper gegenüber sind zu

entwickeln.

Heimat- und Naturkunde

Der Sachunterricht auf der Grundstufe 1 hat sich

weitgehend auf die unmittelbare Umwelt des Kindes

zu beschränken. Er hat von den persönlichen

Erlebnissen und Erfahrungen des Kindes in seiner

nächsten Umgebung auszugehen und zu versuchen,

zu ersten allgemeingültigen Einsichten fortzuschreiten.

Auf der Grundstufe 2 ist der Sachunterricht vor

allem auf den Heimatort (Schulort) sowie auf seine

nähere und weitere Umgebung zu beziehen und auf

das Heimatland zu erweitern. Dabei sollen die für den

Heimatort (Schulort) bzw. das Heimatland bedeutsamen

Zusammenhänge im Vordergrund stehen, und

zwar ohne Beschränkungen durch politische

Grenzen.

Dabei hat der Mensch in seinen Beziehungen zur

sozialen, biologischen, wirtschaftlichen, technischen,

räumlichen, kulturellen und historischen Umwelt im

Vordergrund der Betrachtung zu stehen. Auf der

Grundlage von gewonnenen Erfahrungen, Anschauungen

und Einsichten sind den Kindern verständliche

allgemeine Begriffe und ein erstes konkretes Wissen

in diesem Betrachtungsbereich zu vermitteln. Die

Schüler sollen Gelegenheit erhalten, Lern- und

Arbeitstechniken anzuwenden und ein zielgerichtetes

Verhalten im Hinblick auf die Anforderungen, die an

den zukünftigen Staatsbürger in den verschiedensten

Lebensbereichen gestellt werden, zu üben.

Geschichte und Sozialkunde

Der Unterricht soll in den Ablauf des Weltgeschehens

einführen, Einsicht in historische Zusammenhänge

eröffnen, Verständnis für das Zeitgeschehen

anbahnen, Achtung für die großen Leistungen

einzelner Menschen und ganzer Völker erwecken, mit

den Einrichtungen des öffentlichen Lebens vertraut

machen.

Die Schüler sollen, ihrem Alter entsprechend, zu

selbständigem Denken und eigener Stellungnahme, zu

positiver Kritik und objektiver Geisteshaltung

befähigt werden.

Auf Grund der gewonnenen Einsichten sollen die

Schüler zu einem dem Mitmenschen und der

Gemeinschaft gegenüber verantwortungsbewußten

Handeln gelangen.

Auf die Erziehung zur demokratischen Gesinnung

und zu österreichischem Staatsbewußtsein ist besonderer

Wert zu legen.

Geographie und Wirtschaftskunde

Kenntnis Österreichs und seiner Nachbarländer in

erdkundlicher Hinsicht. Anbahnung des Verständnisses

für das Wirtschaftsleben und die Wirtschaftsstruktur

Österreichs. Einblick in die wirtschaftlichen

Möglichkeiten dieses Landes auf dem europäischen

und auf dem Weltmarkt.

Geographische Zusammenschau Europas als eines

wichtigen Kultur- und Wirtschaftsraumes.

Überblickartige Kenntnis der Erde mit Berücksichtigung

der weltgeschichtlichen und weltwirtschaftlichen

Bedeutung der einzelnen Länder, besonders

auch der Entwicklungsländer. Die Erde im Sonnensystem

und im Weltall.

Wecken des Heimat- und Weltverständnisses und

des Bewußtseins, daß der Schüler zugleich Österreich,

Europa und der Welt angehört. Anbahnung des

Verständnisses für die Zusammenhänge zwischen

Landschaft, Klima, Wirtschaft, Besiedlung und

Kultur (Natur- und Kulturlandschaft).

Einsicht in die wirtschaftlichen Bedingungen von

Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und

Verkehr. Einfache Einführung in die Probleme des

Wirtschaftsablaufes und der Wirtschaftsordnung.

Verständnis für die Bedeutung volkswirtschaftlich

richtigen Verhaltens des einzelnen und der Gesamtheit.

Entwicklung des Raum- und Orientierungssinnes;

Kenntnis der Landkarte und ihrer Benützung.

Deutsch

Der Sprachunterricht in der Sonderschule für

taubstumme Kinder hat zum Ziele, den taubstummen

Kindern das für das Leben erforderliche Sachverständnis

und die notwendige sprachliche Aufnahme-

und Ausdrucksfähigkeit zu vermitteln. Die Anbildung

der Lautsprache ist auf der Grundstufe 1 die

beinahe ausschließliche Bildungsaufgabe und behält

auch in der Grundstufe 2 und in der Lehrplan-Oberstufe

(Hauptschule) ihre dominierende Stellung. Die

Sonderschulen für taubstumme Kinder haben ihren

Schülern eine auf die Bedürfnisse ihres künftigen

Lebens abgestimmte einfache Umgangs- und Alltagssprache

anzubilden. Entscheidend für die Auswahl,

Aufeinanderfolge und Übung bestimmter sprachlicher

Begriffe und Formen sind der individuelle

Entwicklungsstand des Schülers, die Unterrichtsmöglichkeit,

die Lebensnotwendigkeit und die Häufigkeit

der Sprach- und Satzbauformen.

Teilgebiete des Sprachunterrichtes sind

Der Sprechunterricht (Artikulationsunterricht),

das Ablesen, der materialbestimmte Sprachunterricht

(Wortschatz), der formalbestimmte Sprachunterricht

(Sprachformenunterricht), der schriftliche Ausdruck

und die Hörerziehung.

Der Sprechunterricht (Artikulationsunterricht) hat

die Aufgabe, eine natürliche Stimmlage und einen

natürlichen Sprechrhythmus zu sichern, eine möglichst

fehlerfreie Aussprache anzubilden und individuelle

Sprechfehler durch entsprechende sprachtherapeutische

Übungen zu verbessern.

Stimmbildungs- und Artikulationsunterricht,

Pflege der richtigen Aussprache und Verbesserung

von Artikulationsfehlern werden bis zum Ende der

Schulzeit fortgesetzt.

Durch das während der gesamten Schulzeit geübte

Ablesen soll der taube Schüler befähigt werden,

einfache Sprache vom Munde eines Gesprächspartners

verstehend aufzufassen.

Das Ablesen ist ein wesentliches Kommunikationsmittel

und unentbehrlich für die Verständigung mit

der näheren Umwelt. Es ist daher vordringliche

Aufgabe der Schule, das Kind zum guten Ablesen zu

bringen. Da das Absehbild des isolierten Lautes oder

Wortes nicht völlig dem Absehbild der Lautsprache

des Wortes in der zusammenhängenden Rede

gleichkommt, sind Absehübungen an isoliert dargebotenen

Lauten zu vermeiden. Zu vermeiden oder auf

den Anfangsunterricht zu beschränken sind weiters

alle Formen der Überartikulation und überlangsames

Sprechen.

Auch die Unterstützung des Sprachunterrichts

durch konventionelle Gebärdenzeichen ist zu unterlassen.

Die Richtigkeit der Absehleistung kann aus

sinngemäßen neuen Reaktionen der Schüler bzw. der

richtigen sprachlichen Wiedergabe erkannt werden.

Neuauftretende Wörter werden gleich aufgeschrieben,

um die Merkfunktion zu unterstützen.

Die Schüler sind in der Grundschule bei der

Sprachaufnahme häufig zum Mitsprechen zu veranlassen.

Damit werden die Sprechbewegungen gleichzeitig

automatisiert, die Sprechbewegungsempfindungen

vertieft, und dem Lehrer wird die Möglichkeit

gegeben, Artikulationsfehler festzustellen und zu

verbessern.

Im material- und formalbestimmten Sprachunterricht

sollen die Kinder mit den Sprachinhalten und

den Formmitteln der Sprache bekannt gemacht

werden. Die Sprachformen müßten aus der Funktion

des Wortes oder des Satzgliedes im Satzganzen

verstanden und durch intensives Üben angeeignet

werden.

Die wichtigsten Mittel der Formsicherung sind

anschauliche Erarbeitung, ständiges Wiederholen und

Einprägen, Auswendiglernen und Analogiebildungen.

Zur Stärkung des Wort- und Formengedächtnisses

werden fallweise Übersichten und zusammengehörige

Wörter aus den bekannten Lebenskreisen erarbeitet.

Dem Eindringen in die Sprachstruktur dienen

Zusammenstellungen von gleichen Ein- und Mehrzahlformen,

Zeitwortformen, Eigenschaften, Gegensätzen

und dergleichen.

Der Erweiterung des Wortschatzes dienen im

Rahmen einer einfachen Wortbildungslehre

Zusammensetzungen, Ableitungen, Vorsilben und

Endungen; Wongruppierungen nach formalen und

materialen Aspekten (Wortfamilien, Wortfelder);

typische Redewendungen im Rahmen bestimmter

Sachgebiete; umgangssprachliche Redewendungen

zur Belebung des sprachlichen Ausdruckes. Abstrakte

Wortinhalte werden durch Einbettung in Beispiele

und durch sprachliche Umfelder erworben.

Ziel der materialen und formalen Facharbeit ist der

richtige Ausdruck gegebener Sachverhalte durch

Sätze, wobei der methodische Schwerpunkt in der

freien Wortfindung, im richtigen Satzbau und in der

richtigen formalen Gestaltung der Satzglieder liegt.

Der schriftliche Ausdruck ist in verschiedenen

Varianten zu pflegen. Der taube Schüler soll am Ende

seiner Schulzeit imstande sein, sich schriftlich klar

und verständlich auszudrücken.

Das Hörtraining an kollektiven Hörgeräten und

individuellen Hörhilfen hat die optimale Entwicklung

und Auswertung eventuell vorhandener Hörreste für

die Sprachentwicklung zum Ziele. Durch geeignete

funktioneile Übungen sollen Kinder mit Hörresten

befähigt werden, neben der optischen Kundnahme

der Sprache auch die akustische Komponente zu

nützen.

Funktionelle Übungen sind auch zum Abbau oder

zur Minderung auffälliger Störungen und zusätzlicher

Behinderungen durchzuführen.

In enger Verbindung mit dem Sprachunterricht ist

eine ausreichende Lesetätigkeit anzustreben. Der

Unterricht soll Freude am Lesen erwecken, und nach

Möglichkeit zu selbständigem Lesen führen.

Beim Erwerb der Schriftbilder und beim Aufbau

des Rechtschreibens liegen beim gehörlosen Kind

andere Verhältnisse vor als beim hörenden Kind. Die

Anbildung der Lautsprache geschieht in engster

Verbindung mit dem Schriftbild. Infolge der

intensiven visuellen Einprägung bleibt dieses beim

Aufbau des Rechtschreibens führend, sodaß es in der

Regel bei den tauben Kindern keine Rechtschreibschwierigkeiten

gibt. Wenn bei hörrestigen Kindern

durch Mitwirken der akustischen Komponente

Fehlleistungen im Rechtschreiben festgestellt werden,

sind zusätzliche Übungen zur visuellen Festigung des

Schriftbildes durchzuführen.

Mathematik

Vertrautmachen mit einigen grundlegenden mathematischen

Denkweisen.

Erkennen funktionaler Zusammenhänge.

Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens.

Wissen um den systematischen Aufbau der

Zahlenbereiche und die in ihnen geltenden Gesetzmäßigkeiten.

Sicherheit und Geläufigkeit im Rechnen mit Zahlen

und im Umformen algebraischer Ausdrücke. Beherrschung

grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten

aus der ebenen und räumlichen Geometrie.

Anwendung der erworbenen Kenntnisse bei der

Lösung lebenspraktischer Aufgaben.

Geometrisches Zeichnen

Einfache Konstruktionen aus dem Gebiet der

Planimetrie. Darstellung einfacher Körper in

gebräuchlichen Projektionsarten. Sauberes und

genaues Zeichnen. Sicherheit im Gebrauch der

Zeichenbehelfe. Einfaches Werkzeichnen.

Biologie und Umweltkunde

Bekanntschaft mit dem Bau des menschlichen

Körpers, mit dessen Organen und deren Funktion

und mit den Hauptforderungen der Gesundheitslehre.

Kenntnis typischer Vertreter der Hauptgruppen

des Tier- und Pflanzenreiches auf Grund unmittelbarer

Anschauung und Beobachtung. Besonders zu

beachten sind Nutztiere wie auch Nutz- und

Heilpflanzen. Einige Einsicht in die Beziehung

zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt

und in die Beziehung der Pflanzen und Tiere

zueinander, zum Menschen und zu ihrer Umwelt.

Anbahnung des Verständnisses für Einteilung und

Zusammenfassung im Tier- und Pflanzenreich.

Kenntnis einiger für Wirtschaft und Technik

wichtiger Mineralien und Gesteine aus dem heimatlichen

Bereich und einiges über Bau und Entstehung

der heimatlichen Landschaft. Liebe zur Natur, Sinn

für Naturschutz und für die Pflege von Pflanzen und

Tieren. Ehrfurcht vor der Größe und dem Formenreichtum

der Natur, vor dem Leben und vor dem

Werden und Reifen des Menschen.

Erster Einblick in den Anteil der Biologie am

naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart.

Physik und Chemie

Verständnis für physikalische und chemische

Vorgänge in der Umwelt auf Grund von Beobachtungen

und Versuchen; für den ursächlichen Zusammenhang

der Naturerscheinungen; für die Ausnützung

der Naturkräfte und der Bodenschätze im praktischen

Leben; für die Bedeutung technischer Erfindungen im

Hinblick auf die Wohlfahrt des Menschen und für die

Gefahren der Technisierung des Lebens (Unfallverhütung,

Verkehrserziehung, Strahlenschutz und ähnliches).

Erster Einblick in den Anteil der Physik und

Chemie am naturwissenschaftlichen Weltbild der

Gegenwart.

Bildnerische Erziehung

Die Bildnerische Erziehung hat vom spontanen

Gestalten des Kindes auszugehen und eine reflektierende

Teilnahme des Kindes an einer bildnerischen

Kultur anzustreben.

Das bildnerische Gestalten, das Betrachten

geeigneter Objekte - als geistige schöpferische

Tätigkeiten verstanden - soll zur Erweiterung der

Erfahrungen und Einsichten im Bereich der Bildenden

Kunst und der visuellen Kommunikation führen.

Durch die lebendige Auseinandersetzung mit

fach-spezifischen Inhalten ist das kritische Bewußtsein

des Jugendlichen für bildnerische Qualitäten

anzuregen.

Schreiben

Im Hinblick auf die Anforderungen im Schreiben

soll der Geläufigkeit, dem Ebenmaß der Schrift sowie

der Gliederung und der Ordnung des Schriftfeldes

besondere Beachtung geschenkt werden.

Der Besitz einer gut leserlichen, geläufigen und

persönlichen Handschrift sowie die Beherrschung

und Anwendung von ornamentalen Schriften ist

anzustreben.

Werkerziehung für Knaben

Die Aufgaben der Werkerziehung bestehen in der

Gewinnung von Grunderfahrungen durch tätige

Auseinandersetzung mit Material und Werkzeug, um

formale und funktioneile Zusammenhänge einsichtig

zu machen und ein elementares Bewußtsein über

einfache technische Probleme zu entwickeln. In der

weitgehend selbständigen Bewältigung der Aufgaben

soll kreatives Verhalten gefördert und technisches

Denken angebahnt werden. Die Lehraufgaben sollen

durch sachgerechte Handhabung von Werkzeugen

unter Beachtung der Eigenart der Werkstoffe und

deren Bearbeitungsmöglichkeiten verwirklicht werden.

Im Bereich des körperhaften Gestaltens sollen

die Bedeutungszusammenhänge zwischen Zweck und

Form verständlich werden, um zu einer kritischen

Haltung gegenüber Gebrauchsgütern zu erziehen. Im

räumlichen Bereich ist Raumbewußtsein und Raumvorstellung

zu entwickeln, um die Wohn- und

Umwelt beurteilen zu lernen.

Die technische Werkerziehung will dem Schüler

durch tätiges und experimentierendes Verhalten

Probleme der Technik erfahrbar und einsehbar

machen. Durch präzise Aufgabenstellung soll selbständiges

Finden von Lösungswegen und Verfahren

gefordert und dadurch technisches Denken begründet

werden. Durch technisches Werken sind geeignete

Ansätze für die Hinführung zur Arbeits- und

Wirtschaftswelt zu finden.

Durch Beurteilung der Werkwelt in technischer,

formaler und wirtschaftlicher Hinsicht hat die

Werkerziehung zu einem kritischen Konsumverhalten

zu erziehen.

Werkerziehung für Mädchen

Im Unterricht sind jene Fertigkeiten und Fähigkeiten

zu entwickeln, die der Vorbereitung auf die

Aufgaben der Frau und Mutter dienen.

Einfache Werkstücke sind in verschiedenen Techniken

selbständig anzufertigen und geschmackvoll zu

gestalten, wobei das Verständnis für materialgerechtes

Arbeiten zu wecken und auf Sorgfalt und Ausdauer

bei allen Arbeiten zu achten ist.

Kenntnis und materialgerechte Verwendung

gebräuchlicher Textilien.

Handhabung und Pflege der einschlägigen Arbeitsbehelfe.

Einblick in die Zusammenhänge von Mädchenhandarbeit

und Volkswirtschaft.

Hauswirtschaft

Im Unterricht sind jene Fertigkeiten und Fähigkeiten

zu entwickeln, die der Vorbereitung auf die

Aufgaben der Frau und Mutter dienen.

Möglichst weitreichende Selbständigkeit beim

Herstellen preiswerter, gesunder Speisen und Speisefolgen,

bei richtiger Planung und bei Durchführung

der praktischen Arbeiten des einfachen Haushaltes.

Eß- und Tischkultur.

Arbeitswille, Ausdauer, Sorgfalt und Sparsamkeit

bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten.

Einblick in die Zusammenhänge zwischen Einzelhaushalt

und Volkswirtschaft (Haushaltsbudget).

Leibesübungen bzw. Leibesübungen und rhythmische

Erziehung

Setzen eines möglichst hohen Maßes an Entwicklungsreizen

zur Wahrung der Gesundheit und zur

Erwerbung optimaler Leistungsfähigkeit.

Erarbeiten einer biologisch einwandfreien Haltungs-

und Bewegungsform als Grundlage für gute

Haltung und Bewegung im Alltag und bei der Arbeit.

Entwickeln des Sinnes für die Schönheit der

Bewegung. Entfaltung der Freude an der Bewegung

und Wecken eines gesunden Leistungswillens.

Erziehen zur Selbstbeherrschung, zur Hilfsbereitschaft

und zu verantwortungsbewußter Einordnung

in die Gemeinschaft. Wecken des Willens zu gesunder

Lebensführung. Hinführen zu Natur- und Heimatverbundenheit.

Anbahnen des Verständnisses für

wertvolle außerschulische Leibesübungen.

Therapeutische und funktionelle Übungen

Therapeutische und funktionelle Übungen versuchen

aus Kenntnis von Fehlentwicklungen und

Fehlverhalten durch Korrektur und Training die

Bedingungen der Bildsamkeit zu verändern und zu

verbessern.

Störungen und Auffälligkeiten, welche die für den

Unterricht relevanten Grundfunktionen oder psychischen

Bereiche betreffen, sollen kompensiert, gemindert

oder beseitigt werden.

Die Schaffung geeigneter Voraussetzungen für die

Bewältigung der schulischen Lern- und Verhaltensanforderungen

steht im Mittelpunkt der therapeutischen

und funktionellen Übungen.

4. haben im Fünften Teil (Aufteilung des

Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) die

Abschnitte „Lehrplan-Unterstufe" (Erste und zweite

Schulstufe) und „Lehrplan-Mittelstufe" (Dritte,

vierte und fünfte Schulstufe) zu lauten

„Grundstufe 1

(Erste, zweite und dritte Schulstufe)

Sachunterricht

Der Sachunterricht auf der Grundstufe 1 hat sich

weitgehend auf die unmittelbare Umwelt des Kindes

zu beschränken. Er hat von den persönlichen

Erlebnissen und Erfahrungen des Kindes in seiner

nächsten Umgebung auszugehen und zu versuchen,

zu ersten allgemeingültigen Einsichten fortzuschreiten.

Der Tagesablauf in Schule, Heim und Elternhaus

bestimmt die Inhalte des Sachunterrichtes. Die

persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen im Umgang

mit den Menschen der nächsten Umgebung, mit

Tieren, Pflanzen und Dingen sind maßgebend.

Es kommt nicht auf den Erwerb eines bestimmten

Sachwissens an, sondern die Kinder sollen durch

Gewinnung von Erkenntnissen und Sachzusammenhängen

zu einem persönlichen Verhältnis zur Umwelt

geführt werden. Dabei sollen auch verständliche

Hinweise zum Umweltschutz gegeben werden.

Der heimatkundliche Aspekt des Sachunterrichtes

auf diesen Schulstufen umfaßt den Lebens-, Arbeits- und

Erholungsraum der Kinder; das Schulhaus und

dessen nächste Umgebung; die Wohnbereiche der

Kinder; Adressen; Orientierungsübungen im örtlichen

Bereich; Verkehrsmittel; Jahreszeiten, Tag und

Nacht; Wettererscheinungen.

Der naturkundliche Aspekt bezieht sich auf

folgende Themenkreise: einige charakteristische Tiere

und Pflanzen aus der engsten Umwelt des Kindes und

deren Lebensraum (Haus, Park, Wiese, Wald);

einfache Verhaltensweisen der Tiere; bewußtes

Beobachten, sinnvolles Pflegen.

Benennung einzelner Teile des menschlichen

Körpers und deren Funktionen; einfache Regeln zur

Körperpflege; in diesem Zusammenhang sind Aufgaben

der Sexualerziehung einzubeziehen.

Die Kinder sind in geeigneter Form auch mit der

Tatsache der Mutterschaft und mit dem Unterschied

der Geschlechter vertraut zu machen und vor sexuell

abnorm veranlagten Menschen zu warnen.

Dem Verhalten im sozialen Bereich dienen

Hinweise auf das Zusammenleben in Familien-,

Schul- und Heimgemeinschaft; erste Einsichten in das

Leben der Menschen in Beruf und Freizeit; Wohn-

und Arbeitsstätten; Feste und Feiern; einfache

Verhaltensregeln im Verkehr.

Durch sachgemäßes Hantieren mit Geräten und

anderen Dingen des täglichen Lebens soll technisches

Verständnis angebahnt werden.

Die Betrachtungen in allen Gebieten des Sachunterrichtes

sollen durch Gestalten und Darstellen

bereichert werden.

Deutsch, Lesen, Schreiben

a) Sprechen

Erste Schulstufe

Der Sprachunterricht geht von einer einfachen

Umweltkunde aus. Die nächste Umgebung des

Kindes leitet es zur Benennung der wichtigsten

Gegenstände und zur Beobachtung der einfachsten

Vorgänge an. Durch Hantieren mit den Dingen,

durch ständige Übung der Sinne und durch

rollenspielartiges Nachahmen von Personen soll das

Kind zu einer positiven lautsprachlichen Einstellung

geführt werden. Nach einer selbständigen Leistung

soll getrachtet werden.

Das Kind soll durch Orientierung in seinem neuen

Lebensraum, durch das Beobachten überschaubarer

Vorkommnisse und durch das Erfassen von

Geschichten einen weiteren Zugang zu seiner Umwelt

erhalten und einfache Situationen bewältigen lernen.

Ausgehend vom kindlichen Tun soll der Sprachunterricht

diese neue Welt erschließen. Stoffgebiete

sind: die nächste Umwelt des Kindes, die Schulklasse,

die Familie, der Garten, der Schulweg, der Tagesablauf

in der Schule und zu Hause, die Tageszeiten, die

Tagesarbeiten und besondere Feste und Feiern im

Kreislauf des Jahres.

Artikulation

Zu Beginn der Stimmbildung muß die Anbahnung

und Erlernung einer richtigen Atemtechnik stehen.

Stimmbildungsübungen sollen alle Möglichkeiten

der sinnlichen Wahrnehmung nützen, um eine in

Stärke und Höhe angenehme Stimme zu erzielen und

die Stimmlage zu festigen. Verschiedene Lautierungs- und

Stimmübungen in Verbindung mit Körperbewegungen

sollen die Modulationsfähigkeit der Stimme

verbessern.

Aufgabe des Artikulationsunterrichtes ist es, alle

Laute und Lautverbindungen an Wörtern aus der

Erlebniswelt des Schülers zu erarbeiten und die

Anbahnung einer elementaren Sprechfertigkeit und

Beseitigung von Sprechfehlern zu erreichen.

Die Sicherstellung der sprachlichen Elemente, der

in einem Zuge durchgeführten Lautbewegung, der

Silben, ist verbunden mit dem Erfassen der

Zuordnung dieser Lautbewegungen zu den entsprechenden

Schriftzeichen.

Zur leichteren Sprachauffassung, zur weitgehenden

Veranschaulichung und als wertvolle Assoziationshilfen

sind die optischen Erscheinungsbilder der

Sprache, kinästhetische Empfindungen, taktile und

vibratorische Komponenten der Sprache heranzuziehen.

Dem Artikulationsunterricht sollen nach Möglichkeit

echte Erlebnissituationen und sinnvolle Sprache

zugrunde gelegt werden.

Im Erstunterricht müssen zur Übung und zur

Automatisierung wie auch zur Verbesserung fehlerhafter

Aussprache Lautgruppen und silbenmechanische

Verbindungen verwendet werden.

Ziel ist die zu erreichende Geläufigkeit in der

Behandlung der Sprachlaute bei ihrer Aneinanderreihung

zu Konsonantenhäufungen, Silben und Silbenverbindungen.

Entsprechend dem Grad des Hörverlustes sind

nach Möglichkeit Übungen mit elektroakustischen

Hörhilfen durchzuführen (Hörgerät, Einzeltrainer,

Vielhöranlage und Fonator).

Bewegungsrhythmische und sprechrhythmische

Übungen sollen den Sprachunterricht lustvoll gestalten

und zu zusammenhängendem Sprechen und

natürlichem Sprechrhythmus führen.

Durch die Pflege der sprechrhythmischen Übungen

soll besonders die Profilierung der Sprache durch

den temporalen und dynamischen Akzent erreicht

werden.

Die Kundnahme der Sprache durch das Ablesen

vom Munde des Lehrers ist anzubahnen und ständig

zu üben.

Zweite und dritte Schulstufe

Die Pflege der Sprechfreude und die Ermutigung

zu selbständigem Berichten sollen die Kinder dazu

führen, sich ohne Scheu der bisher gelernten

lautsprachlichen Mittel zur sprachlichen Kundgabe

zu bedienen. Ziel ist eine positive lautsprachliche

Einstellung der tauben Kinder.

Die sprachlichen Ausdrucksformen sollen durch

Fragen und Antworten, durch Memorieren und

Dramatisieren geübt und durch Spielen, Formen und

Zeichnen belebt werden.

Artikulation: weiterer Ausbau und Vertiefung der

Artikulationsarbeit der ersten Schulstufe. Atemtechnik,

Stimmbildung, Sprechrhythmus und Lautbildung

sind ständig unter Kontrolle zu halten.

Gestaltvariation hinsichtlich Lautstärke und Sprechtempo.

Ablesen: Dem Ablesen als wichtigster Kommunikationshilfe

ist auf allen Schulstufen im gesamten

Unterrichtsgeschehen größte Aufmerksamkeit zu

schenken. Immer mehr sollen größere Sinneinheiten

(Satzteile, Sätze) global aus dem Ablesebild erfaßt

werden.

b) Vorübungen zum Aufsatz

Aufschreibeübungen, selbständiges Bilden von

Sätzen anhand von Situationen, Gegenständen und

Bildern; Analogiebildungen; Beantwortung von Fragen;

einfache Lückentexte.

c) Sprachlehre (materialer und formaler Sprachunterricht)

Die vorliegenden Ausarbeitungen für die einzelnen

Schulstufen sind nicht als Übungen im grammatikalischen

Sinn gedacht. Sie sollen aus dem Sprachgebrauch

die inhaltlichen Beziehungen im sprachlichen

Feld klären und die tauben Kinder zur richtigen

Anwendung der Lautsprache führen.

Erste Schulstufe

Der Sprachunterricht umfaßt Benennungen der

Dinge und Personen aus der unmittelbaren Erlebniswelt

des Kindes wie auch deren Eigenschaften und

Tätigkeiten, ferner einfache Fragen, Bitten, Befehle

und Grußformen.

Durch häufiges Fragen soll auf eine von den

Schülern dieser Altersstufe erfaßbare Gliederung des

Sprachgutes hingezielt und damit eine lautsprachliche

Denkstruktur im tauben Kinde angebahnt werden.

Sprachformen

Tätigkeitsverben und Vorgangsverben; das Adjektiv

als Artangabe; das Verb in der dritten Person

Singular und ersten Person Plural im Präsens; das

Substantiv als Subjekt und Akkusativobjekt mit

bestimmtem und unbestimmtem Artikel, Orts- und

Zeitbestimmungen durch einfache Adverbia und

Präpositionalergänzungen ; die Grundzahlwörter bis

zehn; häufige Befehlsformen, Verneinung mit nicht

und nein;

Fragen: wer? was? was macht? wo? wieviel?

Zweite Schulstufe

Die Sprachformen werden aus echten Lebenssituationen

im Rahmen des Gesamtunterrichtes geschöpft.

Erarbeitung und Aneignung einfacher Satzstrukturen

(Aussage, Aufforderung, einfache Frage);

Ergänzung im Akkusativ;

Lage-Raum-Ergänzung im Dativ (auf, in) mit

Frage wo?

Verbum

1. und 3. Person Präsens (Einzahl und Mehrzahl)

im Aussagesatz;

2. Person Einzahl im Fragesatz (Hast du . ..?

Bist du ...?); häufige Imperativformen (Einzahl);

Hauptwort: Nominativ und Akkusativ mit

bestimmtem und unbestimmtem Artikel, das Adjektiv

als Artbestimmung.

Personalpronomen: 1. und 3. Person (eventuell

auch Mehrzahl);

Possessivpronomen: mein, dein;

häufige Lokal- und Temporaladverbia;

Grundzahlwörter bis dreißig; einige gebräuchliche

Ordnungszahlwörter;

Verneinung mit nein, nicht, kein;

Fragen: wer? was? was macht? wo? wann? wieviel?

Dritte Schulstufe

Der Satz als Sinneinheit; Hinweise auf die Stellung

der Satzglieder; die verbale Klammer;

Sätze mit zwei Subjekten bzw. zwei Prädikaten;

Akkusativ- und Dativergänzung (eingliedrig und

mehrgliedrig);

Lage-Raum-Ergänzung (wo? allenfalls wohin?);

Zeitergänzung; Erweiterung der Präpositionalobjekte;

Verbum

Präsens und Perfekt (1. und 3. Person Einzahl und

Mehrzahl) im Aussagesatz; Anwendung der

2. Person Einzahl im Fragesatz;

Imperativ in Einzahl und Mehrzahl;

die Modalverben: können, müssen, dürfen,

wollen;

Hauptwon

Nominativ, Akkusativ und Dativ Einzahl und

Mehrzahl mit bestimmtem und unbestimmtem

Artikel;

Adjektiv als Artangabe;

häufige Formen des Personalpronomens;

Possessivpronomen (mein, dein), Anwendung in

verschiedenen Fällen;

Vorwörter mit Orts- und Zeitbedeutung (auf, in,

zu, vor, bei, nach);

häufige Konjunktionen als Verbindung mehrerer

Satzglieder (und, oder);

Ergänzungsfragen mit wer? was? wem? wen? wo?

wohin? wann? bis wann? zu wem? bei wem? von

wem? wieviel? warum?

d) Lesen und Schreiben

Lesen und Schreiben werden in engster Verbindung

mit dem Sprachunterricht entwickelt.

Das schriftliche Festhalten von Wörtern und

Wortgruppen stellt eine unentbehrliche Assoziations- und

Merkhilfe dar. Deshalb muß getrachtet werden,

daß die Schüler möglichst rasch zum Gebrauch einer

Schreibschrift gelangen.

Am Ende der zweiten Schulstufe sollen die Schüler,

unabhängig von der Ausgangsschrift, die lateinische

Druckschrift geläufig lesen und die lateinische

Schreibschrift (österreichische Schulschrift) gut leserlich,

gefällig und zusammenhängend schreiben

können.

Auf der dritten Schulstufe können leicht überschaubare

interessante Ereignisse in einfacher Sprache

als Lesetexte geboten werden.

An geschriebenen und gedruckten Texten mit

bekanntem Inhalt wird zunächst die technische Seite

des Lesens geübt. Neu gebildete Texte mit bekanntem

Wortschaft und geläufigen Satzformen sowie Lesetexte

mit Sinnverkehrungen sollen das sinnerfassende

Lesen vorbereiten.

In der dritten Schulstufe ist im Rahmen des

gesamten Unterrichtes auf die Erlangung einer

gefälligen flüssigen Handschrift hinzuarbeiten.

Mathematik

Erste Schulstufe

Ausgehend von der anschaulichen Mengenerfassung

wird das Auffassen, Darstellen, Ordnen und

Gliedern einer Menge geübt (Grundmenge, Teilmenge,

Restmenge, Ergänzungs- und Vereinigungsmenge).

Vergleichen von Mengen nach Mächtigkeit und

Eigenschaften der Elemente. Erfassen einfacher

Relationen, alles zur anschaulichen Grundlegung und

Durchdringung rechnerischen Tuns und Denkens

und zur Gewinnung des Zahlbegriffes.

Anschauliche Einführung in den Sinn der Zahlenoperationen

im Zahlenraum bis zehn: Zerlegen und

Ergänzen; Zuzählen und Wegzählen; Darstellung

gleichmächtiger Mengen zur Grundlegung des

kleinen Einmaleins (ohne Rücksicht auf die Reihenfolge

der Malsätzchen und auf die Vollständigkeit der

Malreihen); Bilden gleichmächtiger Teilmengen als

Vorbereitung für das Teilen und das Messen.

Zum geeigneten Zeitpunkt Einführung der Ziffern

und der schriftlichen Darstellung der Zahlenoperationen.

Darstellen und Lösen von Aufgaben aus dem

kindlichen Erlebniskreis.

Anschauliche Einführung der Maßeinheit „S" im

Anschluß an den Sachunterricht.

Pflege der Raumanschauung durch Betrachten,

Begreifen, Bewegen, Formen, Falten und Ausschneiden.

Richtiges Erkennen einfachster Raumgebilde und

ihrer Eigenschaften: Ecke, eckig, dreieckig, viereckig;

rund; Gegensatzpaar eckig - rund sowie Erfassen

einfacher Raumbeziehungen (links - rechts, oben -

unten, vorne - hinten), auch im Hinblick auf

mengenbildende Merkmale.

Mit der Einführung der Ziffern werden die

entsprechenden Zahlwörter nach Möglichkeit artikuliert,

ebenso muß auf die Übung des Ablesebildes

Wert gelegt werden.

Zweite Schulstufe

Festigung und Vertiefung der bisher gewonnenen

Grundbegriffe aus der Mengenlehre ohne Verwendung

der Symbole. Ausweitung und Anwendung auf

einfache Personen-, Ding- und Zahlenmengen aus

dem kindlichen Erlebniskreis; Mengendiagramm.

Bewußtes Erfassen einfacher Relationen (Gleichheits-

und Ungleichheitsrelation unter Verwendung

der Zeichen: =, ≠).

Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches bis

30.

Mündliches Rechnen (ohne und mit Anschreiben

der Rechensätzchen): Zu- und Wegzählen (in

fortschreitenden Schwierigkeitsstufen, einschließlich

der verschiedenen Umkehrungen, ohne und mit

Zehnerüberschreitung); Fortsetzung der Übungen

zur Grundlegung des Einmaleins; Erarbeiten und

Festigen der Zweierreihe und der entsprechenden

Inreihe; Teilen ohne Rest.

Darstellen und Lösen von Aufgaben aus dem

kindlichen Lebensbereich. Anschauliche Einführung

der gebräuchlichsten Maßeinheiten (kg, m, l).

Die gebräuchlichsten Zeit- und Zählmaße: Jahr,

Monat, Woche, Tag, Stunde, Minute; Stück, Paar.

Übungen im Gebrauch des Meßstreifens.

Vertiefende und erweiternde Pflege der Raumanschauung

durch Betrachten, Begreifen, Bewegen,

Formen, Falten und Ausschneiden. Richtiges Erkennen

einfachster Raumgebilde und ihrer Eigenschaften

sowie Erfassen einfacher Raumbeziehungen, auch im

Hinblick auf mengenbildende Merkmale.

Dritte Schulstufe

Bewußte Verwendung der bisher gewonnenen

Grundbegriffe aus der Mengenlehre: Menge (Mengendiagramm),

Element einer Menge; Grundmenge;

Teilmenge, Rest- und Ergänzungsmenge; Durchschnitt

(beschränkt auf zwei Mengen), Vereinigung

(beschränkt auf elementfremde Mengen) ohne Verwendung

der Symbole.

Gleichmächtige und ungleichmächtige Mengen

(einfache Beispiele der Zuordnung).

Festigen der Gleichheits- und der Ungleichheitsrelation

( =, ≠ ), Erweiterung auf die Kleiner- und

Größerrelation (Einführung des Symbols <).

Lösung einfacher Gleichungen unter Verwendung

von „Platzhaltern" (, ∆, Ο ...).

Herausstellen des Kommutativ- und des Assoziativgesetzes

für Addition und Multiplikation (ohne

Verwendung der Fachausdrücke). Anschauliche

Erweiterung des Zahlenbereiches bis 100.

Mündliches Rechnen (ohne und mit Anschreiben

der Rechensätzchen): Zu- und Wegzählen; Vervielfachen

im Rahmen des kleinen Einmaleins (Erarbeiten

und Festigen der Malreihen von 10,5; 4; 3,6); Messen

ohne Rest als Umkehrung des kleinen Einmaleins

(Erarbeiten und Festigen der Inreihen mit 10, 5; 4; 3,

6); Teilen ohne und mit Rest.

Anschauliche Einführung in folgende Maßbeziehungen

100 zu 1: S - g, kg - dkg, m - cm.

Schulung der Raumvorstellung durch anschauliches

Erfassen, richtiges Bezeichnen und wiederholtes

Darstellen von Grundgebilden aus der Umgebung des

Schülers (durch Betrachten, Begreifen, Bewegen,

Formen, Falten, Ausschneiden, Aufeinanderlegen,

Vergleichen, Messen); Festigen von Begriffen wie

eckige - runde Körper, eckige - runde Flächen.

Übung im Gebrauch des Lineals.

Bildnerische Erziehung

Die Hauptaufgaben des bildnerischen Gestaltens

auf der Grundstufe 1 liegen im Aufnehmen, Festigen

und Erweitern des individuellen kindlichen Zeichen-

und Formbestandes durch den Erwerb von Einsichten,

Kenntnissen und Fertigkeiten. Bei der Auswahl

der Aufgaben sind Motiv (z. B. inhaltliche Anregung)

und bildnerisches Problem (z.B. Farb- und Formproblem)

aufeinander abzustimmen. Das Motiv ist

der kindlichen Erlebnis- und Vorstellungswelt zu

entnehmen. Die im Lehrstoff gegebenen Hinweise zu

bildnerischen Aufgaben dürfen individuelles Gestal-

ten nicht beeinträchtigen. Neben den angeführten

Schwerpunkten sind auch andere sich anbietende

bildnerische Möglichkeiten zu nützen. Der Schüler

soll gelöst und ermutigt werden und ein echtes

Interesse an bildnerischer Arbeit gewinnen. Gelegentliche

Motivationen aus dem Sachunterricht sollen nur

im Hinblick auf Lösung von bildnerischen Aufgabenstellungen

aufgenommen werden.

Graphischer Bereich

Schwerpunkte und Teilziele

Artikulation kindgemäßer Zeichen, Steigern der

Fähigkeit zur Bildordnung, Sammeln von Materialerfahrungen,

Erweitern elementarer Kontrastierungsmöglichkeiten.

Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren

Verschiedene Materialien, z. B.: Faserschreiber,

Quellstifte, Kreide, Pinsel usw. Verwendung von

verschiedenen Bildgründen und Formaten (auch

Großformat).

Farbiger Bereich

Schwerpunkte und Teilziele

Motivierte Anregung zur Auseinandersetzung mit

Farben und Sammeln von Erfahrungen über den

Zusammenhang von Fläche, Farbe und Bildordnung.

Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren

Verschiedene Malmaterialien, auch für das Malen

im Großformat (z. B. Deck-, Pulver- und Dispersionsfarbe,

weiche Wachsmalkreide usw. und dem

Format gemäße Mittel zum Farbauftrag) sowie

Farbpapiere, Stoffreste u. dgl.

Malen, Fingermalen, Kleben und Montieren,

Verwendung verschiedener Formate und Bildgrunde.

Schwerpunkte der Werkbetrachtung

Besprechen von Schülerarbeiten.

Erste Begegnung mit Werken der Malerei.

Klärung einfacher Begriffe (z. B. Malen, Farbbenennungen).

Plastischer Bereich

Schwerpunkte und Teilziele

Motiviertes Gestalten elementarer Form- und

Oberflächenqualitäten (z. B. rund, eckig, rauh, glatt).

Grunderfahrungen mit leicht formbaren Materialien.

Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren

Verformbare und feste Materialien wie Plastilin,

Knetwachs, Papier, Naturmaterial usw.

Formen durch Hinzugeben und Wegnehmen,

Veränderung der Oberflächen, Verbinden (z. B.

Kleben) und Trennen sowie Verformen.

Werkerziehung für Knaben

Anleitung zu flächigem und räumlichem Gestalten

unter Verwendung verschiedener Materialien. Geeignete

Techniken sind: Legen, Auffädeln, Reißen,

Ausschneiden, Kleben, Flechten und Falten, Formen

und Kneten.

Anfertigen kleiner Basteleien (Schmuck und

Gebrauchsgegenstände), wie sie für das schulische

Leben, für Feste und Feiern verwendbar sind.

Auf Sauberkeit und Genauigkeit ist zu achten.

Werkerziehung für Mädchen

Sammeln von Erfahrungen im Umgang mit

textilem Material verschiedener Art und den entsprechenden

Werkzeugen.

Handgeschicklichkeitsübungen, wie Schnurschlingen.

Anfertigen kleiner, einfacher Werkstücke in den

Grundtechniken der Mädchenhandarbeit (Häkeln,

Stricken, Nähen).

Leibesübungen

Kräftigungs- und Schmeidigungsübungen, haltungs-

und bewegungsformende Übungen.

Mannigfaltige Übungen in Spiel- und Zweckformen

als Grundlage der Erziehung zu guter Haltung

und Bewegung (Gewöhnung).

Leistungsübungen

Laufen in Form von Fangspielen, Gruppenwettläufen

und Einzelwettläufen; Laufübungen. Springen

und Hüpfen in verschiedenen Formen, freie Sprünge,

Springen mit der Springschnur und dem Schwungseil,

einfache Stützsprünge über niedrige Geräte. Steigen

auf schrägen und lotrechten festen Geräten. Klettern

über brusthohe feste Geräte. Hangeln in einfachen

Formen (viergriffig). Schwebegehen auf niedrigen

breiten Geräten. Heben und Tragen von Geräten.

Werfen und Fangen in mannigfaltigen Formen.

Wälzen, Purzelbäume.

Schwimmen: Spiele und Gewöhnungsübungen in

knie- bis hüfttiefem Wasser.

Rodeln, Schleifen, Eislaufen und Schilaufen.

Einfache Formen von Lauf- und Ballspielen;

Scherzspiele.

Wanderungen

Kleine Ausflüge mit reichlicher Spielmöglichkeit;

einfache Beobachtungsaufgaben.

Gesundheitspflege

Gewöhnen an Reinlichkeit des Körpers und der

Kleidung.

Therapeutische und funktionelle Übungen

Übungen die den Erwerb der sozialen Anpassung

an die Schülergemeinschaft und die sichere Beherrschung

der Alltagsroutine unter zunehmender Verselbständigung

fördern.

Grob- und feinmotorische Übungen als Vorübungen

für den Schreibvorgang.

Orientierungsübungen am eigenen Körper und im

Raum.

Nach Bedarf Training in den verschiedenen

Wahrnehmungsbereichen, konzentrations- und aufmerksamkeitssteigernde

Übungen, Speicherübungen

mit verschiedenen Inhalten zur Förderung der

Merkfähigkeit und Denktraining im anschauungsge-

bundenen Raum. Abbau von Entwicklungsrückständen

im sprachlichen Bereich durch sprechtechnische

Übungen und sprachfördernde Methoden (z. B.

Rollenspiel).

Übungen zur Kompensation von Ausfällen, die

den Unterrichts- und Erziehungsprozeß hemmen.

Grundstufe 2

(Vierte und fünfte Schulstufe)

Sachunterricht

Der Sachunterricht der Grundstufe 2 hat den

Schüler aus seiner unmittelbaren Umwelt in neue

Bezugsräume zu führen. Dies bedeutet eine Ausweitung

und eine Vertiefung der Inhalte sowie eine

Erweiterung und Vervollständigung der Fertigkeiten

und Verhaltensweisen. Die Eigengesetzlichkeit einzelner

Unterrichtsgebiete soll auf dieser Stufe schon

wirksam werden und den Übergang zum gefächerten

Unterricht anbahnen.

Das Vordringen in diese neuen Bezugsräume ist in

folgenden Richtungen zu verwirklichen

Orientierung und Verhalten im sozialen Bereich

Vierte Schulstufe

Zur wiederholenden Vertiefung der Stoffgebiete

der Grundstufe 1 treten hinzu

die Familie, die Verwandten, Festtage in der

Familie, im Schulleben, im öffentlichen Leben;

Urlaub und Ferien; der städtische und der ländliche

Lebensbereich mit sozialen Hilfseinrichtungen (Feuerwehr,

Rettungswesen, Krankenanstalten);

Ursachen und Bewältigung von Konflikten;

Organe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit

(Gendarmerie, Polizei);

die Massenmedien; Verkehrserziehung.

Fünfte Schulstufe

Als neue Stoffgebiete treten hinzu

kindgemäße Hinweise auf das Zusammenleben der

Menschen im Staat; Organe der Gemeinde (Bürgermeister),

der Glaubensgemeinschaften (Priester, Pfarrer)

und des Bundes (Bundespräsident, Bundeskanzler).

Das soziale Verhalten ist in beiden Schulstufen

durch lebendige Begegnung mit der Wirklichkeit oder

durch adäquates Rollenspiel zu üben. Dadurch sollen

die Kinder zu eigenem Tun angeregt werden und den

Wert gegenseitiger Verständigungsbereitschaft, Rücksichtnahme

und Hilfeleistung erleben.

Orientierung und Verhalten im wirtschaftlichen

Bereich

Vierte Schulstufe

Der wirtschaftskundliche Unterricht auf dieser

Stufe hat von den unmittelbaren Begegnungen des

Kindes mit der Wirtschaft und ihren Einrichtungen

auszugehen. Dabei haben die wirtschaftlichen Grundbedürfnisse

des Kindes in ihrer Bezogenheit auf das

Wirtschaftsleben der Familie und ihres Lebensraumes

im Vordergrund zu stehen.

An konkreten Beispielen soll ein einführendes

Verständnis für wirtschaftliche Grundtatsachen erarbeitet

werden.

Als Themen bieten sich an

die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft; Wohnung

und Wohnhaus; Schule und Heim;

der Mensch im Beruf (Berufe der Eltern und

Geschwister); der Umgang mit Geld (Münzen und

Banknoten, Geld als Wertmaß, Taschengeld, Geld als

Einkommen, Geldausgaben und Geldsparen); Haushalt

und Sparen;

Nahrung und Kleidung (Erzeugung und Verbrauch;

Einkauf und Verkauf).

Fünfte Schulstufe

Der wirtschaftskundliche Unterricht auf der

fünften Schulstufe erweitert die Sachgebiete der

vierten Schulstufe.

Neu treten hinzu

Der Mensch im Beruf (Arbeit und Lohn,

Arbeitsverhalten, Güterverteilung und Gütererzeugung);

konkrete Beispiele aus den örtlichen Gegebenheiten;

Einrichtungen im Dienste der Wirtschaft: Sparkassen,

Messen, Ausstellungen;

Erscheinungsformen der Wirtschaft: Geschäft,

Werkstatt, Fabrik; Dienstleistungsberufe (Post, Bahn,

Straßenbahn usw.);

die Bedeutung der Arbeit (Hausarbeit, Berufsarbeit);

der Mensch in der Freizeit (Möglichkeiten und

sinnvolle Gestaltung).

Orientierung und Verhalten im naturkundlichen

Bereich

Vierte Schulstufe

Der naturkundliche Unterricht hat von der

unmittelbaren Begegnung des Kindes mit der Natur

auszugehen und zu Formenkenntnissen, zum Erfassen

einfachster biologischer Zusammenhänge und

zum Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen

Mensch und Natur zu führen. Von der positiven

Einstellung zur Umwelt ausgehend sind alle Möglichkeiten

zu richtigem Verhalten in der Natur und zum

Umweltschutz auszuschöpfen.

Die Arbeitsgebiete auf dieser Schulstufe umfassen

Bekannte Tiere und Pflanzen aus der Heimat;

Erweiterung der Formenkenntnisse aus der Tier- und

Pflanzenwelt, bezogen auf Lebensräume und jahreszeitliche

Gegebenheiten; die Natur im Wechsel der

Jahreszeiten; Aufgaben und Leistungen einzelner

Teile des menschlichen Körpers z. B. Hände, Zähne,

Augen, Ohren);

Körperpflege: Gesunderhaltung des Körpers.

Sexualerziehung.

Fünfte Schulstufe

Folgende Sachgebiete werden vertieft oder kommen

neu hinzu: das Leben der Natur im Wechsel der

Jahreszeiten; weitere Tiere und Pflanzen der Heimat

und deren Lebensräume; Einrichtungen der Tiere für

bestimmte Lebensweisen bzw. Standorte (z. B.

Schwimmen, Klettern, Fliegen; trockene und nasse

Standorte);

Teile der Pflanze und ihre Aufgabe (Wurzel,

Stamm, Blatt, Blüte, Frucht); Schutz vor Gefahren,

die durch Naturereignisse entstehen können; Naturschutz,

Umweltschutz; weitere Hinweise zur Körperpflege

und Gesundheitserziehung (wie Körperhaltung,

Ernährung, Abhärtung); Hinweise auf die

Gefahren von Suchtgiften.

Auf beiden Schulstufen sollen die Kinder durch die

häufige Begegnung mit der Natur, durch die

Betreuung von Tieren und Pflanzen im Klassenzimmer,

im Schulhaus und auch außerhalb des

Schulhauses, durch die Arbeit im Schulgarten und

durch besondere Aktionen bzw. im Rahmen von

Lehrausgängen, Wandertagen und Schullandwochen

(Vögel- und Wildfütterung, Setzen von Bäumen,

Säubern und Reinhalten der Landschaft) zu richtigem

und verantwortungsbewußtem Verhalten in der

Natur geführt werden. Sammeln, Ordnen, gezieltes

Betrachten, Beobachten, Untersuchen, Experimentieren

und Darstellen werden dabei die wichtigsten

Aktivitäten der Kinder sein.

Den Kindern soll in kindgemäßer Form ein

Einblick in die Entstehung des menschlichen Lebens

(Schwangerschaft, Geburt, Mutterschaft und Vaterschaft)

gegeben werden. Dabei wird auch auf die

Entwicklung und Pflege des Kleinkindes sowie auf

seine Geborgenheit in der Familie einzugehen sein.

Durch entsprechende Hinweise ist gegen Ende der

vierten Schulstufe auch die Pubertät vorzubereiten.

Die Mädchen sind (in gemischten Klassen getrennt)

über die Menstruation aufzuklären. Eine natürliche

Einstellung zum menschlichen Körper und seinen

Funktionen ist zu entwickeln.

Orientierung und Verhalten im geographischen

Bereich (Lebensraum)

Vierte Schulstufe

Wohnbezirk und Heimatorte der Kinder, Zugehörigkeit

zu einem Bundesland;

Erweiterung des Orientierungsraumes;

Planen, Durchführen und Auswerten von Lehrausgängen

und Lehrwanderungen; erste Orientierung

auf Bildkarten und Plänen;

einfache Grundrißerarbeitung.

Fünfte Schulstufe

Der Unterricht im geographischen Bereich erweitert

sich auf der fünften Schulstufe auf die Sachgebiete

Wien und das heimatliche Bundesland.

Dabei sind folgende geographische Aspekte zu

beachten: die Lage des Ortes, das Straßennetz,

Verkehrsmöglichkeiten. Erarbeitung geographischer

Grundbegriffe: Geländeformen, Gewässer, Gebirgszüge

usw.

Formen der Landschaftsdarstellung; Kartenzeichen;

Lesen von gebräuchlichen Karten; einfaches,

skizzenhaftes Darstellen;

kindgemäße Hinweise auf die Abhängigkeit der

Wirtschaft von landschaftlichen und klimatischen

Gegebenheiten;

die politische Gliederung: das Bundesland im

Bundesstaat Österreich.

Auf beiden Schulstufen hat der Unterricht auf der

Umwelterfahrung der Kinder aufzubauen. Die

Kinder sollen befähigt werden, sich mit Hilfe der

erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in größeren

Räumen zu orientieren, die Landschaft in ihrer

Bedeutung als Wohn- und Wirtschaftsraum zu

erkennen und sich in ihr sinnvoll zu verhalten

(Umweltschutz). Lehrausgänge, Lehrwanderungen

sowie Erkundungen und Beobachtungen bilden den

Ausgangspunkt oder wesentliche Ergänzungen.

Orientierung und Verhalten im technischen

Bereich

Auch im technischen Bereich ist der Unterricht vor

allem umweltorientiert. Die in der unmittelbaren

Umwelt erworbenen technischen Erfahrungen und

Kenntnisse sollen geklärt, geordnet und erweitert

werden.

Der Unterricht soll anregen, daß die Kinder mit

technischen Geräten und Einrichtungen vertraut

werden. Sie sollen erste Einsichten in Eigenschaften,

Zustände und Änderungen von Stoffen und in die

Wirkung verschiedener Kräfte gewinnen.

Vierte Schulstufe

Arbeitsgebiete

Umgang mit Werkzeugen und Geräten und deren

Wirkungsweise; wichtige Stoffe, ihre Erscheinungsformen

und Veränderungen (zum Beispiel: Wasser -

Gefrieren, Schmelzen);

Messen und Berechnen (zum Beispiel: Temperatur,

Gewicht);

Fünfte Schulstufe

Erweiterung der Arbeitsgebiete

physikalisch-technische Gegebenheiten in der

Umwelt des Kindes (zum Beispiel elektrische Geräte,

Fahrzeuge);

Wirkungen von Kräften (Elektrizität, Wärme);

Beobachtungen von Zustandsänderungen (Verdunsten,

Sieden, Schmelzen, Gären); Energiequellen

(Wasser, Kohle, Erdöl, Gas, Stromerzeugung);

Meßgeräte und ihr Gebrauch;

bedeutende technische Ereignisse der Gegenwart.

Auf beiden Schulstufen sollen die Kinder in

elementare naturwissenschaftliche Arbeitsweisen eingeführt

werden: Planen und Durchführen von

Versuchen, Beobachten, Messen und Berechnen,

Ordnen, Finden von Beziehungen, Festhalten und

Formulieren von Ergebnissen. Das Erkennen von

Gefahren im technischen Bereich, das richtige

Hantieren mit technischen Geräten und der sinnvolle

Gebrauch technischer Einrichtungen sollen als

wichtige Verhaltensweisen geübt werden.

Orientierung und Verhalten im geschichtlich-kulturellen

Bereich

Von Kindern dieser Schulstufen ist geschichtliches

Verständnis nicht zu erwarten. Sie besitzen jedoch die

Fähigkeit, Veränderungen der Gegenwart zu erkennen.

Daran anknüpfend können einfache Grundtatsachen

des Geschichtlichen bewußt gemacht werden.

Diese beziehen sich auf den Wandel des menschlichen

Lebens und auf Veränderungen von Menschen und

Dingen im Ablauf der Zeit.

Vierte Schulstufe

Auf dieser Stufe bildet die Erscheinungswelt der

Gegenwart den Ausgang. Ihre Beobachtung führt

zum Erkennen der Veränderungen an Menschen und

Dingen und dadurch zu einer ersten bewußten

Gliederung des Zeitablaufes.

Als Themen bieten sich an

die Tageseinteilung in Familie und Schule;

Einteilung der Zeit durch Uhr und Kalender;

die Lebensalter der Menschen;

einfache Entwicklungsreihen: Kleidung, Beleuchtung,

Verkehrsmittel u. a.

Fünfte Schulstufe

Die in der vierten Schulstufe erworbenen Einsichten

in die Gliederung der Zeit und in die

Veränderbarkeit der Sach- und Menschenwelt sollen

bewußt ausgearbeitet und vertieft werden.

Zu den schon angeführten Themen treten neu

hinzu

Weitere Entwicklungsreihen: Arbeitsgeräte einst

und jetzt; Gestaltung des Wohnraumes, Hausbau

u. a.

Zeugen der Vergangenheit: Burgen, Denkmäler,

Sehenswürdigkeiten; bedeutende Veränderungen im

unmittelbaren Lebensraum in der jüngsten Vergangenheit;

Sagen aus der Heimat.

Die anschauliche Erarbeitung durch Lehrausgänge,

durch gezielte Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben,

durch Museumsbesuche (insbesondere Heimatmuseen),

durch Vergleichen anhand von Bildern und

anderen Darstellungen ist durch die Erzählungen des

Lehrers wirkungsvoll zu ergänzen. Diese Erzählungen

dürfen den Wahrheitsgehalt des Geschichtlichen

nicht verfälschen.

Deutsch, Lesen

a) Sprechen

Durch die stete Erweiterung des Wort- und

Begriffsschatzes, den Aus- und Aufbau der Sprachformen

und das Hineinwachsen in lautsprachliches

Denken werden die Kinder immer mehr zu eigener

sprachlicher Kundgabe geführt. Sprechfreudigkeit

und Mitteilungsbedürfnis der Kinder sind in immer

neuen Situationen zu fördern.

Dem selbständigen Berichten einzelner Schüler aus

dem Erleben und Geschehen außerhalb der Schulzeit

ist genügend Raum zu geben. Auch im Unterrichtsgeschehen

sind die Kinder zur aktiven Mitarbeit bei der

sprachlichen Formulierung zu erziehen. Auf Gefühl

für den treffenden Ausdruck und die passende Form

ist hinzuarbeiten.

Der Bildung von Fragen und deren sinngemäßer

Anwendung durch die Schüler ist besondere Aufmerksamkeit

zuzuwenden.

Artikulation

Verbesserung individueller Aussprachefehler an

Einzellauten, Lautgruppen, Wörtern und Sätzen in

täglichen Übungen.

Übung des Chorsprechens als Erziehung zu

zusammenhängendem Sprechen, nach Möglichkeit

mit Einbeziehung rhythmischer Übungen.

Ablesen

Steigerung der Ablesefertigkeit durch ständige

Übungen und Kontrollen, nötigenfalls durch individuelle

Übungen.

Allmähliches Gewöhnen an das Absehen von

verschiedenen Personen, auch unter erschwerten

Ablesebedingungen und bei schnellerem Sprechtempo.

b) Aufsatz

Der Vorbereitung selbständiger schriftlicher Darstellung

dienen: Ausfüllen von Lückentexten; Bilden

von Sätzen an Hand von Bildern und Bildreihen;

gemeinsame Gestaltung von Bildgeschichten: kleine

Niederschriften von Geschehnissen und Erlebnissen;

Zerlegen eines Geschehnisses in Teilsituationen,

Versprachlichen der einzelnen Teilsituationen. Am

Ende der Grundstufe 2 soll der Schüler kurze,

zusammenhängende Darstellungen zeitlich gegliederter

Gedankenabläufe geben können. Besonderer Wert

ist auf die Auswertung in Form von Briefen und

Postkarten zu legen.

c) Sprachlehre

Mit der sprachlichen Erschließung der neu

hinzukommenden Arbeitsgebiete wächst der

Begriffs- und Formenschatz. Die Erarbeitung und

Festigung erfolgt durch gehäufte Darbietung und

Übung.

Vierte Schulstufe

Satzglieder als Bauelemente des Satzes

Stellung der Satzglieder, Verschiebeprobe;

Erweiterung der Ergänzungen: gebräuchliche

Präpositionalergänzungen mit den entsprechenden

Präpositionen (Lage-, Raum-, Zeit-, Artergänzung);

Erweiterung der Ergänzungsfragen (woher? wie

lange? wie oft? mit wem?);

Entscheidungsfrage, Stellenwert des Verbums.

Neben der ständigen Übung und Anwendung der

bereits erarbeiteten Formen kommen neu hinzu

Verbum: Erarbeitung des Präteritums und des

Futurums;

verschiedene Leistungen des Präsens: als Aussageform

der Vermutung (Vielleicht fahre ich ...); im

Bereich des Futuristischen (Morgen fahre ich . ..);

häufige rückbezügliche Zeitwörter;

unpersönliche Zeitwörter bzw. Zeitwortformen.

Anredeformen (Höflichkeitsform);

Adjektiv als Gliedteil; Vergleichsstufen des Adjektivs;

Possessivpronomen (mein, dein, unser; verschiedene

Fälle);

Indefinitpronomen: niemand, nichts;

weitere Verwendung von Konjunktionen als

Verbindung von Satzgliedern (und, oder, aber).

Fünfte Schulstufe

Der Satz als gegliederte Sinneinheit;

Verschiebe-, Weglaß- und allenfalls Ersatzprobe

zur Verdeutlichung der Wertigkeit der Satzglieder;

Satzreihen mit „und";

Satzgefüge: Kausalsatz (weil);

intensive Übung von Ergänzungs- und Entscheidungsfragen;

Verbum: Fixierung der Personalformen in allen

bisher erarbeiteten Zeiten;

Unterschiede in der Vergangenheitsbildung;

Anwendung der Zukunft als Aussageform für eine

unbestätigte Tatsache der Gegenwart; umschriebener

Imperativ;

inhaltliche und formale Erarbeitung des Vorgangs-

Passivs;

Zustands-Passiv als Artangabe;

Zeitwörter mit Vorwortergänzungen und die

entsprechenden Fragen.

Zu den bisher verwendeten Modalverben kommen

hinzu: sollen, lassen;

Hauptwort: der Genitiv des Hauptwortes und die

Umschreibung mit „von";

das Adjektiv als Satzglied nach bestimmtem und

unbestimmtem Artikel;

unregelmäßige Formen der Vergleichsstufen des

Adjektivs;

Personal- und Possessivpronomen (alle Fälle und

Personen);

häufige Lokal- und Temporaladverbia.

Der Festigung und Erweiterung des Wortschatzes

dienen

Wortfamilien, Wortfelder, Sinnbezirke, übergeordnete

Begriffe;

umgangssprachliche Wendungen zur Belebung des

sprachlichen Ausdruckes.

d) Lesen

Das eigentliche sinnerfassende Lesen setzt nach

den Vorübungen auf der Grundstufe 1 etwa in der

vierten Schulstufe ein.

In kurzen, überschaubaren Lesestücken, die

sowohl Erlebnisse einzelner Kinder oder der

Klassengemeinschaft als auch Stoffe aus dem Sach-

und Sprachunterricht zum Inhalt haben, soll

sinnerfassendes Lesen geübt werden.

Für die Schüler der Grundstufe 2 eignen sich besser

eigens für taubstumme Kinder verfaßte, inhaltlich

und sprachlich angemessene Lesetexte. Späterhin

sollen gemütsbildende Märchen, Sagen, Erzählungen

und Anekdoten bevorzugt werden.

e) Schularbeiten

Auf der fünften Schulstufe sechs Schularbeiten im

Schuljahr.

Mathematik

Vierte Schulstufe

Anschauliche Wiederholung und Zusammenfassung

der gewonnenen Grundbegriffe aus der

Mengenlehre ohne Verwendung der einschlägigen

Symbole.

Steigerung der Fertigkeit im Erkennen und

Herstellen der Relationen „gleich", „ungleich",

„kleiner als", „größer als" (=, , <, >); in

Verbindung damit auch Auflösen einfacher Gleichungen

und Ungleichungen unter Verwendung von

„Platzhaltern".

Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches bis

1000.

Pflege des mündlichen Rechnens; Vervielfachen im

Rahmen des kleinen Einmaleins (Erarbeiten der noch

fehlenden Malreihen; Festigen aller Malreihen bis 10

als Voraussetzung für das schriftliche Multiplizieren);

Messen als Umkehrung des kleinen Einmaleins

(Erarbeiten der noch fehlenden Inreihen; Festigen

aller Inreihen bis 10 - auch Inrechnungen mit Rest -

als Voraussetzung für das schriftliche Dividieren).

Einführung in das schriftliche Rechnen: Addieren

und Subtrahieren zwei- und dreistelliger Zahlen;

Multiplizieren solcher Zahlen mit einstelligem Multiplikator;

Dividieren (Messen und Teilen) solcher

Zahlen durch einstelligen Divisor (ohne und mit

Rest).

Anschauliche Einführung folgender Maßbeziehungen

1000 zu 1: kg - g, m - mm, t - kg, km - m;

außerdem Erarbeitung der Maßreihe: m - dm - cm -

mm.

Erweiterung der Raumanschauung auf die Begriffe

Dreieck, Viereck, Vieleck; Kreis. Übung im

Gebrauch des Lineals, des Dreiecks und des

Meßstreifens.

Fünfte Schulstufe

Verwendung der gewonnenen Grundbegriffe aus

der Mengenlehre ohne Gebrauch der einschlägigen

Symbole.

Übung des Begriffes „Platzhalter" bei der Lösung

einfacher Gleichungen und Ungleichungen.

Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches bis

10000.

Pflege des mündlichen Rechnens; im besonderen

Festigung des kleinen Einmaleins und des kleinen

Einsineins als Voraussetzung für das schriftliche

Multiplizieren und Dividieren.

Erweiterung des schriftlichen Rechnens: Addieren

und Subtrahieren mehrstelliger Zahlen; Multiplizieren

solcher Zahlen mit ein- und zweistelligem

Multiplikator; Dividieren (Messen und Teilen)

solcher Zahlen durch ein- und zweistelligen Divisor

(ohne und mit Rest).

Anschauliche Einführung in das Wesen der

Bruchzahl, vorwiegend im Rahmen der Bruchfamilie

Ganze - Halbe - Viertel - Achtel.

Erarbeitung folgender Maßeinheiten und Maßbeziehungen

km², ha, a, m², dm², cm². Außerdem

Anwendung und Festigung der schon bekannten

Maßeinheiten, Maßbeziehungen und Maßreihen.

Erweiterung um die Beziehung hl -l, q - kg, Minute -

Sekunde.

Vertiefung der bisher gewonnenen Raumvorstellung;

im besonderen anschauliches Erarbeiten von

Rechteck und Quadrat (einschließlich der Berechnung

des Umfanges und der Fläche - ohne Formel).

Übung im Gebrauch des Lineals, des Dreiecks und

des Meßstreifens.

Schularbeiten: sechs Schularbeiten im Schuljahr.

Bildnerische Erziehung, Schreiben

Die Bildnerische Erziehung wird auch auf diesen

Schulstufen weitgehend vom Schaffen aus der

Vorstellung bestimmt. Aufbauend auf ein bereits

vorhandenes bildnerisches Erfahrensgut, soll durch

Klären von Vorstellungen eine Differenzierung und

Bereicherung der persönlichen Formensprache stattfinden.

Die Motive sind aus dem Erlebnisbereich der

Kinder zu wählen und sollen die Vorstellungskraft

aktivieren. Gelegentliches Experimentieren mit verschiedenen

Materialien soll neue Ausdrucksmöglichkeiten

eröffnen. Die fallweise Einbeziehung von

Gruppen- und Gemeinschaftsarbeiten soll die Bereitschaft

zu kooperativem Verhalten fördern. Werkbetrachtung

erschöpft sich nicht in der Beschreibung

des Inhaltlich-Gegenständlichen, sondern muß die

lebendige und unmittelbare Begegnung mit dem

Werk in den Vordergrund stellen. Es sind Werke zu

wählen, die augenfällige und dadurch leicht erfaßbare

Merkmale der Gestaltung aufweisen. Die Übereinstimmung

der Werkbetrachtung mit den Schwerpunkten

des Lehrstoffes ist anzustreben. Einfache

Begriffe sind im Zusammenhang mit Schülerarbeiten

und Werkbetrachtung in Gesprächen zu erarbeiten

und zu klären.

Da das Kind der vierten und fünften Schulstufe

dem Einfluß der Massenmedien stärker ausgesetzt ist,

sein Konsum oft wahllos und fast immer kritiklos ist,

muß die Erziehung zu auswählender Konsumhaltung

anregen. Eingehen auf Fernsehsendungen, Auseinandersetzung

mit Bildreportagen und kritisches

Beschäftigen mit Comic strips und Bildwerbung soll

die Beurteilung von Bildaussagen ermöglichen.

Graphischer Bereich

Schwerpunkte und Teilziele

Einsichten in bildnerische Ordnungen, z, B.

symmetrische und asymmetrische Gefüge, Reihung,

Streuung, Gruppierung u. dgl.

Einsichten in elementare Kontraste, z. B.: groß -

klein, dick - dünn, viel - wenig, leicht - schwer u. dgl.

Entwicklungsgemäße Anbahnung räumlicher

Lösungen. Unterscheidung von Umriß und Binnenzeichnung.

Beachtung der Beziehung zwischen

bildnerischer Aufgabe und Bildformat.

Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren

Verschiedene Materialien, z. B. Graphitstifte,

Feder, Tusche, Tinte, Kugelschreiber u. ä.

Fallweise experimentelle Verfahren, Verwendung

von verschiedenen Formaten und Bildgründen.

Druckgraphik: Einfache Hochdruckverfahren,

z. B. Stempeldruck, Materialdruck, Schablonendruck

u. dgl.

Schwerpunkte der Werkbetrachtung

Im praktischen Bereich gewonnene Einsichten und

Erkenntnisse sollen sowohl an Schülerarbeiten als

auch an Werken der graphischen Kunst wahrgenommen

werden.

Erörterung einfacher Begriffe, z. B. Beziehung von

Werkspur und Format, Umriß und Binnenzeichnung.

Farbiger Bereich

Schwerpunkte und Teilziele

Herstellen eines farbigen Gefüges.

Ausdruckswerte der Farbe.

Motivierte Differenzierung von Farbe durch

Mischen; Farbfamilien, Temperaturwert der Farbe,

Aufhellen und Trüben der Farben.

Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren

Verschiedene Farb- und Malmaterialien, z. B.

Deckweiß, Ton- und Transparentpapiere u. ä.

Verwendung verschiedener Formate und Bildgründe.

Verschiedene Möglichkeiten des Farbauftrages

(z. B. pastos, deckend, transparent), Experimentieren

mit verschiedenen Techniken zum Finden von

Ausdrucksmöglichkeiten.

Schwerpunkte der Werkbetrachtung

Im praktischen Bereich gewonnene Einsichten und

Erkenntnisse sollen sowohl an Schülerarbeiten als

auch an Werken der Malerei wahrgenommen werden.

Begegnung mit Werken der Malerei.

Klärung von Begriffen (z. B. Erkennen von

Farbfamilien, Temperaturwerten und Nuancen der

Farbe).

Plastischer Bereich

Schwerpunkte und Teilziele

Anstreben einer ganzheitlichen Form.

Differenzierung der plastischen Formen und ihrer

Oberflächenstrukturen.

Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren

Vorgeformte sowie leicht form- und verformbare

Werkstoffe (z. B. Kunststoffe, Ton, Papiermasse,

Holzklötzchen usw.).

Verschiedene Verfahren (z. B. Materialmontagen,

einfache Aufbauplastik, Drücken in Metallfolien,

Arbeiten aus dem Gips- oder Ytongblock, aus dem

Rundholz usw.).

Schwerpunkt der Werkbetrachtung

Im praktischen Bereich gewonnene Einsichten und

Erkenntnisse sollen sowohl an Schülerarbeiten als

auch an Werken plastischer Kunst wahrgenommen

werden.

Klärung von plastischen Begriffen, z. B. Formunterscheidung

(hohl, voll u. ä.), Oberflächenstruktur

(gerauht, gekerbt u. ä.). Begegnung mit plastischen

Werken.

Architekturbetrachtung

Begegnung mit Bauwerken.

Medien-Bereich

Schwerpunkte der Zielsetzungen

Erste Auseinandersetzung mit Wert und Unwert

verschiedener Bildinformationen von visuellen

Medien.

Hinweise auf Arbeitsmittel

Fernsehen, Illustrierte, Comic strips, Werbung,

Glückwunschkarten u. dgl.

Schreiben

Bei allen schriftlichen Arbeiten ist auf Leserlichkeit

und gefällige Anordnung des Schriftfeldes Wert zu

legen und auf Verwendung des richtigen Schreibgerätes

sowie auf gute Körperhaltung zu achten.

Auf der fünften Schulstufe Üben und Anwenden

der Blockschrift als einfache Schmuckschrift.

Werkerziehung für Knaben

Im Bereich des Funktionsspieles werden an

Objekten formbildende und technische Grunderfahrungen

gewonnen. Die Spielhaltung darf nicht zum

Selbstzweck werden, die Gegenstände sollen vom

Schüler auf ihren Funktionswert und ihre Wirkungsweise

hin untersucht werden. Aus dem hantierenden

und experimentierenden Umgang mit Materialien und

Grundwerkzeugen werden elementare, im Vorfeld

der technischen Bildung liegende Einsichten gewonnen,

die zur Bildung einschlägiger Begriffe führen

(z. B.: Rad und Achse, Festigkeit, Biegsamkeit u. ä.).

Im Vordergrund steht die Förderung kreativen

Verhaltens, wie Finden und Erfinden, Suchen und

Stellen von Problemen, das Aufspüren von Ursache

und Wirkung, nicht aber der ausschließliche Erwerb

technischer Fertigkeiten oder die Ableitung naturwissenschaftlicher

Gesetze. Die Aufgabenstellungen

sollen die Eigeninitiative fördern und der kindlichen

Entscheidung Spielraum lassen. Der Unterricht soll

das Einordnen in die Gemeinschaft fördern, zur

Sparsamkeit bezüglich Material- und Zeitaufwand,

Pflege der Werkzeuge, Ordnung am Arbeitsplatz und

zur Unfallverhütung erziehen.

Schwerpunkte und Teilziele

Grunderfahrungen mit Material, Werkzeug und

auch selbst gefundenen Verfahren.

Herstellen von räumlichen Objekten durch

Umgrenzen und Gliedern von Räumen.

Experimentelles Bauen beweglicher Objekte.

Ansätze zum technisch-funktionalen Denken.

Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren

Einsatz verschiedener Materialien und Werkzeuge,

die Werkverfahren wie Verbinden, Verformen und

Trennen ermöglichen; gegebenenfalls auch vorgefertigte

Elemente, allenfalls Baukastenelemente.

Werkerziehung für Mädchen

Herstellen einfacher Werkstücke in Grundtechniken

der Mädchenhandarbeit.

Einfache Musterhäkelei; Rundhäkeln; Anwenden

der Häkelschrift.

Werkstücke mit einfachen Strickmustern (Streifen-

und Flächenmuster); Rundstricken; Anwenden der

Strickschrift.

Nähen: einfache Werkstücke unter Anwendung

von Grundstichen, Grundnähten (randabschließende

Naht, Steppnaht, gestürzte Naht) und Zierstichen

verschiedener Art.

Leibesübungen

Kräftigungs- und Schmeidigungsübungen, haltungs-

und bewegungsformende Übungen.

Fortführen der Übungen in Zweck- und Spielformen;

soweit notwendig, Einbeziehen von Schulformen.

Erreichen und Festigen guter Haltungs- und

Atmungsgewohnheiten.

Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke).

Laufen in den bisher geübten Formen mit

gesteigerten Anforderungen; Wettläufe bis 30 m.

Weiterführen der bisher geübten Sprünge; hock- und

hockwendeartige Sprünge, Grätschsprünge, einfache

Hang- und Hangstützsprünge, leichte Sprungkünste

mit der Springschnur. Steigen auf schrägen und

lotrechten Geräten. Klettern über kopfhohe feste

Hindernisse, Kletterversuche an Tauen und anderen

Geräten. Hangeln in einfachen Formen (viergriffig).

Schaukeln im Sitzen und Stehen. Schwingen.

Schwebegehen auf höhergestellten breiten und

niedrigen schmalen Geräten. Heben, Tragen, Ziehen

und Schieben, auch als Partnerübungen. Werfen und

Fangen mit gesteigerten Anforderungen an die

Geschicklichkeit; Ziel-, Hoch- und Weitwerfen.

Überdrehen an brust- bis schulterhohen Geräten.

Purzelbäume, auch aneinandergereiht; Versuche im

Handstehen und Radschlagen.

Schwimmen: Erlernen einer Schwimmart.

Rodeln, Eislaufen und Schilaufen.

Spiele und Tänze.

Weiterführen der Lauf- und Ballspiele, auch in

kleinen Gruppen, als Vorbereitung für die Parteispiele.

Scherzspiele. Gehen, Laufen und Hüpfen nach

gegebenen Rhythmen.

Wanderungen.

Gehleistung zwei bis drei Stunden, mit entsprechenden

Ruhepausen und reichlicher Spielmöglichkeit.

Leichte Orientierungsaufgaben.

Gesundheitspflege.

Gewöhnen an Reinlichkeit des Körpers und der

Kleidung, unterstützt durch gelegentliche Belehrungen.

Therapeutische und funktioneile Übungen

Anknüpfend an das Übungsgut der therapeutischen

und funktioneilen Übungen der Grundstufe 1 soll

eine allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades

der Übungen die Erreichung einer dem Altersdurchschnitt

entsprechenden Ausprägung jener psychischen

Voraussetzungen anstreben, welche für den

Unterrichts- und Erziehungsprozeß relevant sind.

Weitere Übungen zur Hebung der Leistungsbereitschaft

und zum verstärkten Aufbau von Arbeitstugenden.

Korrektur von individuellem Fehlverhalten und

von Einstellungen und Werthaltungen als persönlichkeitsbildende

Maßnahmen. Übungen zur weiteren

Verbesserung der Sprechtechnik und der Sprachgewandtheit.

5. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die

einzelnen Schulstufen), Abschnitt „Lehrplan-Oberstufe

(Sechste, siebente und achte Schulstufe)"

a) haben an Stelle der Überschrift „Naturgeschichte

und Naturlehre" die Überschrift „Biologie

und Umweltkunde, Naturlehre" zu treten und die

darauffolgende lit. a (Naturgeschichte) „Biologie und

Umweltkunde" zu lauten,

b) hat der Abschnitt „Schreiben" zu entfallen,

c) hat an Stelle der Überschrift „Rechnen und

Raumlehre" die Überschrift „Mathematik" zu

treten,

d) hat der Abschnitt „Bildnerische Erziehung" zu

lauten

„Bildnerische Erziehung, Schreiben

Einführung zum genaueren Beobachten und zur

reicheren Durchformung. Besondere Bedachtnahme

auf die Farbe als Gestaltungsmittel.

Rhythmisch-dekoratives Gestalten einschließlich

ornamentaler Schrift. Enge Zusammenarbeit zwischen

Bildnerischer Erziehung und Handarbeit.

Wecken der Erlebnisfähigkeit für Kunstwerke.

Sorgsame Pflege der Schrift durch ausreichendes

Üben der Geläufigkeit und Vermeiden jeder Verkrampfung

und schlechter Körperhaltung.

Übungen im ornamentalen Schreiben.",

e) hat an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben"

zu treten,

f) hat an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen"

zu treten,

g) ist im Abschnitt „Hauswirtschaft" vor der

Überschrift „Sechste bis achte Schulstufe" die

Überschrift „Leibesübungen und rhythmische

Erziehung" einzufügen,

h) hat der Abschnitt „Therapeutische und

funktionelle Übungen" zu entfallen;

6. ist im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes

auf die einzelnen Schulstufen) dem Abschnitt

„Lehrplan-Oberstufe" (Sechste, siebente und achte

Schulstufe) folgender Abschnitt anzufügen

„Lehrplan - Hauptschule"

Grundsätzlich findet der Lehrplan der Hauptschule

auch für taubstumme Kinder Anwendung, doch

erfordert der Sinnesausfall Anpassungen und Abweichungen,

die - sofern sie nicht im folgenden dargelegt

werden - hauptsächlich spezifische Arbeitsmittel und

Arbeitsweisen betreffen und daher nach dem

Didaktischen Grundsatz der Methodengerechtheit in

die Eigenverantwortlichkeit des Lehrers fallen.

In der Hauptschule für taubstumme Kinder

entfallen die Pflichtgegenstände Lebende Fremdsprache,

Musikerziehung und Kurzschrift. Dem Pflichtgegenstand

Deutsch kommt zentrale Bedeutung zu.

Deutsch

Ziel des Deutschunterrichtes ist die sprachliche

Kontaktfähigkeit der Schüler. Sie sollen dazu geführt

werden, ihre Gedanken mündlich und schriftlich

richtig und verständlich auszudrücken. Hiezu ist auch

die Kenntnis der Grundzüge der Sprachlehre

notwendig.

Diese sollen im formal und material bestimmten

Sprachunterricht den Schülern einsichtig gemacht und

durch intensives Üben angeeignet werden.

In Lesen soll die Basis zu einer möglichst

selbständigen Horizonterweiterung geschaffen werden.

Die Schüler sollen lernen, sich durch Lesen

Kenntnis von räumlich und zeitlich Entferntem

anzueignen. Mit Hilfe fesselnder Lesestoffe soll

Freude am selbständigen Lesen geweckt werden.

Es wird notwendig sein, inhaltlich geeignete

Lesestücke sprachlich aufzuarbeiten, um sie den

Schülern zugänglich zu machen.

Im Leseunterricht sollen die Schüler ferner mit

einigen Dichtern und Schriftstellern bekannt gemacht

werden und Auszüge bzw. Inhaltsangaben einiger

Werke kennenlernen (Leseproben). Außerdem dient

das Lesen der Erweiterung und Festigung des Wort-

und Formenschatzes.

Sprechen und Ablesen: Die Sprechübungen sollen

die Schüler befähigen, sich ohne Scheu und mit

zunehmender Gewandtheit der Lautsprache zu

bedienen.

Die Anforderungen an die Sprechgeläufigkeit und

an das Ablesen werden erhöht. Das Sprechtempo des

Lehrers soll sich allmählich dem Gesprächstempo der

Hörenden annähern. Das Ablesen soll an verschiedenen

Personen und unter erschwerten Ablesebedingungen

geübt werden.

Artikulation: In allen Schulstufen ist die Artikulation

bezüglich Laut- und Stimmbildung, Atemtechnik

und Sprechrhythmus unter Kontrolle zu halten.

Bei Knaben ist mit besonderer Sorgfalt auf die

Beibehaltung der natürlichen Stimmlage während und

nach der Mutation zu achten.

Erste Klasse

a) Sprechen

Die Übungen haben vornehmlich die Form von

Berichten und Gesprächen. Zum Gegenstand haben

sie neben persönlichen Erlebnissen und Beobachtungen,

den Veranstaltungen der Klassengemeinschaft

und den Sachinhalten des Unterrichtes Themen aus

dem Leben der Umwelt, das Brauchtum, profane und

kirchliche Feste, die Jahreszeiten, den Tierschutz, den

Verkehr, die Sparerziehung, gelegentlich auch Eindrücke

aus der Lektüre, aus Film und Fernsehen.

In szenischen Darstellungen und Stegreifspielen

können echte Gesprächssituationen geschaffen werden,

in denen sich die Schüler in Frage und Antwort,

Rede und Gegenrede üben können.

b) Aufsatz

Sprech- und Aufsatzunterricht sollen in engem

Zusammenhang stehen. In der Regel sind Einzelaufsätze

selbständig abzufassen.

Besonderes Augenmerk ist auf Bildgeschichten zu

richten. Dabei können die Kinder lernen, den Ablauf

einer Handlung aus den in Bildern festgehaltenen

Einzelszenen zu erkennen und zu versprachlichen. Sie

können als Vorübung für den Erlebnisunterricht

dienen.

Daneben sind der Bericht, der Beobachtungsaufsatz,

die Nacherzählung und der Brief zu üben.

Gemeinsame Aufsätze sollen abgefaßt werden, um

dadurch Anregungen für Einzelaufsätze zu geben

oder Mängel in Einzelaufsätzen deutlich zu machen.

Solche Aufsatzübungen dienen vor allem der

Richtigstellung unzutreffender Redewendungen und

der Bereicherung des Vorrates an treffenden Ausdrücken.

In gemeinsamer Arbeit sind auch Postkarten zu

verschiedenen Anlässen und ähnliche formelhafte

Niederschriften abzufassen. Das Anlegen einer

Mustermappe, die in den folgenden Jahren weitergeführt

wird, ist empfehlenswert.

c) Lesen

Intensives Üben im Lesen unbekannter Texte,

deren Inhalt anfangs durch Illustration leichter

verständlich gemacht wird. Aber immer mehr sollen

die Schüler lernen, sich vom Bild als Hilfe zum

Verstehen des Leseinhaltes zu lösen und vom

gelesenen Text allein her einen unbekannten Inhalt zu

verstehen. Im dramatisierten Nachspiel einzelner

Szenen oder des ganzen Lesestückes können

unverstandene Stellen geklärt und neue Begriffe und

Wendungen geübt werden.

Als Lesestoffe eignen sich

Märchen und Sagen in vereinfachter Sprache;

Tiergeschichten;

einfache Gedichte im Jahreskreis;

Texte von Kinderliedern und einfachen Volksliedern,

Auszählreime.

Durch Nachschlagen in Wörterbüchern, Sachbüchern

und anderen Nachschlagewerken soll der

selbständige Bildungserwerb angebahnt werden.

d) Sprachlehre und Stilerziehung

Satzlehre

Der Satz als Sinneinheit; die Satzglieder in ihrer

sinnhaften Beziehung zueinander und die entsprechenden

Fragen.

Satzarten: Aussagesatz, Frage- und Aufforderungssatz.

Die Satzglieder als Bauelemente des Satzes

(Verschiebe-, Ersatz- und Weglaßprobe); allenfalls

unvollständige Sätze.

1. Der ergänzungslose Satz, bestehend aus Subjekt

und Prädikat.

Das Prädikat als Darstellung von Geschehen und

Sein.

Das Subjekt als Träger des Geschehens und Seins.

2. Der Satz mit eingliedriger und mehrgliedriger

Ergänzung.

Ergänzungen als notwendige Satzglieder; Weglaßprobe.

a) Akkusativobjekt,

b) Dativobjekt,

c) Gleichsetzungsnominativ,

d) Umstandsergänzungen mit den Fragen wo?

woher? wohin? wann? wie? (Lage-Raum-Ergänzung,

Zeitergänzung, Artergänzung).

3. Die Beifügung als Teil eines Satzgliedes.

Der zusammengesetzte Satz

1. Die Satzreihe: kopulative Satzverbindungen

(„und")

asyndetisch und syndetisch;

2. Das Satzgefüge

a) der reine Kausalsatz (weil, da);

b) der Konditionalsatz (wenn - dann).

Wortlehre

Erkennen der Wortarten in ihrer wichtigsten

Funktion.

1. Das Verbum

Wiederholung der finiten Verbformen; Wiederholung

der Hauptzeiten (Präsens, Perfekt, Futurum);

Erarbeitung des Präteritums; Imperativ (Singular

und Plural); Wiederholung; unpersönliche Verben

(3. Person des Neutrums „es"); reflexive Verben;

Hilfsverben und Modalverben (Präsens, Perfekt

und Futurum), ihre Funktion im Satz.

2. Das Adjektiv in zweifacher Verwendung: als

Gliedteil (Attribut) und als selbständiges Satzglied

(Artangabe); Die Vergleichsstufen des Adjektivs

(regelmäßig und unregelmäßig);

3. Das Nomen

Die Deklination der Nomina mit bestimmtem und

unbestimmtem Artikel; Wiederholung der Pluralbildung.

4. Das Pronomen

Personalpronomen (alle Personen Singular und

Plural in Nominativ, Dativ und Akkusativ);

Possessivpronomen ;

5. Das Numerale

Grundzahlwörter und Ordnungszahlwörter;

6. Fallfremde Wörter (Partikeln); gebräuchliche Temporal-

und Lokaladverbia.

Ständige Übungen im Satzbau und im Gebrauch

grammatisch richtiger Formen dienen der Fixierung

richtiger Sprachgestalten.

Einfache Übungen zur Wortbildung und Wortbedeutung

und zur Erweiterung des Wortschatzes.

e) Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Zweite Klasse

a) Sprechen

Die Sprechübungen, durch die der Gebrauch der

guten Gemeinsprache gesichert werden soll, werden

fortgesetzt.

Zu den Themen der 1. Klasse kommen immer

mehr Gespräche über Tagesereignisse von allgemeinem

Interesse.

Die Berichte einzelner Schüler aus ihrem Lebensbereich

werden ausführlicher. Dabei ist auf anschauliche

und logische Darstellung zu achten.

Durch intensive Gewöhnung an sinnvolles Fragen

sollen die Schüler lernen, sich auf diesem Weg

Informationen zu verschaffen bzw. diese zu ergänzen

und an sinnlich nicht wahrnehmbaren Ereignissen

teilzuhaben.

b) Aufsatz

Bildgeschichten und Erlebnisaufsatz werden weiter

geübt, der Beobachtungsaufsatz soll intensiviert

werden. Zur Schulung des Gedächtnisses ist das

Nacherzählen unter Beachtung einer logischen

Inhaltswiedergabe zu pflegen.

„Bildgeschichten mit Lücken" können der Schulung

des logischen Denkens dienen.

Die gemeinsamen Übungen zum Aufsatz sind

fortzusetzen. Besondere Sorgfalt ist den Übungen im

klaren Ausdruck zu widmen.

Briefe und Karten zu verschiedenen Anlässen sind

in gemeinsamer Arbeit abzufassen und in Mustermappen

zu sammeln.

c) Lesen

Die Leseübungen wie in der ersten Klasse werden

fortgeführt und ausgebaut. Als neue Lesestoffe

kommen hinzu

Götter- und Heldensagen (Inhaltsangaben, Leseproben,

Umarbeitung in vereinfachter Sprache) und

andere Erzählungen in Verbindung mit dem Unterricht

in Geschichte und Sozialkunde; Schilderungen

im Anschluß an Geographie und Wirtschaftskunde;

Lesestoffe naturkundlichen Inhaltes; ferner Erzählungen

aus dem Leben bedeutender Menschen der

Heimat; Geschichten von Tieren und Pflanzen.

Weiters soll das Lesen und Memorieren geeigneter

Gedichte und Volkslieder geübt werden. Orientierung

in Nachschlagewerken wird weiter betrieben.

Ferner ist das Lesen lebenspraktischer Texte zu üben

(Ankündigungen, Plakate, Verbotstafeln, Hinweistafeln,

Gebrauchsanweisungen).

d) Sprachlehre und Stilerziehung

Fortgesetzte Übungen zur Bekämpfung von

Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit.

Satzlehre

Wiederholung der Satzarten. Formen der Fragesätze.

Übungen im Gliedern des Satzes (Weglaß- und

Verschiebeprobe).

Erweiterung auf folgende Satzglieder

1. Präpositionalobjekt mit den Fragen: mit wem? zu

wem? bei wem? von wem? womit? wozu? wobei?

wovon?

2. Umstandsergänzung: Zeitergänzung mit den Fragen

seit wann? bis wann? wie lange?

3. Das Attribut als Teil eines Satzgliedes

das adjektivische Attribut mit der Frage: was für

ein?

das substantivische Attribut mit der Frage

welcher?

Der zusammengesetzte Satz

1. Die Satzreihe

adversative Satzverbindungen (aber), kausale Satzverbindungen

(denn), konsekutive Satzverbindungen

(daher, deshalb);

2. Das Satzgefüge

Eingeleitete Gliedsätze (Konjunktionalsätze),

Funktion der Bindewörter: Objektsatz (daß, ob),

Finalsatz (damit), Temporalsatz (als, wenn);

Satzwertige Infinitive mit den Infinitivkonjunktionen

„zu" und „um zu". Umformungsübungen.

Wortlehre

Festigung im Erkennen der Wortarten.

1. Das Verbum

Wiederholung der Zeitformen und ihrer Leistung;

die infiniten Verbformen: das 1. und das

2. Partizip; das Passiv der Verba: Vorgangspassiv,

Zustandspassiv; der Konjunktiv im Wunschsatz.

2. Das Indefinitpronomen.

3. Wiederholungszahlwörter.

4. Partikeln: weitere Lokal- und Temporaladverbia.

Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch

richtiger Formen, im besonderen der starken und

schwachen Formen des Eigenschaftswortes und der

richtigen Vorwörter im Satzzusammenhang mit

bestimmten Zeitwörtern.

Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,

Wortfeldern und Sachkreisen. Hinweise auf den

anschaulichen Gehalt von Wörtern und Wendungen.

e) Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Dritte Klasse

a) Sprechen

Neben den Berichten einzelner Schüler, welche die

Wiedergabe von Erlebtem, Beobachtetem oder

Gelesenem zum Inhalt haben, soll immer mehr das

wechselseitige Gespräch geübt werden. Die Schüler

sollen lernen, auf Mitteilungen des Partners

einzugehen und dazu Stellung zu nehmen. Sie sollen

„Unterhaltungen" üben, die aus Fragen und Antworten,

Feststellungen und Entgegnungen bestehen.

Als Inhalt solcher Gespräche bieten sich an

gemeinsame Erlebnisse, Tagesereignisse von allgemeinem

Interesse [Sport, Politik usw., aber auch

belanglose Themen (Wetter)], wie sie vielen Unterhaltungen

der hörenden Mitmenschen zugrunde liegen.

Ferner ergeben sich Themen aus der Leseerziehung,

aus der Film-, der Verkehrs- und der

Sparerziehung.

Diese Übungen sollen die Schüler fähig machen, an

Tagesgesprächen und ähnlichen Unterhaltungen ihrer

Umwelt teilzunehmen bzw. deren Inhalte zu

verstehen.

Der bei solchen Übungen anfallende Wortschatz

(Wendungen, Phrasen, Modewörter) soll durch

häufige Anwendung zum aktiven Sprachbesitz der

Schüler werden.

b) Aufsatz

Zu den geübten Aufsatzgattungen kommen

Beschreibungen aus lebensnahen Anlässen, Beobachtungen

am Gehaben von Menschen und Tieren, ferner

Sachberichte und Inhaltsangaben.

Durch diese soll die Fähigkeit zur Unterscheidung

des Wesentlichen vom Nebensächlichen entwickelt

werden.

Gemeinsame Aufsatzübungen betreffen nunmehr

vor allem den bewußten Einsatz von Stilmitteln

(Wortfolge im Satz, Verwendung der Zeitformen des

Zeitwortes). An gut gelungenen Aufsätzen über das

gleiche Thema sollen die Schüler Einsicht in den

Aufbau guter Aufsätze gewinnen und dabei ihre

Arbeiten nach einer vorher aufgestellten Gliederung

abfassen lernen. Zur Übung des lebenspraktischen

Schriftverkehrs werden in gemeinsamer Arbeit

Muster für folgende Schriftstücke abgefaßt und in

einer Mappe gesammelt: Briefe zu verschiedenen

Anlässen; Bestellungen; Anfragen; Antworten auf

Anfragen; Telegramme. Vordrucke für den Zahlungsverkehr

(Post und Sparkasse) und für den Verkehr mit

Behörden im Rahmen des Erfahrungskreises der

Schüler.

c) Lesen und Literaturerziehung (dritte und vierte

Klasse)

Beim Lesen längerer Erzählungen und schwierigerer

Texte werden erhöhte Anforderungen an das

Sprachverständnis gestellt. Durch gezieltes Fragen,

szenische Darstellung sowie Inhaltsangaben einzelner

Szenen und größerer Abschnitte kann das richtige

Erfassen des Inhaltes überprüft werden.

Schrifttum

Lyrische Gedichte, Balladen (für Gehörlose

bearbeitet), Abenteuergeschichten, handlungsreiche

Reiseschilderungen und Berichte über Entdeckungsfahrten;

Erzählungen aus dem Arbeitsleben, aus der

Technik und dem Verkehr; Lebensbilder bedeutender

Männer und Frauen Österreichs und der übrigen

Welt; Erzählungen zur Einkehr und Besinnung;

Sagen und Fabeln;

Inhaltsangaben (eventuell Leseproben) einfacher

dramatischer Werke. Im Anschluß daran kurze

Lebensbilder von Dichtern.

Auch weiterhin ist das Lesen zur sachlichen

Information als Vorstufe zum selbständigen Bildungserwerb

zu pflegen.

Das Zeitunglesen soll angebahnt und geübt

werden: Tagesereignisse von allgemeinem Interesse

(Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport usw.)

d) Sprachlehre und Stilerziehung

Satzlehre

Wiederholung der Satzglieder und ihrer Funktion

im Satzganzen.

Das Genitivobjekt.

Das Präpositionalobjekt mit den Fragen: an wen?

woran? auf wen? worauf? gegen wen? wogegen? für

wen? wofür? über wen? worüber?

Der zusammengesetzte Satz

Hinweise auf die Arten der Satzreihen.

Disjunktive Satzverbindungen (entweder - oder).

Satzgefüge

Weitere Objektsätze, Konzessivsätze (obwohl),

Temporalsatz (Gleich-, Vor- und Nachzeitigkeit);

direkte und indirekte Rede.

Wortlehre

1. Verbum

Übersicht über alle Zeitformen und ihre Leistung

(Aktiv und Passiv); Konjunktiv im Konditionalsatz;

2. Gebräuchliche Modaladverbia der Qualität, Quantität

und Intensität (ja, nein, sehr, ebenso usw.)

3. Gebräuchliche Kausaladverbia.

Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch

richtiger Formen, besonders der Anredeformen.

Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,

Wortfeldern und Sachkreisen. Allenfalls sprachliche

Ausdrucksmittel, wie Häufung, Steigerung, Gegensatz,

Übertreibung, Abschwächung, Beschönigung.

e) Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Vierte Klasse

a) Sprechen

Bericht, Erzählung und Gespräch werden intensiv

geübt und ausgebaut. Neben dem unterhaltenden

Gespräch, wie es in der dritten Klasse eingeführt

wurde, soll nun auch zur Diskussion hingeführt

werden. Die Schüler sollen lernen, sich über eine

Sachlage oder ein Ereignis eine Meinung zu bilden

und diese auch zum Ausdruck zu bringen.

Zu beachten sind dabei das Festhalten am Thema

und sachliche Stellungnahme.

Themen: politisches Tagesgeschehen, Sportereignisse,

Probleme aus der Arbeitswelt, Film(Fernseh)-

diskussion.

Dabei soll der aktive Sprachschatz durch Klärung

und Anwendung neuer Begriffe (gebräuchliche

Fachausdrücke) und Gewöhnung an oft vorkommende

Wendungen ständig erweitert und gefestigt

werden. Im Hinblick auf die bevorstehende Konfrontation

im Arbeitsleben und in den Berufsschulen

sollen Gelegenheiten zu Gesprächen und Diskussionen

mit gleichaltrigen vollsinnigen Schülern gesucht

werden.

b) Aufsatz

Aufsatzformen und Übungen im lebenspraktischen

Schriftverkehr wie in der dritten Klasse, nun mit

erhöhten Anforderungen. Dazu treten Gesuche,

Lebenslauf, Protokolle und Inserate. Ausfüllen

weiterer Formulare.

Neue Formen der schriftlichen Darstellung sind

durch gemeinsame Übungen zu entwickeln.

c) Lesen und Literaturerziehung

Siehe dritte Klasse.

d) Sprachlehre und Stilerziehung

Erweiterung des Verständnisses für die Grundformen

des Satzes, für grammatisch notwendige

Ergänzungen und zusätzliche Angaben zur Verdeutlichung

der Redeabsicht (Weglaßprobe bzw. Abstrichverfahren).

Satzlehre

Der zusammengesetzte Satz.

Die Satzreihe

kopulative Satzverbindungen (auch mehrgliedrig),

disjunktive und konzessive Satzverbindungen;

Satzgefüge

Subjektsatz, Zeitergänzungssatz (seit), Modalsatz

(Vergleichssatz und Proportionalsatz), Konsekutivsatz,

Relativsätze in der Rolle eines Attributes.

Zusammenfassende Übersicht über Satzreihen und

Satzgefüge;

allenfalls mehrfach zusammengesetzte Sätze;

Übungen im Überblicken umfangreicher Satzgefüge

zur Erweiterung des Sprachverständnisses (graphische

Darstellungen).

Wortlehre

Relativpronomen und Demonstrativpronomen,

Interjektionen zur Belebung der Umgangssprache.

Zusammenfassender Überblick über alle Wortarten

und ihre Bedeutung im Satzganzen. Funktion der

Biegungsformen.

Ständige Übungen zur Sprachrichtigkeit.

Begriffsbestimmung, Über- und Unterordnung

von Begriffen. Anleitung zu sinngemäßer Verwendung

von Fachausdrücken und Fremdwörtern.

Formelhafte Wendungen und Sprachklischees (Modeausdrücke

und -Wendungen).

Einfache Beispiele für begriffliche und bildhafte

Ausdrucksweise. Allenfalls Beispiele zum Bedeutungswandel

(mit kulturhistorischen Einblicken) und

zur Wortbedeutung (geklärt mit Hilfe von Wortfeldern

und syntaktischen Wendungen).

Erklärung von Eigennamen. Allenfalls Lehn- und

Fremdwort.

e) Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.";

6. sind dem Fünften Teil (Aufteilung des

Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) folgender

Sechster und Siebenter Teil anzufügen

„SECHSTER TEIL

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE

LEHRSTOFF DER FREIGEGENSTÄNDE UND

UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN

FREIGEGENSTÄNDE

Maschinschreiben

Siehe Lehrplan der Hauptschule.

Hauswirtschaft

Siehe Lehrplan der Hauptschule.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Schulspiel

Grundstufe 1, Grundstufe 2

Siehe Lehrplan der Volksschule.

Lehrplan - Oberstufe, Lehrplan - Hauptschule

Siehe Lehrplan der Hauptschule.

Stil- und Literaturpflege

Bildungs- und Lehraufgabe

Erweiterung und Ergänzung des Pflichtgegenstandes

Deutsch auf der Oberstufe, wobei der Verbesserung

und Verfeinerung der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit

und der Pflege inhaltserfassenden Lesens zur

Horizonterweiterung und Gemütsbildung besondere

Bedeutung zukommen.

Lehrstoff

Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff

des Pflichtgegenstandes Deutsch.

Dabei ist besonderes Schwergewicht auf die

Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes zur

Besserung des sprachlichen Ausdruckes sowie auf

Ausbau und Festigung des formalen Sprachbewußtseins

als Voraussetzung eines besseren Sprechstiles zu

legen.

Über den Rahmen des Deutschunterrichtes hinausgehend

soll die Lesefreudigkeit der Schüler gefördert

werden. An geeignetem Lesegut ist das Verständnis

für Werke der deutschsprachigen Literatur anzubahnen

und zu vertiefen.

Leibesübungen und rhythmische Erziehung

Grundstufe 1, Grundstufe 2

Siehe Lehrplan der Volksschule, Unverbindliche

Übung Leibesübungen.

Lehrplan - Oberstufe, Lehrplan - Hauptschule

Siehe Lehrplan der Hauptschule.

Schachspiel

Siehe Lehrplan der Hauptschule.

Berufskundliche Information

Siehe Lehrplan der Hauptschule.

SIEBENTER TEIL

FÖRDERUNTERRICHT

Ziel des Förderunterrichtes ist eine über die

Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung

im Klassenverband hinausgehende, erweiterte

und ergänzende Förderung im Kleingruppenverband

für solche Schüler, deren Leistungsstand in einem

Unterrichtsgegenstand den erfolgreichen Abschluß

der jeweiligen Schulstufe gefährden könnte.

Der Förderunterricht hat sich ausschließlich an den

Grundlehrzielen (Fundamentum) des Lehrplanes zu

orientieren und dient nicht dem Erreichen von

darüber hinausgehenden Lehrzielen.

Der engen Verknüpfung von Fördermaßnahmen

im Klassen- und Förderunterricht fällt besonders

hohe Bedeutung zu, wobei insbesondere auch

Erfahrungen aus den therapeutisch-funktionellen

Übungen als Grundlage für die Unterrichtsplanung

dienen können.

Ausgehend von den individuellen Lernrückständen

der Schüler bedarf der Förderunterricht einer

eigenständigen didaktisch-methodischen Planung, die

den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des

Unterrichtes in der Kleingruppe Rechnung trägt.

VII. In der Anlage C 3 (Lehrplan der Sonderschule

für blinde Kinder)

1. ist vor der Überschrift „Allgemeine Bestimmungen

und Didaktische Grundsätze" die Überschrift

„ERSTER TEIL" einzufügen;

2. haben im Ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen

und Didaktische Grundsätze), Abschnitt A

(Allgemeine Bestimmungen)

a) die Unterabschnitte 1 (Zusammenfassung der

Schulstufen in Lehrplan-Hauptstufen) und 2 (Lehrstoffverteilung

für einzelne Schulen und Klassen) zu

lauten

1. Zusammenfassung der Schulstufen in Lehrplan-

Hauptstufen

Die Sonderschule für blinde Kinder gliedert sich in

acht Schulstufen, die im Lehrplan entsprechend ihren

besonderen Bildungsaufgaben zu drei Lehrplan-

Hauptstufen zusammengefaßt werden

Die Grundstufe 1 umfaßt die erste und zweite

Schulstufe,

die Grundstufe 2 umfaßt die dritte und vierte

Schulstufe und

die Lehrplan-Oberstufe umfaßt die fünfte, sechste,

siebente und achte Schulstufe.

Während der Lehrplan der Grundstufe 1 und der

Grundstufe 2 dem Lehrplan der Grundschule entspricht,

kann der Unterricht auf der Lehrplan-Oberstufe

je nach der Bildungsfähigkeit der Schüler nach

dem Lehrplan der Sonderschule für blinde Kinder

oder nach dem Lehrplan der Hauptschule mit

behinderungsgemäßen Anpassungen erteilt werden.

Für Schüler, die außer Blindheit noch andere

Behinderungen aufweisen, ist der Lehrplan einer

Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden,

wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten

in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne

soweit als möglich heranzuziehen sind.

2. Gliederung nach Unterrichtsgegenständen

Gemäß den Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes

ist der Lehrstoff der Sonderschule für blinde

Kinder im Lehrplan nach Unterrichtsgegenständen zu

gliedern. Die Unterrichtsgegenstände bedeuten verschiedene

Aspekte bei der Begegnung mit ein und

derselben Wirklichkeit oder verschiedene Weisen

gestaltender Tätigkeit.

Im Unterricht der Grundstufe 1 und der Grundstufe

2 ist von einer strengen Scheidung des

Lehrstoffes nach einem gefächerten Stundenplan im

Unterrichtsablauf Abstand zu nehmen. Ausnahmen

sind auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken.

Auf der Oberstufe der Sonderschule für blinde

Kinder ist in der Regel nach einem gefächerten

Stundenplan zu unterrichten. Aber auch hier ist es

zweckmäßig, umfassendere Sinnganzheiten, besonders

wertbezogene Lebensgebiete, zusammenhängend

zu behandeln. Hiefür bietet sich insbesondere

auch der Epochalunterricht an, wobei eine entsprechende

Lernplanung den stundenplanmäßigen Ausgleich

über größere Lehreinheiten hinweg sicherzustellen

hat.

Innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände

kommt es, unbeschadet des notwendigen sachlogischen

Aufbaues nicht auf lückenloses Aneinandergrenzen

der behandelten Teilgebiete und Lernzielgruppen

an. Die exemplarisch gebotenen, das heißt

beispielhaft ausgewählten und zu hinreichender

Vertiefung geführten Teilgebiete und übergreifenderen

Lernziele sollen in ihrer Gesamtheit allen Lebens- und

Berufsbereichen der Schüler gerecht werden."

b) die bisherigen Unterabschnitte 2. (Lehrstoffverteilung

für einzelne Schulen und Klassen), 3.

(Mindestforderungen und Erweiterungsstoffe) und 4.

(Das blinde Kind) die Bezeichnungen 3., 4. und 5. zu

erhalten;

3. hat im Ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen

und Didaktische Grundsätze), Abschnitt B (Didaktische

Grundsätze) der Unterabschnitt 4. (Gesamtunterricht)

zu lauten

„4. Konzentration der Bildung

Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu

bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen

bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen.

Besonders ist auch bei aller Außenweltverbundenheit

eine altersgemäße Innenweltvertiefung zu fördern.

Die Schulerziehung soll jede Oberflächlichkeit

bekämpfen, den Schüler in angemessener Weise an die

Wertwelt heranführen und ihm helfen, ein persönliches

Wertzentrum, seine Lebensmitte, zu finden.

In stofflicher Hinsicht verlangt die Konzentration

trotz der notwendigen Fächerung des Lehrgutes ein

Streben nach Einheit der Bildungswirkung, sodaß es

möglich wird, auch vom Bildungsstoff her Lebensganzheiten

zu formen und eine seelisch-geistige

Zersplitterung der heranwachsenden Persönlichkeit

zu verhindern.

Im Fachunterricht der Oberstufe dürfen die

Unterrichtsgegenstände nicht beziehungslos nebeneinanderlaufen.

So ist es Aufgabe aller Lehrer, darauf

zu achten, daß sich die Schüler einer gepflegten

Sprache bedienen. Vor allem muß vermieden werden,

daß der Schüler an Stelle eines sich nach und nach

erweiternden Gesamtbildes der Welt und ihrer Kultur

nur ein Wissen auf einzelnen Gebieten erwürbe, das

er selbst in keinen Zusammenhang zu bringen

vermöchte und das daher leicht dem Vergessen

anheimfiele. Nur eine möglichst umfassende, von

mehreren Seiten eingeleitete Behandlung des Bildungsgutes

ermöglicht jene geistige Vertiefung, die

eine Voraussetzung für jede Integration des Bildungsgutes

im Schüler ist.

Möglichkeiten zur Konzentration der Unterrichtsgegenstände

ergeben sich in verschiedener Weise. So

sollen Anregungen, die von einem Unterrichtsgegenstand

ausgehen und in einen anderen hinüberführen,

in diesem auch ergriffen und ausgewertet werden;

Stoffe des einen Unterrichtsgegenstandes, die Lehrgebieten

eines anderen als Voraussetzung dienen,

werden entsprechend früher durchzunehmen sein; ein

Lehrgebiet kann von verschiedenen Unterrichtsgegenständen

aus beleuchtet werden; schließlich können

Stoffe verschiedener Unterrichtsgegenstände

zusammengeschlossen werden, um Einblick in eine

größere Einheit zu gewähren.

Diese Forderung nach Konzentration der Unterrichtsgegenstände

wird nur dort eine gewisse

Einschränkung erfahren, wo in den einzelnen

Unterrichtsgegenständen begründete sachlogische

Entwicklungsreihen nicht ohne Schaden für den

Gesamterfolg unterbrochen werden können und die

Eigengesetzlichkeit der Stoffe berücksichtigt werden

muß.

Trotzdem soll der Lehrer nach Möglichkeit

versuchen, organische Bildungseinheiten aufzubauen,

die eine oder mehrere Wochen hindurch in

verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt

werden. Solche Bildungseinheiten sollen nicht nur

von ihren eigenen Bildungswerten getragen werden,

sondern können den Schülern auch andere Wertideen

in geeigneter Weise nahebringen.";

4. hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und

Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) zu

lauten

e) Bemerkungen zu den Stundentafeln

Schülern des Zweiten Klassenzuges ist auf allen

Schulstufen der Hauptschule die Möglichkeit zu

bieten, eine lebende Fremdsprache als Freigegenstand

zu wählen.

Die Schulbehörde erster Instanz kann auf Antrag

des Schulleiters bewilligen, daß der Unterricht in

Hauswirtschaft an einzelnen Schulen statt mit zwei

Wochenstunden mit vier Wochenstunden in jeder

zweiten Woche während eines ganzen Schuljahres zu

führen ist. Wo Knaben den Freigegenstand Hauswirtschaft

wählen, können sie unter Berücksichtigung der

Gruppengrößen gemeinsam mit den Mädchen am

Unterricht im Pflichtgegenstand Hauswirtschaft

(Mädchen) teilnehmen.

Der Förderunterricht kann - mit Ausnahme der

Sonderschule für blinde Kinder mit Klassenlehrersystem

- bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse

höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von

jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Der

Schüler kann jedoch den Förderunterricht je

Unterrichtsjahr nur in höchstens 2 Unterrichtsgegenständen

besuchen, wobei lediglich der Besuch von

höchstens 2 Kursen desselben Unterrichtsgegenstandes

zulässig ist. Hinsichtlich der Sonderschule für

blinde Kinder mit Klassenlehrersystem können die

Landesschulräte durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen

in der ersten und zweiten Schulstufe

höchstens je zwei Förderstunden, in der vierten und

achten Schulstufe je eine Förderstunde vorsehen.";

5. hat im Dritten Teil (Allgemeines Bildungsziel,

Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) der dritte Absatz zu lauten

„Im Sinne des § 22 des Schulorganisationsgesetzes

hat die Sonderschule für blinde Kinder im besonderen

die Aufgabe, blinde Kinder in einer ihrer Behinderungsart

entsprechenden Weise zu fördern, damit die

Hemmungen des Blindseins weitgehend abzubauen

und ihnen zumindest eine den Volksschulen entsprechende

Bildung zu vermitteln. Bei entsprechender

Bildungsfähigkeit soll den Schülern die Möglichkeit

gegeben werden, sich eine über das Lehrziel der

Volksschule hinausreichende Allgemeinbildung anzueignen.

Dadurch wird eine ihrer Begabung und

Leistungsfähigkeit angemessene Eingliederung in das

Arbeits- und Berufsleben und das Zusammenleben

mit sehenden Menschen vorbereitet.",

b) an Stelle der Überschrift „Naturgeschichte und

Naturlehre" die Überschrift „Biologie und Umweltkunde,

Naturlehre" zu treten,

c) im Unterabschnitt „Biologie und Umweltkunde,

Naturlehre" die lit. a (Naturgeschichte) „Biologie

und Umweltkunde" zu lauten,

d) an Stelle der Überschrift „Rechnen und

Raumlehre" die Überschrift „Mathematik" zu

treten,

e) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben" zu

treten,

f) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu

treten,

g) der Abschnitt „Therapeutische und funktionelle

Übungen" zu lauten

„Therapeutische und funktioneile Übungen

Therapeutische und funktionelle Übungen versuchen

aus Kenntnis von Fehlentwicklungen und

Fehlverhalten durch Korrektur und Training die

Bedingungen der Bildsamkeit zu verändern und zu

verbessern.

Störungen und Auffälligkeiten, welche die für den

Unterricht relevanten Grundfunktionen oder psychischen

Bereiche betreffen, sollen kompensiert, gemindert

oder beseitigt werden.

Die Schaffung geeigneter Voraussetzungen für die

Bewältigung der schulischen Lern- und Verhaltensanforderungen

steht im Mittelpunkt der therapeutischen

und funktioneilen Übungen.";

6. hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes

auf die einzelnen Schulstufen) der Abschnitt „Lehrplan-

Unterstufe" zu lauten

„Grundstufe 1

(Erste und zweite Schulstufe)

Einleitung

Die Grundstufe 1 der Sonderschule für blinde

Kinder führt die Kinder aus der gewohnten

häuslichen Lebensgemeinschaft in die Arbeits- und

Lebensgemeinschaft der Schule ein. Neben der

örtlichen Orientierung in der neuen Umgebung ist

der Anerziehung der notwendigen Alltagsroutine

(Körperpflege, Kleidung, Essen, Benehmen) große

Bedeutung zu geben. An eine intensive Pflege und

Schulung des Tastsinnes und an Übungen zur

Förderung der Handgeschicklichkeit sind die notwendigen

Vorübungen für das Lesen und Schreiben

der Blindenschrift anzuschließen. Durch eine allmähliche

Entfaltung der körperlichen, seelischen und

geistigen Kräfte und Heranziehung aller Restsinne

und mit Hilfe besonderer Methoden und Hilfsmittel

sollen die Kinder befähigt werden, die Hemmungen

des Blindseins zu überwinden. Das durch die

Behinderung erschwerte Auffassungsvermögen, die

großen Unterschiede in der Begabung und die häufige

Altersstreuung verlangen auf der Grundstufe 1 eine

sorgsame Auswahl des Bildungsgutes, die Anwendung

ausschließlich blindheitsgemäßer Unterrichtsformen

und langsames und behutsames Fortschreiten

im Unterricht.

Sachunterricht

Heimat- und Naturkunde

Der Sachunterricht beschränkt sich weitgehend auf

Umweltskunde. Ausgehend von der engsten Umgebung

des Kindes und unter Bedachtnahme auf seine

natürlichen Interessen soll das Bildungsgut der

Volksschule in blindheitsgemäßer Form vermittelt

werden.

Zunächst werden Gegenstände im Hand- und

Armtastraum des Kindes erfaßt. Das Hantieren mit

den Gegenständen geschieht unter Ausnützung aller

Restsinne, besonders des Tastsinnes und des Gehörs.

Durch das Hören von Geschichten, Gedichten und

Liedern wird die emotionale Entwicklung gefördert

und neben individueller Beziehung zu den Dingen

auch deren Bedeutung für andere Kinder und für die

Erwachsenen allmählich geklärt. So wird das blinde

Kind aus seiner egozentrischen Stellungnahme zu

einer sozialen und mehr objektiven Betrachtungsweise

geführt.

Als Arbeitsgebiete bieten sich an

Ausschnitte aus Spiel und Leben des Kindes im

Elternhaus, in der Anstalt, in den Ferien, zu den

verschiedenen Tages- und Jahreszeiten. Feste im

Kreislauf des Jahres.

Beziehungen des Kindes zu Menschen, Tieren,

Pflanzen und Gegenständen seiner Umgebung.

Interessante Erlebnisse und Ereignisse.

Hiebei werden die der Altersstufe entsprechenden

sprachlichen Ausdrucks- und Darstellungsformen

geübt (Berichten, Erzählen, Spielen, Lesen, Schreiben

und Singen) wie auch ein zahlenmäßiges und

räumliches Erfassen durch Formen, Falten, Bauen,

Legen, Sortieren, spielendes Hantieren und Darstellen,

Zählen, Messen, Schätzen und Rechnen gepflegt.

Deutsch, Lesen, Schreiben

a) Sprechen

Die Sprechübungen knüpfen an den Sprachgebrauch

der Schüler an, wobei anfänglich die ihnen

vertraute Mundart geduldet wird, soweit diese die

Unbefangenheit und Bereitschaft des kindlichen

Sprechens fördert. Die Schüler erzählen von eigenen

Erlebnissen und Erfahrungen und sprechen über die

Inhalte des Sachunterrichtes. Das Sprechen in der

gepflegten Umgangssprache wird zunächst durch

Kinderreim und Kinderlied geübt, wobei die Sprache

des Lehrers Vorbild ist. Durch Erzählen und

Nacherzählen, Berichten, Fragen und Antworten,

Memorieren und Dramatisieren sollen die sprachlichen

Ausdrucksformen geübt und durch Spielen und

Formen verlebendigt werden. Auf richtige Lautbildung,

natürlichen Sprechton und auf den Erwerb

eines entwicklungsechten Wortschatzes ist Wert zu

legen. Um die Vorstellungsarmut des blinden Kindes

zu überwinden, ist auf den Erwerb von Sachvorstellungen

großer Wert zu legen.

b) Lesen

Nach entsprechenden Orientierungs- und intensiven

Tastvorübungen erfolgt die Erarbeitung der

Lautzeichen der Braille-Punktschrift. Daran schließt

sich das Lesen einfacher Wörter, Wortgruppen und

kurzer Sätze. Hiebei ist allmählich von leicht

tastbaren zu schwierigeren Buchstabengruppen überzugehen.

Sobald ein ausreichender Bestand an Punktschriftzeichen

erarbeitet wurde und die Tastfertigkeit

entsprechend fortgeschritten ist, werden entsprechende

Lesestoffe als Grundlage des weiteren

Leseunterrichtes verwendet.

Die Schüler sollen am Ende der ersten Schulstufe

imstande sein, leichte Sätze nach vorbereitender

Besprechung selbständig auf der Tafel oder Maschine

darzustellen und zu lesen.

Auf der zweiten Schulstufe nehmen die Leseübungen

einen breiten Raum ein, um die individuellen

Tastschwierigkeiten zu überwinden und eine ausreichende

Lesegeläufigkeit zu erzielen. Lautrichtiges

und flüssiges Lesen ist anzustreben. Als Lesestoff für

die zweite Schulstufe kommt kindertümliches Lesegut

(Sprüche, Erzählungen, leichtverständliche Märchen)

in Betracht.

c) Blindenschrift

Mit dem Schreibunterricht ist im Verlauf der ersten

Schulstufe zu beginnen. Unbeschadet der verwendeten

Methode (Tafel oder Maschine) soll der Schüler

am Ende der vierten Schulstufe beide Schreibtechniken

fließend beherrschen. Daher hat gegen Ende der

zweiten Schulstufe die Verwendung des noch nicht

eingeführten Schreibgerätes einzusetzen. Zu diesem

Zeitpunkt sollen die Schüler auch imstande sein, alle

Buchstaben, Ziffern und Satzzeichen punktfehlerfrei

und sauber zu schreiben.

Mathematik

Anschauliches Auffassen, Darstellen, Ordnen,

Gliedern, Vergleichen und Abzählen von Mengen zur

Grundlegung des rechnerischen Tuns und Denkens.

Anschauliche Gewinnung der natürlichen Zahlen im

Zahlenraum bis dreißig.

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die

Zahlvorstellungen des blinden Kindes durch eine

intensive Veranschaulichung gefestigt werden. Raumformen

und räumliche Bezeichnungen sind durch

Greifen, Abtasten, Bewegen, Falten und Formen zu

veranschaulichen.

Der Ausgangspunkt des Rechenunterrichtes ist das

Hantieren mit konkreten Dingen.

Vielfältige und abwechslungsreiche anschauliche

Übungen im Zu- und Wegzählen ohne Darstellung in

Ziffern bieten eine gründliche Orientierung im

Zahlenraum. Im geeigneten Zeitpunkt sind die Ziffern

einzuführen und auf dem Rechenapparat zu üben.

Auf der zweiten Schulstufe erfolgt eine anschauliche

Erweiterung des Zahlenraumes bis 100 (Zehnerschritt).

Anschauliches Üben im Auffassen und Darstellen

einschlägiger Mengen. Zu- und Wegzählen mit

fortschreitenden Schwierigkeiten. Vervielfachen im

Rahmen des Einmaleins, Erarbeiten der Malreihen 10,

5; 2, 4; allenfalls 3, 6. Messen ohne Rest als

Umkehrung des kleinen Einmaleins. Erfassen und

Festigen der Inreihen mit 10, 5; 2, 4; allenfalls 3, 6.

Anbahnung des Zehnerüberschreitens, das bis zum

Ende des zweiten Schuljahres ausreichend geübt sein

muß.

Das Hauptgewicht des Rechenunterrichtes in der

Sonderschule für blinde Kinder liegt auf der Pflege

des mündlichen Rechnens. Das schriftliche Rechnen

auf dem Wiener Rechenapparat ist zu festigen und zu

üben. Auf die Veranschaulichung der Rechenvorgänge

ist großer Wert zu legen.

Werkerziehung für Knaben, Werkerziehung für

Mädchen

Der Unterricht in Werkerziehung beschränkt sich

auf die Ausbildung in den von blinden Kindern

erfaßbaren Techniken, die nicht unbedingt der

Kontrolle durch das Auge bedürfen.

Einfachste Flechtmuster, Faltarbeiten, Darstellungen

einfachster Formen und Gegenstände aus der

engsten Umgebung des Kindes in Plastilin (Sand, Ton

oder ähnlichem).

Die Mädchen beginnen auf der zweiten Schulstufe

mit dem Stricken. Der Unterricht in Handarbeiten

soll auch intensives Hantieren mit den Dingen und

Gegenständen des Gesamtunterrichtes zur Förderung

der manuellen Geschicklichkeit pflegen. Eine besondere

Bedeutung ist der intensiven Übung und

Festigung der Alltagsroutine (Körperpflege, Bekleidung,

Essen) und den Orientierungsübungen beizumessen.

Musikerziehung

Der Musik- und Gehörbildung in der Sonderschule

für blinde Kinder ist im Hinblick auf ihre

emotionalen Bildungswerte und zur Kompensierung

der ausfallenden optisch-ästhetisch Werte besondere

Bedeutung zuzumessen. Lieder und rhythmische

Singbewegungsspiele sollen lustbetont aus dem

Gesamtunterricht erwachsen, die Freude am Singen

und an der Musik und das Gefühl für Rhythmik

vertiefen. Besondere Bedachtnahme ist auf die

Schulung des Gehörs und des Tongedächtnisses zu

legen.

Aus dem Bewegungs- und Sprachrhythmus

erwachsen die ersten rhythmisch-metrischen Begriffe.

Lustvoll betonte Übungen führen zur Sicherheit im

Zweier-, Vierer- und Dreiertakt. Aus der Sprachmelodie

einfacher Kinderreime ergeben sich melodische

Erfahrungen; dabei können Motive und einfache

Melodien von den Schülern selbst erfunden werden.

Kinderlieder im Stimmumfang dl bis hl sind durch

Improvisation oder durch Vor- und Nachsingen zu

erwerben. Am Ende der zweiten Schulstufe ist ein

angemessenes Liedgut zu beherrschen. Auf gute

Lautbildung und richtige Stimmfunktion ist zu

achten. Allenfalls ist auch der Einzelgesang zu

pflegen.

Die Verwendung von Schlag- und Klanginstrumenten

kann die Freude am Musizieren erhöhen und

das rhythmisch-formale Gefühl vertiefen.

Leibesübungen

Besondere Bedeutung ist den haltungs- und

bewegungsformenden Übungen sowie Kräftigungs- und

Schmeidigungsübungen beizumessen.

Mannigfaltige Übungen in Spiel- und Zweckformen

als Grundlage der Erziehung zu guter Haltung

und Bewegung (Gewöhnung).

Leistungsübungen.

Laufen in Form von Fangenspielen, Gruppenwettläufen

und Einzelwettläufen; Laufübungen. Springen

und Hüpfen in verschiedenen Formen, freie Sprünge,

Springen mit der Springschnur und dem Schwungseil,

einfache Stützsprünge über niedrige Geräte. Steigen

auf schrägen und lotrechten festen Geräten. Klettern

über brusthohe feste Geräte. Hangeln in einfachen

Formen (viergriffig).

Schwebegehen auf niedrigen breiten Geräten.

Heben und Tragen von Geräten. Werfen und

Fangen in mannigfaltigen Formen. Wälzen, Purzelbäume.

Spiele und Tänze.

Einfache Formen von Lauf- und Ballspielen;

Scherzspiele; Sing- und. Tanzspiele. Orientierungsübungen

im Raum.

Wanderungen.

Kleine Ausflüge mit reichlicher Spielmöglichkeit.

Gesundheitspflege.

Therapeutische und funktioneile Übungen

Übungen, die den Erwerb der sozialen Anpassung

an die Schülergemeinschaft und die sichere Beherrschung

der Alltagsroutine unter zunehmender Verselbständigung

fördern.

Orientierungsübungen am eigenen Körper und im

Raum (Orientierung an Gegenständen).

Gehörsübungen (Ansprechen im Raum, Lenkung

durch Zuruf usw.).

Nach Bedarf Speicherübungen mit verschiedenen

Inhalten zur Förderung der Merkfähigkeit und

Denktraining im anschauungsgebundenen Raum.

Abbau von Entwicklungsrückständen und Störungen

im sprachlichen Bereich durch sprechtechnische

Übungen und sprachfördernde Methoden.

Übungen zur Kompensation von Ausfällen, die

den Unterrichts- und Erziehungsprozeß hemmen.";

7. hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes

auf die einzelnen Schulstufen) im Abschnitt „Lehrplan

-Mittelstufe"

a) an Stelle der Überschrift „Lehrplan-Mittelstufe"

die Überschrift „Grundstufe 2" zu treten,

b) der Abschnitt „Sachunterricht" zu lauten

„Sachunterricht

Heimat- und Naturkunde

Dritte Schulstufe

Ausgehend von der Orientierung im Schulzimmer

und im Schulhaus lernen die Schüler mit Hilfe von

reliefartigen Darstellungen und Lehrausgängen, sich

in der näheren Umgebung der Schule zu orientieren.

Auf diese Weise wird auch das Verständnis für eine

Wechselbeziehung zwischen räumlicher Wirklichkeit

und geographischer Darstellung angebahnt und

vertieft.

Die Arbeit der Menschen in der nächsten

Umgebung des Kindes und ihre Arbeitsstätten. Einige

charakteristische Tiere und Pflanzen der Heimat.

Lehrausgänge.

Vierte Schulstufe

Weitere Übungen im Planlesen an Reliefdarstellungen

des Schulortes und der Umgebung. Einführung

der Reliefkarte des benachbarten Bundeslandes bzw.

des Bundeslandes, in dem sich die Schule befindet.

Anbahnung des Verständnisses für den Maßstab.

Veranschaulichung einfacher Geländeformen und

geographischer Grundbegriffe (Berg, Gebirge, Tal,

Ebene, Fluß, rechtes und linkes Flußufer, See, Straße,

Bahn, Dorf, Stadt) mit Hilfe des Sandkastens und

Aufsuchen der Wirklichkeit. Anbahnung eines echten

Verständnisses der Landkarte (reliefartige Darstellung).

Das Bundesland, anschauliche Einblicke in

geographische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale

Verhältnisse. Die wichtigsten Verkehrswege, Hinweise

auf richtiges Verhalten im Straßenverkehr.

Einige für das Bundesland wichtige Tiere, Nutz-

und Zierpflanzen. Pflege der Pflanzen, Naturschutz.

Beobachtungen einfacher Naturvorgänge, jahreszeitlicher

Gegebenheiten und Witterungserscheinungen.

Fortgesetzte Übungen im Messen und Wägen.",

c) der Abschnitt „Deutsch, Lesen, Schreiben" zu

lauten

„Deutsch, Lesen, Schreiben

Der Deutschunterricht soll mit dem größeren

Umfang des Erlebnis- und Beobachtungskreises den

Sprachschatz der Schüler erweitern und klären und

das Sprachgefühl schärfen und stärken.

Dritte und vierte Schulstufe

a) Sprechen

Sprachliche Bewältigung der alltäglichen Lebenssituationen

(Gruß- und Höflichkeitsformen, Gespräche

zu Hause und in der Schule).

Einfache Erzählungen und Berichte aus dem

Erlebnisbereich der Schüler. Später auch Nacherzäh-

lungen und Darstellungen von Gehörtem und

Gelesenem. Nachahmungsspiele und Memorieren

kurzer und ansprechender Texte.

Fortsetzung der sprechtechnischen Übungen.

b) Schriftlicher Ausdruck

Gemeinsame Erlebnisse und Beobachtungen werden

gemeinsam gegliedert und geformt. Langsames

Hinführen zu selbständigen schriftlichen Darstellungen.

Erlebnisberichte führen zu Einzelaufsätzen. Auf

der vierten Schulstufe werden die gemeinsamen

Aufsätze als aufsatztechnische Übungen weitergeführt,

das Hauptziel liegt im selbständigen Darstellen

individueller Erlebnisse und Beobachtungen.

c) Sprachlehre

Das Hauptwort (Geschlecht, Ein- und Mehrzahl,

Fälle). Das Zeitwort in Gegenwart, Vergangenheit,

Zukunft und Mitvergangenheit. Erkennen der Eigenschaftswörter

und persönlichen Fürwörter.

Allenfalls Erkennen und Bestimmen des Satzkernes

und der Ergänzungen.

d) Rechtschreiben

Wörter aus den Sachgebieten (Häufigkeitswörter).

Analogiebildungen, Berücksichtigungen und Verbesserung

häufig fehlerhaft geschriebener Wörter, deren

Laut- und Schriftbild voneinander abweichen oder

deren mundartliche und schriftsprachliche Formen

differieren. Gedächtnisübungen zur Ertragssicherung;

Diktate zur Auswertung des Leistungsstandes.

e) Lesen

Die Lesefertigkeit ist zu steigern. Beim Lesen ist

das Hauptgewicht auf verständnisvolles und zusammenhängendes

Lesen und auf einen frischen,

lebendigen Sprechton zu legen. Allmählich sollen die

Kinder auch zu Stillesen und selbständigem Lesen

geführt werden. Dem Lesen haben freie Aussprachen

zu folgen. Als Lesestoffe dienen Erzählungen aus dem

Alltagsleben, Tiergeschichten, Fabeln, Märchen und

Sagen, Kindergedichte, Anekdoten und Rätsel.

Schaffung und Ausnutzung echter Lesesituationen.

f) Blindenschrift

Schreibsicherheit und Schreibgeläufigkeit in der

Blinden-Vollschrift sind zu steigern. Auf möglichst

fehlerfreies Schreiben ist zu achten.",

d) an die Stelle der Überschrift „Rechnen und

Raumlehre" die Überschrift „Mathematik" zu

treten,

e) im Abschnitt „Mathematik" der dritte Absatz zu

lauten

„Das Zu- und Wegzählen erfolgt durch Analogiebildung

in allen Hundertern des Zahlenraumes

1000. Erarbeitung der noch fehlenden Malreihen und

gründliche Festigung aller Malreihen bis 10. Messen

als Umkehrung des Einmaleins. Einfaches Teilen

ohne und mit Rest. Sicherheit im Vervielfachen mit

einstelligem Multiplikator (Rechenapparat). Auffinden

und Lösen lebenspraktischer Rechenaufgaben.

Bekanntmachen mit den gebräuchlichen Münzsorten.",

f) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Knaben" zu

treten,

g) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"

die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu

treten,

h) der Abschnitt „Therapeutische und funktioneile

Übungen" zu entfallen;

8. hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes

auf die einzelnen Schulstufen) der Abschnitt „Lehrplan-

Oberstufe" zu lauten

„Lehrplan-Oberstufe

(Fünfte bis achte Schulstufe)

A. LEHRPLAN - SONDERSCHULE

Sachunterricht

Geschichte und Sozialkunde

Fünfte Schulstufe

Die ersten Eindrücke von einst und jetzt, die in der

Grundstufe 1 und in der Grundstufe 2 erworben

wurden, werden durch einzelne Erzählungen über

bedeutende Ereignisse aus der Geschichte des

Bundeslandes und Österreichs bereichert.

Die sozialkundlichen Einblicke in das Gefüge der

Gemeinde, des Bezirkes und des Bundeslandes

werden durch Kenntnisse über die obersten Organe

des Bundes und über einige Verwaltungsaufgaben des

Bundes, der Länder, der Bezirke und der Gemeinden

ergänzt. Besonders sind die staatlichen und nichtstaatlichen

Einrichtungen für Behinderte und von

Unglücksfällen betroffene Mitbürger dem Verständnis

der Schüler nahezubringen. Verkehrserziehung.

Sechste, siebente und achte Schulstufe

Einige eindrucksvolle Bilder aus der Geschichte

des Orients, der Griechen und der Römer.

Einiges aus der Geschichte Österreichs bis zum

Ende des Mittelalters: Bilder aus der Vorgeschichte

mit Bezug auf die engere Heimat; Römerzeit;

Besiedlung und Christianisierung; das bäuerliche

Wirtschaftsleben, der Handwerkerstand; Klöster. Die

Romanik. Das Werden Österreichs im Mittelalter.

Das Rittertum; die Kreuzzüge; Rudolf von Habsburg.

Dorf und Stadt im Mittelalter. Die Gotik.

Bilder aus der Geschichte Europas vom Beginn der

Neuzeit bis zum Wiener Kongreß sollen das

Verständnis für jene gesellschaftlichen und wirtschaftlichen,

politischen, religiösen und kulturellen

Wandlungen wecken, die für das Erfassen der

Gegenwart wichtig sind.

Erfindungen und Entdeckungen; das wirtschaftliche

und soziale Leben, Geldwirtschaft und Bauernkriege;

Glaubensspaltung und Glaubenskriege; Absolutismus,

Türkenkriege, Barock, Aufklärung; Maria

Theresia und Joseph II. Die Gründung der Vereinigten

Staaten von Nordamerika; die Französische

Revolution; Napoleon und die Befreiungskriege; der

Wiener Kongreß.

Der Vormärz und das Jahr 1848. Die erste

industrielle Revolution und ihre wirtschaftlichen

Auswirkungen. Die österreichisch-ungarische

Monarchie. Neue Entwicklungen in der Wirtschaft

und Gesellschaft (die Arbeiterbewegung, die Großstadt,

das Parlament und die politischen Parteien,

moderne rechtsstaatliche Verwaltung). Imperialismus,

Kolonialismus und Welthandel. Der Erste

Weltkrieg und seine politischen, sozialen und

wirtschaftlichen Folgen. Die weltgeschichtlichen

Vorgänge nach dem Ersten Weltkrieg: Völkerbund,

europäische Staatenwelt, Kommunismus, Faschismus,

Weltwirtschaftskrise. Die Erste Republik

Österreich. Der Nationalsozialismus und die Entfesselung

des Zweiten Weltkrieges. Der Zweite Weltkrieg.

Die weltgeschichtlichen Vorgänge nach dem

Zweiten Weltkrieg; die Vereinten Nationen, der

Wiederaufbau Europas, die Verselbständigung der

ehemaligen Kolonien, die zweite industrielle Revolution

und die Veränderungen in der ländlich-bäuerlichen

Welt; die führenden Weltmächte. Die Zweite

Republik Österreich: Wiedereinrichtung des demokratischen

Lebens, Wiederaufbau; der Staatsvertrag

von 1955 und die Neutralitätserklärung.

Jugendschutz, einiges aus dem Jugendstrafrecht,

Verkehrserziehung. Wichtiges aus dem Arbeits- und

Sozialrecht; einiges über das Geldwesen und die

Wirtschaftsführung.

Geographie und Wirtschaftskunde

Fünfte Schulstufe

Die Kenntnisse über das Bundesland, in dem die

Schule liegt, sind zu festigen. Diese Kenntnisse

werden auf die Republik Österreich ausgeweitet, und

zwar auf das Bundesgebiet als Ganzes und auf die

Besonderheiten der einzelnen Bundesländer.

Als Unterrichtsstoffe kommen in Betracht: Lage

und Bedeutung der Landeshauptstädte, Hauptverkehrswege

und die von ihnen benützten Täler und

Pässe, Verkehrsknotenpunkte; die Hauptgebirgszüge

und wichtige Gewässer; Zentren der großen Wirtschaftszweige,

Herstellungsorte der wichtigsten

Exportgüter; wichtige Gebiete und Stätten des

Fremdenverkehrs.

Übungen im Lesen von reliefartigen Landkarten.

Sechste, siebente und achte Schulstufe

Auf jeder Schulstufe Wiederholung und Festigung

der Kenntnisse über Österreich.

Die Nachbarländer Österreichs; das übrige Europa

einschließlich der außereuropäischen Länder um das

Mittelmeer und des asiatischen Anteiles der Sowjetunion.

Gewinnung wirtschaftskundlicher Kenntnisse

über Europa.

Die außereuropäischen Erdteile; einiges über

Entdeckungsreisen. Einblicke in die wirtschaftlichen

Beziehungen dieser Länder untereinander und zu

Österreich. Im Zusammenhang damit Klärung

weiterer wirtschaftskundlicher Grundbegriffe.

Die Gestalt der Erde und ihre Darstellung durch

den Globus (Geographische Länge und Breite).

Die Abhängigkeit des Klimas vom Sonnenstand

und anderen Bedingungen. Die Bedeutung des Klimas

für die Menschen, für die Tier- und Pflanzenwelt.

Die Erde als Planet. Entstehung der Jahreszeiten.

Die Erde im Weltraum.

Überblick über die Erdteile und Weltmeere.

Allenfalls Übungen im Gebrauch von Atlanten,

Karten, Plänen und Nachschlagewerken. Zusammenfassung

und Festigung der volkswirtschaftlichen

Grundbegriffe hinsichtlich der Formen und Bedingungen

der industriellen und landwirtschaftlichen

Produktion, des Handels und Verkehrs sowie der

Entwicklung des Lebensstandards.

Biologie und Umweltkunde

Fünfte Schulstufe

Im Anschluß an die Geographie und Wirtschaftskunde

sind die wichtigsten Nutztiere und Nutzpflanzen

Österreichs wie auch die für die österreichischen

Landschaften charakteristischen Tiere und Pflanzen

zu besprechen. Dabei stehen die wirtschaftlich

bedeutsamen Eigenschaften und die Gründe für das

gehäufte Vorkommen dieser Tiere und Pflanzen in

bestimmten Gegenden im Vordergrund. Auf die

Bedeutung des Natur- und Landschaftsschutzes ist

hinzuweisen.

Die Besonderheiten einiger Arten von Säugetieren

und Vögeln, die gemeinsamen Grundzüge ihres

Körperbaues wie auch die Funktionen ihrer wichtigsten

Organe sind hervorzuheben und mit deren

Aufenthalt und Lebensweise in Verbindung zu

bringen.

Das Wichtigste über Bau und Funktion der Organe

des menschlichen Körpers.

Ebenso sind an einigen einfach gebauten Blütenpflanzen

Grundanschauungen über Bau, Entwicklung

und Bedeutung einzelner Pflanzenteile, namentlich

von Blüte und Frucht, zu erarbeiten.

Einige Hinweise auf die Gesundheitspflege. Pflege

von Zimmer- und Gartenpflanzen, allenfalls Arbeiten

im Schulgarten.

Sechste, siebente und achte Schulstufe

Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen und vom

Menschen mitgeformten heimischen Lebensräumen

(Gebirge, Gewässer, Wald, Wiese, Feld, Garten,

Bauernhof).

Von Schädlingen und Schmarotzern.

Fremdländische Lebensräume und einige für sie

charakteristische Tiere und Pflanzen; dabei soll ein

eindrucksvolles Gesamtbild vom Formenreichtum

der Natur, von der Anpassung an extreme Lebensbedingungen

und von besonders auffallenden Verhaltensweisen

entstehen.

Bau und Funktion des menschlichen Körpers;

Ernährung, Kleidung, gesunde Lebensführung.

Natur- und Landschaftsschutz, Tier- und Pflanzenschutz.

Pflege von Zimmer- und Gartenpflanzen.

Küchenpflanzen und Heilkräuter. Allenfalls Schulgartenarbeit.

Anleitung zum ständigen Beobachten

mit dem Ziel, Naturverstehen und Naturliebe zu

wecken.

Natur lehre

Fünfte bis achte Schulstufe

Physikalische Betrachtungen an Werkzeugen,

Geräten, Maschinen und Fahrzeugen, die den

Schülern im Alltag begegnen.

Von Wärmeerscheinungen: natürliche und künstliche

Wärmequellen. Der Ofen, die Zentralheizung;

Ausdehnung der Körper durch Wärme (das Thermometer).

Vom Schmelzen, Erstarren und Gefrieren;

Sieden, Verdampfen und Verdunsten. Der Dampfdruck

und seine technische Nutzung.

Anziehungskraft der Erde, Gewicht der Körper.

Absolutes und spezifisches Gewicht. Allerlei Waagen.

Von der Luft und vom Luftdruck: von der

Atmosphäre, allenfalls Atmung und Verbrennung.

Der Luftdruck, das Barometer. Luftverdichtung und

-verdünnung; Luftpumpe, Heber, Wasserpumpen,

allenfalls Windkessel, Spritzen. Alienfalb einiges vom

Schall.

Vom Wasser und vom Wasserdruck: Grund- und

Quellwasser. Brunnen und Wasserleitung, Wasserkraft,

Wasserräder und Turbinen.

Magnetische Erscheinungen: Magnetische Anziehung,

natürliche und künstliche Magneten. Der

Kompaß.

Von Wind und Wetter: von den Winden.

Luftfeuchtigkeit, Nebel, Tau und Reif, Wolken und

Niederschläge, Kreislauf des Wassers. Vom Gewitter.

Wetterbeobachtung, Wettervorhersage.

Von Werkzeugen, mechanischen Einrichtungen

und Maschinen: Hebel an verschiedenen Werkzeugen

und Geräten. Feste und bewegliche Rollen, Flaschenzug.

Allenfalls Wellrad, Seilwinde, Kran und Greifer.

Schiefe Ebene. Fliehkraft (Milchzentrifuge).

Von Fahrzeugen und vom Verkehr. Allenfalls

Fahrrad, Motorrad, Auto und Traktor, Benzin- und

Dieselmotoren. Die wichtigsten Verkehrsvorschriften.

Von elektrischen Einrichtungen, Geräten und

Maschinen: Die Taschenlampenbatterie. Der Elektromagnet.

Der Dynamo. Das Kraftwerk. Die Stromleitung.

Spannung, Stromstärke. Widerstand. Elektrische

Beleuchtungskörper und Heizgeräte. Allenfalls

der Elektromotor, Telegrafie, Telefonie.

Chemische Grundbegriffe und Grundtatsachen

Die Luft und ihre Zusammensetzung, Oxydation und

Verbrennung.

Das Wasser, Wasserstoff. Von Säuren, Laugen und

Salzen. Allenfalls Kohlenstoff und Kohlenstoffverbindungen,

Assimilation.

Einige chemische Grundbegriffe; Grundstoffe und

Verbindungen; Moleküle, Atome, Strahlungen.

Strahlenschutz und Zivilschutz. Allenfalls chemische

Zeichen und Formeln.

Wichtige heimische Bodenschätze, ihre Gewinnung

und Verwertung: Kalk und Ton, Granit und

Quarz, Baustoffe; Eisenerz, Magnesit, Kohle, Erdöl.

Deutsch, Lesen

Fünfte Schulstufe

a) Sprechen

Die Sprechübungen sollen dahin führen, daß sich

die Schüler der gepflegten Umgangssprache ohne

wesentliche Anklänge an die Mundart gern, ohne

Scheu und mit zunehmender Gewandtheit bedienen.

Bei Schwierigkeiten im Finden des treffenden

Ausdrucks kann gelegentlich auf die Mundart

zurückgegriffen und von ihr aus die passende

gemeinsprachliche Redewendung gesucht werden.

Die Übungen haben vorwiegend die Form von

Berichten und Gesprächen.

b) Aufsatz

In der Regel sind Einzelaufsätze selbständig

abzufassen. Besonders soll noch immer der Erlebnisaufsatz

gepflegt werden; daneben sind der Bericht,

der Brief, allenfalls auch der Phantasieaufsatz zu

üben.

Gemeinsame Aufsätze sollen nur noch abgefaßt

werden, um für Einzelaufsätze beispielhafte Anregungen

zu geben oder Mängel in Einzelaufsätzen

deutlich zu machen. Solche Aufsatzübungen betreffen

vor allem die Richtigstellung unzutreffender Redewendungen,

die Bereicherung des Vorrates an

zutreffenden Ausdrucksmöglichkeiten, Anfang und

Schluß eines Aufsatzes.

c) Rechtschreiben

Die Sicherheit im Rechtschreiben des aktiven

Wortschatzes der Schüler wird ständig durch

Übungen gefestigt und durch kurze Diktate überprüft.

Aus der Zusammenstellung gleichartiger Formen

ergeben sich Anhaltspunkte für gleichgeartete Fälle.

Soweit die Schüler dazu imstande sind, sollen auch

Rechtschreibregeln erarbeitet werden. Übungen im

Gebrauch des Wörterbuches.

d) Lesen

Beim Vorlesen sind etwa noch vorhandene

störende Lesegewohnheiten zu überwinden. Texte in

einfacher Sprache sollen fehlerfrei vom Blatt gelesen

werden. Es ist aber auch das Vorlesen von Texten in

gehobener oder stärker gegliederter Sprachform (nach

vorherigem orientierendem Stillesen) zu üben.

Daneben ist das Stillesen neuer Lesestoffe weiter zu

pflegen. Zur Sicherung der Sinnerfassung dient unter

anderem das Beantworten von Fragen über das

Tatsächliche im Text und die abschnittsweise

Wiedergabe in ausführlicher oder verkürzter Form.

Als Lesestoff (Lesebuch, Lesehefte, Zeitschriften)

eignen sich Gedichte, Volks- und Dichtermärchen;

Volkssagen; Götter- und Heldensagen; Fabeln,

Schwanke, Geschichten von Tieren und Pflanzen;

Erzählungen aus der Arbeitswelt.

e) Sprachlehre

Je nach den vorkommenden Fehlern sind für

einzelne Gruppen oder für die ganze Klasse Übungen

zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit

über das ganze Schuljahr zu verteilen.

Satzlehre: Feststellen der Satzglieder in ihrer

sinnhaften Beziehung zueinander: Subjekt, Prädikat,

Ergänzungen im dritten und vierten Fall, Umstände

der Zeit, des Ortes, der Art und der Begründung,

Beifügung (nur Eigenschaftswörter). Die Prädikate

bestehen aus Zeitwörtern in verschiedenen Zeiten und

in passiver Form.

Wortlehre: Erkennen der Fallformen des Hauptwortes

(mit und ohne Artikel) und des hinweisenden

und besitzanzeigenden Fürwortes.

Neben diesen Grundstoffen kommen allenfalls als

Erweiterungsstoffe in Betracht

Zeitwort: Hilfszeitwort, Mittelwort der Vergangenheit

und der Gegenwart, allenfalls starke und

schwache Biegung, Gebrauch der Vorvergangenheit

und der Vorzukunft.

Hauptwort und Artikel: Vergleich der Ein- und

Mehrzahlformen, besondere Formen der Mehrzahl;

f) Schriftliche Arbeiten

Vier Schularbeiten im Schuljahr.

Sechste, siebente und achte Schulstufe

a) Sprechen

Die Sprechübungen, durch die der Gebrauch der

guten Gemeinsprache gesichert werden soll, werden

fortgesetzt. Zu Berichten und Aussprachen treten

kurze Redeübungen, Gedichtvorträge, kurze szenische

Darstellungen und anderes.

b) Aufsatz

Bei der Pflege des Aufsatzes steht weiterhin der

Erlebnisaufsatz im Vordergrund. Im Einzelaufsatz

sollen auch Nacherzählungen, Inhaltsangaben und

stichwortartige Zusammenfassung geübt werden.

Lebenspraktischer Schriftverkehr.

c) Rechtschreiben

Die bisher erarbeiteten Rechtschreibregeln sind

ständig zu üben und zu festigen.

d) Lesen

Das ausdrucksvolle Lesen ist weiter zu schulen.

Dazu sind natürliche Lesesituationen zu schaffen und

auszunutzen. Gelegentlich sollen auch Proben in

heimatlicher Mundart gelesen werden.

Übungen mit Sach- und Nachschlagewerken.

Schrifttum: Lyrik und Balladen; Erzählungen,

Götter- und Heldensagen. Berichte aus dem Leben

bedeutender Menschen. Lebensvolle Stoffe aus der

Geschichte (auch der Zeitgeschichte) und der

Sozialkunde; aus Naturkunde, Geographie und

Wirtschaftskunde; Schwänke und einfache dramatische

Werke.

Im Anschluß an den Lesestoff einige Kenntnisse

über Dichter und Schriftsteller, über die verschiedenen

Gattungen der Poesie und der dichterischen

Prosa.

e) Sprachlehre

Fortgesetzte Übungen zur Bekämpfung von

Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit. Erweiterte

Übungen im Gliedern des Hauptsatzes. Der zusammengesetzte

Satz. Begriff der Satzverbindung. Beistrichsetzung.

Funktion der Bindewörter. Übersicht

über die wichtigsten Kapitel der Wortlehre. Hinweise

auf Wortbedeutung und Wortbildung.

f) Schriftliche Arbeiten

Vier Schularbeiten je Schulstufe im Schuljahr.

Mathematik

Fünfte Schulstufe

Stufenweise Erweiterung des Zahlenraumes bis

über 100000, allenfalls über die Million hinaus, mit

besonderer Betonung des Zehneraufbaues und des

Stellenwertes. Einführung des schriftlichen Rechnens

auf der Punktschrifttafel.

Festigung der vier Grundrechnungsarten mit

ganzen Zahlen. Daneben ständige Pflege des mündlichen

Rechnens. Einführung in das Wesen der

Dezimalzahl; anschließend die vier Grundrechnungsarten

mit diesen Zahlen.

Vorübungen für das Rechnen mit Bruchzahlen,

vorwiegend im Rahmen der Bruchfamilie: Ganze,

Halbe, Viertel, Achtel. Lösen lebensnaher Sachaufgaben

(mit vorhergehender Schätzung des zu erwartenden

Ergebnisses, unter Anbahnung des einfachen

direkten Schlusses).

Anwendung und Festigung der schon bekannten

Maßeinheiten, Maßbeziehungen und Maßreihen;

zusätzliche Erarbeitung der Maßreihen: t - q - kg -

dkg - g; km - m - dm - cm; km² -m²- dm² - cm²;

allenfalls m³ - dm³ - cm³; Stunde - Minute - Sekunde

(wobei die Umwandlung von Maßeinheiten -

besonders von Flächen- und allenfalls von Raummaßen

- im allgemeinen nur auf benachbarte Einheiten

beschränkt bleiben soll). - Einführung in den

Maßstab (Vergrößern und Verkleinern). Rechnen mit

mehrnamigen Zahlen. Im praktischen Leben vorkommende

römische Zahlenzeichen.

Weiterbildung der Raumanschauung durch

Beschreiben, Begreifen, Abmessen und Anfertigen

des Quaders und des Würfels (Netz).

Erfassen und Bezeichnen der einzelnen Grundgebilde

dieser Körper: Fläche, Kante, Ecke; Ebene,

Strecke, Punkt; Winkel; Rechteck, Quadrat.

Erkennen und Benennen der wichtigsten Eigenschaften

dieser Gebilde: Seitengleichheit, Flächen-

gleichheit, Winkelgleichheit; parallel, normal; waagrecht

(horizontal), lotrecht (vertikal); rechtwinklig.

Berechnung des Umfangs und des Flächeninhalts

von Rechteck und Quadrat und allenfalls des

Rauminhalts und der Oberfläche von Quader und

Würfel (vorwiegend sachgebunden und ohne Formel).

Anleitung zum richtigen Gebrauch der

Zeichengeräte.

Vier Schularbeiten im Schuljahr.

Sechste, siebente und achte Schulstufe

Erweiterung des Zahlenraumes über die Million

hinaus (Betonung des Zehneraufbaues und des

Stellenwertes). Festigung der vier Grundrechnungsarten

mit ganzen und Dezimalzahlen. Erarbeitung

einfacher Rechenvorteile. Auf- und Abrunden und

Schätzen. Anwenden häufig auftretender Maßeinheiten.

Ständige intensive Pflege des Kopfrechnens.

Einführung in das Rechnen mit Bruchzahlen.

Beziehungen zwischen einfachen Bruchzahlen und

Dezimalzahlen.

Schlußrechnen bei direkten und indirekten Verhältnissen,

auch angewandt auf einfache Prozent- und

Zinsenberechnungen.

Lösen lebenspraktischer Aufgaben in Querverbindung

zu anderen Unterrichtsgegenständen; Kaufmannsrechnungen,

Versicherungs-, Steuerrechnung;

Zinsenrechnung, allenfalls auch mit Hilfe der

Zinseszinsentafel (Sparerziehung). Verhältnisrechnung,

Durchschnittsrechnung und ähnliches. Einfachste

Buchführung.

Als Erweiterungsstoff: Einführung in das Wesen

der allgemeinen Zahl, soweit dies für das verständnisvolle

Anwenden von Formeln nötig ist.

Weiterbildung der Raumanschauung durch Abtasten,

Abmessen, Beschreiben und ähnliches, und zwar

des Prismas, des Zylinders, der Pyramide, des Kegels

und der Kugel. Erfassen und Begreifen der einzelnen

Grundgebilde dieser Körper: eckig, rund, eben,

gekrümmt, gerade, krumm. Winkel, Dreieck, Viereck,

Vieleck, Kreis; regelmäßige und unregelmäßige

Figuren, insbesondere das regelmäßige Sechseck;

Winkel von 90, 45, 60 und 30°.

Berechnung des Umfanges und der Fläche von

Rechteck, Quadrat, Dreieck, Viereck und Kreis;

allenfalls die Raummaße m³, dm³, cm³; hl, 1.

Berechnungen der Oberfläche und des Rauminhaltes

von Quader, Würfel, Prisma, Zylinder, Pyramide,

Kegel und Kugel. Allenfalls sind der Zahlenwert

und der Rauminhalt von Pyramide, Kegel und Kugel

durch Versuche anschaulich zu bestimmen.

Fortgesetzte Übungen im Gebrauch der Zeichengeräte

und der Meßbehelfe (Blindenmaßstab), auch

des Winkelmessers.

Vier Schularbeiten je Schulstufe im Schuljahr.

Blindenschrift (Blindenkurzschrift)

Fünfte Schulstufe

Grundzüge des deutschen Blindenkurzschriftsystems

Laut-, Silben- und Wortkürzungen, Anwendungsregeln.

Ableitungen und einfache Zusammensetzungen.

Einführung in den Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine.

Sechste, siebente und achte Schulstufe

Abschluß der Systematik: Schwierige Zusammensetzungen

(Bindestrich und Wortpunkt), Schreibung

von Zahlen, Brüchen und Daten, Groß- und

Sperrschrift, Abkürzungen für Maße und Gewichte.

Erweiterung der Schreibtechnik, Schreibsicherheit

und Schreibgeläufigkeit.

Werkerziehung für Knaben

Fünfte Schulstufe

Gestalten in verschiedenen Arbeitsweisen unter

Beachtung der Eigenart des Materials und der

Möglichkeiten der verwendeten Technik. Nach

Möglichkeit: Tonarbeiten.

Papier- und Pappearbeiten: Einfache flächige

Gegenstände sind nach Anweisung herzustellen und

zu verzieren. Heften; Schneiden mit Schere und

Messer.

Holzbearbeitung: Spalten, Schneiden, Sägen, Schaben,

Putzen. Allenfalls Arbeit mit Stroh, Bast, Draht

oder Peddigrohr und ähnlichem.

Richtige Handhabung der Werkzeuge. Unfallverhütung.

Pflege von Werkstoff, Werkzeug und

Arbeitsplatz.

Sechste, siebente und achte Schulstufe

Papier- und Pappearbeiten: Übergang zum räumlichen

Gestalten. Überziehen und Schmücken.

Holzbearbeitung: Schneiden, Sägen, Bohren,

Stemmen, Raspeln, Feilen, Schrauben, Nageln,

Leimen, Putzen, allenfalls Beizen, Streichen und

Lackieren.

Allenfalls Metallbearbeitung: Einführen in das

Schneiden, Biegen, Feilen, Hämmern, Bohren, Nieten

und Schrauben.

Allenfalls Tonarbeiten.

Hinweise auf handwerkliche Berufe. Berufshygiene

und Unfallverhütung.

Werkerziehung für Mädchen

Fünfte Schulstufe

Einfache Strickarbeiten (Herstellung von Socken,

Fäustlingen und ähnlichem). Weitere Einführung in

einfache Häkelarbeiten. Im Nähen werden einfache

Sticharten geübt. Weiters sind einfache Webarbeiten

in Bast zu üben.

Es sind einfache Werkstücke in den genannten

Techniken möglichst selbständig anzufertigen und

geschmackvoll zu gestalten, wobei das Verständnis

für materialgerechtes Arbeiten zu wecken und auf

Sorgfalt und Ausdauer bei allen Arbeiten zu achten

ist.

Sechste, siebente und achte Schulstufe

Einführung in das Rundstricken, Pflege einfachster

Kunststrickerei; Häkeln; schwierigere Arbeiten mit

Wolle und starkem Material. Allenfalls Einführen in

das Maschinnähen. Handweben mit erhöhten Anforderungen,

einfache Netz- und Knüpfarbeiten. Einführen

in Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten.

Richtige Handhabung und Pflege der Arbeitsbehelfe.

Musikerziehung

Fünfte Schulstufe

Musikpflege: Festigung und Erweiterung des

Liederschatzes (einstimmige Volkslieder und andere

Lieder der engeren und weiteren Heimat, allenfalls

zweistimmige; leichte Kanons). Allenfalls Musizieren

der Schüler im Rahmen des Unterrichtes.

Musikhören: Übungen im Erkennen von Takt,

Rhythmus und Melodie an dem verwendeten

Musikgut. Spielart, Tonbildung und Klangwirkung

einiger Instrumente.

Musikkunde: Allenfalls Einführung in die Musikschrift

für Blinde.

Sechste, siebente und achte Schulstufe

Musikpflege: Festigung des Liedgutes der vorangegangenen

Schulstufen. Alte und neuere Lieder

(Volks- und Kunstlieder), ein- und zweistimmig,

auch mit Begleitung. Zwei-, allenfalls mehrstimmige

Kanons. Auf den Zusammenhang mit der rhythmischen

Erziehung (Leibesübungen) ist zu achten.

Bei Knaben ist der Stimmwechsel zu berücksichtigen.

Musikhören: Erkennen und Erleben formbildender

Elemente an Liedern und einfachen instrumentalen

Formen. Allenfalls Einführrung in die Musikschrift

für Blinde. Allenfalls ist das Singen nach

Noten anzubahnen und zu fördern. Allenfalls

Hörerziehungsstunden (Schulfunk, Schallplatte und

Magnetophon), auch unter Mitwirkung der Schüler

(Instrumentalgruppen).

Musikkunde: Aus dem Leben großer Meister der

Musik (im Zusammenhang mit Musikhören und

Musikpflege).

Maschinschreiben

Siebente und achte Schulstufe

Richtige Körper- und Handhaltung; methodische

Erarbeitung des Griffeides im Zehn-Finger-Blindschreiben

(Grundstellung asdf - jklö) einschließlich

Ziffern und Zeichen. Möglichst fehlerfreies und

sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit;

Anfertigung von einfachen Schriftstücken der Praxis.

Einführung in die Maschinenkunde.

Leibesübungen

Fünfte Schulstufe

Auswahl aus nachfolgenden Übungen, soweit sie

für blinde Kinder in Frage kommen.

Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen.

Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von

Haltungs- und Fußschäden sowie zur Leistungsverbesserung

bei den Grundübungen und anderen.

Haltungs- und bewegungsformende Übungen.

Haltungs- und Bewegungsformung durch mannigfaltige

Bewegungsaufgaben (Tätigkeiten). Erziehung

zu guten Haltungs- und Atmungsgewohnheiten.

Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke).

Grundübungen

Laufen in Form von Hindernisläufen, Geländeläufen,

Wettläufen, auch als Staffeln (bis 60 m).

Laufsprünge, Hoch- und Weitsprünge aus dem Stand

und mit Anlauf; Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge

in Zweckformen. Steigen auf lotrechten,

schrägen, festen und schaukelnden Geräten. Klettern

über kopfhohe Hindernisse; Klettern an Tauen und

anderen Geräten; Kletterschluß. Hangeln, Schaukeln

und Schwingen in einfachen Formen, allenfalls auch

mit Absprung am Ende des Rückschwunges.

Schwebegehen auf höhergestellten breiten und

niedrigen schmalen Geräten. Fortführen der Übungen

im Werfen und Fangen; Schock- und Schlagwurf.

Stoßen mit Schwerbällen und sonstigen geeigneten

Geräten. Heben, Tragen, Ziehen und Schieben, auch

in Form kleiner Wettkämpfe, kleine Ringaufgaben

(Knaben).

Kunststücke

Einfache Formen des Bodenturnens (zum Beispiel

Rolle, Rad, Handstand) und der Gerätekünste (zum

Beispiel Winden, Ab-, Auf- und Unterschwünge,

Hockwende, Hocke, Grätsche). Fortführung der

Sprung-, Wurf- und Fangkünste. Schwebetragen.

Schwimmen

Gewöhnungsübungen im schwimmtiefen Wasser.

Winterübungen

Allenfalls Rodeln, Lehrgang für Anfänger im

Eislaufen und Schilaufen.

Spiele und Tänze.

Spiele: Parteispiele mit einfachen Regeln (zum

Beispiel Tag und Nacht, Fangball, Völkerball,

Schnappball). Scherzspiele. Spiele zur Übung der

Sinne. Orientierungsübungen im Raum.

Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (einschließlich

Vorformen): Singspiele und Tänze mit lebhafter

Bewegung. Gehen, Laufen, Hüpfen und Springen

nach einfachen Rhythmen und auch räumlich

geordnet (Mädchen).

Wanderungen.

Gehleistung drei bis vier Stunden für eine

Ganztagswanderung mit entsprechenden Ruhepausen

und reichlicher Spielmöglichkeit.

Gesundheitslehre.

Belehrung über Körperpflege (Haut, Nägel,

Zähne). Erziehung zur Nasenatmung. Bade- und

Wanderregeln. Turn- und Badekleidung.

Sechste, siebente und achte Schulstufe

Siehe fünfte Schulstufe. Dazu nach Möglichkeit

Erlernen einer Schwimmart.";

B. LEHRPLAN - HAUPTSCHULE

Grundsätzlich finden die Bestimmungen des

Lehrplanes der Hauptschule auch für blinde Kinder

vollinhaltlich Anwendung, doch erfordert der Sinnesausfall

blindheitsgemäße Anpassungen, die - sofern

sie nicht im Folgenden dargelegt werden - hauptsächlich

spezifische Arbeitsmittel und Arbeitsweisen

betreffen und daher nach dem Didaktischen Grundsatz

der Methodengerechtheit in die Eigenverantwortlichkeit

des Lehrers fallen.

In der Hauptschule für blinde Kinder entfallen die

Pflichtgegenstände Bildnerische Erziehung und

Schreiben sowie Kurzschrift. An ihre Stelle treten als

Pflichtgegenstände Blindenkurzschrift und

Maschinschreiben. Es entfallen der Freigegenstand

Latein sowie die Unverbindlichen Übungen Schulspiel

und Schachspiel.

Blindenkurzschrift

Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgabe

Die Blindenkurzschrift, eine gekürzte Form der

Brailleschrift, ist eine literarische Schrift, in der das

gesamte Schrifttum für jugendliche und erwachsene

Blinde hergestellt ist. Sie ermöglicht dem Schüler ein

beschleunigtes Schreib- und Lesetempo bei verringertem

Umfang der Braillebücher. Der Schüler soll mit

den Regeln der Kürzung von Lautgruppen und

Silben sowie ganzer Wörter vertraut werden, was ihn

befähigen soll, notwendige Aufzeichnungen und

Arbeitshefte zu führen.

Lehrstoff

Erste Klasse

Einführung in die reformierte Blindenkurzschrift;

Lautgruppenkürzungen, einformige Wortkürzungen,

Ableitungen, einfache Vor- und Nachsilben, Wortkürzungen

mit Ankündigungspunkt, ein- und zweiformige

Wort- und Wortstammkürzungen. Anwendungsregeln.

Einführung von Lesetexten in reformierter Blindenkurzschrift.

Auf genaues punktfehlerfreies Schreiben

auf der Punktschriftmaschine ist zu achten.

Zweite Klasse

Abschluß der Systematik; schwierige Wortzusammensetzungen.

Hilfszeichen und besondere Schreibweisen

wie Großschreibung, Sperrdruck; Abkürzungen

für Münz-, Maß- und Gewichtsbezeichnungen.

Übungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad zum

sicheren Gebrauch der Kürzungen. Diktate.

Lesetexte in Blindenkurzschrift.

Auf flüssiges Lesen und fehlerfreies Schreiben auf

der Punktschriftmaschine ist weiterhin zu achten.

Dritte Klasse

Gezielte Übungen zur Erweiterung der Schreibtechnik,

Schreibsicherheit und Schreibgeläufigkeit.

Häufige Diktate. Großschreibung und Übung von

schwierigen Formen im Zusammenhang mit dem

Rechtschreibunterricht.

Flüssiges und ausdrucksvolles Lesen ist weiterhin

zu pflegen.

Vierte Klasse

Anspruchsvolle Texte mit Tabellen, Fremdwörtern,

Aufstellungen usw. Übungen zur Erhöhung der

Schreibgeschwindigkeit unter Berücksichtigung der

Genauigkeit und Sauberkeit der Ausführung. Schwierige

Diktate.

Sicheres und flüssiges Lesen.";

9. hat der Sechste Teil (Aufgaben und Lehrstoff der

Freigegenstände) zu lauten

„SECHSTER TEIL

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE

LEHRSTOFF DER FREIGEGENSTÄNDE UND

UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN

FREIGEGENSTÄNDE

Lebende Fremdsprache

(Englisch, Italienisch)

Bildungs- und Lehraufgabe

Erwerbung eines Wort- und Phrasenschatzes, der

es dem Schüler ermöglicht, sich in der Fremdsprache

zu verständigen. Von der Formen- und Satzlehre nur

so viel, wie zur Bewältigung der gestellten Aufgaben

unentbehrlich ist.

Lehrstoff

Übungen zur Einführung in die Lautbildung und

zur Überwindung der Ausspracheschwierigkeiten.

Schulung des Gehörs und der Sprechwerkzeuge

durch Nachahmung. Inhaltlich gebundene Reihenübungen

zum Erkennen einer gewissen Gesetzlichkeit

in der Aussprache, Beachtung des Tonfalls.

Beantwortung und Stellung einfacher Fragen auch in

freier Rede, Einsetzübungen, Übungen zur Wortstellung,

Auswendiglernen von kurzen Texten, Aufbau

eines Wort- und Phrasenschatzes. Einfache Lesestücke,

Zwiegespräche.

Esperanto

Siehe Lehrplan der Hauptschule.

Hauswirtschaft

Siehe Lehrplan der Hauptschule. Die Anwendung

hat mit jenen Abweichungen und Einschränkungen

zu erfolgen, die sich aus der Behinderung der Schüler

ergeben.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Chorgesang

Siehe Lehrplan der Hauptschule.

Spielmusik

Siehe Lehrplan der Hauptschule.

Ergänzende Werkerziehung für Knaben

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Unterricht sind durch zielgerichtete Übungen

unter Benützung von Werkzeugen und Maschinen

(Nähmaschine, Webstuhl usw.) im Umgang mit

vorwiegend textilen Materialien Grundtechniken zu

vermitteln, die es den Knaben ermöglichen, auch mit

bisher eher ungewohntem Material unter Berücksichtigung

individueller Neigungen kreativ tätig zu

werden.

Die Knaben sind im Rahmen dieser handwerklichen

Arbeiten zu einer positiven Arbeitshaltung zu

führen und zu einem kritischen Konsumverhalten zu

erziehen.

Lehrstoff

Dem Unterricht ist im allgemeinen eine sinnvolle

und zweckmäßige Auswahl des Lehrstoffes im

Pflichtgegenstand Werkerziehung für Mädchen

zugrunde zu legen, die auch den Erfordernissen der

Knaben im Hinblick auf das künftige Leben

Rechnung trägt. Es sind daher vor allem jene

Techniken zu üben, mit denen Knaben im Leben

konfrontiert werden könnten.

Ergänzende Werkerziehung für Mädchen

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Unterricht sind durch zielgerichtete Übungen

und sachgerechte Handhabung von Werkzeugen

Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen zu

sammeln, verschiedene Arbeitsweisen zu erproben,

einfache Gebrauchsgegenstände und Spielzeug auch

nach Skizzen der Mädchen herzustellen und kreative

Lösungen anzustreben. Der Schwerpunkt ist in der

Tätigkeit mit für Mädchen bisher eher ungewohntem

Material zu setzen.

Durch Erarbeitung und Vermittlung technischer

Kenntnisse und Fertigkeiten ist zu technischem

Denken und Handeln, zu Verantwortungsbewußtsein

in einer technischen Welt sowie zu einem kritischen

Konsumverhalten zu erziehen.

Neben selbsttätigem Herstellen von Werkstücken

durch die einzelnen Schülerinnen ist durch sinnvolle

Arbeitsteilung auch die Kooperation in der Gruppe

zu üben.

Lehrstoff

Dem Unterricht ist im allgemeinen eine zweckmäßige

Auswahl des Lehrstoffes im Pflichtgegenstand

Werkerziehung für Knaben zugrunde zu legen, der

auch Neigungen der Mädchen berücksichtigt.

Beim Gestalten von Werkstücken in Einzel- und

Gemeinschaftsarbeit sind vor allem Holz, Metall,

Papier, Ton, Plastillin, Wachs, Bast, Stroh, Peddigrohr,

allenfalls Gips und Email zu verwenden, wobei

der Lehrer eine entsprechende Auswahl zu treffen

hat.

Leibesübungen

Siehe Lehrplan der Hauptschule.

Einführung in den Gebrauch von Blindenlesegeräten

Bildungs- und Lehraufgabe

Durch den Gebrauch des Lesegerätes soll der

Blinde befähigt werden, beliebige Texte in normalem

Druck, wenn auch in stark vermindertem Tempo, zu

lesen und daher größere berufliche Unabhängigkeit

zu erlangen.

Lehrstoff

Der Lehrstoff umfaßt zunächst Übungen zur

Handhabung des Gerätes, wobei vor allem die

richtige Zeilenerfassung und das Kennenlernen der

einzelnen Buchstabenformen im Vordergrund stehen.

Anschließend folgen erste Leseübungen in Blockschrift.

Diese Übungen werden durch ergänzendes

Kennenlernen der normalen Druckschriftformen

fortgesetzt.

Berufskundliche Information

Siehe Lehrplan der Hauptschule;

10. ist dem Sechsten Teil (Bildungs- und Lehraufgaben

sowie Lehrstoff der Freigegenstände und

Unverbindlichen Übungen) folgender Siebenter Teil

anzufügen

„SIEBENTER TEIL

FÖRDERUNTERRICHT

Ziel des Förderunterrichtes ist eine über die

Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung

im Klassenverband hinausgehende, erweiterte

und ergänzende Förderung im Kleingruppenverband

für solche Schüler, deren Leistungsstand in einem

Unterrichtsgegenstand den erfolgreichen Abschluß

der jeweiligen Schulstufe gefährden könnte.

Der Förderunterricht hat sich ausschließlich an den

Grundlehrzielen (Fundamentum) des Lehrplanes zu

orientieren und dient nicht dem Erreichen von

darüber hinausgehenden Lehrzielen.

Der engen Verknüpfung von Fördermaßnahmen in

Klassen- und Förderunterricht fällt besonders hohe

Bedeutung zu, wobei insbesondere auch Erfahrungen

aus den therapeutisch-funktionellen Übungen als

Grundlage für die Unterrichtsplanung dienen

können.

Ausgehend von den individuellen Lernrückständen

der Schüler bedarf der Förderunterricht einer

eigenständigen didaktisch-methodischen Planung, die

den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des

Unterrichtes in der Kleingruppe Rechnung trägt."

VIII. In der Anlage C/4 (Lehrplan der Sonderschule

für Schwerstbehinderte Kinder)

1. hat der Erste Teil (Allgemeine Bestimmungen

und Didaktische Grundsätze) zu lauten

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Gliederung des Lehrplanes

Entsprechend der Eigenart und den Behinderungen

der Kinder werden diese Schulen nach Möglichkeit in

vier Klassen (vier aufeinanderfolgenden Stufen) und

mit einer angeschlossenen Abschlußklasse (Abschlußstufe)

geführt, wobei für die Einreihung in die

Klassen (Stufen) nicht so sehr das Lebensalter des

Kindes, als vielmehr seine Reife und seine Leistungsfähigkeit

in Betracht kommen.

Im Sinne einer arbeitsorientierten Förderung der

praktischen Bildbarkeit soll den Kindern im letzten

Jahr der Schulpflicht unter Berücksichtigung der

organisatorischen Voraussetzungen der Besuch der

Abschlußstufe ermöglicht werden.

Mit Rücksicht auf die verschiedenen Organisationsformen

und auf die Verschiedenheit der

örtlichen Erfordernisse werden die Landesschulräte

gemäß § 6 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt,

im Rahmen dieses Lehrplanes schuleigene Lehrstoffverteilungen

festzusetzen, die den besonderen örtlichen

Gegebenheiten Rechnung tragen.

2. Der Schüler der Sonderschule für schwerstbehinderte

Kinder

Die Kinder sind in ihrer Gesamtpersönlichkeit

stark gestört. Vor allem weisen sie in ihrer

intellektuellen Entwicklung und Reife schwere

Behinderungen auf; daneben zeigen sich häufig auch

motorische Störungen (Koordinationsstörungen),

Sprachstörungen und Rückstände in der Sprachentwicklung,

ein reduziertes Reaktionsvermögen und

mangelnde soziale Anpassungsfähigkeit. Die Entwicklungsstörungen

betreffen nicht alle Bereiche der

Persönlichkeit in gleichem Maße.

Diese Kinder gelangen fast nie zu selbständiger

Lebensführung und bleiben immer auf die Betreuung

in der Familie oder in Fürsorgeeinrichtungen

angewiesen. Sie sollen mit Hilfe der heilpädagogischen

Einrichtungen der Sonderschule soweit wie

möglich gefördert und in ihrer Verhaltensweise dem

Leben in der Gemeinschaft angepaßt werden.

B. Didaktische Grundsätze

1. Erziehung zur Gemeinschaft

Wegen der besonderen Behinderung dieser Kinder

steht die Erziehung zur Gemeinschaft im Vordergrund.

Die Kinder sollen lernen, sich in Spiel und

Arbeit in die kleine Gemeinschaft der Klasse

einzufügen, sich richtig zu verhalten und das Wollen

und Tun des Mitmenschen zu berücksichtigen

(Spielgemeinschaft, Schulweggemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft,

Gottesdienstgemeinschaft).

2. Rücksicht auf die Behinderung und auf die

Eigenart der Schüler

Die Behinderungen betreffen verschiedene Bereiche

der Persönlichkeit. Beim Erwerb der Kulturtechniken

sollen die Anforderungen der individuellen

Leistungsfähigkeit angepaßt und Überforderungen

vermieden werden.

Die therapeutischen und funktionellen Übungen

und die heilpädagogischen Maßnahmen haben die

Aufgabe, die besonderen Behinderungen der einzelnen

Kinder abzubauen und die individuelle Leistungsfähigkeit

zu steigern.

3. Gesamtunterricht

Wegen des geringen Leistungs- und Differenzierungsvermögens

der Schüler ist der Unterricht in

allen Klassen (auf allen Stufen) Gesamtunterricht.

Die Darstellung des Bildungsgutes in größeren

Ganzheiten soll zur Ausbildung eines entwicklungsgemäßen

Weltbildes führen. Durch diese Betrachtungs-

und Arbeitsweise lernt das behinderte Kind in

bescheidenem Maße seine Umwelt überschauen und

gliedern.

4. Lebensnähe und Anschaulichkeit des Unterrichtes

Die beschränkte Aufnahme- und Entwicklungsfähigkeit

der Schüler macht es notwendig, daß der

Unterricht von der unmittelbaren Umgebung des

Kindes ausgeht und nur die lebenswichtigsten

Stoffgebiete, zu denen das Kind in unmittelbarer

Beziehung steht, behandelt. Die lustbetonte, erlebniserfüllte

und wirklichkeitsverbundene Arbeit fördert

den Lernprozeß.

Wegen der geringen Intelligenz der Kinder ist eine

wohlüberlegte Auswahl einfacher Anschauungsmittel

erforderlich.

5. Wiederholung und Automatisierung

Nur mit Hilfe dauernder Wiederholung und

weitgehender Automatisierung ist es möglich, den

Schwerstbehinderten Kindern die grundlegenden

Verhaltensformen und das notwendigste lebenspraktische

Wissen und Können anzuerziehen und sie mit

den einfachsten Kenntnissen im Lesen, Schreiben und

Rechnen auszustatten.

6. Methodenfreiheit und Methodengerechtigkeit

Bei Beachtung der dargelegten Grundsätze wird die

Methode besonders durch den Entwicklungs- und

Leistungsstand der einzelnen Schüler und der Klasse

als Ganzes, durch die Struktur des Lehrgutes, durch

das Ziel des jeweiligen Unterrichtsabschnittes und

durch schulorganisatorische wie auch sachliche

Voraussetzungen des Unterrichtes bestimmt.

Innerhalb dieser Grenzen ist die Wahl und

Anwendung der Methode eine freie, schöpferische

Leistung und eine verantwortungsvolle Aufgabe des

Lehrers.";

2. hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und

Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) zu

lauten

3. hat der Dritte Teil (Allgemeines Bildungsziel,

Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Arbeitsgebiete)

zu lauten

„DRITTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, BILDUNGSUND

LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN

ARBEITSGEBIETE

Die Sonderschule für Schwerstbehinderte Kinder

hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der

Schwerstbehinderten Kinder nach den sittlichen,

religiösen und sozialen Werten durch einen ihrer

Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden

Unterricht mitzuwirken. Im Sinne des § 22

des Schulorganisationsgesetzes hat sie im besonderen

die Aufgabe, Schwerstbehinderte Kinder, die noch

ansprechbar und bildbar sind, in ihrer Gesamtentwicklung

zu fördern, ihre Behinderungen durch

heilpädagogische Maßnahmen nach Möglichkeit

abzubauen, sie auf die Einordnung in kleine

Gemeinschaften (Familie oder Heim) vorzubereiten,

ihnen die elementarsten Verhaltensformen zur

Bewältigung des Lebens anzuerziehen und sie mit

einigen für ihr späteres Leben grundlegenden

Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten.

Sachunterricht und lebenspraktisches Training

Dieser Unterricht hat die Aufgabe, die schwerstbehinderten

Kinder allmählich mit ihrer Umwelt

vertraut zu machen und ihnen die einfachsten

Erfahrungen aus der Alltagsroutine zu vermitteln,

damit sie sich in der Umwelt orientieren lernen und

schließlich imstande sind, einfache Lebenssituationen

zu bewältigen; außerdem sollen die Verhaltensweisen -

auch im Straßenverkehr - durch beständiges Üben

automatisiert und das wichtigste lebenspraktische

Können vermittelt werden.

Spracherziehung und Einführung in die Kulturtechniken

Der muttersprachliche Unterricht hat die Aufgabe,

die schwerstbehinderten Kinder mit einer einfachen

und verständlichen Alltagssprache vertraut zu

machen. Die Schüler sollen lernen, die Dinge richtig

zu benennen, und die Fähigkeit erwerben, sich

verständlich auszudrücken und auf mündliche Aufforderungen

richtig zu reagieren.

Die Einführung in das Lesen verfolgt das Ziel, die

Schüler so weit zu fördern, daß sie gedruckte oder

geschriebene Aufschriften, Schilder und Hinweistafeln

wie auch kurze Notizen lesen und verstehen

können.

In der 3. und 4. Klasse (Stufe) wird das Erlernen

einer leserlichen Schrift (z. B. Großantiqua) angestrebt.

Entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen

sollen die Zahl- und Mengenvorstellungen soweit

wie möglich entwickelt und gefestigt werden. Das

Verständnis für einfachste Rechenoperationen (Zu-

und Wegzählen anhand von konkreten Dingen) ist

anzubahnen. Die Kinder sollen die gebräuchlichsten

Maße (Meter, Kilogramm, Liter) in praktischer

Anwendung kennenlernen und das Unterscheiden

von Münzen und Geldscheinen ausgiebig üben.

Musische Erziehung

Über die Stufe des Nachahmens und Nachempfindens

hinaus sollen die Kinder zu spontanen

Leistungen und Produktionen im musischen Bereich

geführt werden. Erwerben eines bescheidenen Liedgutes.

Werkerziehung für Knaben, Werkerziehung für

Mädchen

Der Unterricht in Werkerziehung verfolgt das Ziel,

die Kinder zu manueller Geschicklichkeit und zu

sachgemäßem Umgang mit Material und Werkzeug

zu führen. Er soll die Schüler zu einfachen Arbeiten

und Hilfsdiensten im Haushalt, in Anstalten und in

geschützten Werkstätten befähigen.

Hauswirtschaft

Die Schüler sollen mit den notwendigsten Fertigkeiten

und Verrichtungen vertraut gemacht werden,

die sie zur Mitarbeit bei hauswirtschaftlichen

Tätigkeiten befähigen. Dabei ist auf die Gefahren im

Haushalt besonders hinzuweisen.

Leibesübungen und rhythmische Erziehung

Im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen werden

die physischen und psychischen Kräfte und Funktionen

planmäßig und intensiv geübt und geschult. Die

Leibesübungen und rhythmischen Übungen fördern

die körperliche Entwicklung, stärken das Vertrauen

zur eigenen Leistungsfähigkeit, bauen Behinderungen

ab, bessern Koordinationsstörungen, erwecken in den

Kindern Freude an Bewegung und Spiel und tragen

zur Verbesserung der Sozialkontakte und der

Gemütslage bei. Sie sollen zu guter Körperhaltung

und Bewegungsform führen wie auch zu richtiger

Körper- und Gesundheitspflege anleiten.

Therapeutische und funktionelle Übungen

Die therapeutischen und funktioneilen Übungen

entwickeln durch planmäßiges Training die Sinnestätigkeiten

und die physischen und psychischen

Funktionen und Kräfte. Sie verbessern das Sozialverhalten,

verkürzen die Reaktionszeiten, mildern die

Folgen von Behinderungen und helfen Verhaltensweisen

und Reaktionsformen zu automatisieren.";

4. hat der Fünfte Teil [Aufteilung des Lehrstoffes

auf die einzelnen Klassen (Stufen)] zu lauten

„FÜNFTER TEIL

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN KLASSEN (STUFEN)

Erste und zweite Klasse (Stufe)

Einleitung

Die Schüler werden in kleine Spiel- und Gruppengemeinschaften

eingegliedert, an einfache Verhaltensweisen

gewöhnt und erwerben dabei die notwendige

Alltagsroutine. Umfassendes heilpädagogisches Training

stärkt die physischen und psychischen Kräfte

und Funktionen, schult die Motorik und befähigt die

Kinder, sich einige Zeit mit geeignetem Material zu

beschäftigen.

Dabei lernen die Schüler, sich in den Tagesablauf

ihrer Gruppe einzufügen, an der Gruppenarbeit

teilzunehmen und Spiel- und Beschäftigungsmaterial

nachahmend zu gebrauchen. Sie beherrschen allmählich

die grundlegenden Alltagsverrichtungen und

werden behutsam auf das Erlernen der Kulturtechniken

vorbereitet.

Lehrstoff

Sachunterricht und lebenspraktisches Training

In den ersten zwei Klassen (Stufen) kommt es

zunächst darauf an, die durch Gebrauchs- und

Gemütsbeziehungen wichtigen Objekte aus der

undifferenzierten Erlebnisganzheit abzuheben. Dabei

ist auf die richtige Benennung der Dinge größter Wert

zu legen.

Als Arbeitsgebiete kommen in Betracht: Alltagsverrichtungen

(Körperpflege, Ankleiden, Essen,

Zusammenleben in der Familie und im Haus);

Orientierung und Umwelterfassung (Wohnung,

Schulweg, Schule); freie Betätigung am Material

[Bauen, Legen, Fädeln, Formen, Kritzeln, Ausmalen

(Schablone)]; Sortieren und Zuordnen (Hinführung

zur Gruppierung).

Spracherziehung und Einführung in die Kulturtechniken

Der muttersprachliche Unterricht in den ersten

zwei Klassen (Stufen) soll in lustbetonter und

erlebnisbezogener Form die Sprechscheu der Kinder

beseitigen und die Freude am Sprechen fördern.

Ausgangspunkt ist die Mundart; die Kinder sind

behutsam an den Gebrauch der Umgangssprache zu

gewöhnen. Auf richtige Lautbildung und verständliches

Sprechen ist zu achten.

Aus praktischen Lebenssituationen heraus sollen

die Kinder lernen, Menschen, Tiere und Dinge zu

benennen, auf sprachliche Aufforderungen sinnvoll

zu reagieren, Erlebnisse mitzuteilen, Bedürfnisse

verständlich auszudrücken und gebräuchliche Gruß-

und Höflichkeitsformeln richtig anzuwenden.

Der Sprachschatz der Kinder ist durch ständiges

Üben allmählich zu erweitern und durch sinnvolles

und abwechslungsreiches Wiederholen zu sichern.

Von der zweiten Klasse (Stufe) an sind die Kinder

durch abwechslungsreiche einfache Übungen auf das

Lesen vorzubereiten; dabei ist besonderer Wert auf

die Lautisolierung und die Simultanerfassung kürzer

Wörter zu legen. Allenfalls können bereits am Ende

der ersten Klasse (Stufe) einfachste Vorübungen für

das Lesen beginnen.

Im Zusammenhang mit diesen Übungen sind zur

Vorbereitung auf das Schreiben abwechslungsreiche,

kindertümliche graphische Übungen zu pflegen, die

der Aktivierung und Stärkung der Grob- und

Feinmotorik dienen.

Der Rechenunterricht soll - ausgehend vom Legen,

Setzen, Ordnen und Gruppieren geeigneter Gegenstände

- das Verständnis für einfache Raum- und

Mengenbegriffe wecken. Durch Gliedern und Vergleichen

sind einfache Vorstellungen von mehr und

weniger, viel, nichts, größer und kleiner, höher und

niedriger usw. zu gewinnen. Auf diese Weise werden

die Voraussetzungen für einen behutsamen Übergang

zu Zählübungen an Gegenständen geschaffen. Erste

Orientierung im Zahlenraum bis fünf.

Musische Erziehung

Ausgehend von bekannten Kinderliedern und

Reimen soll die bewußte Aufnahme melodischer und

rhythmischer Eindrücke erreicht werden. Aus dem

Stadium der Aufnahme entwickelt sich die Nachahmung

als kontrollierte Form der kindlichen Eigenaktivität.

Das bildnerische Gestalten beginnt mit der

Schulung der Grobmotorik, ausgehend von einfachsten

Formen aus dem Erlebnisbereich des Kindes und

dem Vertrautmachen mit verschiedensten Arbeitsmitteln,

zum Beispiel Kreide, Pinsel, Bleistift usw.

Techniken: Fingermalen, Reißen, Falten usw.

Werkerziehung für Knaben

In der zweiten Klasse (Stufe) soll die Beschäftigung

mit verschiedenen Materialien allmählich zu nachahmender

Betätigung an und mit diesen Materialien

führen.

Üben aller Arbeitstechniken, die die Grob- und

Feinmotorik schulen, insbesondere Auffädeln und

Einfädeln; Schnüren und Flechten; Reißen, Schneiden,

Formen und ähnliches.

Werkerziehung für Mädchen

Die Beschäftigung mit verschiedenartigem Handarbeitsmaterial

führt zu folgenden Tätigkeiten und

Techniken

Abwickeln von Wolle; Auffädeln von Kugeln,

Perlen und ähnlichem mit großen Ösen; Einfädeln

von Luftmaschen mit den Fingern; Flechten auf

vorbespanntem Flechtrahmen; allenfalls Nähen mit

großem Material; als Vorübungen auf das eigentliche

Stricken „Stockerlstricken" (Stricken mit einer

Nadel); Handhabung der Schere.

Leibesübungen und rhythmische Erziehung

Den Ausgangspunkt der Leibesübungen bilden

nachahmende Bewegungen, einfachste Spiele und

Bewegungsaufgaben. Im Zusammenhang mit dem

Gesamtunterricht werden geübt: verschiedene Geharten;

Laufen in Form von Fangspielen; Hindernislauf;

Laufübungen im Gelände; Hüpfen und Springen in

lebensnahen Formen.

Rhythmische Übungen bauen Behinderungen in

der Bewegung ab, lösen Spannungen und Verkrampfungen

und erleichtern das Anpassen an die Gruppe.

Besonderes Augenmerk erfordert die Pflege von

Geschicklichkeitsübungen in Form von Steigen,

Klettern und Tragen. Im Hinblick auf die oft

vorkommenden Gleichgewichtsstörungen sind leichte

Gleichgewichtsübungen auf niedrigen Geräten zu

pflegen.

Therapeutische und funktioneile Übungen

In den ersten zwei Klassen (Stufen) sind besonders

zu berücksichtigen: sprachtherapeutische Übungen

(Artikulations- und andere Sprechübungen); Spieltherapie

und Sinnesübungen; funktioneile Übungen

zur Förderung der Handgeschicklichkeit und der

Koordination der Bewegungsabläufe; Haltungsübungen

und ähnliche.

Aneignung von einfachen Verhaltensmustern im

Umgang mit Menschen und Dingen.

Dritte und vierte Klasse (Stufe)

Einleitung

Die Förderung des lebenspraktischen Könnens

steht im Vordergrund. Die Kinder lernen an leicht

überschaubaren Beispielen die wichtigsten sozialen

und wirtschaftlichen Einrichtungen ihrer nächsten

Umgebung kennen. Sie werden auch entsprechend

ihrem individuellen Leistungsvermögen in die Technik

des Lesens, Schreibens und Rechnens eingeführt.

Lehrstoff

Sachunterricht und lebenspraktisches Training

Beständiges Wiederholen und Erweitern des Stoffes

der ersten und zweiten Klasse (Stufe).

Vertiefung des richtigen Verhaltens zu Menschen,

Tieren und Pflanzen.

Erziehen zum Erkennen von Gefahren in Verkehrs-

und Arbeitssituationen.

Orientieren in der Zeit an Hand eigener Erlebnisse

und Erfahrungen (heute, morgen, früher, später).

Erkennen der Uhrzeit, wenigstens für bestimmte

Punkte des Tagesablaufes.

Nach Möglichkeit Vermittlung grundlegender

Kenntnisse über die für das Kind wichtigsten

Einrichtungen des öffentlichen Lebens: Verkehrsmit-

tel, Post, Polizei, Gendarmerie; Fürsorgeeinrichtungen,

Arbeitsamt und Arbeitsstätten; öffentliche

Gebäude und Anlagen (Kirche, Rathaus, Schule;

Spitäler, Heime; Parkanlagen und ähnliche).

Sammeln von Erfahrungen bei der Beschaffung von

Konsum- und Gebrauchsgütern (verschiedene

Geschäfte). Der sichere Schulweg.

Spracherziehung und Einführung in die Kulturtechniken

Durch beständiges Darbieten von Satzmodellen

und gebräuchlichen Redewendungen wie auch durch

Analogiebildungen ist die sprachliche Ausdrucksfähigkeit

der Kinder zu fördern, soweit es das

Verständnis der Kinder zuläßt. Aneignung und

Anwendung der üblichen Gruß- und Glückwunschformen

wie auch wichtiger Höflichkeitsformeln.

Für die Sprach- und Sprechübungen sind Lebenssituationen

zu schaffen beziehungsweise nachzubilden

(beim Mittagessen, beim Anziehen, beim

Kaufmann, zu Neujahr usw.). Soweit es die

Leistungsfähigkeit der Kinder zuläßt, können in der

vierten Klasse (Stufe) schriftliche Übungen einfachster

An (Kartengrüße, kurze Mitteilungen, Adressen,

Briefanschriften u. dgl.) versucht werden.

Die im Leben erreichbare Fertigkeit hängt von der

individuellen Leistungsfähigkeit der Schüler ab. Aus

diesem Grunde ist der Leseunterricht in der

Sonderschule für Schwerstbehinderte Kinder individuell

zu gestalten.

Im allgemeinen ist als Ziel des Leseunterrichtes

anzustreben, daß die Schüler Aufschriften, Schilder,

Hinweistafeln und kurze Mitteilungen in einer

bestimmten Schrift lesen und verstehen können. Von

der dritten Klasse (Stufe) an liegt das Hauptgewicht

auf der systematischen Aneignung, Übung und Pflege

einer leserlichen Schrift (meist Großantiqua). In der

vierten Klasse (Stufe) ist unter weitgehender Bedachtnahme

auf individuelle Behinderungen die Sicherung

einer bescheidenen Schreibfertigkeit anzustreben. Das

Erlernen der Lateinschrift ist nur in Einzelfällen

möglich.

Das Verständnis für einfachste Rechenoperationen

(Zu- und Wegzählen von Dingen) ist behutsam und

dem Leistungsvermögen der Schüler entsprechend

anzubahnen.

Das Ausmaß der Erweiterung des Zahlenraumes

wird von der individuellen Leistungsfähigkeit der

Schüler bestimmt. Die Kinder sind durch einfache

lebenspraktische Übungen mit den gebräuchlichsten

Maßen (kg, m, 1) vertraut zu machen. Übungen im

Erkennen und Unterscheiden der gebräuchlichsten

Münzen und Geldscheine. Sparerziehung.

Kennenlernen einfacher Uhrzeiten.

Musische Erziehung

Leichte Kinder-, Volks- und Kunstlieder, die dem

Entwicklungsstand der Kinder entsprechen. Erziehung

zum Hören, Zuhören und Mitspielen.

Einführen in das Erleben von audiovisuellen

Medien.

Ausbau von Kreis- und Bewegungsspielen, hinführend

zu einfachen Rollenspielen, Volkstänzen und

einer freien, harmonischen Eigenbewegung.

Gestaltung von Festen und Feiern.

Festigung in der Darstellung einfacher Formen

sowie Ausbau der verschiedensten Techniken

Reißen, Schneiden, Kleben, Malen, Drucken, Kopieren

auf möglichst breiter Ebene und aus verschiedenstem

Material.

Beobachtungsschulung zur Anbahnung einer eigenen

Urteilsfähigkeit.

Werkerziehung für Knaben

Anwendung erlernter Fertigkeiten an verschiedenstem

Material (Holz, Draht, Ton, Kunststoffe, Rohr,

Metall usw.). Übung im Gebrauch und in der

Wartung verschiedenster Werkzeuge der handwerklichen

Grundausstattung. Hinweise auf die Unfallverhütung.

Die Arbeitstechniken sind zu wechseln und der

Schwierigkeitsgrad in kleinsten Schritten zu steigern,

allenfalls auch Techniken aus Werkerziehung für

Mädchen. Praktische Arbeiten in den schulischen

Anlagen und im Garten.

Werkerziehung für Mädchen

Erweiterung des Unterrichtes durch Einführung

einiger spezieller Techniken (Sticken, Weben, Stricken,

Knüpfen, Häkeln usw.).

Erlernte Fertigkeiten sollen an verschiedensten

Materialien angewendet werden (grobe Gewebe,

Wolle jeglicher Art, Bast, Peddigrohr usw.).

Die Art der Arbeitstechniken ist zu wechseln und

der Schwierigkeitsgrad in kleinsten Schritten zu

steigern, allenfalls auch Techniken aus Werkerziehung

für Knaben.

Praktische Arbeiten in den schulischen Anlagen

und im Garten.

Leibesübungen und rhythmische Erziehung

Übungen wie bisher mit allmählich und maßvoll

gesteigerten Anforderungen, insbesondere zur Steigerung

der Geschicklichkeit. Einfachste Formen des

Bodenturnens (Wälzen, Rollen). Den Kräften und der

Behinderung angemessene einfache Steig- und

Kletteraufgaben. Heben, Tragen, Ziehen und Schieben,

auch als Partnerübungen. Werfen und Fangen

von Bällen in verschiedenen Formen.

Ballspiele mit verschiedenen Spielgedanken und

einfachsten Regeln; Scherzspiele.

Der Leistungsfähigkeit angepaßte Übungen in

Gehen, Laufen und allenfalls auch Hüpfen nach

gegebenen Rhythmen. Rhythmische Gymnastik,

Gemeinschaftserleben bei Spiel und Tanz.

Nach Möglichkeit Gewöhnungsübungen in knietiefem

Wasser, allenfalls auch Nichtschwimmerlehrgang

sowie Eislaufen und Schilaufen. Gewöhnung an

Reinlichkeit des Körpers und der Kleidung, unterstützt

durch gelegentliche Belehrung. Erziehung zur

richtigen Atmung.

Therapeutische und funktioneile Übungen

Das heilpädagogische Training wird in der vierten

Klasse (Stufe) allmählich eingeschränkt, soll jedoch

immer wieder einsetzen, um individuelle Mängel und

Behinderungen zu überwinden und Rückfälle zu

vermeiden. Das Kind soll die Notwendigkeit dieser

Übungen einsehen lernen und womöglich selbständig

üben.

Neben sprachtherapeutischen Übungen sind notwendig

Lockerungs- und Entspannungsübungen zur

Gewinnung natürlicher Verhaltensweisen und Reaktionsformen;

therapeutische und funktioneile Übungen

zur Verkürzung der Reaktionszeiten in lebenswichtigen

Situationen und weitgehendes Training zur

Automatisierung von Bewegungsabläufen und Verhaltensweisen.

Fünfte Klasse (Stufe) - Abschlußstufe

Einleitung

Die Vorbereitung auf einen dem individuellen

Behinderungsgrad angepaßten Beitrag zum Lebensunterhalt

bilden den Schwerpunkt des Unterrichtes in

der Abschlußstufe.

Lehrstoff

Sachunterricht und lebenspraktisches Training

Das Training von angemessenen Verhaltensweisen

soll die Bewältigung behinderungsadäquater

Erwerbsformen ermöglichen und eine Integration in

die Gesellschaft erleichtern.

Als Themen bieten sich an

Gebräuchliche Umgangsformen; Kenntnis der

Personaldaten; öffentliche Verkehrsmittel; Unfallverhütung;

verschiedene Ämter und Behörden; Wohnung

und Bekleidung; Hygiene und Tagesrhythmus;

Feste und Feiern im Jahresablauf;

Verhalten in gefährlichen Situationen (Gewitter,

Brand, bei Annäherungs- und Verführungsversuchen

usw.).

Spracherziehung und Einführung in die Kulturtechniken

Übungen zur richtigen Anwendung der Umgangssprache.

Praktische Anwendung des Erlernten in Form von

Mitteilungen, Ansichts- und Glückwunschkarten.

Ablesen von Schildern und kleinen schriftlichen

Aufträgen.

Anwendung elementarer Rechenvorgänge im

Umgang mit Geld, gebräuchlichen Maßen und

Gewichten.

Musische Erziehung

Festigung und Ausbau des erworbenen Liedgutes.

Mitwirkung an der musischen Gestaltung von

Festen und Feiern.

Anleitung zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung

durch musische Betätigung sowohl in der Familie als

auch in der Gruppe.

Hinführen zu möglichst selbständiger Anwendung

der erworbenen Kenntnisse und erste Versuche, die

Kinder zu spontanen Produktionen im musischen

Bereich zu bringen.

Übung und Anwendung der bisher gelernten

Techniken, zum Beispiel Schmücken von Gebrauchsgegenständen,

Anfertigen von Geschenken.

Werkerziehung für Knaben

Aufbau und Vertiefung von zweckmäßigen Einstellungen

zu Vorgesetzten, Mitarbeitern, Werkzeug und

Materialien. Erziehung zur Bereitschaft, längerdauernde

Arbeitsaufgaben zu übernehmen.

Auf ein breites Angebot von Arbeitstechniken ist

zu achten, damit die individuelle Leistungsstärke des

Schulabgängers erkannt werden kann.

Erste Erfahrungen mit handwerklichen und

industriellen Fertigungsweisen.

Werkerziehung für Mädchen

Aufbau und Vertiefung von zweckmäßigen Einstellungen

zu Vorgesetzten, Mitarbeitern, Werkzeug und

Materialien. Erziehung zur Bereitschaft, längerdauernde

Arbeitsaufgaben zu übernehmen.

Auf ein breites Angebot von Arbeitstechniken ist

zu achten, damit die individuelle Leistungsstärke des

Schulabgängers erkannt werden kann.

Erste Erfahrungen mit handwerklichen und

industriellen Fertigungsweisen.

Hauswirtschaft

Die Schüler sollen mit den notwendigsten Fertigkeiten

und Verrichtungen vertraut gemacht werden,

die sie zur Mitarbeit bei hauswirtschaftlichen

Tätigkeiten (auch einfachste Formen der Kinder- und

Krankenpflege) sowie Blumen-, Garten- und Tierpflege

befähigen.

Anleitung zu praktischen Haushaltsarbeiten einschließlich

des Tischdeckens und Servierens, Übung

guter Tischsitten mit Beachtung von Festen und

Feiern.

Einkaufen der Lebensmittel und Hantieren mit

Geld.

Zubereitung verschiedener Speisen.

Richtige Handhabung und Einsatz von Haushaltsgeräten

unter besonderer Berücksichtigung der

Unfallverhütung.

Für den Unterricht der Knaben kommen vor allem

praktische Haushaltsarbeiten einschließlich des

Tischdeckens und Servierens in Betracht. Zubereitung

einfachster Speisen.

Leibesübungen und rhythmische Erziehung

Der Unterricht in Leibesübungen und rhythmischer

Erziehung dient vor allem der Schulung

lebenspraktischer Bewegungsformen

Zielwanderungen, Überwinden von Hindernissen,

kurze Läufe, einfache Geschicklichkeitsaufgaben,

Kräftigungs- und Schmeidigungsübungen; Geländespiele,

Wettspiele, Ballspiele, balltechnische

Übungen;

Anleitung zum Gebrauch von spezifischen Fitnessgeräten;

rhythmische Gymnastik;

Rodeln, Schiwanderungen, Schilaufen, Eislaufen,

allenfalls Radfahren;

Formen der körperlichen Ertüchtigung, die zur

sinnvollen Freizeitgestaltung beitragen können.";

5. sind dem Fünften Teil [Aufteilung des

Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen (Stufen)]

folgender Sechster und Siebenter Teil anzufügen

„SECHSTER TEIL

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE

LEHRSTOFF DER UNVERBINDLICHEN

ÜBUNGEN

Spielmusik und rhythmisch-musikalische Erziehung

Bildungs- und Lehraufgabe

Bei behinderten Kindern ist eine größtmögliche

Aktivierung aller verbliebenen körperlichen und

geistigen Fähigkeiten anzustreben. Die Freude am

gemeinsamen Musizieren durch Singen und Instrumentalmusik

soll geweckt werden. Durch das Erleben

der steuernden und einigenden Wirkung des Rhythmus

werden Gemeinschaftserlebnisse geschaffen und

die Gemütslage und die Sozialkontakte verbessert.

Die Hauptwirkung der rhythmisch-musikalischen

Erziehung besteht in der intensiven geistigen

Disziplinierung und der Steigerung der Konzentrationsfähigkeit.

Lehrstoff

Instrumentelles Musizieren mit behinderungsbedingten

Einschränkungen. Verbindung mit der

musischen Erziehung, mit Kreis- und Bewegungsspielen

und mit leichten Volkstänzen.

Alle Übungsgruppen der rhythmisch-musikalischen

Erziehung, insbesondere Ordnungsübungen,

Konzentrationsübungen, Sozialübungen, Phantasieübungen,

begriffsbildende Übungen, usw.

Haltungsturnen und motorisches Training

Bildungs- und Lehraufgabe

Korrektur von fehlerhaften Körperhaltungen und

Verhütung schwerer Haltungsfehler. Beseitigung der

Schlaffheit vor allem der Rumpf- und Beinmuskulatur.

Erzielen einer gesunden Körperhaltung. Abbau

von Bewegungs- und Koordinationsstörungen und

Aufbau eines entwicklungsgemäßen Bewegungsrepertoires.

Lehrstoff

Üben einfachster Bewegungsmuster des täglichen

Lebens. Übungen zur Steigerung der Koordination,

der Zielsicherheit und des Tempos von Grundbewegungen.

Grob- und feinmotorische Übungen;

Geschicklichkeits- und Reaktionsübungen. Übungen

aus dem Unterricht in Leibesübungen und rhythmischer

Erziehung, welche die Bildungs- und Lehraufgaben

erfüllen.

Sprachheilkurs

Bildungs- und Lehraufgabe

Besserung beziehungsweise Behebung von bestehenden

sprachlichen Behinderungen mit dem Ziel,

Störungen im Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten

sowie in der Entwicklung der Persönlichkeit zu

verhindern.

Lehrstoff

Sprachtherapeutische Übungen: Artikulationsübungen

und Ergänzung des Lautbestandes, Bemühungen

um Verbesserung von Rhythmus, Dynamik,

Melos und Tempo, Anregung der Ausdrucks- und

Sprechbereitschaft; Übungen zur Förderung der

grammatisch-syntaktischen Gestaltungskräfte; Korrekturversuche

bei Folgeerscheinungen von resignativer

Sprachförderung.

Die stark individualisierend durchzuführenden

sprachtherapeutischen Übungen sollen in der Regel

von Sonderpädagogen der jeweiligen Sprachheilschule

durchgeführt werden.

Leibesübungen (mit besonderer Berücksichtigung

des Schwimmens)

Bildungs- und Lehraufgabe

Erweiterung und Ergänzung des Unterrichtes im

Pflichtgegenstand Leibesübungen und rhythmische

Erziehung. Besondere Bedeutung kommt dabei der

kräftigenden und koordinationsfördernden Wirkung

des Schwimmens zu.

Lehrstoff

Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Pflichtgegenstand

Leibesübungen und rhythmische Erziehung,

die den örtlichen Gegebenheiten und besonderen

gesundheitlichen und behinderungsbedingten

Erfordernissen gerecht werden.

SIEBENTER TEIL

FÖRDERUNTERRICHT

Im Förderunterricht sollen über die Möglichkeiten

der Individualisierung und Differenzierung im

Klassenverband hinausgehende, ergänzende Fördermaßnahmen

gesetzt werden, welche vor allem

kurzfristig aufgetretene, unerwünschte Verhaltensweisen

und Leistungsstörungen korrigieren sollen.

Unter Berücksichtigung der therapeutischen und

funktionellen Übungen können auch Bestrebungen

unternommen werden, die Voraussetzungen der

Bildsamkeit und die Eingliederung und Anpassung

innerhalb der Klassengemeinschaft zu verbessern.

Der Förderunterricht kann Maßnahmen zu einer

Verbesserung des Erwerbes der Kulturtechniken,

aber auch lebenspraktisches Training zur Bewältigung

der Alltagsroutine beinhalten.

Eine eigene methodische Planung soll den

besonderen Möglichkeiten des Unterrichtes in der

Kleingruppe Rechnung tragen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1976 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →