457. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl.
Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969, 234/1971
und 323/1975, insbesondere dessen §§ 6, 10, 16 und
23, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher
die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und
der Sonderschulen erlassen werden, in der Fassung
der Verordnungen BGBl. Nr. 21/1965, 102/1968,
172/1969, 79/1972, 325/1972, 366/1972, 62/1974 und
349/1975, wird wie folgt geändert
I. Im § 3 hat
1. der erste Satz des Abs. 2 zu lauten
„Für die Sonderschule für körperbehinderte
Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit
der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der
Hauptschule, des Polytechnischen Lehrganges oder
einer Sonderschule anderer Art.",
2. der erste Satz des Abs. 3 zu lauten
„Für die Sonderschule für sprachgestörte Kinder
gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der
Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule,
des Polytechnischen Lehrganges oder einer
Sonderschule anderer Art.",
3. der erste Satz des Abs. 4 zu lauten
„Für die Sonderschule für schwerhörige Kinder
gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der
Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule,
des Polytechnischen Lehrganges oder einer
Sonderschule anderer Art.",
4. der erste Satz des Abs. 5 zu lauten
„Für die Sonderschule für sehbehinderte Kinder
gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der
Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule,
des Polytechnischen Lehrganges oder einer
Sonderschule anderer Art.",
5. der erste Satz des Abs. 6 zu lauten
„Für die Sondererziehungsschule gilt der Lehrplan
der Volksschule, der Hauptschule, des Polytechnischen
Lehrganges oder einer Sonderschule anderer
Art.",
6. der erste Satz des Abs. 7 zu lauten
„Für die Heilstättenschule gilt der Lehrplan der
Volksschule, der Hauptschule, des Polytechnischen
Lehrganges oder einer Sonderschule mit der Maßgabe,
daß an Stelle der darin jeweils vorgesehenen
Stundentafel das Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände vom Schulleiter auf Grund
eines Gutachtens des behandelnden Arztes unter
Bedachtnahme auf den Gesundheitszustand, das Alter
und die Bildungsfähigkeit des Schülers zu bestimmen
ist."
II. Im § 4 Abs. 1 lit. b haben die Worte „und der
für die Ausbauvolksschule vorgesehenen relativen
Pflichtgegenstände" zu entfallen.
III. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)
1. Zweiter Teil (Gesamtwochenstundenzahl und
Stundenausmaß der Pflichtgegenstände) haben in der
Stundentafel und in den Bemerkungen zur Stundentafel
jeweils
a) an Stelle der Worte „Rechnen und Raumlehre"
das Wort „Mathematik",
b) an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die
Worte „Werkerziehung für Knaben",
c) an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die
Worte „Werkerziehung für Mädchen" und
d) an Stelle des Wortes „Handarbeit" das Wort
„Werkerziehung"
zu treten;
2. im vorletzten Absatz des Zweiten Teiles hat der
letzte Satz zu entfallen;
3. Dritter Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs-
und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
haben
a) im Abschnitt „Sachunterricht" an Stelle der
Zwischenüberschrift „Naturgeschichte" die Zwischenüberschrift
„Biologie und Umweltkunde",
b) an Stelle der Überschrift „Rechnen und
Raumlehre" die Überschrift „Mathematik",
c) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben",
d) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen"
zu treten;
4. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes der
Pflichtgegenstände auf die einzelnen Schulstufen)
haben jeweils
a) an Stelle der Überschrift „Rechnen und
Raumlehre" die Überschrift „Mathematik",
b) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen",
c) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben",
d) an Stelle der Überschrift „Naturgeschichte" die
Überschrift „Biologie und Umweltkunde"
zu treten;
5. Sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben
sowie Lehrstoffe der Freigegenstände)
a) hat an Stelle der Überschrift „Bildungs- und
Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände"
die Überschrift „Bildungs- und Lehraufgaben sowie
Lehrstoff der Freigegenstände und unverbindlichen
Übungen" zu treten,
b) ist nach dieser neuen Überschrift „Bildungs- und
Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände
und unverbindlichen Übungen" folgende
Zwischenüberschrift einzufügen
„FREIGEGENSTÄNDE",
c) sind nach der Zwischenüberschrift „Freigegenstände"
folgende Freigegenstände mit ihren bisherigen
Bildungs- und Lehraufgaben sowie ihrem
bisherigen Lehrstoff in der angeführten Reihenfolge
anzuführen, wobei jeweils der Klammerausdruck
„Freigegenstand" tu entfallen hat
Kurzschrift, Maschinschreiben, Englisch,
d) ist nach dem Freigegenstand „Englisch" die
Zwischenüberschrift „UNVERBINDLICHE
ÜBUNGEN" einzufügen,
e) sind nach der Zwischenüberschrift „Unverbindliche
Übungen" die unverbindlichen Übungen
„Chorgesang", „Spielmusik (Instrumentalmusik)"
und „Leibesübungen" mit ihren bisherigen Bildungs- und
Lehraufgaben sowie ihrem bisherigen Lehrstoff
anzuführen, wobei jeweils der Klammerausdruck
„(unverbindliche Übung)" zu entfallen hat,
f) ist nach der unverbindlichen Übung „Leibesübungen"
die unverbindliche Übung „Schulspiel"
einzufügen
„Schulspiel
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufbauend vom dritten Schuljahr an soll dem Kind
durch das „Schulspiel" die Möglichkeit einer
intensivierten Beschäftigung mit dem Spiel in allen
produzierenden und reproduzierenden Varianten
geboten werden. Darüber hinaus soll die bewußte
Auseinandersetzung mit dem Spielstoff und den
möglichen Formen seiner Darstellung Einsichten in
Elementarforderungen der darstellenden Kunst vermitteln
helfen.
Lehrstoff
Improvisation - gespielte Geschichten, Erzähl- und
Lesestoffe.
Handlungspantomimen - Alltagssituationen,
Ereignisse, Märchen, Lebenssituationen - Alltagssituationen
mit kleinen Konflikten im Dialog gespielt.
Scharaden - Kurzszenen mit Handlung als Rätsel.
Entscheidungsspiele - einfache Art mit äußerem
Konflikt, der im Spiel frei zu entscheiden ist. Spiel
nach vorgeformten Texten: Bewegungsspiele, bei
denen das „Volk" Spielträger ist.
Berufskundliche Information
Bildungs- und Lehraufgabe
Berufskundliche Informationen dienen der allgemeinen
Vorbereitung auf den Beruf und sollen dem
Schüler in der Berufsentscheidung helfen. Sie sollen
die Begegnung mit der Arbeitswelt vorbereiten,
darüber hinaus aber das Sinnganze der Berufsarbeit
vor Augen führen. Der Unterricht soll die Freude an
einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch
falsche Erwartungen richtigstellen. Unter Bedachtnahme
auf die Zusammensetzung der Schülergruppen
sollen die Schüler ihre eigene Neigung und Eignung
besser abschätzen lernen.
Lehrstoff
Die Schüler sollen einen ihrer Fassungskraft
angemessenen Einblick in die Arbeits- und Berufswelt
wie auch in die wesentlichen Vorgänge und
Probleme von Wirtschaft und Gesellschaft erhalten.
Die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes
gewinnt besondere Bedeutung. Dabei kann, wo dies
möglich ist, die Begegnung mit der Arbeits- und
Berufswelt der Erwachsenen herbeigeführt werden.
Der Berufsorientierung dienen auch die audiovisuellen
Anschauungsmittel.
Wege in den Beruf.
Berufsaufgabe, Arbeitsverrichtungen, Eignungsanforderungen,
die Stellung des Berufes in der
wirtschaftlichen Entwicklung, die Aufstiegsmöglichkeiten
und die Wege der beruflichen Fortbildung.
Der Mensch und die Arten der Arbeit.
Grundlagen der Arbeitsleistung (psychische und
physische Belastbarkeit, Arbeitseignung, Ermüdung,
Erholung; Leistungsgrad, Leistungswille, Leistungsgrenzen);
Arbeitsumwelt (Arbeitsraum, Arbeitszeit,
Betriebsklima); Arbeitsschutz (Arbeitshygiene, technischer
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Schutz der
Jugendlichen und der Frau im Arbeitsprozeß,
Arbeitsrecht, Arbeitsinspektorate); Rechte und
Pflichten der Sozialpartner; Sozialversicherung;
Rationalisierung und Automation; Entgelt für Arbeit;
Kollektivverträge. Einführung in die Formen der
Zusammenarbeit, wie sie die verschiedenen Betriebserfordernisse
bedingten (Betriebshierarchie; Einzelarbeit
bzw. Gruppenarbeit, Teamwork).
Das Verständnis für die Verantwortung des
arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft,
dem Betrieb, der Gesellschaft und dem
Staat soll geweckt werden.
Die organisatorische Verflechtung verschiedener
Berufstätigkeiten in der Wirtschaft soll sinnfällig
werden."
IV. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)
1. Zweiter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß
der Unterrichtsgegenstände)
a) haben in der lit. a (Stundentafel für den Ersten
und Zweiten Klassenzug), lit. b (Stundentafel für
Hauptschulen mit beiden Klassenzügen in einer
Klasse) jeweils
aa) an Stelle des Wortes „Naturgeschichte" die
Worte „Biologie und Umweltkunde",
bb) an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die
Worte „Werkerziehung für Knaben",
cc) an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die
Worte „Werkerziehung für Mädchen"
zu treten;
b) hat in der lit. a (Stundentafel für den Ersten und
Zweiten Klassenzug) an Stelle des Abschnittes
„Freigegenstand" zu treten
c) hat in lit. b „Stundentafel für Hauptschulen mit
beiden Klassenzügen in einer Klasse" an Stelle der
Fußnote „Freigegenstände wie in Abschnitt a" die
Fußnote „Freigegenstände, unverbindliche Übungen
und Förderunterricht wie in Abschnitt a" zu treten;
d) sind nach lit. b „Stundentafel für Hauptschulen
mit beiden Klassenzügen in einer Klasse" folgende
Stundentafeln anzufügen
e) erhält lit. c „Bemerkungen zu den Stundentafeln"
die neue Bezeichnung „e";
f) neue lit. e „Bemerkungen zu den Stundentafeln"
aa) haben jeweils an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit"
die Worte „Werkerziehung für Knaben",
an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die Worte
„Werkerziehung für Mädchen" und an Stelle der
Worte „Knaben- bzw. Mädchenhandarbeit" die
Worte „Werkerziehung für Knaben bzw. Werkerziehung
für Mädchen" zu treten,
bb) ist dem letzten Absatz folgender Absatz
anzufügen
„Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr
und Klasse höchstens insgesamt dreimal für
eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen
eingerichtet werden. Der Schüler kann jedoch den
Förderunterricht je Unterrichtsjahr nur in höchstens
zwei Unterrichtsgegenständen besuchen, wobei für
jeden Schüler lediglich der Besuch von höchstens
zwei Kursen desselben Unterrichtsgegenstandes
zulässig ist."
2. Dritter Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs-
und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
a) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte"
folgender Abschnitt zu treten
„Biologie und Umweltkunde
Die Schüler der ersten und der zweiten Klasse
sollen die Ganzheitsstruktur des menschlichen
Organismus als Voraussetzung für die Bejahung einer
gesunden Lebensführung erfassen und in das Werden
und Reifen des Menschen Einsicht gewinnen sowie
seine Eingliederung in das Naturganze und die aus
seiner Sonderstellung erwachsende Verantwortung
erkennen.
Den Schülern der ersten und zweiten Klasse sind
ausreichende Kenntnisse über charakteristische Vertreter
der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches,
insbesondere der Heimat und unter Beachtung
jener, die für den Menschen Bedeutung haben, zu
vermitteln. Dabei sind die Zusammenhänge zwischen
Körperbau, Lebensweise und Umwelt möglichst auf
Grund der unmittelbaren Beobachtung zu berücksichtigen.
Das Verständnis für die verwandtschaftlichen
Zusammenhänge im Tier- und Pflanzenreich
und für die darauf beruhende Einordnung in
systematische Gruppen ist zu wecken. Ein Einblick in
die wechselseitigen Beziehungen zwischen den
Organismen und ihrer Umwelt ist zu geben.
Während in der ersten und zweiten Klasse
biologische und ökologische Einsichten im Zuge der
exemplarischen Behandlung von Tieren und Pflanzen
gewonnen werden, stehen diese in der dritten und
vierten Klasse aufgrund der altersgemäßen Fähigkeit
der Schüler dieser Schulstufen, stärker abstrahieren zu
können, im Vordergrund. Die Erziehung zum
verantwortungsbewußten Verhalten wird nun in
zunehmendem Maß zur zentralen Aufgabe eines auf
den Menschen bezogenen Unterrichtes.
Einfache Kenntnisse über Entstehung und Aufbau
der Erde, in die Kräfte, die die Erdkruste verändern,
in den geologischen Aufbau Österreichs sowie einiger
für die Wirtschaft und Technik wichtiger Mineralien
und Gesteine unseres Landes sind zu vermitteln.
Verständnis für die Entwicklung der Lebewesen im
Laufe der Erdgeschichte ist anzubahnen.
Aus der Kenntnis der Vorgänge und Zusammenhänge
in der belebten und unbelebten Natur und aus
dem Wissen um ihre bisherige Entwicklung soll ein
Umweltbewußtsein entwickelt werden, das auf die
Ehrfurcht vor der Natur gegründet ist und sich
praktisch in der Bereitschaft zum Umweltschutz und
im Streben nach Erforschung der Natur äußert.
Didaktische Grundsätze
Aus der Vielfalt des Unterrichtsgutes ergibt sich die
Notwendigkeit einer gezielten und sorgfältigen
Auswahl, damit ein gründliches Durcharbeiten ohne
Überlastung möglich ist.
Bei der Besprechung einzelner Naturobjekte sind
die heimischen, die wirtschaftlich oder sonstwie
bedeutsamen Vertreter zu bevorzugen. Jedes Lebewesen
soll in Beziehung zu seinem Lebensraum
behandelt werden, um Eigentümlichkeiten des
Körperbaues und der Lebensweise verständlich zu
machen. Die Einordnung nach dem Gesichtspunkt
der natürlichen Verwandtschaft hat erst nach
Behandlung einer größeren Anzahl von Einzelformen
zu erfolgen. Eine Anhäufung von zusammenhanglosem
Gedächtnisstoff ist zu vermeiden, vielmehr sollen
die Tatsachen zueinander in Beziehung gesetzt und
die Zusammenhänge aufgezeigt werden. Trotzdem ist
darauf zu sehen, daß die Schüler eine angemessene
Anzahl von Tieren, Pflanzen, Gesteinen und
Mineralen kennen, besonders solche der Heimat.
Die den jeweiligen Lehrinhalten in der Stoffverteilung
zugeordneten Schwerpunkte haben keine
einschränkende Bedeutung. Sie sollen lediglich
aufzeigen, daß die Schüler bei dieser Gelegenheit
erstmalig mit diesen Begriffen konfrontiert werden
oder daß dieser Gesichtspunkt bei der Besprechung
zu beachten ist.
Die objektbezogene Behandlung des Lehrstoffes
der ersten und zweiten Klasse hat über die ökologisch
ausgerichtete Stufe der dritten Klasse die Grundlage
zu einer zusammenfassenden, altersgemäßen, humanbiologischen
Übersicht in der vierten Klasse zu
schaffen. Die Probleme der Hygiene und jene einer
gesunden Lebensführung sowie die Entwicklung des
Umweltbewußtseins sind durchgehende Unterrichtsprinzipien.
Aus dem Unterricht erwachsende Fragen zur
Sexualerziehung sind in einer der geistigen und
sittlichen Reife der Schüler entsprechenden Weise auf
jeder Schulstufe zu behandeln.
Es soll aus diesem Wissen ein Bewußtsein
entwickelt werden, das auf Verantwortung gegenüber
dem Partner, dem eigenen Körper und der Ehrfurcht
vor dem werdenden Leben gegründet wird.
Möglichkeiten zu Querverbindungen mit anderen
Unterrichtsgegenständen sollen ausgenützt werden.
Aus diesem Grunde wird empfohlen, den Unterricht
der vierten Klasse mit der Geologie zu beginnen.
Die Arbeitsweisen des Beobachtens, Untersuchens,
Vergleichens und das Festhalten der Ergebnisse sind
systematisch auszubauen. Die dazu notwendigen
Fertigkeiten im Gebrauch der entsprechenden Behelfe
(Lupe, Mikroskop usw.) sind zu erarbeiten.
Weiters werden empfohlen: Pflege und Beobachtung
von Aquarien und Terrarien, Zimmerpflanzen
sowie Haus- und Stubentieren. Anlegen einfacher
Sammlungen (z. B. Blätter, Früchte, Conchylien).
Bestimmungsübungen. Keimungsversuche.
Die zur Verfügung stehenden audiovisuellen
Lehrmittel sollen sinnvoll eingesetzt werden. Der
Unterricht hat zu selbständigen Beobachtungen in der
freien Natur anzuregen; Lehrausgänge sind, wo die
Möglichkeit besteht, durchzuführen. Je nach den
Gegebenheiten sollen in den Unterricht verschiedene
Beobachtungsaufgaben, Untersuchungen und Versuche
einbezogen werden.
Steht eine entsprechende Gartenfläche zur Verfügung,
sollte sie in den Dienst des praxisbezogenen
Unterrichtes gestellt werden.
Bei passenden Gelegenheiten ist auf Naturschönheiten
und Naturdenkmäler Österreichs und des
Auslandes sowie auf hervorragende Leistungen
bedeutender Gelehrter hinzuweisen."
b) haben
aa) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben",
bb) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen"
zu treten.
3. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die
einzelnen Klassen) Abschnitt A (Erster Klassenzug)
a) Erste Klasse
aa) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte"
folgender Abschnitt zu treten
„Biologie und Umweltkunde
Der Mensch
Körperbau: Organe und deren Zusammenspiel in
einfachen Grundzügen. Hinweise auf gesunde
Lebensführung (Körperpflege, richtige Ernährung).
Häufige umweltbedingte Störungen (Lärm,
Umweltverschmutzung .. .).Unfallverhütung. Einige
Maßnahmen der Ersten Hilfe.
Geschlechtsorgane und ihre Funktionen in einfachen
Grundzügen - Vorbereitung auf die Pubertät.
Säugetiere und Vögel.
Haustiere und ihre Wildformen in Beziehung und
im Vergleich zum Menschen; einige einheimische und
ausländische Verwandte. Vertreter der wegen ihrer
wirtschaftlichen Bedeutung oder besonderen Anpas-
sung an ihren Lebensraum und wegen ihrer
Lebensweise bedeutsamen Gruppen in Auswahl
Nagetiere, Insektenfresser, Flattertiere, Robben,
Wale, Rüsseltiere, Affen; Beuteltiere, Kloakentiere.
Singvögel, Spechte, Greifvögel, Eulenvögel, Kuckucksvögel,
Sumpfvögel, Watvögel, Möwenvögel,
Ruderfüßer, Taucher, Papageien, Pinguine; Strauße.
Bedrohte Tierarten.
Blütenpflanzen
Am Beispiel einiger Frühblüher: Bau und Funktion
von Wurzel, Stamm, Laubblatt und Blüte, Bestäubung
und Befruchtung. Zusammenhang zwischen
Blütenbau und Insektenbesuch. Same und Frucht.
Anpassung an die besonderen Lebensbedingungen.
Obstbäume: Züchtung und Pflege.
Im Rahmen der Pflanzenkunde sind einige
kennzeichnende bzw. wirtschaftlich bedeutsame
Vertreter aus folgenden Familien zu besprechen
Liliengewächse, Primelgewächse, Hahnenfußgewächse,
Schmetterlingsblütler.
Einige Zierpflanzen und Unkräuter.
Kenntnis geschützter Pflanzen."
bb) haben an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben"
und an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu
treten.
b) Zweite Klasse
aa) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte"
folgender Abschnitt zu treten
„Biologie und Umweltkunde
Anhand ausgewählter Beispiele sind unter Berücksichtigung
des Zusammenhanges zwischen Körperbau,
Lebensweise und Lebensraum Vertreter folgender
Gruppen zu besprechen (Tiere aus heimischen
Lebensräumen und solche mit Bedeutung für den
Menschen sind zu bevorzugen).
Kriechtiere
Kennzeichnende in- und ausländische Vertreter der
Eidechsen, Schlangen, Schildkröten und Krokodile.
Verhalten bei der Begegnung mit Schlangen.
Lurche
Frosch- und Schwanzlurche, Übergang vom
Wasser- zum Landleben, Verwandlung. Die Rolle der
Kriechtiere und Lurche bei der biologischen Schädlingsbekämpfung.
Naturschutz.
Fische
Einrichtungen für den Lebensraum Wasser. Einige
wichtige heimische Fischarten und ihre wirtschaftliche
Bedeutung. Fischzucht; Fischregionen; Gefahren
der Wasserverschmutzung, Kläranlagen. Für die
Welternährung wichtige Meeresfische. Fischfang,
Ursachen des Rückgangs der Erträge. Sonderanpassungen
(z. B. Bodenfische, Tiefseefische, Korallenfische
u. a.). Zierfische.
Weichtiere
Schnecken, Muscheln, Kopffüßer. Ausschöpfen
der Nahrungsquellen durch Verschiedenartigkeit der
Nahrung (Raspier, Filtrierer, Jäger); wirtschaftliche
Bedeutung. Gesteinsbildung.
Stachelhäuter
Symmetrie; Wassergefäßsystem; Regeneration.
Krebse
Außenskelett - Gliederung - Häutung, wirtschaftliche
Bedeutung.
Hohltiere
Polypen und Quallen, Vermehrung durch Knospung
und Tierstöcke, Korallen als Riffbildner.
Schwämme
Stockbildung - wirtschaftliche Nutzung.
Blütenpflanzen
Korbblütler, Doldengewächse.
Weitere Vertreter der Lilienartigen und der
Hahnenfußgewächse: Rosengewächse, Lippenblütler,
Nachtschattengewächse.
Im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Menschen
und unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen
ihres Standortes.
Pilze
Speisepilze, ungenießbare und giftige Pilze. Richtiges
Pilzesammeln, Pilzvergiftungen und Gegenmaßnahmen.
Biologische Bedeutung.
Der Jahresablauf in der Natur
Blattformen; Aufgaben des Blattes, Laubfall,
Fruchttypen; Verbreitung der Früchte und Samen.
Überwinterung von Pflanzen und Tieren.
Erkennen der wichtigsten Bäume und Sträucher im
Winter.
Laubausbruch und Frühblüher, Langtag- und
Kurztagpflanzen.
Wind- und Insektenbestäubung.
Lebensraum Wald
Unterschied Wald - Forst. Laub-, Misch- und
Nadelwald.
Die wichtigsten bestandbildenden Arten, Stockwerkbau.
Tiere im Wald (Überhänge); einfache
Nahrungsketten. Waldnutzung (Rohstoffquelle,
Erholungsraum, Schutzfunktion, Gefahren der Entwaldung);
Klimafaktor. Richtiges Verhalten im Wald.
Naturschutz."
bb) haben an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben"
und an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu
treten;
c) Dritte Klasse
aa) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte"
folgender Abschnitt zu treten
„Biologie und Umweltkunde
Spinnentiere
Fangeinrichtungen; Außenverdauung, Ökologische
Bedeutung. Tausendfüßer und Regenwürmer als
wichtige Bodentiere.
Schmarotzende Würmer
Außen- und Innenschmarotzer.
Insekten
Besprechung wichtiger Vertreter aus verschiedenen
Ordnungen mit vollkommener, unvollkommener und
ohne Verwandlung. Einblick in Formenfülle.
Staatenbildung. Nutz- und Schadinsekten. Zucht
und Bekämpfung.
Die Zelle als Baustein der Lebewesen.
Einzeller
Arbeitsteilung in der Zelle, Ökologische Bedeutung.
Krankheitserreger.
Gesteinsbildner.
Lagerpflanzen
Algen. Sauerstoffproduktion; Primärproduzenten.
Pilze. Schimmelpilze. Penicillin. Hefe. Pflanzenkrankheiten.
Flechten. Symbiose. Pionierpflanzen.
Bakterien. Verwesung, Fäulnis, Gärung. Bedeutung
für die Bodenbildung. Konservierung; Krankheitserreger,
Impfung, Desinfektion. Verhütung von
Infektionskrankheiten.
Moose und Farnpflanzen
Bedeutung für den Wasserhaushalt der Natur.
Torf, Braunkohle, Steinkohle.
Bau und Leben der Blütenpflanzen
Keimung und Keimungsbedingungen, Wachstum,
Ernährung, Wasserhaushalt; vegetative Vermehrung.
Lebensräume
Wohnung und Haus: Erwünschte Mitbewohner
und deren Pflege (Zimmerpflanzen und Stubentiere,
Aquarium, Terrarium). Unerwünschte Mitbewohner
und deren Bekämpfung (Nahrungskonkurrenten,
Holz- und Textilverzehrer, Parasiten, Krankheitserreger
und Krankheitsüberträger). Hinweis auf lebensfreundliche
Gestaltung des Wohnbereiches.
Garten: Die wichtigsten Gemüse- und Gewürzpflanzen,
Zierblumen, Gartenarbeiten (Rasenpflege)
u. a. Düngungsprobleme. Obstbäume und Beerensträucher.
Erwünschte und unerwünschte Kulturfolgen.
Einfache Nahrungsketten. Verantwortungsbewußte
Schädlingsbekämpfung, Ökologisch sinnvolle
Gestaltung des Gartens.
Weingarten: Rebensorten; Kultivierungsformen;
Arbeiten.
Acker und Feld: Getreidearten als Vertreter der
Gräser. Die wichtigsten bei uns angebauten Getreidesorten.
Hackfrüchte, Öl-, Faser- und Futterpflanzen.
Verwertung. Feldarbeiten. Probleme der Monokulturen
und Kulturrassen. Unerwünschte Feldbewohner
(Unkräuter, Pilze, Tiere) und deren sinnvolle
Bekämpfung (Wuchs- und Blühhormone, Saatgutbeizung,
Sprühgifte). Überdüngung. Ansammlung und
Verlagerung von Schadstoffen. Umweltschutz.
Feldrain und Hecke: Funktion als Restfläche
natürlicher Lebensräume zwischen den Feldern und
als Windschutzgürtel. Unterschlupf für Schädlingsvertilger
und Bodenorganismen.
Moor: Funktion als Wasserspeicher. Verlandung.
Wiese: Künstliche und natürliche Wiese. Wiesenpflanzen
und Wiesentiere, deren Anpassung an Mahd
und Beweidung. Geschützte Wiesenpflanzen. Orchideen.
Das Meer, der größte Lebensraum: Sandstrand und
Felsenküste; Schelf, Hoch- und Tiefsee. Bedeutung
für die Ernährung der Menschheit und für die
Sauerstoffproduktion. Gefahren der Meeresverschmutzung.
Mineralische Bodenschätze
Abbau und wirtschaftliche Bedeutung einiger in
Österreich vorkommender Bodenschätze, Entstehung,
Fundorte. Eigenschaften der Minerale.
Der Boden als wichtige Grundlage der Ernährung
Bodenbildung. Leben im Boden. Bodenarten.
Veränderungen durch den Menschen: Düngung,
Bewässerung; Raubbau.
Welternährungsprobleme."
bb) haben an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben"
und an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu
treten;
d) Vierte Klasse
aa) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte"
folgender Abschnitt zu treten
„Biologie und Umweltkunde
Geologie
Entstehung und Aufbau der Erde. Kräfte, die die
Erdkruste verändern: innere Kräfte - Erstarrungsgesteine,
äußere Kräfte - Absatzgesteine, Gebirgsbildung
- Umwandlungsgesteine, Geologische Übersicht
von Österreich.
Die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der
Erdgeschichte
Erdzeitalter, Fossilien und deren Entstehung.
Leitfossilien-Durchläufer, Stammesgeschichte des
Menschen.
Der Mensch
Der menschliche Körper: Bau, Funktion und
Zusammenspiel seiner Organe; Gesunderhaltung -
Störungen, Verletzungen, Krankheiten; Unfallverhütung
- Erste Hilfe.
Bewegungsapparat
Skelett und Muskulatur. Gute Haltung - Haltungsfehler,
Fußschäden.
Organe des Stoffwechsels
Verdauungsorgane, Grundzüge der Ernährungslehre.
Vitamine, Atmungsorgane - Künstliche Beatmung
und Herzmassage.
Blut und Blutkreislauf. Blutgruppen, Rhesusfaktor
und Blutübertragung, Ausscheidungsorgane.
Haut- und Sinnesorgane
Steuerungssysteme.
Nervensystem - Schädigungen durch Umwelteinflüsse
(„Reizüberflutung"). Suchtgifte und ihre
Auswirkungen, Medikamentenmißbrauch.
Geschlechtsorgane
Zeugung, Befruchtung, Schwangerschaft und
Geburt. Nachgeburtliche Entwicklung. Probleme der
menschlichen Sexualität. Familienplanung durch
Geburtenregelung. Geschlechtskrankheiten.
Erste Hilfe
Grundzüge der Hauskrankenpflege. Hausapotheke.
Vererbungslehre
Einfache Vererbungsregeln, Erscheinungsbild -
Erbbild. Modifikation - Mutation. Tier- und
Pflanzenzucht; Bedeutung für die Lösung der
Welternährungsprobleme.
Vererbung beim Menschen
Verhaltenslehre.
Ähnlichkeiten und Unterschiede im Verhalten von
Tier und Mensch: Angeborenes und erlerntes
Verhalten (Balz, Territorialverhalten, Dreh- und
Demutstellung und ihre Bedeutung für die Erhaltung
der Art, Brutfürsorge - Brutpflege u. a.). Möglichkeiten
der Verständigung.
Lebensräume des Hochgebirges
Krummholzregion; Almregion; Fels- und Eisregion.
Der Fluß als offener, der See als geschlossener
Lebensraum.
Das ökologische Gleichgewicht
Stoffkreisläufe, Produzenten, Konsumenten und
Destruenten (Reduzenten), dargestellt an kennzeichnenden
Biotopen.
Eingriffe in das ökologische Gleichgewicht -
Umweltschutz.
Wasser
Veränderungen des Grundwasserspiegels durch
Trockenlegung und Flußregulierung; Veränderungen
der Temperatur, des Sauerstoff- und Nährstoffgehaltes
des Wassers, Kraftwerkbau; Gewässergüte;
Kläranlagen.
Boden
Zivilisationslandschaft - Gefahr der Zersiedelung.
Produktionslandschaft - intensive Nutzung im
Hinblick auf das Welternährungsproblem (Bevölkerungsexplosion).
Eingriffe durch Düngung, Bewässerung, Raubbau,
Verschmutzung (Müll, chemische Gifte).
Erholungslandschaft - Natur- und Landschaftsschutzgebiet,
Naturparks.
Luft
Verschmutzung durch Abgase.
Gefahren der Radioaktivität."
bb) haben an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben"
und an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu
treten;
4. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die
einzelnen Klassen) Abschnitt B (Zweiter Klassenzug)
haben im Abschnitt „Zweite bis vierte Klasse" jeweils
a) an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die
Worte „Werkerziehung für Knaben",
b) an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die
Worte „Werkerziehung für Mädchen",
c) an Stelle der Worte „Knaben- und Mädchenhandarbeit"
die Worte „Werkerziehung für Knaben
und Werkerziehung für Mädchen",
d) an Stelle des Wortes „Naturgeschichte" die
Worte „Biologie und Umweltkunde"
zu treten;
5. Sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben
sowie Lehrstoff der Freigegenstände und unverbindlichen
Übungen)
a) ist nach der Überschrift „Bildungs- und
Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände
und unverbindlichen Übungen" die Überschrift
„FREIGEGENSTÄNDE" einzufügen,
b) sind nach der Überschrift „Freigegenstände"
folgende Freigegenstände mit ihren bisherigen Bildungs-
und Lehraufgaben sowie ihrem bisherigen
Lehrstoff in der angeführten Reihenfolge anzuführen,
wobei jeweils der Klammerausdruck „(Freigegenstand)"
zu entfallen hat
Latein, Lebende Fremdsprache, Esperanto,
Maschinschreiben,
c) ist nach dem Freigegenstand „Maschinschreiben"
die Überschrift „UNVERBINDLICHE
ÜBUNGEN" einzufügen,
d) sind nach der Überschrift „Unverbindliche
Übungen" die unverbindlichen Übungen „Chorgesang"
und „Spielmusik" mit ihren bisherigen
Bildungs- und Lehraufgaben sowie ihrem bisherigen
Lehrstoff anzuführen, wobei jeweils der Klammerausdruck
„(Unverbindliche Übung)" zu entfallen hat,
e) sind nach der unverbindlichen Übung „Spielmusik"
folgende unverbindliche Übungen aufzunehmen
und haben zu lauten
„Schulspiel
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Darstellung eines Stoffes im Schulspiel ist ein
kreativer Prozeß, der alle Schüler zu erfassen hat. Die
Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die
Vorbereitungsarbeiten wie etwa Beschaffung und
Herstellung von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten
oder Einladungen.
Lehrstoff
Im Schulspiel sind Lernprozesse in bestimmten
Fachbereichen zu initiieren, zu unterstützen und zu
fördern, und zwar in erster Linie durch
Anregungen von Denk- und Lernprozessen in
Spielhandlungen; Verdeutlichen von Konfliktsituationen
durch das Spiel; Durchspielen von Konfliktlösungsversuchen;
Simulieren von Handlungsabläufen in Lebenssituationen
„als ob";
Schaffen von Sprachlernsituationen;
Nachvollziehen dramatischer Texte.
Als Spielform sind einzusetzen: Kleinspielformen
(gesellige Spiele, Etüden in pantomimischer Darstellung,
Stegreifspiel, Scharaden), Situationsspiel, Szenenspiel,
Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte,
Hearing, Diskussion, Verhandlung), selbsterarbeitetes
Spiel, Textspiel, Pantomime (Spielhandlungen
nach Kurzgeschichten oder Lebenssituationen), Maskenspiel
(allenfalls mit Halbmasken), Menschenschattenspiel,
Figurenschattenspiel und Puppenspiel (auch
mit großen Puppen, die den Träger sichtbar werden
lassen).
Schachspiel
Bildungs- und Lehraufgaben
Erlernen der Regeln des Schachspiels unter
Berücksichtigung unterschiedlicher Vorkenntnisse.
Üben im Konzentrieren auf bestimmte Spielabläufe,
im Überblicken komplizierter Situationen, im Aufbau
und der Durchführung eines Planes mit Abschätzen
der möglichen Auswirkungen. Erziehung zu logischsystematischem
Denken.
Lehrstoff
Das Schachbrett und seine Einteilung. Benennung
der Felder unter Andeutung eines Koordinatensystems.
Gangart der einzelnen Figuren einschließlich
der Sonderfälle Rochade, Schlagen en passant,
Verwandlung des Bauern. Notation.
Schachbieten und Mattsetzen, das Patt.
Einführung in die gebräuchlichsten Eröffnungen
(Italienisch, Spanisch, Russisch, Schottisch, Sizilianisch,
Französisch), allenfalls andere Eröffnungen für
Fortgeschrittene. Spezielle Eröffnungslehre der italienischen
Partie (Grecco- und Möller-Angriff, Preußische
Variante).
Die Position im Schachspiel. Bedeutung des
„schwachen" Bauern und der „starken" Felder für
den Springer. Wert der offenen Linien.
Der Begriff „Gambit". Handhabung der Schachuhr.
Die Blitzpartie.
Durchspielen von Musterpartien, wobei unter
Berücksichtigung des Niveaus eine entsprechende
Auswahl zu treffen ist.
Nach regionaler Möglichkeit Organisation von
Turnieren.
Einiges aus der Geschichte des Schachspiels.
Berufskundliche Information
Bildungs- und Lehraufgabe
Die berufskundlichen Informationen dienen der
allgemeinen Vorbereitung auf den Beruf und sollen
dem Schüler in der Berufsentscheidung helfen. Sie
sollen die Begegnung mit der Arbeitswelt vorbereiten,
darüber hinaus aber das Sinnganze der Berufsarbeit
vor Augen führen. Der Unterricht soll die Freude an
einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch
falsche Erwartungen richtigstellen. Unter Bedachtnahme
auf die Zusammensetzung der Schülergruppen
sollen die Schüler ihre Neigung und Eignung besser
abschätzen lernen.
Lehrstoff
Die Schüler sollen einen ihrer Fassungskraft
angemessenen Einblick in die Arbeits- und Berufswelt
wie auch in die wesentlichen Vorgänge und
Probleme von Wirtschaft und Gesellschaft erhalten.
Die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes
gewinnt besondere Bedeutung. Dabei kann, wo dies
möglich ist, die Begegnung mit der Arbeits- und
Berufswelt mit Erwachsenen herbeigeführt werden.
Der Berufsorientierung dienen auch die audiovisuellen
Anschauungsmittel.
Wege in den Beruf.
Berufsaufgabe, Arbeitsverrichtungen, Eignungsanforderungen,
die Stellung des Berufes in der
wirtschaftlichen Entwicklung, die Aufstiegsmöglichkeiten
und die Wege der beruflichen Fortbildung.
Der Mensch und die Arten der Arbeit; Grundlagen
der Arbeitsleistung (psychische und physische
Belastbarkeit, Arbeitseignung, Ermüdung, Erholung;
Leistungsgrad, Leistungswille, Leistungsgrenzen);
Arbeitsumwelt (Arbeitsraum, Arbeitszeit, Betriebsklima);
Arbeitsschutz (Arbeitshygiene, technischer
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Schutz der Jugendlichen
und der Frau im Arbeitsprozeß, Arbeitsrecht,
Arbeitsinspektorate); Rechte und Pflichten der
Sozialpartner; Sozialversicherung; Rationalisierung
und Automation; Entgelt für die Arbeit; Kollektivverträge;
Einführung in die Formen der Zusammenarbeit,
wie sie die verschiedenen Betriebserfordernisse
bedingen (Betriebshierarchie; Einzelarbeit bzw.
Gruppenarbeit, Teamwork).
Das Verständnis für die Verantwortung des
arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft,
dem Betrieb, der Gesellschaft und dem
Staat soll geweckt werden.
Die organisatorische Verflechtung verschiedener
Berufstätigkeiten in der Wirtschaft soll sinnfällig
werden."
6. sind dem Sechsten Teil (Bildungs- und
Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände
und unverbindlichen Übungen) folgender siebenter
Teil und achter Teil anzufügen
„SIEBENTER TEIL
SONDERFORMEN DER HAUPTSCHULE
HAUPTSCHULE MIT BESONDERER
BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN
AUSBILDUNG
Musikerziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Singen, instrumentales Musizieren und bewußtes
Hören sollen zu einem engen persönlichen Kontakt
des Schülers mit der Musik führen. Die Ausbildung
des Gehörs, der Singstimme und die Erlernung des
Spieles auf einem oder mehreren Instrumenten stehen
dabei im Vordergrund. Sie werden von der
Erwerbung der notwendigen Kenntnisse aus Musikkunde,
Tonsatzlehre und Musikgeschichte begleitet.
Betrachtungen exemplarisch ausgewählter Werke der
musikalischen Literatur, besonders der europäischen
und der österreichischen, sollen nicht nur einen
Überblick über die Musikgeschichte vermitteln,
sondern auch zu einer kritischen Haltung zum
Gehörten überhaupt führen. Schöpferisches Musizieren
soll eine Erweiterung der Ausbildung der
Schülerpersönlichkeit anstreben.
Lehrstoff
Erste Klasse
Durch eine gezielte Stimmbildung und Sprechpflege
soll ein kultiviertes Singen (einzeln und im
Chor) angestrebt werden. Dabei sollen Lieder und
Kanons aus Österreich und dem deutschen Sprachraum
in ein- bis dreistimmigen Sätzen die Grundlage
bilden. Ein Instrument ist in bezug auf Spieltechnik,
Vortrag von vorbereiteten Musikstücken, Blattspiel
und Improvisation in seinen Anfangsgründen zu
erlernen bzw. bei Vorkenntnissen das Können in
technischer und musikalischer Hinsicht weiterzuentwickeln.
Das gemeinsame vokale und instrumentale
Musizieren ist in reichlichem Maße zu üben und
fallweise durch Bewegungsübungen zu ergänzen.
Die Grundbegriffe der elementaren Musiklehre
sind an Hand des traditionellen Notenbildes in
Verbindung mit dem Sing- und Spielgut sowie mit
Erfindungsübungen zu wiederholen bzw. zu erarbeiten
Takt, Rhythmus, Melodie, Intervalle, im Sing-
und Spielgut gebräuchliche Tonarten.
Dreiklänge; Dynamik, Klangfarbe; formbildende
Elemente in vokalen und instrumentalen Liedformen.
Genaue Kenntnis des Baues, der Spielmöglichkeiten
und der Funktion des selbsterlernten Instrumentes.
Besprechung einiger altersgemäßer, exemplarisch
ausgewählter Werke aus der Musikliteratur sowie des
Lebens und Schaffens der Komponisten.
Zweite Klasse
Erweiterung des Könnens und der Kenntnisse auf
dem Gebiet des vokalen und instrumentalen Einzel-
und Gemeinschaftsmusizierens nach den Gesichtspunkten
des Lehrstoffes für die erste Klasse.
Erweiterung der Kenntnisse aus Musikkunde
schwierige Rhythmen und Taktarten; Dur- und
Molltonarten, Akkorde und Kadenzen.
Erarbeitung und Darbietung einfacher Formen
Tänze, Märsche, Variation, Rondo, Suite.
Kenntnis der Instrumentengruppe, der das selbsterlernte
Instrument angehört (z. B. Streichinstrumente,
Holzblasinstrumente usw.).
Besprechung einiger altersgemäßer Werke aus der
Musikliteratur wie in der ersten Klasse, darunter einer
Oper.
Volksmusik und Kunstmusik als Ausdruck verschiedener
Gesellschaftsschichten.
Dritte Klasse
Erweiterung des Könnens und der Kenntnisse auf
dem Gebiete des vokalen und instrumentalen
Musizierens nach den Gesichtspunkten des Lehrplanes
für die erste Klasse. Bei der Auswahl der Sing-
und Spielliteratur ist auch die Vokal- und Instrumentalmusik
aus Europa und anderen Kontinenten
besonders zu berücksichtigen. Auf Schwierigkeiten,
die durch die Mutation bedingt sind, ist Rücksicht zu
nehmen.
Erweiterung der Kenntnisse aus der Musikkunde
tonale, modale, atonale und freitonale Melodik und
Harmonik; Konsonanzen und Dissonanzen als
Intervalle und in Akkorden; Grundsätze des
Tonsatzes an Hand von Akkordverbindungen.
Erarbeitung und Darbietung musikalischer Formen
vokale Formen, Sonate, Programmusik.
Die Grundlagen der Akustik. Kenntnis aller
Instrumentengruppen und ihrer wichtigsten Vertreter.
Die menschliche Stimme. Funktion und Handhabung
handelsüblicher akustisch-technischer Geräte.
Besprechung einiger altersgemäßer Werke aus der
Musikliteratur, darunter eines Kammermusikwerkes,
einer Symphonie und einer symphonischen Dichtung.
Kunstmusik und Konsummusik als Ausdruck der
Gesellschaft unserer Zeit.
Vierte Klasse
Zum Teil durch Mutationserscheinungen bedingt,
verlegt sich der Schwerpunkt des aktiven Musizierens
auf die Instrumentalmusik. Trotzdem soll das Singen
keinesfalls vernachlässigt werden.
Grundsätze des Tonsatzes an Hand der Herstellung
einer einfachen zweiten Stimme zu einer
gegebenen Melodie.
Erweiterung der Kenntnisse in allen Teilgebieten
der Musikkunde: Die Kadenz als Grundlage der
Klassik. Die chromatische Alteration als ein Hauptmerkmal
der Romantik. Neue Tonsysteme: Bitonalität,
Polytonalität, Zwölfton- und Reihentechnik,
Aleatorik, Elektrophonie.
Überblick über die europäische Musikgeschichte.
Die Stellung Österreichs im internationalen Musikleben.
Didaktische Grundsätze
Dem Schultyp entsprechend steht das aktive
Musizieren im Vordergrund. Daher ist der Ausbildung
der Singstimme und am Instrument der Vorrang
einzuräumen. Zu beachten ist, daß nicht das virtuose
Können, sondern ein sauberes, vortragsgerechtes
Singen und Spielen das Ziel der Ausbildung ist.
Deshalb soll jede Überforderung durch technisch für
den Schüler zu schwierige Stücke vermieden werden.
Um das aktive Musizieren zu fördern, ist nicht nur
jeder Form des gemeinsamen Musizierens genügend
Zeit zu widmen, sondern auch jede Gelegenheit zu
nützen, das Können vor anderen zu zeigen (Vorspiel
in der Klasse, Schulfeiern, Mitwirkung bei Veranstaltungen
außerhalb der Schule usw.). Nach Möglichkeit
sollen auch Besuche von Konzerten und Opern den
Unterricht ergänzen. Jedenfalls sind musikalische
Fernseh- und Hörfunkaufnahmen von Zeit zu Zeit im
Unterricht vorzubereiten und nachzubesprechen.
Hand in Hand damit ist die Ausbildung des
Gehörs und die Tonvorstellung zu entwickeln. Dabei
ist sowohl der Weg vom Gehörten zum Geschriebenen
oder Gezeichneten (Diktat, graphische Darstellung)
als auch der umgekehrte (Blattsingen, Improvisation
nach graphischen Darstellungen) zu beschreiten.
Auch das analytische Hören von Klangfarben
(Instrumente und andere Tonerzeuger) und Formen
sowie die Verfolgung des Gehörten im Notenbild
(Partituren, Diapositive, Partiturfilme usw.) ist zu
üben.
Die Kreativität ist durch tonale und freitonale
Improvisationsübungen anzuregen. Dabei wird der
Anfang meist die akustische Realisation eines
verbalen oder graphischen Programms mit einfachen
Instrumenten sein. Dazu können auch bewegungsmäßig
darstellende und tänzerische Aktivitäten treten.
Versuche, einfache Tonerzeuger selbst zu bauen,
regen ebenfalls die Kreativität an.
Begriffe aus der Musikkunde, Tonsatzlehre,
Instrumentenkunde, Formenlehre und Stilkunde sind
aus dem Gehörten, Gesungenen und Gespielten zu
erarbeiten.
Über die Musikgeschichte ist nur eine knapper
Überblick zu geben: Übersicht über den Ablauf der
Epochen, Stilelemente der Epochen, deren bedeutendste
Komponisten in Leben und Werk. Dagegen
sind die ausgewählten Werke als Beispiele eingehend
zu besprechen: Form, Instrumentation, Bedeutung
des Werkes in der Musikgeschichte und der
Entwicklung des Komponisten, Besonderheiten usw.
Dabei sind auch ständig Anregungen zur kritischen
Selektion und zur selbständigen Betrachtung musikalischer
Kunstwerke zu geben.
HAUPTSCHULE MIT BESONDERER
BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN
AUSBILDUNG
Leibeserziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Leibesübungen sollen orientiert an der
individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit
und dem motorischen Leistungsniveau der
Schüler und unter Berücksichtigung der in dieser
Schultype gesetzten leibeserziehlich-sportlichen
Schwerpunktbildung zur personalen und sozialen
Entfaltung der Schüler einen wesentlichen Beitrag
leisten.
Durch die Leibesübungen soll das motorische
Können, die Bewegungsfreude, das Spielverlangen,
das Leistungsstreben, das Formempfinden und der
Gestaltungswille des einzelnen gefördert sowie die
Fähigkeit und Bereitschaft zu sinnvoller Zusammenarbeit
in der Gruppe angeregt werden. Ein der
Entwicklung der Schüler und den Zielsetzungen
dieser Schultype gemäßes sportmotorisches Leistungsniveau
ist anzustreben. Die Leibesübungen
sollen durch Gewöhnung und durch Vermitteln von
Einsichten in den Wert einer gesunden Lebensführung
einen Beitrag zur Gesundheitserziehung und zu
sinnvoller Freizeitgestaltung leisten. Zugleich mit den
Leibesübungen soll grundlegendes Wissen über
Leibeserziehung und Sport vermittelt werden.
Im besonderen sollen folgende Lehr- und Lernziele
angestrebt und möglichst erreicht werden
1. Entfalten der motorischen Eigenschaften und
motorischen Fertigkeiten zur Erlangung der persönlichen
Höchstleistung und individuellen Ausdrucksfähigkeit
in der Bewegung. Vermitteln von Einsichten
in die Zusammenhänge von Form und Leistung,
Wecken des Willens zu richtiger Bewegung und
Haltung
durch Schaffen der notwendigen motorischen
Voraussetzungen (Ausgleich, Kondition) und
durch Verbessern der Bewegungseigenschaften
(z. B. Formung des Bewegungsablaufes im Hinblick
auf Ökonomie und Harmonie).
Steigern der individuellen sportmotorischen Leistungen
in einem Ausmaß, daß mindestens eine
Sportart wettkampfmäßig betrieben werden kann.
Ordnen der Bewegung in Raum und Zeit nach
eigenen und gegebenen Rhythmen als Anregung zu
musisch-künstlerischem Gestalten.
2. Anregen zu partnerschaftlichem Verhalten und
Handeln durch aufgabengerechte und von ethischer
Verantwortlichkeit getragene Kooperation in
Spielen, Gruppenbewerben und Gruppentänzen;
Bewegungsgestaltungen ;
Schulveranstaltungen wie Schikursen, Wandertagen,
Schullandwochen und Schulfesten;
Mitarbeit bei der Durchführung von Wettspielen
und Wettkämpfen; und in allen anderen sich
bietenden unterrichtlichen Situationen wie Gruppenarbeit,
Sichern und Helfen.
3. Vermitteln von grundlegendem Wissen über
Leibesübungen und Sport im Hinblick
aus das allgemeine und spezielle sportliche
Handlungsgeschehen (allgemeinsportliches und spartenspezifisches
Handeln),
auf die Urteilsfähigkeit über ihre Inhalte und
Formen,
auf ihre Rolle im individuellen und gesellschaftlichen
Leben.
4. Hinführen zu freiwilliger, auf Einsicht und
Verstehen begründeter sportlicher Betätigung außerhalb
der Schule und über die Schulzeit hinaus durch
Pflege von Formen des Freizeitsports,
Teilnahme an der Tätigkeit der Verbände des
Breiten-, Leistungs- oder Spitzensports.
5. Wecken des Verständnisses und der Bereitschaft
zu gesunder Lebensführung durch Gewöhnung und
Unterweisung
in Belangen der persönlichen Gesundheit sowie
in Belangen des öffentlichen Gesundheitswesens
und des Umweltschutzes.
Lehrstoff
Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es
wichtig, diesen von den Bildungs- und Lehraufgaben
her zu betrachten. Es kommt mithin der Schulung der
motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten eine
grundlegende Bedeutung zu. Dabei ist in den
einzelnen Übungsbereichen ihr individual- und/oder
sozialbildender Charakter zu berücksichtigen.
Erste und zweite Klasse
Ausgleichsübungen und konditionsfordernde
Übungen
Spielformen, Zweckformen und Schulformen zur
Verbesserung der motorischen Eigenschaften wie
Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht;
Gewandtheit und Geschicklichkeit; einfache
Übungsprogramme zur individuellen körperlichen
Durcharbeitung.
Formende Übungen
Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes
bei motorischen Fertigkeiten, wie
räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf
und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten);
auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes
durch die Schüler in entwicklungsadäquater
Form.
Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und
Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen
und im Alltag.
Grundübungen
Vielfältige und vor allem spielhafte Formen der
Grundtätigkeiten auf Geschwindigkeit und Schnelligkeit
Gehen, Schwebegehen, Laufen, Hüpfen und
Springen bei unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit
und über Hindernisse.
Allenfalls Wälzen, Rollen und Kriechen, auch
unter Verwendung von Hindernissen.
Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge; Sprünge mit
verschiedenen Handgeräten (z. B.: Schnurspringen).
Einfache Sprünge und Drehungen auf dem kleinen
und großen Federtuch.
Überklettern von Hindernissen; Steigen, Klettern,
Hangeln und Winden an lotrechten, waagrechten,
schrägen, festen und schaukelnden Geräten.
Einfache Formen des Schaukeins an Tauen oder
Ringen im Sitzen, Stehen und Hängen, Schaukeln auf
und über Geräte. Werfen und Fangen von Bällen
verschiedener Größe und verschiedenen Gewichtes;
aus verschiedenen Stellungen und aus der Bewegung.
Prellen, Dribbeln.
Stoßen, Schocken, Schleudern von leichten Gegenständen
(z. B. Steinen, Holzklötzen, Kugeln, Schwerbällen).
Den Kräften angemessene Hebe- und Trageaufgaben;
einfache Übungen im Ziehen und Schieben,
Tauziehen; begrenzte Ringeraufgaben.
Gymnastik und Tänze
Gehen und Laufen in alle Richtungen des Raumes,
ohne und mit Musik (geradtaktige Rhythmisierung),
ohne und mit dem Partner. Hüpfen (Kinderhüpfer),
Federn (beidbeinig) und Drehen, auch in Verbindung
mit Gehen und Laufen; Galopp- und Pferdchensprung;
auch räumlich und zeitlich geordnet.
Prellen und Rollen, Werfen und Fangen des
Gymnastikballes, auch in der Bewegung in alle
Richtungen des Raumes.
Unter- und Überlaufen des kreisenden Seiles,
Federn im kreisenden Seil, Seilspringen zu dritt, auch
mit fließendem Rollentausch.
Hör- und Beobachtungsaufgaben; Umsetzen von
Kinderliedern in Bewegung, Bewegungsbegleitung
einer Partnerin durch Klatschen, Stampfen, Singen
usw.
Bewegungskanon, Reigen und einfache Gemeinschaftstänze
(z. B. Jingle Bells).
Lernziele
Schülerinnen
Gehen, Laufen, Hüpfen, Federn und Drehen, in
bandmotivischer oder kanonischer Folge, auch mit
Partner, unter guter Nutzung des Raumes.
Einfache Übungsverbindung von Prellen, Rollen,
Werfen und Fangen mit dem Gymnastikball; auch
mit Partnerin bzw. in der Gruppe.
Boden- und Geräteturnen
Verschiedene Formen von Rollen und Rädern;
Kopfstand, Handstand, Spagat, Überschlag vorwärts,
Salto, Kippe, allenfalls Überschlag rückwärts.
Übungsverbindungen auch mit Drehungen und
einfachen gymnastischen Sprüngen.
Wende- und flankenartige Sprünge, Hocke,
Grätsche, Rolle mit Kippstoß (Kasten).
Ab-, Auf-, Um- und Unterschwünge an Geräten,
Spreizübungen; einfache Übungsverbindungen.
Schwebegehen auf schmalen Geräten mit verschiedenen
Aufgabenstellungen; Gehen vorwärts, seitwärts,
rückwärts; Laufen, Hüpfen, kleine Sprünge auf
niederen, breiten Geräten; Rolle vorwärts, Aufschwingen
in den flüchtigen Handstand; einfache
Übungsverbindungen.
Lernziele
Schülerinnen
Boden: Flugrolle - Handstand - Abrollen - Rad
rechts (links) - Rad aus dem Ansprung - Rondat.
Bock (110 cm Höhe): Grätsche.
Kasten (quergestellt 90 cm Höhe): Hocke; als
Abgänge: Rondat, Handstandüberschlag,
Grätschwinkelsprung.
Reck (kopfhoch): Felgaufschwung, Felgumschwung,
Unterschwung aus dem Stand, Mühlumschwung,
einbeinig Einhocken aus dem Stütz,
Hocke aus dem Stütz.
Stufenbarren: Handstandwende.
Balken (80 cm Höhe): Aufhocken, Einhocken mit
einem Bein (als Aufgänge), halbe Drehung auf
beiden Beinen, Spreizsprung, Strecksprung mit
Beinwechsel, Pferdchensprung.
Schüler
Boden: Radwende - Rolle rückwärts über den
flüchtigen Handstand - Schlußsprung mit halbe
Drehung - Aufschwingen in den Handstand -
Abrollen in den Langsitz - Liegestütz rücklings
- Drehung in den Liegestütz vorlings -
Anhocken und Aufrichten in den Stand -
Standwaage - Überschlag vorwärts.
Kasten (langgestellt 110 cm Höhe): Hocke, Grätsche.
Reck (kopfhoch): Felgaufschwung - Einhocken
rechts (links) - Mühlumschwung vorwärts -
halbe Drehung Rückspreizen - Felgumschwung
vorlings rückwärts - Unterschwung in den
Stand.
Barren (brusthoch): Sprung in den Stütz -
Vorschwingen zum Grätschsitz - Rolle vorwärts
in den Grätschsitz - Heben in den Oberarmstand
- Abrollen in den Grätschsitz - Ein- und
Rückschwingen mit Schere - Ein- und Rückschwingen
mit hoher Wende in den Außenquerstand.
Ringe (sprunghoch): Sprung in den Hang -
Klimmzug in den Beugehang - Überdrehen
rückwärts in den Sturzhang - Abwerfen
vorwärts - Rück- und Vorschwingen mit
gehocktem Salto rückwärts in den Stand.
Leichtathletik
Laufübungen zur Steigerung von Wendigkeit,
Schnelligkeit und Ausdauer; Laufen über Hindernisse;
Staffelläufe; Startübungen; Wettläufe bis 60 m;
Dauerläufe bis 8 Minuten (eventuell Gehen und
Laufen im Wechsel).
Hoch- und Weitsprünge aus dem Stand und mit
Anlauf; Versuche im Stabspringen.
Ziel-, Hoch- und Weitwerfen rechts und links;
Schock- und Schlagwurf.
Stoßen mit Schwerbällen, Kugeln und geeigneten
Behelfsgeräten (bis 3 kg).
Lernziele
Schülerinnen
60 m-Lauf: 10,7-10,2 sek;
600 m-Lauf: 3:00-2:30 min;
Weitsprung: (2) 3,00-3,50 m;
Hochsprung: 1,00-1,10 m;
Schlagballweitwurf : 20-25 m.
Schüler
60 m-Lauf: 10,0-9,5 sek;
1000 m-Lauf: 4:15-3:45 min;
Weitsprung: (Z) 3,50-4,00 m;
Hochsprung: 1,15-1,30 m;
Schlagballweitwurf: 30-35 m.
Schwimmen
Verbessern der bereits gekonnten Schwimmart.
Erlernen weiterer Schwimmarten, auch in der zweiten
Schwimmlage;
Schwimmen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen;
Schnellschwimmen über kurze Strecken bis 50 m,
auch in Staffelform.
Wenden, einfache Sprünge fußwärts und kopfwärts.
Tieftauchen nach Gegenständen (Wassertiefe
bis 2 m); Streckentauchen bis zu 10 m.
Lernziele
Schülerinnen und Schüler
Frei- und Fahrtenschwimmabzeichen
Schilaufen
Grundschule des alpinen Schilaufs, allenfalls
Fortgeschrittenenschule; Torlauf, Riesentorlauf,
Wertungsfahren; Geländefahrten; Grundschule des
Langlaufes; Geländesprünge und Sprünge von
kleinen Schneehügeln; Verhalten im winterlichen
Gelände.
Eislaufen
Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen;
Schnelläufe bis 100 m ; Grundformen
des Eiskunstlaufes wie Bogen, Achter, Dreier,
Wende; einfache Sprünge und Tanzschritte; vorbereitende
Übungen für Eishockey.
Spiele
Kleine Spiele, mittlere Spiele; Grundlagen in einem
oder zwei der Spiele Basketball, Faustball, Fußball,
Handball, Volleyball.
Lernziele
Schülerinnen und Schüler
Werfen und Fangen eines Hohlballes im Stand
und in der Bewegung;
Zielwerfen mit Hohlbällen und Schlagbällen;
Führen des Balles (Dribbeln, Auftippen) über
eine mittlere Strecke (ca. 20 m) mit Richtungs- und
Tempoänderung, auch mit Handwechsel (für
Schüler auch entsprechende Übungen der Fußballtechnik).
Leibeserziehliche Schulveranstaltungen
Das Ausmaß, die Organisation und die Gestaltung
dieser Schulveranstaltungen sind durch Verordnung
gemäß dem Schulunterrichtsgesetz geregelt. Dazu
gehören
Wandertage;
Schikurse;
Schwimmwochen;
Sportwochen;
Wettkämpfe, Wettspiele, Sportfeste.
Gesundheitslehre und fachspezifische
Informationen
Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten, die
sich im praktischen Unterricht ergeben, aber auch in
gelegentlichen Zusammenfassungen bestimmter
Bereiche sind folgende Gebiete zu behandeln
Körperpflege (Haut, Haare, Nägel, Zähne); Fragen
aus der Sexualerziehung; Bade- und Wanderregeln;
Turn- und Badekleidung, Mitwirkung an der
Reinhaltung der Umwelt.
Kriterien für eine gute Bewegungsausführung
(Bewegungslernen) und Voraussetzungen für eine
Leistungssteigerung (planmäßiges Üben, Belastbarkeit).
Regelkunde und Wettkampfbestimmungen
(Übungsstätten, Leistungsabnahme). Formen und
Notwendigkeit adäquaten Gruppenverhaltens, z. B.
beim Sichern und Helfen, bei den Spielen; Mitwirkung
bei Schulveranstaltungen.
Dritte und vierte Klasse
Ausgleichsübungen und konditionsfördernde
Übungen
Fortführen der in der ersten und zweiten Klasse
(fünften und sechsten Schulstufe) gepflegten Kräftigungs-,
Schmeidigungs- und Lösungsübungen in
Spielformen, Zweckformen, Schulformen und Sportformen
zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften
Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Gelenkigkeit,
Gleichgewicht; Gewandtheit und Geschicklichkeit;
auch in Abstimmung auf die jeweilige Leistungsarbeit
in den verschiedenen Übungsbereichen; Übungsprogramme
zur individuellen täglichen Durcharbeitung.
Formende Übungen
Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes
bei motorischen Fertigkeiten, wie
räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf
und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten);
auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes
durch die Schüler in entwicklungsadäquater
Form.
Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und
Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen
und im Alltag.
Grundübungen
Weiterführen mannigfaltiger Bewegungsaufgaben
aus den Grundtätigkeiten (Gehen, Schwebegehen,
Laufen, Springen usw.) mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen.
Leistungssteigerung im Heben, Tragen, Ziehen
und Schieben; komplexe Formen des Überkletterns
von Hindernissen; Schaukeln und Schwingen im
Beuge-, Streck- und Sturzhang, Schaukeln auf und
über Geräte mit Steigerung nach Höhe und Weite;
Weiterführen der Übungen im Steigen, Klettern,
Hangeln und Winden.
Frei-, Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge unter
erschwerten Bedingungen; Sprungkünste mit Handgeräten;
Sprünge und Drehungen auf dem kleinen
und großen Federtuch;
Werfen und Fangen von Bällen über größere
Entfernung und im Gehen und Laufen; Ballprellen
und Dribbeln in schwierigeren Formen; Wurf- und
Fangübungen mit sonstigen geeigneten Geräten.
Ein vielfältiges Angebot der Grundübungen schafft
die besten Voraussetzungen für deren Weiterführung
im Boden- und Gerätturnen, in der Leichtathletik, in
der Gymnastik, bei den Tänzen, in den Spielen und
anderen Übungszweigen. Schulstufengerechte Lernziele
dieser Grundübungen sind daher auch bei den
genannten Übungsbereichen angeführt.
Gymnastik und Tänze
Federndes und gleitendes Laufen in allen Richtungen
des Raumes, auch mit ungeradtaktiger Rhythmisierung,
ohne und mit Partner. Kreuz-, Stampf- und
Wechselschritt; Laufsprung, Schersprung (Schere
vorne und hinten), Drehsprung;
Laufen und Federn vorwärts und rückwärts durch
das Seil, Seilspringen zu zweit. Drehen und Rollen,
Werfen und Fangen des Reifens, Laufen und Springen
über und durch den Reifen.
Schwingende Bewegung und Grundschwünge mit
Handgeräten (Gymnastikball, Reifen, Keule) in allen
Ebenen.
Ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze,
Versuche im Gestalten einfacher Bewegungsspiele
nach gegebener Musik (zwei- und
dreiteilige Liedform, auch durchkomponierte
Stücke), ohne und mit Partnerin, auch in der Gruppe.
Lernziele
Schülerinnen
Verbindung von Stampf-, Kreuz- und Wechselschritten
mit Gehen und Laufen;
Laufen und Springen in wiederholbarer Folge,
auch nach gegebener Musik;
Einfache, auch selbständige Gestaltung von
Bewegungsspielen mit Gymnastikball, Reifen oder
Keule unter reichlicher Bewegung in allen
Richtungen des Raumes.
Boden- und Geräteturnen
Schwierigere Formen bzw. Übungsverbindung
auch an höhergestellten Geräten der im Lehrstoff der
fünften und sechsten Schulstufe angeführten Übungen;
Überschlag rückwärts.
Lernziele
Schülerinnen
Boden: Rolle rückwärts über den flüchtigen
Handstand - Schrittüberschlag vorwärts;
Kasten (quergestellt 100 bis 110 cm Höhe): Hocke,
Grätsche;
Stufenbarren: Mühlaufschwung - Aufstemmen,
freier Knieabschwung - Aufgrätschen - Unterschwung;
Balken (100 cm Höhe): halbe Drehung auf einem
Bein, Schwebesitz - Wenderückschwung für
Kniestützwaage - Schrittsprung;
Aufgrätschen, Aufhocken mit einem Bein (als
Aufgänge);
Rad, Rad zum Handstand - Abwenden (als
Abgänge);
Aufgaben nach Art des „Schweizer Klassifizierungsprogramms"
(Test 3 und 4).
Schüler
Boden: Aufschwingen in den Handstand —
Abrollen in den Hockstand - Aufrichten -
Rondat - Rolle rückwärts über den flüchtigen
Handstand - Überschlag vorwärts - Flugrolle -
Rad.
Kasten (langgestellt 120 cm Höhe): Hocke, Grätsche.
Kasten (quergestellt 110 cm Höhe): Überschlag.
Reck (sprunghoch): Felgaufschwung vorlings
rückwärts aus dem ruhigen Hang - Felgumschwung
vorlings rückwärts - Stützkippe -
Felgumschwung vorlings vorwärts - Hocke.
Barren (sprunghoch): Sprung in den Oberarmhang
- Stemme vorwärts in den Stütz - Rückschwingen
in den Oberarmstand - Rolle rückwärts in
die Kipplage - Oberarmkippe - Wende.
Ringe (sprunghoch): Sprung in den Hang -
Klimmzug in den Beugehang - Überdrehen
rückwärts in den Sturzhang - Abwerfen
vorwärts - Überdrehen vorwärts (Kugeln) in den
Sturzhang - Knieaufschwung links (rechts) -
Senken rückwärts in den Sturzhang - Schleudern
- Überschlag rückwärts mit gegrätschten Beinen.
Leichtathletik
Fortführen der im Lehrplan für die erste und
zweite Klasse (fünfte und sechste Schulstufe)
angeführten Übungen im Laufen, Springen, Werfen
und Stoßen mit erhöhten Anforderungen hinsichtlich
Form und Leistung.
Lernziele
Schülerinnen
Dreikampf (60 m-Lauf, Weitsprung, Schlagballweitwurf)
70-90 Punkte;
800 m-Lauf: 4:10-3:50 min;
Hochsprung: 1,05-1,15 m.
Schüler
Dreikampf (60 m-Lauf, Weitsprung, Schlagballweitwurf)
80-100 Punkte;
1000 m-Lauf: 4:00-3:30 min;
Hochsprung: 1,20-1,35 m.
Schwimmen
Fortsetzung der bisher geübten Schwimmarten.
Sprünge und Tauchformen. Einführen in das
sportliche Lagenschwimmen. Verbesserung der individuell
günstigsten Schwimmart. Dauerschwimmen
bis 20 Minuten.
Lernziel
Schülerinnen und Schüler
Allroundschwimmerabzeichen.
Schilaufen
Wiederholung der Grund- und Fortgeschrittenenschule;
Torlauf, Risentorlauf, Langlauf; Geländesprünge
und Sprünge von kleinen Schneehügeln.
Verhalten im winterlichen Gelände.
Eislaufen
Weiterfuhrung der in der ersten und zweiten
Klasse (fünften und sechsten Schulstufe) geübten
Formen und Übungsbereiche.
Spiele
Fortführen der kleinen Spiele; mittlere Spiele;
eingehendere Schulung in Technik, Taktik und
Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball,
Faustball, Fußball, Handball, Volleyball.
Lernziele
Schülerinnen und Schüler
Basketball
Kreisel aus Dribbling, aus Paß;
Give and go;
Freiwurf;
Angriff 1 gegen 1 und Individualangriff;
Manndeckung.
Handball
Ballannahme in der Bewegung;
Ballführen in der Bewegung;
Passen in der Bewegung;
Torwurf;
Gegenangriff;
Angriff 1 gegen 1.
Volleyball
Pritschen gegen die Wand;
beidhändiges Selbstaufspiel;
Pritschen zu zweit, zu dritt usw. auf verschiedene
Entfernungen;
Bagger gegen die Wand;
Bagger mit Partner, mit differenzierter Aufgabenstellung;
Aufgabe von unten;
Spiel 1 gegen 1 und 2 gegen 2.
Schüler
Fußball
Balljonglieren (15mal);
Torschuß mit Anlauf (16 m Entfernung, 5 Versuche
- 3 Treffer).
Leibeserziehliche Schulveranstaltungen
Das Ausmaß, die Organisation und die Gestaltung
dieser Schulveranstaltungen sind durch Verordnung
gemäß dem Schulunterrichtsgesetz geregelt. Dazu
gehören
Wandertage;
Schikurse;
Schwimmwochen;
Sportwochen;
Wettkämpfe, Wettspiele, Sportfeste.
Gesundheitslehre und fachspezifische
Informationen
Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten, die
sich im praktischen Unterricht ergeben, sind folgende
Gebiete zu behandeln
Gesunde Lebensführung (Fragen der Ernährung,
Genußgifte, Kleidung, Arbeitsrhythmus, Erholung
und Freizeit); Fragen aus der Sexualerziehung;
Öffentliches Gesundheitswesen; Erste Hilfe.
Kriterien einer guten Bewegungsführung (Bewegungslernen)
und Voraussetzungen der Leistungssteigerung.
Regelkunde und Wettkampfbestimmungen
(Übungsstätten und Gerätemaße, Schiedsrichtertätigkeit,
Leistungsabnahme).
Formen und Notwendigkeit adäquaten Gruppenverhaltens,
z. B. beim Sichern und Helfen, bei den
Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen.
Erweiterungsstoff für die erste bis
vierte Klasse
Neben den im Lehrplan angeführten Übungszweigen
(Kernstoff) sind als Erweiterungsstoff alle
Übungszweige und Sportarten möglich, die in
Österreich im Rahmen eines Sportfachverbandes
betrieben beziehungsweise durch die Bundessportorganisation
anerkannt werden.
Bei Auswahl und Angebot von Erweiterungsstoffen
sind zu berücksichtigen
die Sicherheit der Teilnehmer,
der organisatorisch-ökonomische Aufwand,
die spezielle Vorbildung des Lehrers.
Didaktische Grundsätze
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß die im
allgemeinen Teil des Lehrplanes enthaltenen didaktischen
Grundsätze im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen
in sachgerechter Weise zu verfolgen sind.
Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der
Festlegung der Anforderungen sind besonders das
motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau zu
berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung
des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll
durch Motivationen geweckt beziehungsweise gesteigert
werden.
Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes
Übungsangebot dar, das wegen der sehr
unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse wie Übungsstätten,
klimatische Bedingungen und Landschaft
weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan).
Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den
Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation
anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll aber
immer gesichert sein.
Innerhalb der im Lehrplan angeführten Übungszweige
(Kernstoff, Erweiterungsstoff) ist je nach den
von den einzelnen Schulen gewählten Schwerpunkten
eine Auswahl zu treffen.
Für eine langfristig aufbauende Unterrichtsplanung
sind Schulpläne (Mehrjahreszyklen) und klassenbezogene
Jahrespläne (Jahres- und Halbjahreszyklen)
auszuarbeiten. Gegebenenfalls sind die Jahrespläne
durch spartenbezogene Aufbauprogramme (Trainingspläne)
zu ergänzen.
Sachgefechte methodische Reihen, Riegenarbeit,
Gerätebahnen und andere arbeitsintensive Betriebsformen
sind für die Steigerung der Leistung und
Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen.
Dazu gehören auch die Abwicklung des Unterrichtes
in Kursform, Blockform und in Neigungsgruppen.
Grundkenntnisse im Schwimmen sind Aufnahmsvoraussetzung.
Der Verbesserung dieser Kenntnisse
muß unabhängig von den an den einzelnen Schulen
gesetzten Schwerpunkten besondere Beachtung
geschenkt werden. Allenfalls sind dafür eigene
Lehrgänge (Schwimmwochen) zu organisieren.
Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen und des
Sports und als Querverbindung zu einer wettkampfmäßigen
Pflege der Sportarten in den Verbänden sind
jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe
zwischen Schulen) sowie der Erwerb von Leistungszeichen
(Landessportnadeln, ÖJSTA) zu fördern. Die
im Lehrplan angeführten Lernziele sind für Lehrer
und Schüler als Orientierungshilfe für den Lernfortschritt
gedacht, und das durchschnittliche Leistungsniveau
einer Klasse soll diesen entsprechen. Aufbauend
auf den Lernzielen sind schuleigene, für alle
Lehrer verbindliche Beurteilungskriterien für die
einzelnen Übungsbereiche auszuarbeiten. Außergewöhnliche
Leistungen auch in einer nicht an der
betreffenden Schule unterrichteten Sportart sind bei
der Beurteilung zu berücksichtigen, wobei aber ein
Mindestmaß an sportlicher Vielseitigkeit gewährleistet
bleiben muß.
Eine Übungseinheit pro Woche sollte nach
Möglichkeit ganzjährig im Freien durchgeführt
werden.
Querverbindungen zu jenen Fächern, die mit den
Leibesübungen und dem Sport korrespondieren, sind
ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung in dieser
Schulform.
In jeder Klasse ist ein einwöchiger Kurs mit
Schwerpunktbildung (Sportwoche, Schwimmwoche,
Schikurs) durchzuführen.
Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung
sollen bewegungsreiche, freuderfüllte
und leistungsbetonte Leibesübungen sein."
ACHTER TEIL
Förderunterricht
Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung
und Einübung des vorauszusetzenden oder im
Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes
durchgenommenen Lehrstoffes für leistungswillige
Schüler, die von einem Leistungsabfall vorübergehend
betroffen oder bedroht sind.
Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung
des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand
verwendet werden. Der Förderunterricht kann
bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens
dreimal für eine Dauer von jeweils höchstens acht
Wochen eingerichtet werden.
Ein Schüler darf jedoch in einem Gegenstand nur
zweimal im Unterrichtsjahr an einem derartigen Kurs
teilnehmen.
V. In der Anlage C 1 (Lehrplan der Allgemeinen
Sonderschule
1. Zweiter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß
der Unterrichtsgegenstände)
a) haben in der Stundentafel
aa) an Stelle der Worte „Rechnen und Raumlehre"
das Wort „Mathematik",
bb) an Stelle des Wortes „Naturgeschichte" die
Worte „Biologie und Umweltkunde",
cc) an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die
Worte „Werkerziehung für Knaben",
dd) an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die
Worte „Werkerziehung für Mädchen"
zu treten;
b) ist der Stundentafel anzufügen
c) Bemerkungen zur Stundentafel
aa) haben an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit"
die Worte „Werkerziehung für Mädchen" zu
treten,
bb) sind folgende Absätze anzufügen
„Die unverbindliche Übung Berufskundliche
Information ist für Schüler im neunten Jahr der
allgemeinen Schulpflicht vorzusehen.
Die Landesschulräte können durch zusätzliche
Lehrplanbestimmungen in der ersten und zweiten
Schulstufe höchstens je zwei Förderstunden, in der
vierten und achten Schulstufe je eine Förderstunde
vorsehen."
2. Dritter Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs-
und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
haben
a) im Abschnitt Sachunterricht an Stelle der
Zwischenüberschrift „Naturgeschichte und Naturlehre"
die Zwischenüberschrift „Biologie und
Umweltkunde und Naturlehre",
b) an Stelle der Überschrift „Rechnen und
Raumlehre" die Überschrift „Mathematik",
c) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben",
d) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen"
zu treten;
3. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die
einzelnen Schulstufen)
a) Abschnitt „Lehrplan-Unterstufe (Erste und
zweite Schulstufe)", haben
aa) an Stelle der Überschrift „Rechnen und
Raumlehre" die Überschrift „Mathematik",
bb) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit
(Zweite Schulstufe)" die Überschrift „Werkerziehung
für Knaben (Zweite Schulstufe)",
cc) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit
(Zweite Schulstufe)" die Überschrift „Werkerziehung
für Mädchen (Zweite Schulstufe)"
zu treten;
b) Abschnitt „Lehrplan-Mittelstufe (Dritte, vierte
und fünfte Schulstufe)" haben
aa) an Stelle der Überschrift „Rechnen und
Raumlehre" die Überschrift „Mathematik",
bb) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben",
cc) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen"
zu treten;
c) Abschnitt „Lehrplan-Oberstufe (Sechste, siebente
und achte Schulstufe)
aa) hat im Sachunterricht der zweite Absatz zu
lauten: „Der heimatkundliche Unterricht wird sich
allmählich einer geschichtlich-sozialen und geographisch-
wirtschaftlichen Betrachtungsweise nähern,
während sich im naturkundlichen Unterricht die
Gliederung in Biologie und Umweltkunde und
Naturlehre vollzieht.",
bb) hat im Sachunterricht in der sechsten
Schulstufe und in der siebenten und achten Schulstufe
jeweils an Stelle der Zwischenüberschrift „Naturgeschichte
und Naturlehre" die Zwischenüberschrift
„Biologie und Umweltkunde und Naturlehre" zu
treten,
cc) hat an Stelle der Überschrift „Rechnen und
Raumlehre" die Überschrift „Mathematik" zu treten,
dd) hat an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben"
zu treten,
ee) hat an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen"
zu treten,
ff) hat im neuen Abschnitt „Werkerziehung für
Mädchen", Unterabschnitt „Sechste bis achte Schulstufe",
der erste Satz zu lauten
„Der Unterricht in Werkerziehung für Mädchen
auf der Oberstufe soll die Schülerinnen zu richtiger,
selbständiger und geschmackvoller Ausführung von
Werkstücken anleiten.";
4. sind dem Fünften Teil (Aufteilung des
Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) folgender
sechster und siebenter Teil anzufügen
„SECHSTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE
LEHRSTOFF DER UNVERBINDLICHEN
ÜBUNGEN
Schulspiel
Bildungs- und Lehraufgaben
Dem Schulspiel in der Allgemeinen Sonderschule
kommt vor allem therapeutische Bedeutung zu.
Unruhigen oder aggressiven Kindern bietet sich die
Möglichkeit, ihre Aktivität in gelenkten Bahnen
abzureagieren, während bei ängstlichen Kindern
durch ein vorsichtiges Einbeziehen in das Spielgeschehen
das Selbstvertrauen allmählich ansteigt. In
spielerischer Form werden die Sprechfreude und
Sprachfertigkeit erhöht, das Gemeinschaftsgefühl
verstärkt und den Kindern klare Verhaltensabläufe
bewußt vor Augen geführt, die bestimmten Rollen
zugeordnet sind.
Lehrstoff
Im Schulspiel werden Lernprozesse besonders im
sozialen Bereich in Gang gebracht, unterstützt und
gefördert
Anregen von Denk- und Lernprozessen in
Spielhandlungen; Verdeutlichen von Konfliktsituationen
durch das Spiel;
Durchspielen von Konfliktlösungsversuchen;
Simulieren von Handlungsabläufen in Lebenssituationen;
Schaffen von Sprachlernsituationen.
Als Spielformen kommen unter anderem in Frage
Spiele, die ein gemeinsames Tun erfordern.
Reigenspiele und Spiellieder mit häufiger Wiederholung
gleicher Spielelemente. Allmählicher Übergang
zu Kleinspielformen, wie Vorstellungsspielen
(Tiere, Märchenfiguren, Menschen aus der kindlichen
Umwelt), Abspiel kleiner Lebenssituationen,
Bewegungsspiele, Puppenspiele (auch mit selbstgefertigten
Figuren), kleine Stegreifspiele.
Allenfalls Einüben kurzer Szenen bekannter
Schauspiele in kindgemäßer Form.
Mitwirkung bei Festen und Feiern.
Berufskundliche Information
Bildungs- und Lehraufgabe
Die berufskundlichen Informationen dienen der
allgemeinen Vorbereitung auf den Beruf und sollen
dem Schüler in der Berufsentscheidung helfen. Sie
sollen die Begegnung mit der Arbeitswelt vorbereiten,
darüber hinaus aber das Sinnganze der Berufsarbeit
vor Augen führen. Der Unterricht soll Interesse an
einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch
falsche Erwartungen richtigstellen. Unter Bedachtnahme
auf die Zusammensetzung der Schülergruppen
sollen die Schüler ihre eigene Neigung besser
abschätzen lernen.
Lehrstoff
Die Schüler sollen einen ihrer Fassungskraft
angemessenen Einblick in die Arbeits- und Berufswelt
wie auch in die wesentlichen Vorgänge und
Probleme von Wirtschaft und Gesellschaft erhalten.
Die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes
gewinnt besondere Bedeutung. Dabei kann, wo dies
möglich ist, die Begegnung mit der Arbeits- und
Berufswelt mit Erwachsenen herbeigeführt werden.
Der Berufsorientierung dienen auch die audiovisuellen
Anschauungsmittel.
Wege in den Beruf.
Berufsaufgabe, Arbeitsverrichtungen, Eignungsanforderungen,
die Stellung des Berufes in der
wirtschaftlichen Entwicklung, die Aufstiegsmöglichkeiten
und die Wege der beruflichen Fortbildung.
Der Mensch und die Arten der Arbeit: Grundlagen
der Arbeitsleistung (psychische und physische
Belastbarkeit, Arbeitseignung, Ermüdung, Erholung;
Leistungsgrad, Leistungswille, Leistungsgrenzen);
Arbeitsumwelt (Arbeitsraum, Arbeitszeit, Betriebsklima);
Arbeitsschutz (Arbeitshygiene, technischer
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Schutz der Jugendlichen
und der Frau im Arbeitsprozeß, Arbeitsrecht,
Arbeitsinspektorate); Rechte und Pflichten der
Sozialpartner; Sozialversicherung; Rationalisierung
und Automation; Entgelt für die Arbeit; Kollektivverträge;
Einführung in die Formen der Zusammenarbeit,
wie sie die verschiedenen Betriebserfordernisse
bedingen (Betriebshierarchie; Einzelarbeit bzw.
Gruppenarbeit, Teamwork).
Das Verständnis für die Verantwortung des
arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft,
dem Betrieb, der Gesellschaft und dem
Staat soll geweckt werden.
Die organisatorische Verflechtung verschiedener
Berufstätigkeiten in der Wirtschaft soll sinnfällig
werden.
SIEBENTER TEIL
FÖRDERUNTERRICHT
Ziel des Förderunterrichtes ist eine über die
Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung
im Klassenverband hinausgehende, erweiterte
und ergänzende Förderung im Kleingruppenverband
für solche Schüler, deren Leistungsstand in einem
Unterrichtsgegenstand den erfolgreichen Abschluß
der jeweiligen Schulstufe gefährden könnte.
Der Förderunterricht hat sich ausschließlich an den
Grundlehrzielen (Fundamentum) des Lehrplanes zu
orientieren und dient nicht dem Erreichen von
darüber hinausgehenden Lehrzielen.
Der engen Verknüpfung von Fördermaßnahmen
im Klassen- und Förderunterricht fällt besonders
hohe Bedeutung zu, wobei insbesondere auch
Erfahrungen aus den therapeutisch-funktionellen
Übungen als Grundlage für die Unterrichtsplanung
dienen können.
Ausgehend von den individuellen Lernrückständen
der Schüler bedarf der Förderunterricht einer
eigenständigen didaktisch-methodischen Planung, die
den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des
Unterrichtes in der Kleingruppe Rechnung trägt."
VI. In der Anlage C 2 (Lehrplan der Sonderschule
für taubstumme Kinder)
1. hat der Erste Teil (Allgemeine Bestimmungen
und Didaktische Grundsätze) zu lauten
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Zusammenfassung der Schulstufen zu Lehrplan-
Hauptstufen
Zur" Lösung der Bildungsaufgaben der Sonderschule
für taubstumme Kinder sind besondere
erziehliche und unterrichtliche Maßnahmen notwendig,
die weitgehend die Gehör- und Sprachlosigkeit
der Schüler und ihre individuelle Eigenart zu
berücksichtigen haben. Erziehung und Unterricht
bilden eine vielseitig verknüpfte Einheit. Daher gelten
die Grundsätze für die Arbeit der Sonderschule für
taubstumme Kinder sowohl für den erziehlichen als
auch für den unterrichtlichen Bereich.
Die Sonderschule für taubstumme Kinder gliedert
sich in eine Grundstufe 1 (erste, zweite und dritte
Schulstufe), eine Grundstufe 2 (vierte und fünfte
Schulstufe) und eine Lehrplan-Oberstufe (sechste,
siebente und achte Schulstufe).
Der Lehrplan der Grundstufe 1 und der Grundstufe
2 entspricht dem Lehrplan der Grundschule,
doch kann ab der fünften Schulstufe der Unterricht je
nach der Bildungsfähigkeit der Schüler nach dem
Lehrplan der Sonderschule für taubstumme Kinder
oder nach dem Lehrplan der Hauptschule mit
behinderungsgemäßen Anpassungen erteilt werden.
Für Schüler, die außer Gehörlosigkeit noch andere
Behinderungen aufweisen, ist der Lehrplan einer
Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden,
wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten
in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne
soweit als möglich heranzuziehen sind.
Jede Lehrplan-Hauptstufe hat eine bestimmte
Bildungsaufgabe. Die Jahresziele innerhalb der
einzelnen Lehrplan-Hauptstufen (siehe fünfter Teil)
sind als Richtmaße anzusehen. Unter Bedachtnahme
auf die großen Alters- und Begabungsstreuungen
innerhalb der einzelnen Schulklassen, im Hinblick auf
die Schüler mit Hörresten und auf die verschiedenen
örtlichen Gegebenheiten wie auch auf die verschiedenen
Organisationsformen der Sonderschulen für
taubstumme Kinder werden die Landesschulräte
gemäß § 6 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt,
a) die den einzelnen Lehrplan-Hauptstufen, insbesondere
der Lehrplan-Oberstufe, zugeteilten
Bildungsaufgaben entsprechend den vorliegenden
Schulverhältnissen anders anzuordnen und
zu gliedern, als im fünften Teil dieses
Lehrplanes angegeben ist, und nach Bedarf und
Möglichkeit von Abteilungs- und Gruppenunterricht,
von Blockbildungen, von Wechselfolgen,
vom Epochalunterricht und von besonderen
unterrichtlichen Vorsorgen für Kinder mit
Hörresten und mit mehrfachen Behinderungen
wie auch für Entlassungsschüler Gebrauch zu
machen, und
b) im Rahmen dieses Lehrplanes für die einzelnen
Sonderschulen für taubstumme Kinder schuleigene
Lehrstoffverteilungen festzusetzen.
Um eine gut geplante Arbeit aller Lehrer und
eine sinnvoll weiterbauende Führung des
Unterrichtes in den aufeinanderfolgenden Klassen
einer Sonderschule für taubstumme Kinder
zu ermöglichen, ist im Rahmen dieses Lehrplanes
beziehungsweise der vom Landesschulrat
festgesetzten schuleigenen Lehrstoffverteilung
für jede Klasse eine ausführliche, den örtlichen
Erfordernissen angepaßte Lehrstoffverteilung
auszuarbeiten, für deren Erstellung der Schulleiter
verantwortlich ist. Die einzelnen Klassen-
Lehrstoffverteilungen sind durch die Lehrerkonferenzen
aufeinander abzustimmen.
2. Gliederung nach Unterrichtsgegenständen
Der Lehrstoff der Sonderschule für taubstumme
Kinder ist im Lehrplan nach Unterrichtsgegenständen
zu gliedern. Die Unterrichtsgegenstände bedeuten
verschiedene Aspekte bei der Begegnung mit ein und
derselben Wirklichkeit oder verschiedene Weisen
gestaltender Tätigkeit.
Im Unterricht der ersten, zweiten und dritten
Schulstufe ist von einer strengen Scheidung des
Lehrstoffes zu einem gefächerten Stundenplan im
Unterrichtsablauf Abstand zu nehmen. Ausnahmen
aus dem Grunde des Lehrereinsatzes und der
besonderen Unterrichtsräume sind auf das unbedingt
notwendige Ausmaß einzuschränken. Dieser Gesamtunterricht
ist in der vierten und fünften Schulstufe mit
den Einschränkungen fortzusetzen, die sich aus dem
Charakter besonderer Lernplanungen, Lernbereiche
und Lernziele sowie dem Lehrereinsatz ergeben.
Dabei ist darauf zu achten, daß das Klassenlehrersystem
nur vorsichtig und der Gesamtunterricht nur
gegen das Ende der fünften Schulstufe merkbarer
aufgelöst wird.
Auf der Lehrplan-Oberstufe ist in der Regel nach
einem gefächerten Stundenplan zu unterrichten.
Innerhalb des einzelnen Unterrichtsgegenstandes
kommt es unbeschadet des notwendigen sachlogischen
Aufbaues nicht auf lückenloses Aneinandergrenzen
der behandelten Teilgebiete an. Die exemplarisch
gebotenen, das heißt beispielhaft ausgewählten
und zu hinreichender Vertiefung geführten Teilgebiete
sollen in ihrer Gesamtheit allen Bereichen des
Menschenlebens gerecht werden.
3. Mindestforderungen und Erweiterungsstoffe
Für einzelne Unterrichtsgegenstände sind im
Lehrplan Mindestforderungen hervorgehoben. Sie
sollen im ganzen Bundesgebiet auch in Einzelheiten
des Lehrstoffes weitgehende Übereinstimmung
gewährleisten und dennoch eine Anpassung an
örtliche und personelle Umstände ermöglichen.
Ober diese Mindestforderungen hinaus ist in allen
für das angemessene Fortschreiten in den Schulstufen
wichtigen Lernbereichen auf die Sicherung der
grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten (Grundlernziele,
Fundamentum) zu achten. Darauf muß in
der gesamten Unterrichtsplanung und Unterrichtsarbeit
etwa durch Maßnahmen der inneren Differenzierung,
im besonderen aber bei allen Fördermaßnahmen
Rücksicht genommen werden.
In anderen Fällen sind Lehrstoffangaben durch das
Wort „allenfalls" als Erweiterungsstoffe gekennzeichnet,
die nur unter günstigen Verhältnissen
durchgenommen werden sollen, ohne die sichere
Aneignung des übrigen Lehrstoffes, insbesondere des
Fundamentums, zu gefährden.
4. Schuleigene Lehrstoffverteilungen
Innerhalb der vom Lehrplan (einschließlich der vom
Landesschulrat erlassenen zusätzlichen Bestimmungen)
gezogenen Grenzen ist die Auswahl und die
zeitliche Verteilung des Lehrstoffes und die Entscheidung
für einen bestimmten Lehrvorgang dem
pflichtgemäßen Ermessen des Lehrers anheimgestellt.
Diese Entscheidung gibt dem Lehrer Freiheit, legt
ihm aber in hohem Maße Verantwortung auf.
Um eine gut geplante Arbeit aller Lehrer und eine
sinnvolle Weiterführung des Unterrichtes in den
aufeinanderfolgenden Klassen oder Schulstufen zu
ermöglichen, hat in jeder Klasse eine schuleigene
Lehrstoffverteilung aufzuliegen, für die der Leiter der
Schule verantwortlich ist. Es besteht auch die
Möglichkeit, Lehrstoffverteilungen für Schulbezirke,
Schulbezirksgruppen oder für ein Bundesland als
schuleigene Lehrstoffverteilung mit entsprechend
örtlich bedingten Änderungen zu verwenden.
Dabei sind in erster Linie zu berücksichtigen
a) die geographische, soziale, wirtschaftliche und
kulturelle Umwelt der ganzen Klasse oder
größerer Schülergruppen entsprechend den
Erfordernissen der einzelnen Lernbereiche;
b) die Zusammensetzung der Klasse nach
Geschlechtern;
c) die voraussichtliche Schulbahn und Berufsausbildung
größerer Schülergruppen.
Die Anpassung des Lehrstoffes an solche Gegebenheiten
und Umstände schließt aber auch die Aufgabe
in sich, den Schülern das Verständnis für die Eigenart
anderer Menschengruppen sowie gesellschaftliche
und weltanschauliche Verhältnisse anderer Völker
und Staaten zu wecken und zu fördern.
Die Bereitstellung von Unterlagen für einen der
Umwelt der Schüler angepaßten und bei verschiedenen
Themen und Gelegenheiten an sie anknüpfenden
Unterricht in einer ortskundlichen Stoffsammlung
wird empfohlen. Teile solcher ortskundlicher Stoffsammlungen
können, wo immer möglich und
wünschenswert, auch überörtlich in Zusammenarbeit
von Schulen geschaffen werden.
Die Lehrstoffverteilungen, die auch für Leibesübungen
eine den örtlichen Verhältnissen angemessene
vielseitige Ausbildung gewährleisten sollen, sind
durch die Schulkonferenz aufeinander abzustimmen.
Die Stoffangaben im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen
sind ein Verzeichnis altersstufengemäßer
Übungen, unter denen jede Schule nach ihren
örtlichen Verhältnissen eine Auswahl zu treffen hat.
Immer aber muß eine vielseitige Ausbildung gewährleistet
sein. Das Erlernen des Schwimmens ist, wenn
nötig, durch Einrichtung von Lehrgängen für
Nichtschwimmer (auch durch Zusammenziehung
von Schülern aus mehreren Klassen) anzustreben. Die
Durchführung jugendmäßiger Wettkämpfe (auch
Vergleichswettkämpfe zwischen Schulen) und von
Turn- und Spielfesten ist zu fördern.
5. Gelegenheitsunterricht
Wenn ein unvorhergesehenes Ereignis einem Teil
des Lehrstoffes eine voraussichtlich nicht bald
wiederkehrende Aktualität verleiht, ist es gerechtfertigt
und ratsam, das Thema in den Unterricht
einzubauen.
6. Das taubstumme Kind
Das taube Kind bleibt ohne Schulbildung stumm.
Infolge der Gehörlosigkeit geht die natürliche
Sprachentwicklung nicht über die Lallperiode hinaus.
Durch den Ausfall der akustischen Wahrnehmungen
wird aber auch der Aufbau der Vorstellungen
stark behindert und die Begriffsbildung erschwert.
Die weiteren Folgen sind schwere Entwicklungshemmungen
auf intellektuellem, emotionalem, aber auch
auf motorischem Gebiet.
Das taube Kind erkennt und begreift die Welt nur
in ihrer dinglichen und sichtbaren Erscheinungsform;
die akustische Erscheinungsform der Wahrnehmungen
bleibt ihm verschlossen. Seine Vorstellungen und
Begriffe sind demnach lückenhaft. Das Ehernhaus
kann im Regelfall dem tauben Kleinkind nur die
notwendige pflegliche Betreuung und Anerziehung
einfacher Verhaltensweisen und der elementaren
Alltagsroutine bieten. Die Sonderschulen für taubstumme
Kinder haben daher fast immer die gesamte
vorschulische Bildungsarbeit am tauben Kinde
nachzuholen.
Der Besitz der Sprache, der in der Volksschule eine
Voraussetzung der Schulreife ist, bildet in der
Sonderschule für taubstumme Kinder Ziel und
Aufgabe.
Die Aufgaben der Sonderschule für taubstumme
Kinder gehen daher über die Arbeitsgebiete der
Volksschule hinaus. Den schulischen Leistungen sind
durch die Gehör- und Sprachlosigkeit der Kinder
enge Grenzen gesetzt. Die Sonderschule für taubstumme
Kinder kann die vielfältigen Ausfallserscheinungen
nicht vollständig abbauen; besonders in den
sprachlichen Leistungen wird der taubstumme weit
hinter dem hörenden Schüler zurückbleiben.
Die Sonderschule für taubstumme Kinder ist in der
Regel die einzige Bildungsstätte für taubstumme
Kinder. Nach dem Schulaustritt ist in den meisten
Fällen kaum ein weiterer Bildungszuwachs zu
erwarten. Die Sonderschule für taubstumme Kinder
muß daher in allen Unterrichtsgegenständen eine
elementare, abschließende Bildung ihrer Schüler
gewährleisten. Es kommt daher jenen Unterrichtsgegenständen
besondere Bedeutung zu, die für die
soziale und wirtschaftliche Eingliederung des Taubstummen
entscheidend sind.
Die individuell verschiedenen intellektuellen
Behinderungen und namentlich die begrenzten
Entwicklungsmöglichkeiten im sprachlichen Bereich
wie auch die kurze Ausbildungszeit machen eine
differente Behandlung der Schüler notwendig, um
jedem Kind eine optimale Ausbildung zu ermöglichen.
Nach Tunlichkeit sind daher Schüler mit Hörbeziehungsweise
Sprachresten von sprachlosen, volltauben
Schülern zu trennen, um den Schülern mit
Hörresten eine intensive Hörerziehung zu sichern.
Ferner sollen - wenn es möglich ist - die
Schulanfänger mit ein- oder zweijähriger sprachlicher
Früherziehung in Sonderklassen zusammengefaßt
werden und für Schwachbegabte und andere mehrfachbehinderte
taube Kinder eigene Klassen eingerichtet
werden.
B. Didaktische Grundsätze
1. Gemeinschaftserziehung
Eine auf Vertrauen gegründete Erziehungsgemeinschaft,
zu der auch die erzieherische Autorität des
Lehrers gehört, ist die Voraussetzung jeder tieferen
erzieherischen Wirkung. Die von mitmenschlicher
Verantwortung geleitete Erziehung wird sich daher
um die Steigerung der Gemeinschaftsfähigkeit und
Gemeinschaftsbereitschaft der Schüler bemühen.
Dieser Erziehungsarbeit kommt in der Sonderschule
für taubstumme Kinder besondere Bedeutung
zu. Einerseits sollen, wie in jeder anderen österreichischen
Schule, die Kinder lernen, sich als Glieder einer
gemeinsam arbeitenden Schulklasse oder Schülergruppe
zu fühlen, andererseits sollen sie in deren
Ordnung hineinwachsen und selbst erfahren, wie
verpflichtende Ordnungen entstehen.
Die Gemeinschaft der Schule ergänzt und erweitert
die Gemeinschaft der Familie und bereitet auf die
größeren Sozialgebilde des Lebens vor. Hilfeleistungsgemeinschaften,
Aussprache- und Arbeitsgemeinschaften,
Spiel- und Feiergemeinschaften und die
gemeinsame Bewältigung einfacher Verwaltungsaufgaben
sind Weisen des sozialen Lebens, durch die die
Schule die sozialen Erlebnisse der frühen Kindheit
erweitert, ausgestaltet und bereichert. Hiebei werden
auch gute Verhaltensweisen und Umgangsformen
(einfache Anstandsregeln) wie auch Formen der
Konfliktbewältigung erlebt und geübt.
Darüber hinaus müssen in der Sonderschule für
taubstumme Kinder Bereitschaft und Fähigkeit zur
Integration in die Gemeinschaft der Hörenden
geschaffen werden. Alle Möglichkeiten, die Kinder
und Jugendlichen zur Gemeinschaft der Hörenden
hinzuführen, sind aufzugreifen und zu nützen. Die
Sprachlosigkeit drängt das taubstumme Kind in der
hörenden Umgebung in eine Isolierung und Außenseiterstellung.
Das „Nicht-verstehen-Können" der
Umwelt kann zu Mißverständnissen, zu Mißtrauen
und schließlich zur Ablehnung des hörenden Milieus
führen. Die Sonderschule für taubstumme Kinder hat
sich daher zu bemühen, in ihren Schülern mit
zunehmender sprachlicher Ausdrucksfähigkeit und
wachsendem Sprachverständnis dieses Mißtrauen
abzubauen, das Interesse für die Welt der Hörenden
zu wecken und die Kinder zu befähigen, sich in das
Gemeinschaftsleben einzugliedern und im Gesellschafts-
und Berufsleben der Hörenden mitzuarbeiten.
Durch Sport und Wandern, durch Aufenthalte in
Schullandheimen und Jugendherbergen und durch
Kennenlernen der Heimat kann die Zugehörigkeit zur
größeren Gemeinschaft erlebt und dadurch die
Gemeinschaftserziehung vertieft werden. Deshalb
sind alle Gelegenheiten zur Durchführung gemeinsamer
Schulveranstaltungen mit Hörenden wahrzunehmen.
Auf höheren Schulstufen werden zunehmend
sozialkundliche Bildungsstoffe die mitmenschliche
und staatsbürgerliche Erziehung fördern. Die
Gemeinschaftserziehung weist aber auch über die
Grenzen unseres Staates hinaus und zielt auf die
Mitwirkung an den gemeinsamen Aufgaben der
Menschen in Freiheits- und Friedensliebe hin.
2. Rücksicht auf die individuelle Behinderung und
Eigenart der Schüler
Die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Sonderschule
für taubstumme Kinder ist nach den
individuellen Möglichkeiten ihrer Schüler auszurichten.
Die großen Unterschiede in der Begabung, in der
sprachlichen und geistigen Entwicklung und in der
Hörbehinderung machen insbesondere auf der
Grundstufe 1 eine weitgehend individuelle Förderung
der Schüler notwendig. Erst allmählich kann von der
individuellen Betreuung zu einem klassenmäßigen
Unterricht übergegangen werden.
Die Berücksichtigung der individuellen Eigenart
der Schüler erfordert
a) eine sorgfältige Auswahl der Bildungsgüter und
eine gründliche Überlegung des methodischen
Weges, um Verfrühungen und Überforderungen
im Bildungsprozeß auszuschließen,
b) eine allfällige Führung des Erziehungsbogens
(Klassenbogens) und
c) die besondere Pflege und Förderung der
individuellen guten Anlagen der Kinder.
3. Förderung der praktischen Intelligenz
Die Berufsausbildung der taubstummen Kinder ist
durch die reduzierte Verständigungsmöglichkeit sehr
erschwert. Die Sonderschule für taubstumme Kinder
hat daher auf eine vielseitige Schulung der Handgeschicklichkeit
und der manipulativen Intelligenz
erhöhten Wert zu legen. Der Unterricht in
Werkerziehung bietet in einer Vielfalt von Techniken
reichlich Gelegenheit zur Entfaltung der oft in hohem
Maße vorhandenen praktisch-technischen Begabung.
Die Erfolgserlebnisse auf diesem Gebiet stärken das
Selbstbewußtsein und den Arbeitswillen und kompensieren
damit die oft unbefriedigenden Ergebnisse
und die negativen Leistungserfolge des Sprachunterrichtes.
So fördert ein intensiver Unterricht in
Werkerziehung in gleicher Weise die Berufs- und
Einsatzreife der Schüler und ihre Persönlichkeitsentwicklung.
Die Förderung der Handgeschicklichkeit
ist insbesondere für Sonderschüler von Bedeutung,
die in einem Schülerheim leben.
4. Anschaulichkeit und Lebensnähe des Unterrichtes
Das Prinzip der Anschaulichkeit und der Heimat-
und Lebensnähe des Unterrichtes gilt für alle
Schulstufen und Unterrichtsgegenstände und ist
namentlich zum Verständnis sprachlicher Sachverhalte
auf der Grundstufe 1 und auf der Grundstufe 2
unerläßlich. Auf der Lehrplan-Oberstufe soll jedoch
von einer durchgehenden Veranschaulichung im
Sprach- und Rechenunterricht Abstand genommen
werden, weil der gehörlose Mensch veranlagungsgemäß
mit der dinglichen und sichtbaren Welt verhaftet
ist und von seinem Denken in seinen Bildern und
Gebärden wenigstens teilweise zu einem Denken in
Begriffen geführt werden soll.
Die starke emotionale Eindringlichkeit eines
Erlebnisses und einer lebensechten Situation fördert
die Sprachfreudigkeit der tauben Schüler. Das
Interesse am Unterricht regt zum Denken an und gibt
die Möglichkeit zu echten Fragen, Antworten und
Ausrufen. Aus diesem Grund wird auf der
Grundstufe 1 die Unterrichtsarbeit vielfach an
Erlebnissituationen anknüpfen und erst allmählich in
einen planmäßigen Unterricht münden. Das Erlebnis
wird aber auch auf der Lehrplan-Oberstufe noch
vielfach als Ausgangspunkt für umfassende sachliche
und sprachliche Aufgabenstellungen ausgewertet
werden.
5. Erziehung zur Selbsttätigkeit
Die Erziehung zur Selbsttätigkeit und zur
Selbständigkeit ist bei den taubstummen Kindern in
besonderem Maße zu beachten.
Von Anfang an ist auf selbständige Arbeit, auf
eigenes Beobachten, Fragen, Vergleichen, Schließen
und Urteilen hinzuarbeiten. Dadurch soll der durch
den Gehörausfall (die auditive Sperre) bedingten
Erfahrungsarmut entgegengewirkt und das Haften an
starren Verhaltensmustern abgebaut werden.
Geistige Selbsttätigkeit soll im Entdecken und
Beurteilen von Sachzusammenhängen, im eigenen
Mitdenken, im Widerlegen unlogischer Darstellungen
geübt werden. Dadurch sollen die Schüler zu
logischem Denken, zur eigenen Meinungsbildung
und selbständigem Urteilen geführt werden.
6. Sicherung des Unterrichtsertrages
Erlebniserfüllter Unterricht und freudvolle Mitarbeit
der Schüler schaffen die Voraussetzungen für das
gute Behalten des Bildungsgutes. Wegen der
erschwerten Sprachauffassung, des geringeren
Sprachverständnisses und der mangelhaften sprachlichen
Ausdrucksfähigkeit der tauben Schüler kommt
dem sinnvollen Üben, dem steten Wiederholen und
dem zielbewußten Anwenden des Gelernten an
praktischen Beispielen entscheidende Bedeutung zu.
Auf einen grundlegenden Bestand an Kenntnissen
und Fertigkeiten ist Wert zu legen. Dem Automatisieren
und Mechanisieren der wichtigsten Sprachformen
und Redewendungen ist in der Taubstummenschule
ausreichende Zeit einzuräumen.
7. Auswahl des Bildungsgutes - musische Erziehung
Da der Aufbau der Lautsprache in der Sonderschule
für taubstumme Kinder viel Zeit erfordert, ist
eine sinnvolle Auswahl des Bildungsgutes zu treffen.
Nicht die Fülle des Stoffes ist entscheidend, sondern
seine formende Kraft, die nur durch eine klare
sprachliche Durchdringung des Bildungsgutes
erreicht werden kann. Auf jeder Stufe des Sprach-
und Sachunterrichtes ist für eine angemessene,
geordnet fortschreitende sprachliche Gestaltung zu
sorgen. Auch die notwendige Verdichtung des Stoffes
auf wesentliche Inhalte erfordert eine gezielte
Auswahl des Bildungsgutes.
Die Beachtung des musischen Erziehungsfaktors
ist für das in seiner Gesamtentwicklung behinderte,
taubstumme Kind von großer Bedeutung.
Das Fehlen des Tonerlebnisses läßt Gefühle und
Empfindungen nur eingeschränkt entfalten. Sie
bleiben daher relativ roh und unverfeinert. Gesinnungen
und Werthaltungen sind unterentwickelt, die
Handlungen oft von niedrigen, elementaren Motiven
gelenkt.
Es ist auch Aufgabe der Schule, vermehrt auf die
Ausgestaltung der Gemütskräfte zu achten und ein
eher auf Sensationen gerichtetes, flüchtiges und
zufälliges Erleben in Richtung eines bewußten und
vertieften Gefühlslebens zu beeinflussen.
8. Technische Hilfsmittel
Der systematische Einsatz besonderer technischer
Hilfsmittel ist von Anfang an zu gewährleisten.
Zur bestmöglichen Abstimmung aller notwendigen
Maßnahmen ist die genaue Kenntnis des einzelnen
Schülers von grundlegender Bedeutung.
Die jeweils vorhandenen Mittel der elektroakustischen
Technik sind gezielt, also unter Berücksichtigung
der Möglichkeiten und Grenzen der angesprochenen
Schüler und des Gerätes einzusetzen.
9. Lautsprachprinzip in der Taubstummenbildung
Weil die Sprache das einzige Mittel zur Integration
des hörgeschädigten Kindes in die Welt der hörenden
Gemeinschaft darstellt, ist die Lautsprache dominierendes
Bildungsgut und deren Anbildung wichtigstes
Unterrichtsprinzip der österreichischen Taubstummenbildung.
In der gesamten Bildungsarbeit ist auf unmittelbare
Lautsprachassoziationen hinzuarbeiten. Dies bedeutet
die Ablehnung der Gebärde als Mittel oder
Gegenstand des Taubstummenunterrichtes. Nur
solange ein Kind nicht imstande ist, sich sprachlich
auszudrücken, soll eine Aktionsdarstellung geduldet
werden.
10. Konzentration der Bildung
Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu
bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen
bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen.
Besonders ist auch bei aller Außenweltverbundenheit
eine altersgemäße Innenweltvertiefung zu fördern;
der Zerstreuung durch ungeregelten Konsum der
Massenmedien (Bilderzeitschrift, Film, Fernsehen)
soll eine pädagogische Führung auf diesem Gebiet
entgegenwirken. Die Schulerziehung soll jede Oberflächlichkeit
bekämpfen, den Schüler in angemessener
Weise an die Wertwelt heranführen und ihm helfen,
ein persönliches Wertzentrum, seine Lebensmitte, zu
finden.
In stofflicher Hinsicht verlangt die Konzentration
trotz der notwendigen Fächerung des Lehrgutes ein
Streben nach Einheit der Bildungswirkung, sodaß es
möglich wird, auch vom Bildungsstoff her Lebensganzheiten
zu formen und eine seelisch-geistige
Zersplitterung der heranwachsenden Persönlichkeit
zu verhindern.
Im Fachunterricht dürfen die Unterrichtsgegenstände
nicht beziehungslos nebeneinanderlaufen. So
ist es Aufgabe aller Lehrer, darauf zu dringen, daß
sich die Schüler einer richtigen Sprache und einer
sauberen, gut leserlichen Schrift bedienen. Vor allem
muß vermieden werden, daß der Schüler an Stelle
eines sich nach und nach erweiternden Gesamtbildes
der Welt und ihrer Kultur nur ein Wissen auf
einzelnen Gebieten erwürbe, das er selbst in keinen
Zusammenhang zu bringen vermöchte und das daher
leicht dem Vergessen anheimfiele. Nur eine möglichst
umfassende, von mehreren Seiten eingeleitete
Behandlung des Bildungsgutes ermöglicht jene
geistige Vertiefung, die eine Voraussetzung für jede
Integration des Bildungsgutes im Schüler ist.
Möglichkeiten zur Konzentration der Unterrichtsgegenstände
ergeben sich in verschiedener Weise. So
sollen Anregungen, die von einem Unterrichtsgegenstand
ausgehen und in einen anderen hinüberführen,
in diesem auch ergriffen und ausgewertet werden;
Stoffe des einen Unterrichtsgegenstandes, die Lehrgebieten
eines anderen als Voraussetzung dienen,
werden entsprechend früher durchzunehmen sein; ein
Lehrgebiet kann von verschiedenen Unterrichtsgegenständen
aus beleuchtet werden; schließlich können
Stoffe verschiedener Unterrichtsgegenstände
zusammengeschlossen werden, um Einblick in eine
größere Einheit zu gewähren.
Diese Forderung nach Konzentration der Unterrichtsgegenstände
wird nur dort eine gewisse
Einschränkung erfahren, wo in den einzelnen
Unterrichtsgegenständen begründete sachlogische
Entwicklungsreihen nicht ohne Schaden für den
Gesamterfolg unterbrochen werden können und die
Eigengesetzlichkeit der Stoffe berücksichtigt werden
muß.
Trotzdem soll der Lehrer nach Möglichkeit
versuchen, organische Bildungseinheiten aufzubauen,
die eine oder mehrere Wochen hindurch in
verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt
werden. Solche Bildungseinheiten sollen nicht nur
von ihren eigenen Bildungswerten getragen werden,
sondern können den Schülern auch andere Wertideen
in geeigneter Weise nahebringen.
Eine echte Konzentration des Bildungsgutes kann
im Fachunterricht nur durch wohldurchdachtes
Zusammenwirken aller an der Bildungsarbeit beteiligten
Lehrer erzielt werden. Eine Voraussetzung dazu
wird sein, daß in jeder Klasse eine möglichst geringe
Anzahl von Lehrern unterrichtet. Auf diese Weise
wird auch die erziehliche Beeinflussung der Schüler
leichter und einheitlicher werden.
11. Methodenfreiheit und Methodengerechtheit
Bei Einhaltung der dargelegten Grundsätze wird
die Methode im einzelnen bestimmt durch den
Entwicklungs- und Leistungsstand der einzelnen
Schüler und der Klasse als Ganzes, durch das
besondere Ziel des jeweiligen Unterrichtsabschnittes
und durch schulorganisatorische und sachliche
Voraussetzungen des Unterrichtes.
Innerhalb dieser Grenzen ist die Wahl und
Durchführung der Methode eine freie, schöpferische
Leistung und verantwortungsvolle Aufgabe des
Lehrers.
2. hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und
Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) zu
lauten
e) Bemerkungen zu den Stundentafeln
Durch Entfall des Unterrichtsgegenstandes
Lebende Fremdsprache und das durch die Eigengesetzlichkeit
der Taubstummenpädagogik bedingte
hohe Stundenausmaß im Unterrichtsgegenstand
Deutsch sind die Stundentafeln für den Ersten und
Zweiten Klassenzug (lit. c) identisch und daher nicht
getrennt dargestellt.
Der Landesschulrat kann nach den örtlichen
Erfordernissen verfügen, daß Schülerinnen, die die
allgemeine Schulpflicht auf der sechsten oder
siebenten Schulstufe vollenden, den Hauswirtschaftsunterricht
als Freigegenstand im Rahmen des als
Pflichtgegenstand geführten Unterrichtes besuchen
können.
Wo Knaben den Freigegenstand Hauswirtschaft
wählen, können sie unter Berücksichtigung der
Gruppengröße gemeinsam mit den Mädchen am
Unterricht im Pflichtgegenstand Hauswirtschaft
(Mädchen) teilnehmen.
Unterrichtsgegenstände mit einer Jahreswochenstundenzahl
von einer Stunde können mit zwei
Stunden in jeder zweiten Woche während eines
ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
Schülern, die sich im neunten oder freiwilligen
zehnten Jahr der Schulpflicht befinden, wird die
unverbindliche Übung Berufskundliche Information
angeboten.
Der Förderunterricht kann - mit Ausnahme der
Sonderschule für taubstumme Kinder mit Klassenlehrersystem
- bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse
höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von
jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden,
wobei für jeden Schüler lediglich der Besuch von
höchstens zwei Kursen desselben Unterrichtsgegenstandes
zulässig ist. Hinsichtlich der Sonderschule für
taubstumme Kinder mit Klassenlehrersystem können
die Landesschulräte durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen
in der ersten und zweiten Schufstufe
höchstens je zwei Förderstunden, in der vierten und
achten Schulstufe je eine Förderstunde vorsehen.
3. hat der Dritte Teil (Allgemeines Bildungsziel,
Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
zu lauten
„DRITTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, BILDUNGSUND
LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Die Sonderschule für taubstumme Kinder hat - wie
alle österreichischen Schulen - im Sinne des § 2 des
Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, an der
Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den
sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach
den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch
einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg
entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat
die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen
Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten
und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu
erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden,
arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten
Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der
demokratischen und bundesstaatlichen Republik
Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu
selbständigem Urteil und sozialem Verständnis
geführt, dem politischen und weltanschaulichen
Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt
werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs,
Europas und der Welt Anteil zu nehmen und
in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen
Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
Im Sinne des § 22 des Schulorganisationsgesetzes
hat die Sonderschule für taubstumme Kinder vor
allem die Aufgabe, die Schüler so weit zu fördern, daß
sie die einfache Lautsprache auffassen und sich
mündlich und schriftlich ausdrücken können; ferner
hat sie den Schülern nach Möglichkeit eine der Volks- und
Hauptschule entsprechende Bildung zu vermitteln
und ihre Eingliederung in das Arbeits- und
Berufsleben vorzubereiten.
Sachunterricht
Der Sachunterricht geht von der engsten Umwelt
der Kinder aus, orientiert sie in ihrem Lebensraum
und macht sie mit den wichtigsten Lebenssituationen
bekannt.
Die Schüler sollen die sachgemäßen Gesichtspunkte
für die vielseitige Betrachtung der Wirklich-
keit sowie die Stellung des Menschen in dieser
Wirklichkeit kennenlernen.
Diese Wirklichkeit umfaßt auch die Sozialgebilde
der Gesellschaft sowie das Werden und die Erhaltung
des menschlichen Lebens. Die Schüler sollen ferner
die Fähigkeit erwerben, sich über das Erlernte in
angemessener Weise auszudrücken sowie das
Gelernte in selbsttätigem Bildungserwerb und durch
weiterführende Bildungseinrichtungen zu vermehren
und zu vertiefen.
Der Unterricht darf sich nicht nur auf das rein
Sachliche beschränken, sondern muß auch die
Gefühlswelt der Schüler ansprechen.
Im gesamten Bereich der Sexualerziehung ist auf
die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus Bedacht zu
nehmen. Richtiges Verhalten und Verantwortungsbewußtsein
dem eigenen Körper gegenüber sind zu
entwickeln.
Heimat- und Naturkunde
Der Sachunterricht auf der Grundstufe 1 hat sich
weitgehend auf die unmittelbare Umwelt des Kindes
zu beschränken. Er hat von den persönlichen
Erlebnissen und Erfahrungen des Kindes in seiner
nächsten Umgebung auszugehen und zu versuchen,
zu ersten allgemeingültigen Einsichten fortzuschreiten.
Auf der Grundstufe 2 ist der Sachunterricht vor
allem auf den Heimatort (Schulort) sowie auf seine
nähere und weitere Umgebung zu beziehen und auf
das Heimatland zu erweitern. Dabei sollen die für den
Heimatort (Schulort) bzw. das Heimatland bedeutsamen
Zusammenhänge im Vordergrund stehen, und
zwar ohne Beschränkungen durch politische
Grenzen.
Dabei hat der Mensch in seinen Beziehungen zur
sozialen, biologischen, wirtschaftlichen, technischen,
räumlichen, kulturellen und historischen Umwelt im
Vordergrund der Betrachtung zu stehen. Auf der
Grundlage von gewonnenen Erfahrungen, Anschauungen
und Einsichten sind den Kindern verständliche
allgemeine Begriffe und ein erstes konkretes Wissen
in diesem Betrachtungsbereich zu vermitteln. Die
Schüler sollen Gelegenheit erhalten, Lern- und
Arbeitstechniken anzuwenden und ein zielgerichtetes
Verhalten im Hinblick auf die Anforderungen, die an
den zukünftigen Staatsbürger in den verschiedensten
Lebensbereichen gestellt werden, zu üben.
Geschichte und Sozialkunde
Der Unterricht soll in den Ablauf des Weltgeschehens
einführen, Einsicht in historische Zusammenhänge
eröffnen, Verständnis für das Zeitgeschehen
anbahnen, Achtung für die großen Leistungen
einzelner Menschen und ganzer Völker erwecken, mit
den Einrichtungen des öffentlichen Lebens vertraut
machen.
Die Schüler sollen, ihrem Alter entsprechend, zu
selbständigem Denken und eigener Stellungnahme, zu
positiver Kritik und objektiver Geisteshaltung
befähigt werden.
Auf Grund der gewonnenen Einsichten sollen die
Schüler zu einem dem Mitmenschen und der
Gemeinschaft gegenüber verantwortungsbewußten
Handeln gelangen.
Auf die Erziehung zur demokratischen Gesinnung
und zu österreichischem Staatsbewußtsein ist besonderer
Wert zu legen.
Geographie und Wirtschaftskunde
Kenntnis Österreichs und seiner Nachbarländer in
erdkundlicher Hinsicht. Anbahnung des Verständnisses
für das Wirtschaftsleben und die Wirtschaftsstruktur
Österreichs. Einblick in die wirtschaftlichen
Möglichkeiten dieses Landes auf dem europäischen
und auf dem Weltmarkt.
Geographische Zusammenschau Europas als eines
wichtigen Kultur- und Wirtschaftsraumes.
Überblickartige Kenntnis der Erde mit Berücksichtigung
der weltgeschichtlichen und weltwirtschaftlichen
Bedeutung der einzelnen Länder, besonders
auch der Entwicklungsländer. Die Erde im Sonnensystem
und im Weltall.
Wecken des Heimat- und Weltverständnisses und
des Bewußtseins, daß der Schüler zugleich Österreich,
Europa und der Welt angehört. Anbahnung des
Verständnisses für die Zusammenhänge zwischen
Landschaft, Klima, Wirtschaft, Besiedlung und
Kultur (Natur- und Kulturlandschaft).
Einsicht in die wirtschaftlichen Bedingungen von
Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und
Verkehr. Einfache Einführung in die Probleme des
Wirtschaftsablaufes und der Wirtschaftsordnung.
Verständnis für die Bedeutung volkswirtschaftlich
richtigen Verhaltens des einzelnen und der Gesamtheit.
Entwicklung des Raum- und Orientierungssinnes;
Kenntnis der Landkarte und ihrer Benützung.
Deutsch
Der Sprachunterricht in der Sonderschule für
taubstumme Kinder hat zum Ziele, den taubstummen
Kindern das für das Leben erforderliche Sachverständnis
und die notwendige sprachliche Aufnahme-
und Ausdrucksfähigkeit zu vermitteln. Die Anbildung
der Lautsprache ist auf der Grundstufe 1 die
beinahe ausschließliche Bildungsaufgabe und behält
auch in der Grundstufe 2 und in der Lehrplan-Oberstufe
(Hauptschule) ihre dominierende Stellung. Die
Sonderschulen für taubstumme Kinder haben ihren
Schülern eine auf die Bedürfnisse ihres künftigen
Lebens abgestimmte einfache Umgangs- und Alltagssprache
anzubilden. Entscheidend für die Auswahl,
Aufeinanderfolge und Übung bestimmter sprachlicher
Begriffe und Formen sind der individuelle
Entwicklungsstand des Schülers, die Unterrichtsmöglichkeit,
die Lebensnotwendigkeit und die Häufigkeit
der Sprach- und Satzbauformen.
Teilgebiete des Sprachunterrichtes sind
Der Sprechunterricht (Artikulationsunterricht),
das Ablesen, der materialbestimmte Sprachunterricht
(Wortschatz), der formalbestimmte Sprachunterricht
(Sprachformenunterricht), der schriftliche Ausdruck
und die Hörerziehung.
Der Sprechunterricht (Artikulationsunterricht) hat
die Aufgabe, eine natürliche Stimmlage und einen
natürlichen Sprechrhythmus zu sichern, eine möglichst
fehlerfreie Aussprache anzubilden und individuelle
Sprechfehler durch entsprechende sprachtherapeutische
Übungen zu verbessern.
Stimmbildungs- und Artikulationsunterricht,
Pflege der richtigen Aussprache und Verbesserung
von Artikulationsfehlern werden bis zum Ende der
Schulzeit fortgesetzt.
Durch das während der gesamten Schulzeit geübte
Ablesen soll der taube Schüler befähigt werden,
einfache Sprache vom Munde eines Gesprächspartners
verstehend aufzufassen.
Das Ablesen ist ein wesentliches Kommunikationsmittel
und unentbehrlich für die Verständigung mit
der näheren Umwelt. Es ist daher vordringliche
Aufgabe der Schule, das Kind zum guten Ablesen zu
bringen. Da das Absehbild des isolierten Lautes oder
Wortes nicht völlig dem Absehbild der Lautsprache
des Wortes in der zusammenhängenden Rede
gleichkommt, sind Absehübungen an isoliert dargebotenen
Lauten zu vermeiden. Zu vermeiden oder auf
den Anfangsunterricht zu beschränken sind weiters
alle Formen der Überartikulation und überlangsames
Sprechen.
Auch die Unterstützung des Sprachunterrichts
durch konventionelle Gebärdenzeichen ist zu unterlassen.
Die Richtigkeit der Absehleistung kann aus
sinngemäßen neuen Reaktionen der Schüler bzw. der
richtigen sprachlichen Wiedergabe erkannt werden.
Neuauftretende Wörter werden gleich aufgeschrieben,
um die Merkfunktion zu unterstützen.
Die Schüler sind in der Grundschule bei der
Sprachaufnahme häufig zum Mitsprechen zu veranlassen.
Damit werden die Sprechbewegungen gleichzeitig
automatisiert, die Sprechbewegungsempfindungen
vertieft, und dem Lehrer wird die Möglichkeit
gegeben, Artikulationsfehler festzustellen und zu
verbessern.
Im material- und formalbestimmten Sprachunterricht
sollen die Kinder mit den Sprachinhalten und
den Formmitteln der Sprache bekannt gemacht
werden. Die Sprachformen müßten aus der Funktion
des Wortes oder des Satzgliedes im Satzganzen
verstanden und durch intensives Üben angeeignet
werden.
Die wichtigsten Mittel der Formsicherung sind
anschauliche Erarbeitung, ständiges Wiederholen und
Einprägen, Auswendiglernen und Analogiebildungen.
Zur Stärkung des Wort- und Formengedächtnisses
werden fallweise Übersichten und zusammengehörige
Wörter aus den bekannten Lebenskreisen erarbeitet.
Dem Eindringen in die Sprachstruktur dienen
Zusammenstellungen von gleichen Ein- und Mehrzahlformen,
Zeitwortformen, Eigenschaften, Gegensätzen
und dergleichen.
Der Erweiterung des Wortschatzes dienen im
Rahmen einer einfachen Wortbildungslehre
Zusammensetzungen, Ableitungen, Vorsilben und
Endungen; Wongruppierungen nach formalen und
materialen Aspekten (Wortfamilien, Wortfelder);
typische Redewendungen im Rahmen bestimmter
Sachgebiete; umgangssprachliche Redewendungen
zur Belebung des sprachlichen Ausdruckes. Abstrakte
Wortinhalte werden durch Einbettung in Beispiele
und durch sprachliche Umfelder erworben.
Ziel der materialen und formalen Facharbeit ist der
richtige Ausdruck gegebener Sachverhalte durch
Sätze, wobei der methodische Schwerpunkt in der
freien Wortfindung, im richtigen Satzbau und in der
richtigen formalen Gestaltung der Satzglieder liegt.
Der schriftliche Ausdruck ist in verschiedenen
Varianten zu pflegen. Der taube Schüler soll am Ende
seiner Schulzeit imstande sein, sich schriftlich klar
und verständlich auszudrücken.
Das Hörtraining an kollektiven Hörgeräten und
individuellen Hörhilfen hat die optimale Entwicklung
und Auswertung eventuell vorhandener Hörreste für
die Sprachentwicklung zum Ziele. Durch geeignete
funktioneile Übungen sollen Kinder mit Hörresten
befähigt werden, neben der optischen Kundnahme
der Sprache auch die akustische Komponente zu
nützen.
Funktionelle Übungen sind auch zum Abbau oder
zur Minderung auffälliger Störungen und zusätzlicher
Behinderungen durchzuführen.
In enger Verbindung mit dem Sprachunterricht ist
eine ausreichende Lesetätigkeit anzustreben. Der
Unterricht soll Freude am Lesen erwecken, und nach
Möglichkeit zu selbständigem Lesen führen.
Beim Erwerb der Schriftbilder und beim Aufbau
des Rechtschreibens liegen beim gehörlosen Kind
andere Verhältnisse vor als beim hörenden Kind. Die
Anbildung der Lautsprache geschieht in engster
Verbindung mit dem Schriftbild. Infolge der
intensiven visuellen Einprägung bleibt dieses beim
Aufbau des Rechtschreibens führend, sodaß es in der
Regel bei den tauben Kindern keine Rechtschreibschwierigkeiten
gibt. Wenn bei hörrestigen Kindern
durch Mitwirken der akustischen Komponente
Fehlleistungen im Rechtschreiben festgestellt werden,
sind zusätzliche Übungen zur visuellen Festigung des
Schriftbildes durchzuführen.
Mathematik
Vertrautmachen mit einigen grundlegenden mathematischen
Denkweisen.
Erkennen funktionaler Zusammenhänge.
Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens.
Wissen um den systematischen Aufbau der
Zahlenbereiche und die in ihnen geltenden Gesetzmäßigkeiten.
Sicherheit und Geläufigkeit im Rechnen mit Zahlen
und im Umformen algebraischer Ausdrücke. Beherrschung
grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten
aus der ebenen und räumlichen Geometrie.
Anwendung der erworbenen Kenntnisse bei der
Lösung lebenspraktischer Aufgaben.
Geometrisches Zeichnen
Einfache Konstruktionen aus dem Gebiet der
Planimetrie. Darstellung einfacher Körper in
gebräuchlichen Projektionsarten. Sauberes und
genaues Zeichnen. Sicherheit im Gebrauch der
Zeichenbehelfe. Einfaches Werkzeichnen.
Biologie und Umweltkunde
Bekanntschaft mit dem Bau des menschlichen
Körpers, mit dessen Organen und deren Funktion
und mit den Hauptforderungen der Gesundheitslehre.
Kenntnis typischer Vertreter der Hauptgruppen
des Tier- und Pflanzenreiches auf Grund unmittelbarer
Anschauung und Beobachtung. Besonders zu
beachten sind Nutztiere wie auch Nutz- und
Heilpflanzen. Einige Einsicht in die Beziehung
zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt
und in die Beziehung der Pflanzen und Tiere
zueinander, zum Menschen und zu ihrer Umwelt.
Anbahnung des Verständnisses für Einteilung und
Zusammenfassung im Tier- und Pflanzenreich.
Kenntnis einiger für Wirtschaft und Technik
wichtiger Mineralien und Gesteine aus dem heimatlichen
Bereich und einiges über Bau und Entstehung
der heimatlichen Landschaft. Liebe zur Natur, Sinn
für Naturschutz und für die Pflege von Pflanzen und
Tieren. Ehrfurcht vor der Größe und dem Formenreichtum
der Natur, vor dem Leben und vor dem
Werden und Reifen des Menschen.
Erster Einblick in den Anteil der Biologie am
naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart.
Physik und Chemie
Verständnis für physikalische und chemische
Vorgänge in der Umwelt auf Grund von Beobachtungen
und Versuchen; für den ursächlichen Zusammenhang
der Naturerscheinungen; für die Ausnützung
der Naturkräfte und der Bodenschätze im praktischen
Leben; für die Bedeutung technischer Erfindungen im
Hinblick auf die Wohlfahrt des Menschen und für die
Gefahren der Technisierung des Lebens (Unfallverhütung,
Verkehrserziehung, Strahlenschutz und ähnliches).
Erster Einblick in den Anteil der Physik und
Chemie am naturwissenschaftlichen Weltbild der
Gegenwart.
Bildnerische Erziehung
Die Bildnerische Erziehung hat vom spontanen
Gestalten des Kindes auszugehen und eine reflektierende
Teilnahme des Kindes an einer bildnerischen
Kultur anzustreben.
Das bildnerische Gestalten, das Betrachten
geeigneter Objekte - als geistige schöpferische
Tätigkeiten verstanden - soll zur Erweiterung der
Erfahrungen und Einsichten im Bereich der Bildenden
Kunst und der visuellen Kommunikation führen.
Durch die lebendige Auseinandersetzung mit
fach-spezifischen Inhalten ist das kritische Bewußtsein
des Jugendlichen für bildnerische Qualitäten
anzuregen.
Schreiben
Im Hinblick auf die Anforderungen im Schreiben
soll der Geläufigkeit, dem Ebenmaß der Schrift sowie
der Gliederung und der Ordnung des Schriftfeldes
besondere Beachtung geschenkt werden.
Der Besitz einer gut leserlichen, geläufigen und
persönlichen Handschrift sowie die Beherrschung
und Anwendung von ornamentalen Schriften ist
anzustreben.
Werkerziehung für Knaben
Die Aufgaben der Werkerziehung bestehen in der
Gewinnung von Grunderfahrungen durch tätige
Auseinandersetzung mit Material und Werkzeug, um
formale und funktioneile Zusammenhänge einsichtig
zu machen und ein elementares Bewußtsein über
einfache technische Probleme zu entwickeln. In der
weitgehend selbständigen Bewältigung der Aufgaben
soll kreatives Verhalten gefördert und technisches
Denken angebahnt werden. Die Lehraufgaben sollen
durch sachgerechte Handhabung von Werkzeugen
unter Beachtung der Eigenart der Werkstoffe und
deren Bearbeitungsmöglichkeiten verwirklicht werden.
Im Bereich des körperhaften Gestaltens sollen
die Bedeutungszusammenhänge zwischen Zweck und
Form verständlich werden, um zu einer kritischen
Haltung gegenüber Gebrauchsgütern zu erziehen. Im
räumlichen Bereich ist Raumbewußtsein und Raumvorstellung
zu entwickeln, um die Wohn- und
Umwelt beurteilen zu lernen.
Die technische Werkerziehung will dem Schüler
durch tätiges und experimentierendes Verhalten
Probleme der Technik erfahrbar und einsehbar
machen. Durch präzise Aufgabenstellung soll selbständiges
Finden von Lösungswegen und Verfahren
gefordert und dadurch technisches Denken begründet
werden. Durch technisches Werken sind geeignete
Ansätze für die Hinführung zur Arbeits- und
Wirtschaftswelt zu finden.
Durch Beurteilung der Werkwelt in technischer,
formaler und wirtschaftlicher Hinsicht hat die
Werkerziehung zu einem kritischen Konsumverhalten
zu erziehen.
Werkerziehung für Mädchen
Im Unterricht sind jene Fertigkeiten und Fähigkeiten
zu entwickeln, die der Vorbereitung auf die
Aufgaben der Frau und Mutter dienen.
Einfache Werkstücke sind in verschiedenen Techniken
selbständig anzufertigen und geschmackvoll zu
gestalten, wobei das Verständnis für materialgerechtes
Arbeiten zu wecken und auf Sorgfalt und Ausdauer
bei allen Arbeiten zu achten ist.
Kenntnis und materialgerechte Verwendung
gebräuchlicher Textilien.
Handhabung und Pflege der einschlägigen Arbeitsbehelfe.
Einblick in die Zusammenhänge von Mädchenhandarbeit
und Volkswirtschaft.
Hauswirtschaft
Im Unterricht sind jene Fertigkeiten und Fähigkeiten
zu entwickeln, die der Vorbereitung auf die
Aufgaben der Frau und Mutter dienen.
Möglichst weitreichende Selbständigkeit beim
Herstellen preiswerter, gesunder Speisen und Speisefolgen,
bei richtiger Planung und bei Durchführung
der praktischen Arbeiten des einfachen Haushaltes.
Eß- und Tischkultur.
Arbeitswille, Ausdauer, Sorgfalt und Sparsamkeit
bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten.
Einblick in die Zusammenhänge zwischen Einzelhaushalt
und Volkswirtschaft (Haushaltsbudget).
Leibesübungen bzw. Leibesübungen und rhythmische
Erziehung
Setzen eines möglichst hohen Maßes an Entwicklungsreizen
zur Wahrung der Gesundheit und zur
Erwerbung optimaler Leistungsfähigkeit.
Erarbeiten einer biologisch einwandfreien Haltungs-
und Bewegungsform als Grundlage für gute
Haltung und Bewegung im Alltag und bei der Arbeit.
Entwickeln des Sinnes für die Schönheit der
Bewegung. Entfaltung der Freude an der Bewegung
und Wecken eines gesunden Leistungswillens.
Erziehen zur Selbstbeherrschung, zur Hilfsbereitschaft
und zu verantwortungsbewußter Einordnung
in die Gemeinschaft. Wecken des Willens zu gesunder
Lebensführung. Hinführen zu Natur- und Heimatverbundenheit.
Anbahnen des Verständnisses für
wertvolle außerschulische Leibesübungen.
Therapeutische und funktionelle Übungen
Therapeutische und funktionelle Übungen versuchen
aus Kenntnis von Fehlentwicklungen und
Fehlverhalten durch Korrektur und Training die
Bedingungen der Bildsamkeit zu verändern und zu
verbessern.
Störungen und Auffälligkeiten, welche die für den
Unterricht relevanten Grundfunktionen oder psychischen
Bereiche betreffen, sollen kompensiert, gemindert
oder beseitigt werden.
Die Schaffung geeigneter Voraussetzungen für die
Bewältigung der schulischen Lern- und Verhaltensanforderungen
steht im Mittelpunkt der therapeutischen
und funktionellen Übungen.
4. haben im Fünften Teil (Aufteilung des
Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) die
Abschnitte „Lehrplan-Unterstufe" (Erste und zweite
Schulstufe) und „Lehrplan-Mittelstufe" (Dritte,
vierte und fünfte Schulstufe) zu lauten
„Grundstufe 1
(Erste, zweite und dritte Schulstufe)
Sachunterricht
Der Sachunterricht auf der Grundstufe 1 hat sich
weitgehend auf die unmittelbare Umwelt des Kindes
zu beschränken. Er hat von den persönlichen
Erlebnissen und Erfahrungen des Kindes in seiner
nächsten Umgebung auszugehen und zu versuchen,
zu ersten allgemeingültigen Einsichten fortzuschreiten.
Der Tagesablauf in Schule, Heim und Elternhaus
bestimmt die Inhalte des Sachunterrichtes. Die
persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen im Umgang
mit den Menschen der nächsten Umgebung, mit
Tieren, Pflanzen und Dingen sind maßgebend.
Es kommt nicht auf den Erwerb eines bestimmten
Sachwissens an, sondern die Kinder sollen durch
Gewinnung von Erkenntnissen und Sachzusammenhängen
zu einem persönlichen Verhältnis zur Umwelt
geführt werden. Dabei sollen auch verständliche
Hinweise zum Umweltschutz gegeben werden.
Der heimatkundliche Aspekt des Sachunterrichtes
auf diesen Schulstufen umfaßt den Lebens-, Arbeits- und
Erholungsraum der Kinder; das Schulhaus und
dessen nächste Umgebung; die Wohnbereiche der
Kinder; Adressen; Orientierungsübungen im örtlichen
Bereich; Verkehrsmittel; Jahreszeiten, Tag und
Nacht; Wettererscheinungen.
Der naturkundliche Aspekt bezieht sich auf
folgende Themenkreise: einige charakteristische Tiere
und Pflanzen aus der engsten Umwelt des Kindes und
deren Lebensraum (Haus, Park, Wiese, Wald);
einfache Verhaltensweisen der Tiere; bewußtes
Beobachten, sinnvolles Pflegen.
Benennung einzelner Teile des menschlichen
Körpers und deren Funktionen; einfache Regeln zur
Körperpflege; in diesem Zusammenhang sind Aufgaben
der Sexualerziehung einzubeziehen.
Die Kinder sind in geeigneter Form auch mit der
Tatsache der Mutterschaft und mit dem Unterschied
der Geschlechter vertraut zu machen und vor sexuell
abnorm veranlagten Menschen zu warnen.
Dem Verhalten im sozialen Bereich dienen
Hinweise auf das Zusammenleben in Familien-,
Schul- und Heimgemeinschaft; erste Einsichten in das
Leben der Menschen in Beruf und Freizeit; Wohn-
und Arbeitsstätten; Feste und Feiern; einfache
Verhaltensregeln im Verkehr.
Durch sachgemäßes Hantieren mit Geräten und
anderen Dingen des täglichen Lebens soll technisches
Verständnis angebahnt werden.
Die Betrachtungen in allen Gebieten des Sachunterrichtes
sollen durch Gestalten und Darstellen
bereichert werden.
Deutsch, Lesen, Schreiben
a) Sprechen
Erste Schulstufe
Der Sprachunterricht geht von einer einfachen
Umweltkunde aus. Die nächste Umgebung des
Kindes leitet es zur Benennung der wichtigsten
Gegenstände und zur Beobachtung der einfachsten
Vorgänge an. Durch Hantieren mit den Dingen,
durch ständige Übung der Sinne und durch
rollenspielartiges Nachahmen von Personen soll das
Kind zu einer positiven lautsprachlichen Einstellung
geführt werden. Nach einer selbständigen Leistung
soll getrachtet werden.
Das Kind soll durch Orientierung in seinem neuen
Lebensraum, durch das Beobachten überschaubarer
Vorkommnisse und durch das Erfassen von
Geschichten einen weiteren Zugang zu seiner Umwelt
erhalten und einfache Situationen bewältigen lernen.
Ausgehend vom kindlichen Tun soll der Sprachunterricht
diese neue Welt erschließen. Stoffgebiete
sind: die nächste Umwelt des Kindes, die Schulklasse,
die Familie, der Garten, der Schulweg, der Tagesablauf
in der Schule und zu Hause, die Tageszeiten, die
Tagesarbeiten und besondere Feste und Feiern im
Kreislauf des Jahres.
Artikulation
Zu Beginn der Stimmbildung muß die Anbahnung
und Erlernung einer richtigen Atemtechnik stehen.
Stimmbildungsübungen sollen alle Möglichkeiten
der sinnlichen Wahrnehmung nützen, um eine in
Stärke und Höhe angenehme Stimme zu erzielen und
die Stimmlage zu festigen. Verschiedene Lautierungs- und
Stimmübungen in Verbindung mit Körperbewegungen
sollen die Modulationsfähigkeit der Stimme
verbessern.
Aufgabe des Artikulationsunterrichtes ist es, alle
Laute und Lautverbindungen an Wörtern aus der
Erlebniswelt des Schülers zu erarbeiten und die
Anbahnung einer elementaren Sprechfertigkeit und
Beseitigung von Sprechfehlern zu erreichen.
Die Sicherstellung der sprachlichen Elemente, der
in einem Zuge durchgeführten Lautbewegung, der
Silben, ist verbunden mit dem Erfassen der
Zuordnung dieser Lautbewegungen zu den entsprechenden
Schriftzeichen.
Zur leichteren Sprachauffassung, zur weitgehenden
Veranschaulichung und als wertvolle Assoziationshilfen
sind die optischen Erscheinungsbilder der
Sprache, kinästhetische Empfindungen, taktile und
vibratorische Komponenten der Sprache heranzuziehen.
Dem Artikulationsunterricht sollen nach Möglichkeit
echte Erlebnissituationen und sinnvolle Sprache
zugrunde gelegt werden.
Im Erstunterricht müssen zur Übung und zur
Automatisierung wie auch zur Verbesserung fehlerhafter
Aussprache Lautgruppen und silbenmechanische
Verbindungen verwendet werden.
Ziel ist die zu erreichende Geläufigkeit in der
Behandlung der Sprachlaute bei ihrer Aneinanderreihung
zu Konsonantenhäufungen, Silben und Silbenverbindungen.
Entsprechend dem Grad des Hörverlustes sind
nach Möglichkeit Übungen mit elektroakustischen
Hörhilfen durchzuführen (Hörgerät, Einzeltrainer,
Vielhöranlage und Fonator).
Bewegungsrhythmische und sprechrhythmische
Übungen sollen den Sprachunterricht lustvoll gestalten
und zu zusammenhängendem Sprechen und
natürlichem Sprechrhythmus führen.
Durch die Pflege der sprechrhythmischen Übungen
soll besonders die Profilierung der Sprache durch
den temporalen und dynamischen Akzent erreicht
werden.
Die Kundnahme der Sprache durch das Ablesen
vom Munde des Lehrers ist anzubahnen und ständig
zu üben.
Zweite und dritte Schulstufe
Die Pflege der Sprechfreude und die Ermutigung
zu selbständigem Berichten sollen die Kinder dazu
führen, sich ohne Scheu der bisher gelernten
lautsprachlichen Mittel zur sprachlichen Kundgabe
zu bedienen. Ziel ist eine positive lautsprachliche
Einstellung der tauben Kinder.
Die sprachlichen Ausdrucksformen sollen durch
Fragen und Antworten, durch Memorieren und
Dramatisieren geübt und durch Spielen, Formen und
Zeichnen belebt werden.
Artikulation: weiterer Ausbau und Vertiefung der
Artikulationsarbeit der ersten Schulstufe. Atemtechnik,
Stimmbildung, Sprechrhythmus und Lautbildung
sind ständig unter Kontrolle zu halten.
Gestaltvariation hinsichtlich Lautstärke und Sprechtempo.
Ablesen: Dem Ablesen als wichtigster Kommunikationshilfe
ist auf allen Schulstufen im gesamten
Unterrichtsgeschehen größte Aufmerksamkeit zu
schenken. Immer mehr sollen größere Sinneinheiten
(Satzteile, Sätze) global aus dem Ablesebild erfaßt
werden.
b) Vorübungen zum Aufsatz
Aufschreibeübungen, selbständiges Bilden von
Sätzen anhand von Situationen, Gegenständen und
Bildern; Analogiebildungen; Beantwortung von Fragen;
einfache Lückentexte.
c) Sprachlehre (materialer und formaler Sprachunterricht)
Die vorliegenden Ausarbeitungen für die einzelnen
Schulstufen sind nicht als Übungen im grammatikalischen
Sinn gedacht. Sie sollen aus dem Sprachgebrauch
die inhaltlichen Beziehungen im sprachlichen
Feld klären und die tauben Kinder zur richtigen
Anwendung der Lautsprache führen.
Erste Schulstufe
Der Sprachunterricht umfaßt Benennungen der
Dinge und Personen aus der unmittelbaren Erlebniswelt
des Kindes wie auch deren Eigenschaften und
Tätigkeiten, ferner einfache Fragen, Bitten, Befehle
und Grußformen.
Durch häufiges Fragen soll auf eine von den
Schülern dieser Altersstufe erfaßbare Gliederung des
Sprachgutes hingezielt und damit eine lautsprachliche
Denkstruktur im tauben Kinde angebahnt werden.
Sprachformen
Tätigkeitsverben und Vorgangsverben; das Adjektiv
als Artangabe; das Verb in der dritten Person
Singular und ersten Person Plural im Präsens; das
Substantiv als Subjekt und Akkusativobjekt mit
bestimmtem und unbestimmtem Artikel, Orts- und
Zeitbestimmungen durch einfache Adverbia und
Präpositionalergänzungen ; die Grundzahlwörter bis
zehn; häufige Befehlsformen, Verneinung mit nicht
und nein;
Fragen: wer? was? was macht? wo? wieviel?
Zweite Schulstufe
Die Sprachformen werden aus echten Lebenssituationen
im Rahmen des Gesamtunterrichtes geschöpft.
Erarbeitung und Aneignung einfacher Satzstrukturen
(Aussage, Aufforderung, einfache Frage);
Ergänzung im Akkusativ;
Lage-Raum-Ergänzung im Dativ (auf, in) mit
Frage wo?
Verbum
1. und 3. Person Präsens (Einzahl und Mehrzahl)
im Aussagesatz;
2. Person Einzahl im Fragesatz (Hast du . ..?
Bist du ...?); häufige Imperativformen (Einzahl);
Hauptwort: Nominativ und Akkusativ mit
bestimmtem und unbestimmtem Artikel, das Adjektiv
als Artbestimmung.
Personalpronomen: 1. und 3. Person (eventuell
auch Mehrzahl);
Possessivpronomen: mein, dein;
häufige Lokal- und Temporaladverbia;
Grundzahlwörter bis dreißig; einige gebräuchliche
Ordnungszahlwörter;
Verneinung mit nein, nicht, kein;
Fragen: wer? was? was macht? wo? wann? wieviel?
Dritte Schulstufe
Der Satz als Sinneinheit; Hinweise auf die Stellung
der Satzglieder; die verbale Klammer;
Sätze mit zwei Subjekten bzw. zwei Prädikaten;
Akkusativ- und Dativergänzung (eingliedrig und
mehrgliedrig);
Lage-Raum-Ergänzung (wo? allenfalls wohin?);
Zeitergänzung; Erweiterung der Präpositionalobjekte;
Verbum
Präsens und Perfekt (1. und 3. Person Einzahl und
Mehrzahl) im Aussagesatz; Anwendung der
2. Person Einzahl im Fragesatz;
Imperativ in Einzahl und Mehrzahl;
die Modalverben: können, müssen, dürfen,
wollen;
Hauptwon
Nominativ, Akkusativ und Dativ Einzahl und
Mehrzahl mit bestimmtem und unbestimmtem
Artikel;
Adjektiv als Artangabe;
häufige Formen des Personalpronomens;
Possessivpronomen (mein, dein), Anwendung in
verschiedenen Fällen;
Vorwörter mit Orts- und Zeitbedeutung (auf, in,
zu, vor, bei, nach);
häufige Konjunktionen als Verbindung mehrerer
Satzglieder (und, oder);
Ergänzungsfragen mit wer? was? wem? wen? wo?
wohin? wann? bis wann? zu wem? bei wem? von
wem? wieviel? warum?
d) Lesen und Schreiben
Lesen und Schreiben werden in engster Verbindung
mit dem Sprachunterricht entwickelt.
Das schriftliche Festhalten von Wörtern und
Wortgruppen stellt eine unentbehrliche Assoziations- und
Merkhilfe dar. Deshalb muß getrachtet werden,
daß die Schüler möglichst rasch zum Gebrauch einer
Schreibschrift gelangen.
Am Ende der zweiten Schulstufe sollen die Schüler,
unabhängig von der Ausgangsschrift, die lateinische
Druckschrift geläufig lesen und die lateinische
Schreibschrift (österreichische Schulschrift) gut leserlich,
gefällig und zusammenhängend schreiben
können.
Auf der dritten Schulstufe können leicht überschaubare
interessante Ereignisse in einfacher Sprache
als Lesetexte geboten werden.
An geschriebenen und gedruckten Texten mit
bekanntem Inhalt wird zunächst die technische Seite
des Lesens geübt. Neu gebildete Texte mit bekanntem
Wortschaft und geläufigen Satzformen sowie Lesetexte
mit Sinnverkehrungen sollen das sinnerfassende
Lesen vorbereiten.
In der dritten Schulstufe ist im Rahmen des
gesamten Unterrichtes auf die Erlangung einer
gefälligen flüssigen Handschrift hinzuarbeiten.
Mathematik
Erste Schulstufe
Ausgehend von der anschaulichen Mengenerfassung
wird das Auffassen, Darstellen, Ordnen und
Gliedern einer Menge geübt (Grundmenge, Teilmenge,
Restmenge, Ergänzungs- und Vereinigungsmenge).
Vergleichen von Mengen nach Mächtigkeit und
Eigenschaften der Elemente. Erfassen einfacher
Relationen, alles zur anschaulichen Grundlegung und
Durchdringung rechnerischen Tuns und Denkens
und zur Gewinnung des Zahlbegriffes.
Anschauliche Einführung in den Sinn der Zahlenoperationen
im Zahlenraum bis zehn: Zerlegen und
Ergänzen; Zuzählen und Wegzählen; Darstellung
gleichmächtiger Mengen zur Grundlegung des
kleinen Einmaleins (ohne Rücksicht auf die Reihenfolge
der Malsätzchen und auf die Vollständigkeit der
Malreihen); Bilden gleichmächtiger Teilmengen als
Vorbereitung für das Teilen und das Messen.
Zum geeigneten Zeitpunkt Einführung der Ziffern
und der schriftlichen Darstellung der Zahlenoperationen.
Darstellen und Lösen von Aufgaben aus dem
kindlichen Erlebniskreis.
Anschauliche Einführung der Maßeinheit „S" im
Anschluß an den Sachunterricht.
Pflege der Raumanschauung durch Betrachten,
Begreifen, Bewegen, Formen, Falten und Ausschneiden.
Richtiges Erkennen einfachster Raumgebilde und
ihrer Eigenschaften: Ecke, eckig, dreieckig, viereckig;
rund; Gegensatzpaar eckig - rund sowie Erfassen
einfacher Raumbeziehungen (links - rechts, oben -
unten, vorne - hinten), auch im Hinblick auf
mengenbildende Merkmale.
Mit der Einführung der Ziffern werden die
entsprechenden Zahlwörter nach Möglichkeit artikuliert,
ebenso muß auf die Übung des Ablesebildes
Wert gelegt werden.
Zweite Schulstufe
Festigung und Vertiefung der bisher gewonnenen
Grundbegriffe aus der Mengenlehre ohne Verwendung
der Symbole. Ausweitung und Anwendung auf
einfache Personen-, Ding- und Zahlenmengen aus
dem kindlichen Erlebniskreis; Mengendiagramm.
Bewußtes Erfassen einfacher Relationen (Gleichheits-
und Ungleichheitsrelation unter Verwendung
der Zeichen: =, ≠).
Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches bis
30.
Mündliches Rechnen (ohne und mit Anschreiben
der Rechensätzchen): Zu- und Wegzählen (in
fortschreitenden Schwierigkeitsstufen, einschließlich
der verschiedenen Umkehrungen, ohne und mit
Zehnerüberschreitung); Fortsetzung der Übungen
zur Grundlegung des Einmaleins; Erarbeiten und
Festigen der Zweierreihe und der entsprechenden
Inreihe; Teilen ohne Rest.
Darstellen und Lösen von Aufgaben aus dem
kindlichen Lebensbereich. Anschauliche Einführung
der gebräuchlichsten Maßeinheiten (kg, m, l).
Die gebräuchlichsten Zeit- und Zählmaße: Jahr,
Monat, Woche, Tag, Stunde, Minute; Stück, Paar.
Übungen im Gebrauch des Meßstreifens.
Vertiefende und erweiternde Pflege der Raumanschauung
durch Betrachten, Begreifen, Bewegen,
Formen, Falten und Ausschneiden. Richtiges Erkennen
einfachster Raumgebilde und ihrer Eigenschaften
sowie Erfassen einfacher Raumbeziehungen, auch im
Hinblick auf mengenbildende Merkmale.
Dritte Schulstufe
Bewußte Verwendung der bisher gewonnenen
Grundbegriffe aus der Mengenlehre: Menge (Mengendiagramm),
Element einer Menge; Grundmenge;
Teilmenge, Rest- und Ergänzungsmenge; Durchschnitt
(beschränkt auf zwei Mengen), Vereinigung
(beschränkt auf elementfremde Mengen) ohne Verwendung
der Symbole.
Gleichmächtige und ungleichmächtige Mengen
(einfache Beispiele der Zuordnung).
Festigen der Gleichheits- und der Ungleichheitsrelation
( =, ≠ ), Erweiterung auf die Kleiner- und
Größerrelation (Einführung des Symbols <).
Lösung einfacher Gleichungen unter Verwendung
von „Platzhaltern" (, ∆, Ο ...).
Herausstellen des Kommutativ- und des Assoziativgesetzes
für Addition und Multiplikation (ohne
Verwendung der Fachausdrücke). Anschauliche
Erweiterung des Zahlenbereiches bis 100.
Mündliches Rechnen (ohne und mit Anschreiben
der Rechensätzchen): Zu- und Wegzählen; Vervielfachen
im Rahmen des kleinen Einmaleins (Erarbeiten
und Festigen der Malreihen von 10,5; 4; 3,6); Messen
ohne Rest als Umkehrung des kleinen Einmaleins
(Erarbeiten und Festigen der Inreihen mit 10, 5; 4; 3,
6); Teilen ohne und mit Rest.
Anschauliche Einführung in folgende Maßbeziehungen
100 zu 1: S - g, kg - dkg, m - cm.
Schulung der Raumvorstellung durch anschauliches
Erfassen, richtiges Bezeichnen und wiederholtes
Darstellen von Grundgebilden aus der Umgebung des
Schülers (durch Betrachten, Begreifen, Bewegen,
Formen, Falten, Ausschneiden, Aufeinanderlegen,
Vergleichen, Messen); Festigen von Begriffen wie
eckige - runde Körper, eckige - runde Flächen.
Übung im Gebrauch des Lineals.
Bildnerische Erziehung
Die Hauptaufgaben des bildnerischen Gestaltens
auf der Grundstufe 1 liegen im Aufnehmen, Festigen
und Erweitern des individuellen kindlichen Zeichen-
und Formbestandes durch den Erwerb von Einsichten,
Kenntnissen und Fertigkeiten. Bei der Auswahl
der Aufgaben sind Motiv (z. B. inhaltliche Anregung)
und bildnerisches Problem (z.B. Farb- und Formproblem)
aufeinander abzustimmen. Das Motiv ist
der kindlichen Erlebnis- und Vorstellungswelt zu
entnehmen. Die im Lehrstoff gegebenen Hinweise zu
bildnerischen Aufgaben dürfen individuelles Gestal-
ten nicht beeinträchtigen. Neben den angeführten
Schwerpunkten sind auch andere sich anbietende
bildnerische Möglichkeiten zu nützen. Der Schüler
soll gelöst und ermutigt werden und ein echtes
Interesse an bildnerischer Arbeit gewinnen. Gelegentliche
Motivationen aus dem Sachunterricht sollen nur
im Hinblick auf Lösung von bildnerischen Aufgabenstellungen
aufgenommen werden.
Graphischer Bereich
Schwerpunkte und Teilziele
Artikulation kindgemäßer Zeichen, Steigern der
Fähigkeit zur Bildordnung, Sammeln von Materialerfahrungen,
Erweitern elementarer Kontrastierungsmöglichkeiten.
Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien, z. B.: Faserschreiber,
Quellstifte, Kreide, Pinsel usw. Verwendung von
verschiedenen Bildgründen und Formaten (auch
Großformat).
Farbiger Bereich
Schwerpunkte und Teilziele
Motivierte Anregung zur Auseinandersetzung mit
Farben und Sammeln von Erfahrungen über den
Zusammenhang von Fläche, Farbe und Bildordnung.
Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Malmaterialien, auch für das Malen
im Großformat (z. B. Deck-, Pulver- und Dispersionsfarbe,
weiche Wachsmalkreide usw. und dem
Format gemäße Mittel zum Farbauftrag) sowie
Farbpapiere, Stoffreste u. dgl.
Malen, Fingermalen, Kleben und Montieren,
Verwendung verschiedener Formate und Bildgrunde.
Schwerpunkte der Werkbetrachtung
Besprechen von Schülerarbeiten.
Erste Begegnung mit Werken der Malerei.
Klärung einfacher Begriffe (z. B. Malen, Farbbenennungen).
Plastischer Bereich
Schwerpunkte und Teilziele
Motiviertes Gestalten elementarer Form- und
Oberflächenqualitäten (z. B. rund, eckig, rauh, glatt).
Grunderfahrungen mit leicht formbaren Materialien.
Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren
Verformbare und feste Materialien wie Plastilin,
Knetwachs, Papier, Naturmaterial usw.
Formen durch Hinzugeben und Wegnehmen,
Veränderung der Oberflächen, Verbinden (z. B.
Kleben) und Trennen sowie Verformen.
Werkerziehung für Knaben
Anleitung zu flächigem und räumlichem Gestalten
unter Verwendung verschiedener Materialien. Geeignete
Techniken sind: Legen, Auffädeln, Reißen,
Ausschneiden, Kleben, Flechten und Falten, Formen
und Kneten.
Anfertigen kleiner Basteleien (Schmuck und
Gebrauchsgegenstände), wie sie für das schulische
Leben, für Feste und Feiern verwendbar sind.
Auf Sauberkeit und Genauigkeit ist zu achten.
Werkerziehung für Mädchen
Sammeln von Erfahrungen im Umgang mit
textilem Material verschiedener Art und den entsprechenden
Werkzeugen.
Handgeschicklichkeitsübungen, wie Schnurschlingen.
Anfertigen kleiner, einfacher Werkstücke in den
Grundtechniken der Mädchenhandarbeit (Häkeln,
Stricken, Nähen).
Leibesübungen
Kräftigungs- und Schmeidigungsübungen, haltungs-
und bewegungsformende Übungen.
Mannigfaltige Übungen in Spiel- und Zweckformen
als Grundlage der Erziehung zu guter Haltung
und Bewegung (Gewöhnung).
Leistungsübungen
Laufen in Form von Fangspielen, Gruppenwettläufen
und Einzelwettläufen; Laufübungen. Springen
und Hüpfen in verschiedenen Formen, freie Sprünge,
Springen mit der Springschnur und dem Schwungseil,
einfache Stützsprünge über niedrige Geräte. Steigen
auf schrägen und lotrechten festen Geräten. Klettern
über brusthohe feste Geräte. Hangeln in einfachen
Formen (viergriffig). Schwebegehen auf niedrigen
breiten Geräten. Heben und Tragen von Geräten.
Werfen und Fangen in mannigfaltigen Formen.
Wälzen, Purzelbäume.
Schwimmen: Spiele und Gewöhnungsübungen in
knie- bis hüfttiefem Wasser.
Rodeln, Schleifen, Eislaufen und Schilaufen.
Einfache Formen von Lauf- und Ballspielen;
Scherzspiele.
Wanderungen
Kleine Ausflüge mit reichlicher Spielmöglichkeit;
einfache Beobachtungsaufgaben.
Gesundheitspflege
Gewöhnen an Reinlichkeit des Körpers und der
Kleidung.
Therapeutische und funktionelle Übungen
Übungen die den Erwerb der sozialen Anpassung
an die Schülergemeinschaft und die sichere Beherrschung
der Alltagsroutine unter zunehmender Verselbständigung
fördern.
Grob- und feinmotorische Übungen als Vorübungen
für den Schreibvorgang.
Orientierungsübungen am eigenen Körper und im
Raum.
Nach Bedarf Training in den verschiedenen
Wahrnehmungsbereichen, konzentrations- und aufmerksamkeitssteigernde
Übungen, Speicherübungen
mit verschiedenen Inhalten zur Förderung der
Merkfähigkeit und Denktraining im anschauungsge-
bundenen Raum. Abbau von Entwicklungsrückständen
im sprachlichen Bereich durch sprechtechnische
Übungen und sprachfördernde Methoden (z. B.
Rollenspiel).
Übungen zur Kompensation von Ausfällen, die
den Unterrichts- und Erziehungsprozeß hemmen.
Grundstufe 2
(Vierte und fünfte Schulstufe)
Sachunterricht
Der Sachunterricht der Grundstufe 2 hat den
Schüler aus seiner unmittelbaren Umwelt in neue
Bezugsräume zu führen. Dies bedeutet eine Ausweitung
und eine Vertiefung der Inhalte sowie eine
Erweiterung und Vervollständigung der Fertigkeiten
und Verhaltensweisen. Die Eigengesetzlichkeit einzelner
Unterrichtsgebiete soll auf dieser Stufe schon
wirksam werden und den Übergang zum gefächerten
Unterricht anbahnen.
Das Vordringen in diese neuen Bezugsräume ist in
folgenden Richtungen zu verwirklichen
Orientierung und Verhalten im sozialen Bereich
Vierte Schulstufe
Zur wiederholenden Vertiefung der Stoffgebiete
der Grundstufe 1 treten hinzu
die Familie, die Verwandten, Festtage in der
Familie, im Schulleben, im öffentlichen Leben;
Urlaub und Ferien; der städtische und der ländliche
Lebensbereich mit sozialen Hilfseinrichtungen (Feuerwehr,
Rettungswesen, Krankenanstalten);
Ursachen und Bewältigung von Konflikten;
Organe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
(Gendarmerie, Polizei);
die Massenmedien; Verkehrserziehung.
Fünfte Schulstufe
Als neue Stoffgebiete treten hinzu
kindgemäße Hinweise auf das Zusammenleben der
Menschen im Staat; Organe der Gemeinde (Bürgermeister),
der Glaubensgemeinschaften (Priester, Pfarrer)
und des Bundes (Bundespräsident, Bundeskanzler).
Das soziale Verhalten ist in beiden Schulstufen
durch lebendige Begegnung mit der Wirklichkeit oder
durch adäquates Rollenspiel zu üben. Dadurch sollen
die Kinder zu eigenem Tun angeregt werden und den
Wert gegenseitiger Verständigungsbereitschaft, Rücksichtnahme
und Hilfeleistung erleben.
Orientierung und Verhalten im wirtschaftlichen
Bereich
Vierte Schulstufe
Der wirtschaftskundliche Unterricht auf dieser
Stufe hat von den unmittelbaren Begegnungen des
Kindes mit der Wirtschaft und ihren Einrichtungen
auszugehen. Dabei haben die wirtschaftlichen Grundbedürfnisse
des Kindes in ihrer Bezogenheit auf das
Wirtschaftsleben der Familie und ihres Lebensraumes
im Vordergrund zu stehen.
An konkreten Beispielen soll ein einführendes
Verständnis für wirtschaftliche Grundtatsachen erarbeitet
werden.
Als Themen bieten sich an
die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft; Wohnung
und Wohnhaus; Schule und Heim;
der Mensch im Beruf (Berufe der Eltern und
Geschwister); der Umgang mit Geld (Münzen und
Banknoten, Geld als Wertmaß, Taschengeld, Geld als
Einkommen, Geldausgaben und Geldsparen); Haushalt
und Sparen;
Nahrung und Kleidung (Erzeugung und Verbrauch;
Einkauf und Verkauf).
Fünfte Schulstufe
Der wirtschaftskundliche Unterricht auf der
fünften Schulstufe erweitert die Sachgebiete der
vierten Schulstufe.
Neu treten hinzu
Der Mensch im Beruf (Arbeit und Lohn,
Arbeitsverhalten, Güterverteilung und Gütererzeugung);
konkrete Beispiele aus den örtlichen Gegebenheiten;
Einrichtungen im Dienste der Wirtschaft: Sparkassen,
Messen, Ausstellungen;
Erscheinungsformen der Wirtschaft: Geschäft,
Werkstatt, Fabrik; Dienstleistungsberufe (Post, Bahn,
Straßenbahn usw.);
die Bedeutung der Arbeit (Hausarbeit, Berufsarbeit);
der Mensch in der Freizeit (Möglichkeiten und
sinnvolle Gestaltung).
Orientierung und Verhalten im naturkundlichen
Bereich
Vierte Schulstufe
Der naturkundliche Unterricht hat von der
unmittelbaren Begegnung des Kindes mit der Natur
auszugehen und zu Formenkenntnissen, zum Erfassen
einfachster biologischer Zusammenhänge und
zum Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen
Mensch und Natur zu führen. Von der positiven
Einstellung zur Umwelt ausgehend sind alle Möglichkeiten
zu richtigem Verhalten in der Natur und zum
Umweltschutz auszuschöpfen.
Die Arbeitsgebiete auf dieser Schulstufe umfassen
Bekannte Tiere und Pflanzen aus der Heimat;
Erweiterung der Formenkenntnisse aus der Tier- und
Pflanzenwelt, bezogen auf Lebensräume und jahreszeitliche
Gegebenheiten; die Natur im Wechsel der
Jahreszeiten; Aufgaben und Leistungen einzelner
Teile des menschlichen Körpers z. B. Hände, Zähne,
Augen, Ohren);
Körperpflege: Gesunderhaltung des Körpers.
Sexualerziehung.
Fünfte Schulstufe
Folgende Sachgebiete werden vertieft oder kommen
neu hinzu: das Leben der Natur im Wechsel der
Jahreszeiten; weitere Tiere und Pflanzen der Heimat
und deren Lebensräume; Einrichtungen der Tiere für
bestimmte Lebensweisen bzw. Standorte (z. B.
Schwimmen, Klettern, Fliegen; trockene und nasse
Standorte);
Teile der Pflanze und ihre Aufgabe (Wurzel,
Stamm, Blatt, Blüte, Frucht); Schutz vor Gefahren,
die durch Naturereignisse entstehen können; Naturschutz,
Umweltschutz; weitere Hinweise zur Körperpflege
und Gesundheitserziehung (wie Körperhaltung,
Ernährung, Abhärtung); Hinweise auf die
Gefahren von Suchtgiften.
Auf beiden Schulstufen sollen die Kinder durch die
häufige Begegnung mit der Natur, durch die
Betreuung von Tieren und Pflanzen im Klassenzimmer,
im Schulhaus und auch außerhalb des
Schulhauses, durch die Arbeit im Schulgarten und
durch besondere Aktionen bzw. im Rahmen von
Lehrausgängen, Wandertagen und Schullandwochen
(Vögel- und Wildfütterung, Setzen von Bäumen,
Säubern und Reinhalten der Landschaft) zu richtigem
und verantwortungsbewußtem Verhalten in der
Natur geführt werden. Sammeln, Ordnen, gezieltes
Betrachten, Beobachten, Untersuchen, Experimentieren
und Darstellen werden dabei die wichtigsten
Aktivitäten der Kinder sein.
Den Kindern soll in kindgemäßer Form ein
Einblick in die Entstehung des menschlichen Lebens
(Schwangerschaft, Geburt, Mutterschaft und Vaterschaft)
gegeben werden. Dabei wird auch auf die
Entwicklung und Pflege des Kleinkindes sowie auf
seine Geborgenheit in der Familie einzugehen sein.
Durch entsprechende Hinweise ist gegen Ende der
vierten Schulstufe auch die Pubertät vorzubereiten.
Die Mädchen sind (in gemischten Klassen getrennt)
über die Menstruation aufzuklären. Eine natürliche
Einstellung zum menschlichen Körper und seinen
Funktionen ist zu entwickeln.
Orientierung und Verhalten im geographischen
Bereich (Lebensraum)
Vierte Schulstufe
Wohnbezirk und Heimatorte der Kinder, Zugehörigkeit
zu einem Bundesland;
Erweiterung des Orientierungsraumes;
Planen, Durchführen und Auswerten von Lehrausgängen
und Lehrwanderungen; erste Orientierung
auf Bildkarten und Plänen;
einfache Grundrißerarbeitung.
Fünfte Schulstufe
Der Unterricht im geographischen Bereich erweitert
sich auf der fünften Schulstufe auf die Sachgebiete
Wien und das heimatliche Bundesland.
Dabei sind folgende geographische Aspekte zu
beachten: die Lage des Ortes, das Straßennetz,
Verkehrsmöglichkeiten. Erarbeitung geographischer
Grundbegriffe: Geländeformen, Gewässer, Gebirgszüge
usw.
Formen der Landschaftsdarstellung; Kartenzeichen;
Lesen von gebräuchlichen Karten; einfaches,
skizzenhaftes Darstellen;
kindgemäße Hinweise auf die Abhängigkeit der
Wirtschaft von landschaftlichen und klimatischen
Gegebenheiten;
die politische Gliederung: das Bundesland im
Bundesstaat Österreich.
Auf beiden Schulstufen hat der Unterricht auf der
Umwelterfahrung der Kinder aufzubauen. Die
Kinder sollen befähigt werden, sich mit Hilfe der
erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in größeren
Räumen zu orientieren, die Landschaft in ihrer
Bedeutung als Wohn- und Wirtschaftsraum zu
erkennen und sich in ihr sinnvoll zu verhalten
(Umweltschutz). Lehrausgänge, Lehrwanderungen
sowie Erkundungen und Beobachtungen bilden den
Ausgangspunkt oder wesentliche Ergänzungen.
Orientierung und Verhalten im technischen
Bereich
Auch im technischen Bereich ist der Unterricht vor
allem umweltorientiert. Die in der unmittelbaren
Umwelt erworbenen technischen Erfahrungen und
Kenntnisse sollen geklärt, geordnet und erweitert
werden.
Der Unterricht soll anregen, daß die Kinder mit
technischen Geräten und Einrichtungen vertraut
werden. Sie sollen erste Einsichten in Eigenschaften,
Zustände und Änderungen von Stoffen und in die
Wirkung verschiedener Kräfte gewinnen.
Vierte Schulstufe
Arbeitsgebiete
Umgang mit Werkzeugen und Geräten und deren
Wirkungsweise; wichtige Stoffe, ihre Erscheinungsformen
und Veränderungen (zum Beispiel: Wasser -
Gefrieren, Schmelzen);
Messen und Berechnen (zum Beispiel: Temperatur,
Gewicht);
Fünfte Schulstufe
Erweiterung der Arbeitsgebiete
physikalisch-technische Gegebenheiten in der
Umwelt des Kindes (zum Beispiel elektrische Geräte,
Fahrzeuge);
Wirkungen von Kräften (Elektrizität, Wärme);
Beobachtungen von Zustandsänderungen (Verdunsten,
Sieden, Schmelzen, Gären); Energiequellen
(Wasser, Kohle, Erdöl, Gas, Stromerzeugung);
Meßgeräte und ihr Gebrauch;
bedeutende technische Ereignisse der Gegenwart.
Auf beiden Schulstufen sollen die Kinder in
elementare naturwissenschaftliche Arbeitsweisen eingeführt
werden: Planen und Durchführen von
Versuchen, Beobachten, Messen und Berechnen,
Ordnen, Finden von Beziehungen, Festhalten und
Formulieren von Ergebnissen. Das Erkennen von
Gefahren im technischen Bereich, das richtige
Hantieren mit technischen Geräten und der sinnvolle
Gebrauch technischer Einrichtungen sollen als
wichtige Verhaltensweisen geübt werden.
Orientierung und Verhalten im geschichtlich-kulturellen
Bereich
Von Kindern dieser Schulstufen ist geschichtliches
Verständnis nicht zu erwarten. Sie besitzen jedoch die
Fähigkeit, Veränderungen der Gegenwart zu erkennen.
Daran anknüpfend können einfache Grundtatsachen
des Geschichtlichen bewußt gemacht werden.
Diese beziehen sich auf den Wandel des menschlichen
Lebens und auf Veränderungen von Menschen und
Dingen im Ablauf der Zeit.
Vierte Schulstufe
Auf dieser Stufe bildet die Erscheinungswelt der
Gegenwart den Ausgang. Ihre Beobachtung führt
zum Erkennen der Veränderungen an Menschen und
Dingen und dadurch zu einer ersten bewußten
Gliederung des Zeitablaufes.
Als Themen bieten sich an
die Tageseinteilung in Familie und Schule;
Einteilung der Zeit durch Uhr und Kalender;
die Lebensalter der Menschen;
einfache Entwicklungsreihen: Kleidung, Beleuchtung,
Verkehrsmittel u. a.
Fünfte Schulstufe
Die in der vierten Schulstufe erworbenen Einsichten
in die Gliederung der Zeit und in die
Veränderbarkeit der Sach- und Menschenwelt sollen
bewußt ausgearbeitet und vertieft werden.
Zu den schon angeführten Themen treten neu
hinzu
Weitere Entwicklungsreihen: Arbeitsgeräte einst
und jetzt; Gestaltung des Wohnraumes, Hausbau
u. a.
Zeugen der Vergangenheit: Burgen, Denkmäler,
Sehenswürdigkeiten; bedeutende Veränderungen im
unmittelbaren Lebensraum in der jüngsten Vergangenheit;
Sagen aus der Heimat.
Die anschauliche Erarbeitung durch Lehrausgänge,
durch gezielte Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben,
durch Museumsbesuche (insbesondere Heimatmuseen),
durch Vergleichen anhand von Bildern und
anderen Darstellungen ist durch die Erzählungen des
Lehrers wirkungsvoll zu ergänzen. Diese Erzählungen
dürfen den Wahrheitsgehalt des Geschichtlichen
nicht verfälschen.
Deutsch, Lesen
a) Sprechen
Durch die stete Erweiterung des Wort- und
Begriffsschatzes, den Aus- und Aufbau der Sprachformen
und das Hineinwachsen in lautsprachliches
Denken werden die Kinder immer mehr zu eigener
sprachlicher Kundgabe geführt. Sprechfreudigkeit
und Mitteilungsbedürfnis der Kinder sind in immer
neuen Situationen zu fördern.
Dem selbständigen Berichten einzelner Schüler aus
dem Erleben und Geschehen außerhalb der Schulzeit
ist genügend Raum zu geben. Auch im Unterrichtsgeschehen
sind die Kinder zur aktiven Mitarbeit bei der
sprachlichen Formulierung zu erziehen. Auf Gefühl
für den treffenden Ausdruck und die passende Form
ist hinzuarbeiten.
Der Bildung von Fragen und deren sinngemäßer
Anwendung durch die Schüler ist besondere Aufmerksamkeit
zuzuwenden.
Artikulation
Verbesserung individueller Aussprachefehler an
Einzellauten, Lautgruppen, Wörtern und Sätzen in
täglichen Übungen.
Übung des Chorsprechens als Erziehung zu
zusammenhängendem Sprechen, nach Möglichkeit
mit Einbeziehung rhythmischer Übungen.
Ablesen
Steigerung der Ablesefertigkeit durch ständige
Übungen und Kontrollen, nötigenfalls durch individuelle
Übungen.
Allmähliches Gewöhnen an das Absehen von
verschiedenen Personen, auch unter erschwerten
Ablesebedingungen und bei schnellerem Sprechtempo.
b) Aufsatz
Der Vorbereitung selbständiger schriftlicher Darstellung
dienen: Ausfüllen von Lückentexten; Bilden
von Sätzen an Hand von Bildern und Bildreihen;
gemeinsame Gestaltung von Bildgeschichten: kleine
Niederschriften von Geschehnissen und Erlebnissen;
Zerlegen eines Geschehnisses in Teilsituationen,
Versprachlichen der einzelnen Teilsituationen. Am
Ende der Grundstufe 2 soll der Schüler kurze,
zusammenhängende Darstellungen zeitlich gegliederter
Gedankenabläufe geben können. Besonderer Wert
ist auf die Auswertung in Form von Briefen und
Postkarten zu legen.
c) Sprachlehre
Mit der sprachlichen Erschließung der neu
hinzukommenden Arbeitsgebiete wächst der
Begriffs- und Formenschatz. Die Erarbeitung und
Festigung erfolgt durch gehäufte Darbietung und
Übung.
Vierte Schulstufe
Satzglieder als Bauelemente des Satzes
Stellung der Satzglieder, Verschiebeprobe;
Erweiterung der Ergänzungen: gebräuchliche
Präpositionalergänzungen mit den entsprechenden
Präpositionen (Lage-, Raum-, Zeit-, Artergänzung);
Erweiterung der Ergänzungsfragen (woher? wie
lange? wie oft? mit wem?);
Entscheidungsfrage, Stellenwert des Verbums.
Neben der ständigen Übung und Anwendung der
bereits erarbeiteten Formen kommen neu hinzu
Verbum: Erarbeitung des Präteritums und des
Futurums;
verschiedene Leistungen des Präsens: als Aussageform
der Vermutung (Vielleicht fahre ich ...); im
Bereich des Futuristischen (Morgen fahre ich . ..);
häufige rückbezügliche Zeitwörter;
unpersönliche Zeitwörter bzw. Zeitwortformen.
Anredeformen (Höflichkeitsform);
Adjektiv als Gliedteil; Vergleichsstufen des Adjektivs;
Possessivpronomen (mein, dein, unser; verschiedene
Fälle);
Indefinitpronomen: niemand, nichts;
weitere Verwendung von Konjunktionen als
Verbindung von Satzgliedern (und, oder, aber).
Fünfte Schulstufe
Der Satz als gegliederte Sinneinheit;
Verschiebe-, Weglaß- und allenfalls Ersatzprobe
zur Verdeutlichung der Wertigkeit der Satzglieder;
Satzreihen mit „und";
Satzgefüge: Kausalsatz (weil);
intensive Übung von Ergänzungs- und Entscheidungsfragen;
Verbum: Fixierung der Personalformen in allen
bisher erarbeiteten Zeiten;
Unterschiede in der Vergangenheitsbildung;
Anwendung der Zukunft als Aussageform für eine
unbestätigte Tatsache der Gegenwart; umschriebener
Imperativ;
inhaltliche und formale Erarbeitung des Vorgangs-
Passivs;
Zustands-Passiv als Artangabe;
Zeitwörter mit Vorwortergänzungen und die
entsprechenden Fragen.
Zu den bisher verwendeten Modalverben kommen
hinzu: sollen, lassen;
Hauptwort: der Genitiv des Hauptwortes und die
Umschreibung mit „von";
das Adjektiv als Satzglied nach bestimmtem und
unbestimmtem Artikel;
unregelmäßige Formen der Vergleichsstufen des
Adjektivs;
Personal- und Possessivpronomen (alle Fälle und
Personen);
häufige Lokal- und Temporaladverbia.
Der Festigung und Erweiterung des Wortschatzes
dienen
Wortfamilien, Wortfelder, Sinnbezirke, übergeordnete
Begriffe;
umgangssprachliche Wendungen zur Belebung des
sprachlichen Ausdruckes.
d) Lesen
Das eigentliche sinnerfassende Lesen setzt nach
den Vorübungen auf der Grundstufe 1 etwa in der
vierten Schulstufe ein.
In kurzen, überschaubaren Lesestücken, die
sowohl Erlebnisse einzelner Kinder oder der
Klassengemeinschaft als auch Stoffe aus dem Sach-
und Sprachunterricht zum Inhalt haben, soll
sinnerfassendes Lesen geübt werden.
Für die Schüler der Grundstufe 2 eignen sich besser
eigens für taubstumme Kinder verfaßte, inhaltlich
und sprachlich angemessene Lesetexte. Späterhin
sollen gemütsbildende Märchen, Sagen, Erzählungen
und Anekdoten bevorzugt werden.
e) Schularbeiten
Auf der fünften Schulstufe sechs Schularbeiten im
Schuljahr.
Mathematik
Vierte Schulstufe
Anschauliche Wiederholung und Zusammenfassung
der gewonnenen Grundbegriffe aus der
Mengenlehre ohne Verwendung der einschlägigen
Symbole.
Steigerung der Fertigkeit im Erkennen und
Herstellen der Relationen „gleich", „ungleich",
„kleiner als", „größer als" (=, , <, >); in
Verbindung damit auch Auflösen einfacher Gleichungen
und Ungleichungen unter Verwendung von
„Platzhaltern".
Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches bis
1000.
Pflege des mündlichen Rechnens; Vervielfachen im
Rahmen des kleinen Einmaleins (Erarbeiten der noch
fehlenden Malreihen; Festigen aller Malreihen bis 10
als Voraussetzung für das schriftliche Multiplizieren);
Messen als Umkehrung des kleinen Einmaleins
(Erarbeiten der noch fehlenden Inreihen; Festigen
aller Inreihen bis 10 - auch Inrechnungen mit Rest -
als Voraussetzung für das schriftliche Dividieren).
Einführung in das schriftliche Rechnen: Addieren
und Subtrahieren zwei- und dreistelliger Zahlen;
Multiplizieren solcher Zahlen mit einstelligem Multiplikator;
Dividieren (Messen und Teilen) solcher
Zahlen durch einstelligen Divisor (ohne und mit
Rest).
Anschauliche Einführung folgender Maßbeziehungen
1000 zu 1: kg - g, m - mm, t - kg, km - m;
außerdem Erarbeitung der Maßreihe: m - dm - cm -
mm.
Erweiterung der Raumanschauung auf die Begriffe
Dreieck, Viereck, Vieleck; Kreis. Übung im
Gebrauch des Lineals, des Dreiecks und des
Meßstreifens.
Fünfte Schulstufe
Verwendung der gewonnenen Grundbegriffe aus
der Mengenlehre ohne Gebrauch der einschlägigen
Symbole.
Übung des Begriffes „Platzhalter" bei der Lösung
einfacher Gleichungen und Ungleichungen.
Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches bis
10000.
Pflege des mündlichen Rechnens; im besonderen
Festigung des kleinen Einmaleins und des kleinen
Einsineins als Voraussetzung für das schriftliche
Multiplizieren und Dividieren.
Erweiterung des schriftlichen Rechnens: Addieren
und Subtrahieren mehrstelliger Zahlen; Multiplizieren
solcher Zahlen mit ein- und zweistelligem
Multiplikator; Dividieren (Messen und Teilen)
solcher Zahlen durch ein- und zweistelligen Divisor
(ohne und mit Rest).
Anschauliche Einführung in das Wesen der
Bruchzahl, vorwiegend im Rahmen der Bruchfamilie
Ganze - Halbe - Viertel - Achtel.
Erarbeitung folgender Maßeinheiten und Maßbeziehungen
km², ha, a, m², dm², cm². Außerdem
Anwendung und Festigung der schon bekannten
Maßeinheiten, Maßbeziehungen und Maßreihen.
Erweiterung um die Beziehung hl -l, q - kg, Minute -
Sekunde.
Vertiefung der bisher gewonnenen Raumvorstellung;
im besonderen anschauliches Erarbeiten von
Rechteck und Quadrat (einschließlich der Berechnung
des Umfanges und der Fläche - ohne Formel).
Übung im Gebrauch des Lineals, des Dreiecks und
des Meßstreifens.
Schularbeiten: sechs Schularbeiten im Schuljahr.
Bildnerische Erziehung, Schreiben
Die Bildnerische Erziehung wird auch auf diesen
Schulstufen weitgehend vom Schaffen aus der
Vorstellung bestimmt. Aufbauend auf ein bereits
vorhandenes bildnerisches Erfahrensgut, soll durch
Klären von Vorstellungen eine Differenzierung und
Bereicherung der persönlichen Formensprache stattfinden.
Die Motive sind aus dem Erlebnisbereich der
Kinder zu wählen und sollen die Vorstellungskraft
aktivieren. Gelegentliches Experimentieren mit verschiedenen
Materialien soll neue Ausdrucksmöglichkeiten
eröffnen. Die fallweise Einbeziehung von
Gruppen- und Gemeinschaftsarbeiten soll die Bereitschaft
zu kooperativem Verhalten fördern. Werkbetrachtung
erschöpft sich nicht in der Beschreibung
des Inhaltlich-Gegenständlichen, sondern muß die
lebendige und unmittelbare Begegnung mit dem
Werk in den Vordergrund stellen. Es sind Werke zu
wählen, die augenfällige und dadurch leicht erfaßbare
Merkmale der Gestaltung aufweisen. Die Übereinstimmung
der Werkbetrachtung mit den Schwerpunkten
des Lehrstoffes ist anzustreben. Einfache
Begriffe sind im Zusammenhang mit Schülerarbeiten
und Werkbetrachtung in Gesprächen zu erarbeiten
und zu klären.
Da das Kind der vierten und fünften Schulstufe
dem Einfluß der Massenmedien stärker ausgesetzt ist,
sein Konsum oft wahllos und fast immer kritiklos ist,
muß die Erziehung zu auswählender Konsumhaltung
anregen. Eingehen auf Fernsehsendungen, Auseinandersetzung
mit Bildreportagen und kritisches
Beschäftigen mit Comic strips und Bildwerbung soll
die Beurteilung von Bildaussagen ermöglichen.
Graphischer Bereich
Schwerpunkte und Teilziele
Einsichten in bildnerische Ordnungen, z, B.
symmetrische und asymmetrische Gefüge, Reihung,
Streuung, Gruppierung u. dgl.
Einsichten in elementare Kontraste, z. B.: groß -
klein, dick - dünn, viel - wenig, leicht - schwer u. dgl.
Entwicklungsgemäße Anbahnung räumlicher
Lösungen. Unterscheidung von Umriß und Binnenzeichnung.
Beachtung der Beziehung zwischen
bildnerischer Aufgabe und Bildformat.
Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien, z. B. Graphitstifte,
Feder, Tusche, Tinte, Kugelschreiber u. ä.
Fallweise experimentelle Verfahren, Verwendung
von verschiedenen Formaten und Bildgründen.
Druckgraphik: Einfache Hochdruckverfahren,
z. B. Stempeldruck, Materialdruck, Schablonendruck
u. dgl.
Schwerpunkte der Werkbetrachtung
Im praktischen Bereich gewonnene Einsichten und
Erkenntnisse sollen sowohl an Schülerarbeiten als
auch an Werken der graphischen Kunst wahrgenommen
werden.
Erörterung einfacher Begriffe, z. B. Beziehung von
Werkspur und Format, Umriß und Binnenzeichnung.
Farbiger Bereich
Schwerpunkte und Teilziele
Herstellen eines farbigen Gefüges.
Ausdruckswerte der Farbe.
Motivierte Differenzierung von Farbe durch
Mischen; Farbfamilien, Temperaturwert der Farbe,
Aufhellen und Trüben der Farben.
Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Farb- und Malmaterialien, z. B.
Deckweiß, Ton- und Transparentpapiere u. ä.
Verwendung verschiedener Formate und Bildgründe.
Verschiedene Möglichkeiten des Farbauftrages
(z. B. pastos, deckend, transparent), Experimentieren
mit verschiedenen Techniken zum Finden von
Ausdrucksmöglichkeiten.
Schwerpunkte der Werkbetrachtung
Im praktischen Bereich gewonnene Einsichten und
Erkenntnisse sollen sowohl an Schülerarbeiten als
auch an Werken der Malerei wahrgenommen werden.
Begegnung mit Werken der Malerei.
Klärung von Begriffen (z. B. Erkennen von
Farbfamilien, Temperaturwerten und Nuancen der
Farbe).
Plastischer Bereich
Schwerpunkte und Teilziele
Anstreben einer ganzheitlichen Form.
Differenzierung der plastischen Formen und ihrer
Oberflächenstrukturen.
Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren
Vorgeformte sowie leicht form- und verformbare
Werkstoffe (z. B. Kunststoffe, Ton, Papiermasse,
Holzklötzchen usw.).
Verschiedene Verfahren (z. B. Materialmontagen,
einfache Aufbauplastik, Drücken in Metallfolien,
Arbeiten aus dem Gips- oder Ytongblock, aus dem
Rundholz usw.).
Schwerpunkt der Werkbetrachtung
Im praktischen Bereich gewonnene Einsichten und
Erkenntnisse sollen sowohl an Schülerarbeiten als
auch an Werken plastischer Kunst wahrgenommen
werden.
Klärung von plastischen Begriffen, z. B. Formunterscheidung
(hohl, voll u. ä.), Oberflächenstruktur
(gerauht, gekerbt u. ä.). Begegnung mit plastischen
Werken.
Architekturbetrachtung
Begegnung mit Bauwerken.
Medien-Bereich
Schwerpunkte der Zielsetzungen
Erste Auseinandersetzung mit Wert und Unwert
verschiedener Bildinformationen von visuellen
Medien.
Hinweise auf Arbeitsmittel
Fernsehen, Illustrierte, Comic strips, Werbung,
Glückwunschkarten u. dgl.
Schreiben
Bei allen schriftlichen Arbeiten ist auf Leserlichkeit
und gefällige Anordnung des Schriftfeldes Wert zu
legen und auf Verwendung des richtigen Schreibgerätes
sowie auf gute Körperhaltung zu achten.
Auf der fünften Schulstufe Üben und Anwenden
der Blockschrift als einfache Schmuckschrift.
Werkerziehung für Knaben
Im Bereich des Funktionsspieles werden an
Objekten formbildende und technische Grunderfahrungen
gewonnen. Die Spielhaltung darf nicht zum
Selbstzweck werden, die Gegenstände sollen vom
Schüler auf ihren Funktionswert und ihre Wirkungsweise
hin untersucht werden. Aus dem hantierenden
und experimentierenden Umgang mit Materialien und
Grundwerkzeugen werden elementare, im Vorfeld
der technischen Bildung liegende Einsichten gewonnen,
die zur Bildung einschlägiger Begriffe führen
(z. B.: Rad und Achse, Festigkeit, Biegsamkeit u. ä.).
Im Vordergrund steht die Förderung kreativen
Verhaltens, wie Finden und Erfinden, Suchen und
Stellen von Problemen, das Aufspüren von Ursache
und Wirkung, nicht aber der ausschließliche Erwerb
technischer Fertigkeiten oder die Ableitung naturwissenschaftlicher
Gesetze. Die Aufgabenstellungen
sollen die Eigeninitiative fördern und der kindlichen
Entscheidung Spielraum lassen. Der Unterricht soll
das Einordnen in die Gemeinschaft fördern, zur
Sparsamkeit bezüglich Material- und Zeitaufwand,
Pflege der Werkzeuge, Ordnung am Arbeitsplatz und
zur Unfallverhütung erziehen.
Schwerpunkte und Teilziele
Grunderfahrungen mit Material, Werkzeug und
auch selbst gefundenen Verfahren.
Herstellen von räumlichen Objekten durch
Umgrenzen und Gliedern von Räumen.
Experimentelles Bauen beweglicher Objekte.
Ansätze zum technisch-funktionalen Denken.
Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren
Einsatz verschiedener Materialien und Werkzeuge,
die Werkverfahren wie Verbinden, Verformen und
Trennen ermöglichen; gegebenenfalls auch vorgefertigte
Elemente, allenfalls Baukastenelemente.
Werkerziehung für Mädchen
Herstellen einfacher Werkstücke in Grundtechniken
der Mädchenhandarbeit.
Einfache Musterhäkelei; Rundhäkeln; Anwenden
der Häkelschrift.
Werkstücke mit einfachen Strickmustern (Streifen-
und Flächenmuster); Rundstricken; Anwenden der
Strickschrift.
Nähen: einfache Werkstücke unter Anwendung
von Grundstichen, Grundnähten (randabschließende
Naht, Steppnaht, gestürzte Naht) und Zierstichen
verschiedener Art.
Leibesübungen
Kräftigungs- und Schmeidigungsübungen, haltungs-
und bewegungsformende Übungen.
Fortführen der Übungen in Zweck- und Spielformen;
soweit notwendig, Einbeziehen von Schulformen.
Erreichen und Festigen guter Haltungs- und
Atmungsgewohnheiten.
Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke).
Laufen in den bisher geübten Formen mit
gesteigerten Anforderungen; Wettläufe bis 30 m.
Weiterführen der bisher geübten Sprünge; hock- und
hockwendeartige Sprünge, Grätschsprünge, einfache
Hang- und Hangstützsprünge, leichte Sprungkünste
mit der Springschnur. Steigen auf schrägen und
lotrechten Geräten. Klettern über kopfhohe feste
Hindernisse, Kletterversuche an Tauen und anderen
Geräten. Hangeln in einfachen Formen (viergriffig).
Schaukeln im Sitzen und Stehen. Schwingen.
Schwebegehen auf höhergestellten breiten und
niedrigen schmalen Geräten. Heben, Tragen, Ziehen
und Schieben, auch als Partnerübungen. Werfen und
Fangen mit gesteigerten Anforderungen an die
Geschicklichkeit; Ziel-, Hoch- und Weitwerfen.
Überdrehen an brust- bis schulterhohen Geräten.
Purzelbäume, auch aneinandergereiht; Versuche im
Handstehen und Radschlagen.
Schwimmen: Erlernen einer Schwimmart.
Rodeln, Eislaufen und Schilaufen.
Spiele und Tänze.
Weiterführen der Lauf- und Ballspiele, auch in
kleinen Gruppen, als Vorbereitung für die Parteispiele.
Scherzspiele. Gehen, Laufen und Hüpfen nach
gegebenen Rhythmen.
Wanderungen.
Gehleistung zwei bis drei Stunden, mit entsprechenden
Ruhepausen und reichlicher Spielmöglichkeit.
Leichte Orientierungsaufgaben.
Gesundheitspflege.
Gewöhnen an Reinlichkeit des Körpers und der
Kleidung, unterstützt durch gelegentliche Belehrungen.
Therapeutische und funktioneile Übungen
Anknüpfend an das Übungsgut der therapeutischen
und funktioneilen Übungen der Grundstufe 1 soll
eine allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades
der Übungen die Erreichung einer dem Altersdurchschnitt
entsprechenden Ausprägung jener psychischen
Voraussetzungen anstreben, welche für den
Unterrichts- und Erziehungsprozeß relevant sind.
Weitere Übungen zur Hebung der Leistungsbereitschaft
und zum verstärkten Aufbau von Arbeitstugenden.
Korrektur von individuellem Fehlverhalten und
von Einstellungen und Werthaltungen als persönlichkeitsbildende
Maßnahmen. Übungen zur weiteren
Verbesserung der Sprechtechnik und der Sprachgewandtheit.
5. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die
einzelnen Schulstufen), Abschnitt „Lehrplan-Oberstufe
(Sechste, siebente und achte Schulstufe)"
a) haben an Stelle der Überschrift „Naturgeschichte
und Naturlehre" die Überschrift „Biologie
und Umweltkunde, Naturlehre" zu treten und die
darauffolgende lit. a (Naturgeschichte) „Biologie und
Umweltkunde" zu lauten,
b) hat der Abschnitt „Schreiben" zu entfallen,
c) hat an Stelle der Überschrift „Rechnen und
Raumlehre" die Überschrift „Mathematik" zu
treten,
d) hat der Abschnitt „Bildnerische Erziehung" zu
lauten
„Bildnerische Erziehung, Schreiben
Einführung zum genaueren Beobachten und zur
reicheren Durchformung. Besondere Bedachtnahme
auf die Farbe als Gestaltungsmittel.
Rhythmisch-dekoratives Gestalten einschließlich
ornamentaler Schrift. Enge Zusammenarbeit zwischen
Bildnerischer Erziehung und Handarbeit.
Wecken der Erlebnisfähigkeit für Kunstwerke.
Sorgsame Pflege der Schrift durch ausreichendes
Üben der Geläufigkeit und Vermeiden jeder Verkrampfung
und schlechter Körperhaltung.
Übungen im ornamentalen Schreiben.",
e) hat an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben"
zu treten,
f) hat an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen"
zu treten,
g) ist im Abschnitt „Hauswirtschaft" vor der
Überschrift „Sechste bis achte Schulstufe" die
Überschrift „Leibesübungen und rhythmische
Erziehung" einzufügen,
h) hat der Abschnitt „Therapeutische und
funktionelle Übungen" zu entfallen;
6. ist im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes
auf die einzelnen Schulstufen) dem Abschnitt
„Lehrplan-Oberstufe" (Sechste, siebente und achte
Schulstufe) folgender Abschnitt anzufügen
„Lehrplan - Hauptschule"
Grundsätzlich findet der Lehrplan der Hauptschule
auch für taubstumme Kinder Anwendung, doch
erfordert der Sinnesausfall Anpassungen und Abweichungen,
die - sofern sie nicht im folgenden dargelegt
werden - hauptsächlich spezifische Arbeitsmittel und
Arbeitsweisen betreffen und daher nach dem
Didaktischen Grundsatz der Methodengerechtheit in
die Eigenverantwortlichkeit des Lehrers fallen.
In der Hauptschule für taubstumme Kinder
entfallen die Pflichtgegenstände Lebende Fremdsprache,
Musikerziehung und Kurzschrift. Dem Pflichtgegenstand
Deutsch kommt zentrale Bedeutung zu.
Deutsch
Ziel des Deutschunterrichtes ist die sprachliche
Kontaktfähigkeit der Schüler. Sie sollen dazu geführt
werden, ihre Gedanken mündlich und schriftlich
richtig und verständlich auszudrücken. Hiezu ist auch
die Kenntnis der Grundzüge der Sprachlehre
notwendig.
Diese sollen im formal und material bestimmten
Sprachunterricht den Schülern einsichtig gemacht und
durch intensives Üben angeeignet werden.
In Lesen soll die Basis zu einer möglichst
selbständigen Horizonterweiterung geschaffen werden.
Die Schüler sollen lernen, sich durch Lesen
Kenntnis von räumlich und zeitlich Entferntem
anzueignen. Mit Hilfe fesselnder Lesestoffe soll
Freude am selbständigen Lesen geweckt werden.
Es wird notwendig sein, inhaltlich geeignete
Lesestücke sprachlich aufzuarbeiten, um sie den
Schülern zugänglich zu machen.
Im Leseunterricht sollen die Schüler ferner mit
einigen Dichtern und Schriftstellern bekannt gemacht
werden und Auszüge bzw. Inhaltsangaben einiger
Werke kennenlernen (Leseproben). Außerdem dient
das Lesen der Erweiterung und Festigung des Wort-
und Formenschatzes.
Sprechen und Ablesen: Die Sprechübungen sollen
die Schüler befähigen, sich ohne Scheu und mit
zunehmender Gewandtheit der Lautsprache zu
bedienen.
Die Anforderungen an die Sprechgeläufigkeit und
an das Ablesen werden erhöht. Das Sprechtempo des
Lehrers soll sich allmählich dem Gesprächstempo der
Hörenden annähern. Das Ablesen soll an verschiedenen
Personen und unter erschwerten Ablesebedingungen
geübt werden.
Artikulation: In allen Schulstufen ist die Artikulation
bezüglich Laut- und Stimmbildung, Atemtechnik
und Sprechrhythmus unter Kontrolle zu halten.
Bei Knaben ist mit besonderer Sorgfalt auf die
Beibehaltung der natürlichen Stimmlage während und
nach der Mutation zu achten.
Erste Klasse
a) Sprechen
Die Übungen haben vornehmlich die Form von
Berichten und Gesprächen. Zum Gegenstand haben
sie neben persönlichen Erlebnissen und Beobachtungen,
den Veranstaltungen der Klassengemeinschaft
und den Sachinhalten des Unterrichtes Themen aus
dem Leben der Umwelt, das Brauchtum, profane und
kirchliche Feste, die Jahreszeiten, den Tierschutz, den
Verkehr, die Sparerziehung, gelegentlich auch Eindrücke
aus der Lektüre, aus Film und Fernsehen.
In szenischen Darstellungen und Stegreifspielen
können echte Gesprächssituationen geschaffen werden,
in denen sich die Schüler in Frage und Antwort,
Rede und Gegenrede üben können.
b) Aufsatz
Sprech- und Aufsatzunterricht sollen in engem
Zusammenhang stehen. In der Regel sind Einzelaufsätze
selbständig abzufassen.
Besonderes Augenmerk ist auf Bildgeschichten zu
richten. Dabei können die Kinder lernen, den Ablauf
einer Handlung aus den in Bildern festgehaltenen
Einzelszenen zu erkennen und zu versprachlichen. Sie
können als Vorübung für den Erlebnisunterricht
dienen.
Daneben sind der Bericht, der Beobachtungsaufsatz,
die Nacherzählung und der Brief zu üben.
Gemeinsame Aufsätze sollen abgefaßt werden, um
dadurch Anregungen für Einzelaufsätze zu geben
oder Mängel in Einzelaufsätzen deutlich zu machen.
Solche Aufsatzübungen dienen vor allem der
Richtigstellung unzutreffender Redewendungen und
der Bereicherung des Vorrates an treffenden Ausdrücken.
In gemeinsamer Arbeit sind auch Postkarten zu
verschiedenen Anlässen und ähnliche formelhafte
Niederschriften abzufassen. Das Anlegen einer
Mustermappe, die in den folgenden Jahren weitergeführt
wird, ist empfehlenswert.
c) Lesen
Intensives Üben im Lesen unbekannter Texte,
deren Inhalt anfangs durch Illustration leichter
verständlich gemacht wird. Aber immer mehr sollen
die Schüler lernen, sich vom Bild als Hilfe zum
Verstehen des Leseinhaltes zu lösen und vom
gelesenen Text allein her einen unbekannten Inhalt zu
verstehen. Im dramatisierten Nachspiel einzelner
Szenen oder des ganzen Lesestückes können
unverstandene Stellen geklärt und neue Begriffe und
Wendungen geübt werden.
Als Lesestoffe eignen sich
Märchen und Sagen in vereinfachter Sprache;
Tiergeschichten;
einfache Gedichte im Jahreskreis;
Texte von Kinderliedern und einfachen Volksliedern,
Auszählreime.
Durch Nachschlagen in Wörterbüchern, Sachbüchern
und anderen Nachschlagewerken soll der
selbständige Bildungserwerb angebahnt werden.
d) Sprachlehre und Stilerziehung
Satzlehre
Der Satz als Sinneinheit; die Satzglieder in ihrer
sinnhaften Beziehung zueinander und die entsprechenden
Fragen.
Satzarten: Aussagesatz, Frage- und Aufforderungssatz.
Die Satzglieder als Bauelemente des Satzes
(Verschiebe-, Ersatz- und Weglaßprobe); allenfalls
unvollständige Sätze.
1. Der ergänzungslose Satz, bestehend aus Subjekt
und Prädikat.
Das Prädikat als Darstellung von Geschehen und
Sein.
Das Subjekt als Träger des Geschehens und Seins.
2. Der Satz mit eingliedriger und mehrgliedriger
Ergänzung.
Ergänzungen als notwendige Satzglieder; Weglaßprobe.
a) Akkusativobjekt,
b) Dativobjekt,
c) Gleichsetzungsnominativ,
d) Umstandsergänzungen mit den Fragen wo?
woher? wohin? wann? wie? (Lage-Raum-Ergänzung,
Zeitergänzung, Artergänzung).
3. Die Beifügung als Teil eines Satzgliedes.
Der zusammengesetzte Satz
1. Die Satzreihe: kopulative Satzverbindungen
(„und")
asyndetisch und syndetisch;
2. Das Satzgefüge
a) der reine Kausalsatz (weil, da);
b) der Konditionalsatz (wenn - dann).
Wortlehre
Erkennen der Wortarten in ihrer wichtigsten
Funktion.
1. Das Verbum
Wiederholung der finiten Verbformen; Wiederholung
der Hauptzeiten (Präsens, Perfekt, Futurum);
Erarbeitung des Präteritums; Imperativ (Singular
und Plural); Wiederholung; unpersönliche Verben
(3. Person des Neutrums „es"); reflexive Verben;
Hilfsverben und Modalverben (Präsens, Perfekt
und Futurum), ihre Funktion im Satz.
2. Das Adjektiv in zweifacher Verwendung: als
Gliedteil (Attribut) und als selbständiges Satzglied
(Artangabe); Die Vergleichsstufen des Adjektivs
(regelmäßig und unregelmäßig);
3. Das Nomen
Die Deklination der Nomina mit bestimmtem und
unbestimmtem Artikel; Wiederholung der Pluralbildung.
4. Das Pronomen
Personalpronomen (alle Personen Singular und
Plural in Nominativ, Dativ und Akkusativ);
Possessivpronomen ;
5. Das Numerale
Grundzahlwörter und Ordnungszahlwörter;
6. Fallfremde Wörter (Partikeln); gebräuchliche Temporal-
und Lokaladverbia.
Ständige Übungen im Satzbau und im Gebrauch
grammatisch richtiger Formen dienen der Fixierung
richtiger Sprachgestalten.
Einfache Übungen zur Wortbildung und Wortbedeutung
und zur Erweiterung des Wortschatzes.
e) Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Zweite Klasse
a) Sprechen
Die Sprechübungen, durch die der Gebrauch der
guten Gemeinsprache gesichert werden soll, werden
fortgesetzt.
Zu den Themen der 1. Klasse kommen immer
mehr Gespräche über Tagesereignisse von allgemeinem
Interesse.
Die Berichte einzelner Schüler aus ihrem Lebensbereich
werden ausführlicher. Dabei ist auf anschauliche
und logische Darstellung zu achten.
Durch intensive Gewöhnung an sinnvolles Fragen
sollen die Schüler lernen, sich auf diesem Weg
Informationen zu verschaffen bzw. diese zu ergänzen
und an sinnlich nicht wahrnehmbaren Ereignissen
teilzuhaben.
b) Aufsatz
Bildgeschichten und Erlebnisaufsatz werden weiter
geübt, der Beobachtungsaufsatz soll intensiviert
werden. Zur Schulung des Gedächtnisses ist das
Nacherzählen unter Beachtung einer logischen
Inhaltswiedergabe zu pflegen.
„Bildgeschichten mit Lücken" können der Schulung
des logischen Denkens dienen.
Die gemeinsamen Übungen zum Aufsatz sind
fortzusetzen. Besondere Sorgfalt ist den Übungen im
klaren Ausdruck zu widmen.
Briefe und Karten zu verschiedenen Anlässen sind
in gemeinsamer Arbeit abzufassen und in Mustermappen
zu sammeln.
c) Lesen
Die Leseübungen wie in der ersten Klasse werden
fortgeführt und ausgebaut. Als neue Lesestoffe
kommen hinzu
Götter- und Heldensagen (Inhaltsangaben, Leseproben,
Umarbeitung in vereinfachter Sprache) und
andere Erzählungen in Verbindung mit dem Unterricht
in Geschichte und Sozialkunde; Schilderungen
im Anschluß an Geographie und Wirtschaftskunde;
Lesestoffe naturkundlichen Inhaltes; ferner Erzählungen
aus dem Leben bedeutender Menschen der
Heimat; Geschichten von Tieren und Pflanzen.
Weiters soll das Lesen und Memorieren geeigneter
Gedichte und Volkslieder geübt werden. Orientierung
in Nachschlagewerken wird weiter betrieben.
Ferner ist das Lesen lebenspraktischer Texte zu üben
(Ankündigungen, Plakate, Verbotstafeln, Hinweistafeln,
Gebrauchsanweisungen).
d) Sprachlehre und Stilerziehung
Fortgesetzte Übungen zur Bekämpfung von
Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit.
Satzlehre
Wiederholung der Satzarten. Formen der Fragesätze.
Übungen im Gliedern des Satzes (Weglaß- und
Verschiebeprobe).
Erweiterung auf folgende Satzglieder
1. Präpositionalobjekt mit den Fragen: mit wem? zu
wem? bei wem? von wem? womit? wozu? wobei?
wovon?
2. Umstandsergänzung: Zeitergänzung mit den Fragen
seit wann? bis wann? wie lange?
3. Das Attribut als Teil eines Satzgliedes
das adjektivische Attribut mit der Frage: was für
ein?
das substantivische Attribut mit der Frage
welcher?
Der zusammengesetzte Satz
1. Die Satzreihe
adversative Satzverbindungen (aber), kausale Satzverbindungen
(denn), konsekutive Satzverbindungen
(daher, deshalb);
2. Das Satzgefüge
Eingeleitete Gliedsätze (Konjunktionalsätze),
Funktion der Bindewörter: Objektsatz (daß, ob),
Finalsatz (damit), Temporalsatz (als, wenn);
Satzwertige Infinitive mit den Infinitivkonjunktionen
„zu" und „um zu". Umformungsübungen.
Wortlehre
Festigung im Erkennen der Wortarten.
1. Das Verbum
Wiederholung der Zeitformen und ihrer Leistung;
die infiniten Verbformen: das 1. und das
2. Partizip; das Passiv der Verba: Vorgangspassiv,
Zustandspassiv; der Konjunktiv im Wunschsatz.
2. Das Indefinitpronomen.
3. Wiederholungszahlwörter.
4. Partikeln: weitere Lokal- und Temporaladverbia.
Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch
richtiger Formen, im besonderen der starken und
schwachen Formen des Eigenschaftswortes und der
richtigen Vorwörter im Satzzusammenhang mit
bestimmten Zeitwörtern.
Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,
Wortfeldern und Sachkreisen. Hinweise auf den
anschaulichen Gehalt von Wörtern und Wendungen.
e) Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Dritte Klasse
a) Sprechen
Neben den Berichten einzelner Schüler, welche die
Wiedergabe von Erlebtem, Beobachtetem oder
Gelesenem zum Inhalt haben, soll immer mehr das
wechselseitige Gespräch geübt werden. Die Schüler
sollen lernen, auf Mitteilungen des Partners
einzugehen und dazu Stellung zu nehmen. Sie sollen
„Unterhaltungen" üben, die aus Fragen und Antworten,
Feststellungen und Entgegnungen bestehen.
Als Inhalt solcher Gespräche bieten sich an
gemeinsame Erlebnisse, Tagesereignisse von allgemeinem
Interesse [Sport, Politik usw., aber auch
belanglose Themen (Wetter)], wie sie vielen Unterhaltungen
der hörenden Mitmenschen zugrunde liegen.
Ferner ergeben sich Themen aus der Leseerziehung,
aus der Film-, der Verkehrs- und der
Sparerziehung.
Diese Übungen sollen die Schüler fähig machen, an
Tagesgesprächen und ähnlichen Unterhaltungen ihrer
Umwelt teilzunehmen bzw. deren Inhalte zu
verstehen.
Der bei solchen Übungen anfallende Wortschatz
(Wendungen, Phrasen, Modewörter) soll durch
häufige Anwendung zum aktiven Sprachbesitz der
Schüler werden.
b) Aufsatz
Zu den geübten Aufsatzgattungen kommen
Beschreibungen aus lebensnahen Anlässen, Beobachtungen
am Gehaben von Menschen und Tieren, ferner
Sachberichte und Inhaltsangaben.
Durch diese soll die Fähigkeit zur Unterscheidung
des Wesentlichen vom Nebensächlichen entwickelt
werden.
Gemeinsame Aufsatzübungen betreffen nunmehr
vor allem den bewußten Einsatz von Stilmitteln
(Wortfolge im Satz, Verwendung der Zeitformen des
Zeitwortes). An gut gelungenen Aufsätzen über das
gleiche Thema sollen die Schüler Einsicht in den
Aufbau guter Aufsätze gewinnen und dabei ihre
Arbeiten nach einer vorher aufgestellten Gliederung
abfassen lernen. Zur Übung des lebenspraktischen
Schriftverkehrs werden in gemeinsamer Arbeit
Muster für folgende Schriftstücke abgefaßt und in
einer Mappe gesammelt: Briefe zu verschiedenen
Anlässen; Bestellungen; Anfragen; Antworten auf
Anfragen; Telegramme. Vordrucke für den Zahlungsverkehr
(Post und Sparkasse) und für den Verkehr mit
Behörden im Rahmen des Erfahrungskreises der
Schüler.
c) Lesen und Literaturerziehung (dritte und vierte
Klasse)
Beim Lesen längerer Erzählungen und schwierigerer
Texte werden erhöhte Anforderungen an das
Sprachverständnis gestellt. Durch gezieltes Fragen,
szenische Darstellung sowie Inhaltsangaben einzelner
Szenen und größerer Abschnitte kann das richtige
Erfassen des Inhaltes überprüft werden.
Schrifttum
Lyrische Gedichte, Balladen (für Gehörlose
bearbeitet), Abenteuergeschichten, handlungsreiche
Reiseschilderungen und Berichte über Entdeckungsfahrten;
Erzählungen aus dem Arbeitsleben, aus der
Technik und dem Verkehr; Lebensbilder bedeutender
Männer und Frauen Österreichs und der übrigen
Welt; Erzählungen zur Einkehr und Besinnung;
Sagen und Fabeln;
Inhaltsangaben (eventuell Leseproben) einfacher
dramatischer Werke. Im Anschluß daran kurze
Lebensbilder von Dichtern.
Auch weiterhin ist das Lesen zur sachlichen
Information als Vorstufe zum selbständigen Bildungserwerb
zu pflegen.
Das Zeitunglesen soll angebahnt und geübt
werden: Tagesereignisse von allgemeinem Interesse
(Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport usw.)
d) Sprachlehre und Stilerziehung
Satzlehre
Wiederholung der Satzglieder und ihrer Funktion
im Satzganzen.
Das Genitivobjekt.
Das Präpositionalobjekt mit den Fragen: an wen?
woran? auf wen? worauf? gegen wen? wogegen? für
wen? wofür? über wen? worüber?
Der zusammengesetzte Satz
Hinweise auf die Arten der Satzreihen.
Disjunktive Satzverbindungen (entweder - oder).
Satzgefüge
Weitere Objektsätze, Konzessivsätze (obwohl),
Temporalsatz (Gleich-, Vor- und Nachzeitigkeit);
direkte und indirekte Rede.
Wortlehre
1. Verbum
Übersicht über alle Zeitformen und ihre Leistung
(Aktiv und Passiv); Konjunktiv im Konditionalsatz;
2. Gebräuchliche Modaladverbia der Qualität, Quantität
und Intensität (ja, nein, sehr, ebenso usw.)
3. Gebräuchliche Kausaladverbia.
Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch
richtiger Formen, besonders der Anredeformen.
Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,
Wortfeldern und Sachkreisen. Allenfalls sprachliche
Ausdrucksmittel, wie Häufung, Steigerung, Gegensatz,
Übertreibung, Abschwächung, Beschönigung.
e) Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Vierte Klasse
a) Sprechen
Bericht, Erzählung und Gespräch werden intensiv
geübt und ausgebaut. Neben dem unterhaltenden
Gespräch, wie es in der dritten Klasse eingeführt
wurde, soll nun auch zur Diskussion hingeführt
werden. Die Schüler sollen lernen, sich über eine
Sachlage oder ein Ereignis eine Meinung zu bilden
und diese auch zum Ausdruck zu bringen.
Zu beachten sind dabei das Festhalten am Thema
und sachliche Stellungnahme.
Themen: politisches Tagesgeschehen, Sportereignisse,
Probleme aus der Arbeitswelt, Film(Fernseh)-
diskussion.
Dabei soll der aktive Sprachschatz durch Klärung
und Anwendung neuer Begriffe (gebräuchliche
Fachausdrücke) und Gewöhnung an oft vorkommende
Wendungen ständig erweitert und gefestigt
werden. Im Hinblick auf die bevorstehende Konfrontation
im Arbeitsleben und in den Berufsschulen
sollen Gelegenheiten zu Gesprächen und Diskussionen
mit gleichaltrigen vollsinnigen Schülern gesucht
werden.
b) Aufsatz
Aufsatzformen und Übungen im lebenspraktischen
Schriftverkehr wie in der dritten Klasse, nun mit
erhöhten Anforderungen. Dazu treten Gesuche,
Lebenslauf, Protokolle und Inserate. Ausfüllen
weiterer Formulare.
Neue Formen der schriftlichen Darstellung sind
durch gemeinsame Übungen zu entwickeln.
c) Lesen und Literaturerziehung
Siehe dritte Klasse.
d) Sprachlehre und Stilerziehung
Erweiterung des Verständnisses für die Grundformen
des Satzes, für grammatisch notwendige
Ergänzungen und zusätzliche Angaben zur Verdeutlichung
der Redeabsicht (Weglaßprobe bzw. Abstrichverfahren).
Satzlehre
Der zusammengesetzte Satz.
Die Satzreihe
kopulative Satzverbindungen (auch mehrgliedrig),
disjunktive und konzessive Satzverbindungen;
Satzgefüge
Subjektsatz, Zeitergänzungssatz (seit), Modalsatz
(Vergleichssatz und Proportionalsatz), Konsekutivsatz,
Relativsätze in der Rolle eines Attributes.
Zusammenfassende Übersicht über Satzreihen und
Satzgefüge;
allenfalls mehrfach zusammengesetzte Sätze;
Übungen im Überblicken umfangreicher Satzgefüge
zur Erweiterung des Sprachverständnisses (graphische
Darstellungen).
Wortlehre
Relativpronomen und Demonstrativpronomen,
Interjektionen zur Belebung der Umgangssprache.
Zusammenfassender Überblick über alle Wortarten
und ihre Bedeutung im Satzganzen. Funktion der
Biegungsformen.
Ständige Übungen zur Sprachrichtigkeit.
Begriffsbestimmung, Über- und Unterordnung
von Begriffen. Anleitung zu sinngemäßer Verwendung
von Fachausdrücken und Fremdwörtern.
Formelhafte Wendungen und Sprachklischees (Modeausdrücke
und -Wendungen).
Einfache Beispiele für begriffliche und bildhafte
Ausdrucksweise. Allenfalls Beispiele zum Bedeutungswandel
(mit kulturhistorischen Einblicken) und
zur Wortbedeutung (geklärt mit Hilfe von Wortfeldern
und syntaktischen Wendungen).
Erklärung von Eigennamen. Allenfalls Lehn- und
Fremdwort.
e) Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.";
6. sind dem Fünften Teil (Aufteilung des
Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) folgender
Sechster und Siebenter Teil anzufügen
„SECHSTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE
LEHRSTOFF DER FREIGEGENSTÄNDE UND
UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
FREIGEGENSTÄNDE
Maschinschreiben
Siehe Lehrplan der Hauptschule.
Hauswirtschaft
Siehe Lehrplan der Hauptschule.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Schulspiel
Grundstufe 1, Grundstufe 2
Siehe Lehrplan der Volksschule.
Lehrplan - Oberstufe, Lehrplan - Hauptschule
Siehe Lehrplan der Hauptschule.
Stil- und Literaturpflege
Bildungs- und Lehraufgabe
Erweiterung und Ergänzung des Pflichtgegenstandes
Deutsch auf der Oberstufe, wobei der Verbesserung
und Verfeinerung der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit
und der Pflege inhaltserfassenden Lesens zur
Horizonterweiterung und Gemütsbildung besondere
Bedeutung zukommen.
Lehrstoff
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff
des Pflichtgegenstandes Deutsch.
Dabei ist besonderes Schwergewicht auf die
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes zur
Besserung des sprachlichen Ausdruckes sowie auf
Ausbau und Festigung des formalen Sprachbewußtseins
als Voraussetzung eines besseren Sprechstiles zu
legen.
Über den Rahmen des Deutschunterrichtes hinausgehend
soll die Lesefreudigkeit der Schüler gefördert
werden. An geeignetem Lesegut ist das Verständnis
für Werke der deutschsprachigen Literatur anzubahnen
und zu vertiefen.
Leibesübungen und rhythmische Erziehung
Grundstufe 1, Grundstufe 2
Siehe Lehrplan der Volksschule, Unverbindliche
Übung Leibesübungen.
Lehrplan - Oberstufe, Lehrplan - Hauptschule
Siehe Lehrplan der Hauptschule.
Schachspiel
Siehe Lehrplan der Hauptschule.
Berufskundliche Information
Siehe Lehrplan der Hauptschule.
SIEBENTER TEIL
FÖRDERUNTERRICHT
Ziel des Förderunterrichtes ist eine über die
Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung
im Klassenverband hinausgehende, erweiterte
und ergänzende Förderung im Kleingruppenverband
für solche Schüler, deren Leistungsstand in einem
Unterrichtsgegenstand den erfolgreichen Abschluß
der jeweiligen Schulstufe gefährden könnte.
Der Förderunterricht hat sich ausschließlich an den
Grundlehrzielen (Fundamentum) des Lehrplanes zu
orientieren und dient nicht dem Erreichen von
darüber hinausgehenden Lehrzielen.
Der engen Verknüpfung von Fördermaßnahmen
im Klassen- und Förderunterricht fällt besonders
hohe Bedeutung zu, wobei insbesondere auch
Erfahrungen aus den therapeutisch-funktionellen
Übungen als Grundlage für die Unterrichtsplanung
dienen können.
Ausgehend von den individuellen Lernrückständen
der Schüler bedarf der Förderunterricht einer
eigenständigen didaktisch-methodischen Planung, die
den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des
Unterrichtes in der Kleingruppe Rechnung trägt.
VII. In der Anlage C 3 (Lehrplan der Sonderschule
für blinde Kinder)
1. ist vor der Überschrift „Allgemeine Bestimmungen
und Didaktische Grundsätze" die Überschrift
„ERSTER TEIL" einzufügen;
2. haben im Ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen
und Didaktische Grundsätze), Abschnitt A
(Allgemeine Bestimmungen)
a) die Unterabschnitte 1 (Zusammenfassung der
Schulstufen in Lehrplan-Hauptstufen) und 2 (Lehrstoffverteilung
für einzelne Schulen und Klassen) zu
lauten
1. Zusammenfassung der Schulstufen in Lehrplan-
Hauptstufen
Die Sonderschule für blinde Kinder gliedert sich in
acht Schulstufen, die im Lehrplan entsprechend ihren
besonderen Bildungsaufgaben zu drei Lehrplan-
Hauptstufen zusammengefaßt werden
Die Grundstufe 1 umfaßt die erste und zweite
Schulstufe,
die Grundstufe 2 umfaßt die dritte und vierte
Schulstufe und
die Lehrplan-Oberstufe umfaßt die fünfte, sechste,
siebente und achte Schulstufe.
Während der Lehrplan der Grundstufe 1 und der
Grundstufe 2 dem Lehrplan der Grundschule entspricht,
kann der Unterricht auf der Lehrplan-Oberstufe
je nach der Bildungsfähigkeit der Schüler nach
dem Lehrplan der Sonderschule für blinde Kinder
oder nach dem Lehrplan der Hauptschule mit
behinderungsgemäßen Anpassungen erteilt werden.
Für Schüler, die außer Blindheit noch andere
Behinderungen aufweisen, ist der Lehrplan einer
Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden,
wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten
in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne
soweit als möglich heranzuziehen sind.
2. Gliederung nach Unterrichtsgegenständen
Gemäß den Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes
ist der Lehrstoff der Sonderschule für blinde
Kinder im Lehrplan nach Unterrichtsgegenständen zu
gliedern. Die Unterrichtsgegenstände bedeuten verschiedene
Aspekte bei der Begegnung mit ein und
derselben Wirklichkeit oder verschiedene Weisen
gestaltender Tätigkeit.
Im Unterricht der Grundstufe 1 und der Grundstufe
2 ist von einer strengen Scheidung des
Lehrstoffes nach einem gefächerten Stundenplan im
Unterrichtsablauf Abstand zu nehmen. Ausnahmen
sind auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken.
Auf der Oberstufe der Sonderschule für blinde
Kinder ist in der Regel nach einem gefächerten
Stundenplan zu unterrichten. Aber auch hier ist es
zweckmäßig, umfassendere Sinnganzheiten, besonders
wertbezogene Lebensgebiete, zusammenhängend
zu behandeln. Hiefür bietet sich insbesondere
auch der Epochalunterricht an, wobei eine entsprechende
Lernplanung den stundenplanmäßigen Ausgleich
über größere Lehreinheiten hinweg sicherzustellen
hat.
Innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände
kommt es, unbeschadet des notwendigen sachlogischen
Aufbaues nicht auf lückenloses Aneinandergrenzen
der behandelten Teilgebiete und Lernzielgruppen
an. Die exemplarisch gebotenen, das heißt
beispielhaft ausgewählten und zu hinreichender
Vertiefung geführten Teilgebiete und übergreifenderen
Lernziele sollen in ihrer Gesamtheit allen Lebens- und
Berufsbereichen der Schüler gerecht werden."
b) die bisherigen Unterabschnitte 2. (Lehrstoffverteilung
für einzelne Schulen und Klassen), 3.
(Mindestforderungen und Erweiterungsstoffe) und 4.
(Das blinde Kind) die Bezeichnungen 3., 4. und 5. zu
erhalten;
3. hat im Ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen
und Didaktische Grundsätze), Abschnitt B (Didaktische
Grundsätze) der Unterabschnitt 4. (Gesamtunterricht)
zu lauten
„4. Konzentration der Bildung
Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu
bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen
bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen.
Besonders ist auch bei aller Außenweltverbundenheit
eine altersgemäße Innenweltvertiefung zu fördern.
Die Schulerziehung soll jede Oberflächlichkeit
bekämpfen, den Schüler in angemessener Weise an die
Wertwelt heranführen und ihm helfen, ein persönliches
Wertzentrum, seine Lebensmitte, zu finden.
In stofflicher Hinsicht verlangt die Konzentration
trotz der notwendigen Fächerung des Lehrgutes ein
Streben nach Einheit der Bildungswirkung, sodaß es
möglich wird, auch vom Bildungsstoff her Lebensganzheiten
zu formen und eine seelisch-geistige
Zersplitterung der heranwachsenden Persönlichkeit
zu verhindern.
Im Fachunterricht der Oberstufe dürfen die
Unterrichtsgegenstände nicht beziehungslos nebeneinanderlaufen.
So ist es Aufgabe aller Lehrer, darauf
zu achten, daß sich die Schüler einer gepflegten
Sprache bedienen. Vor allem muß vermieden werden,
daß der Schüler an Stelle eines sich nach und nach
erweiternden Gesamtbildes der Welt und ihrer Kultur
nur ein Wissen auf einzelnen Gebieten erwürbe, das
er selbst in keinen Zusammenhang zu bringen
vermöchte und das daher leicht dem Vergessen
anheimfiele. Nur eine möglichst umfassende, von
mehreren Seiten eingeleitete Behandlung des Bildungsgutes
ermöglicht jene geistige Vertiefung, die
eine Voraussetzung für jede Integration des Bildungsgutes
im Schüler ist.
Möglichkeiten zur Konzentration der Unterrichtsgegenstände
ergeben sich in verschiedener Weise. So
sollen Anregungen, die von einem Unterrichtsgegenstand
ausgehen und in einen anderen hinüberführen,
in diesem auch ergriffen und ausgewertet werden;
Stoffe des einen Unterrichtsgegenstandes, die Lehrgebieten
eines anderen als Voraussetzung dienen,
werden entsprechend früher durchzunehmen sein; ein
Lehrgebiet kann von verschiedenen Unterrichtsgegenständen
aus beleuchtet werden; schließlich können
Stoffe verschiedener Unterrichtsgegenstände
zusammengeschlossen werden, um Einblick in eine
größere Einheit zu gewähren.
Diese Forderung nach Konzentration der Unterrichtsgegenstände
wird nur dort eine gewisse
Einschränkung erfahren, wo in den einzelnen
Unterrichtsgegenständen begründete sachlogische
Entwicklungsreihen nicht ohne Schaden für den
Gesamterfolg unterbrochen werden können und die
Eigengesetzlichkeit der Stoffe berücksichtigt werden
muß.
Trotzdem soll der Lehrer nach Möglichkeit
versuchen, organische Bildungseinheiten aufzubauen,
die eine oder mehrere Wochen hindurch in
verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt
werden. Solche Bildungseinheiten sollen nicht nur
von ihren eigenen Bildungswerten getragen werden,
sondern können den Schülern auch andere Wertideen
in geeigneter Weise nahebringen.";
4. hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und
Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) zu
lauten
e) Bemerkungen zu den Stundentafeln
Schülern des Zweiten Klassenzuges ist auf allen
Schulstufen der Hauptschule die Möglichkeit zu
bieten, eine lebende Fremdsprache als Freigegenstand
zu wählen.
Die Schulbehörde erster Instanz kann auf Antrag
des Schulleiters bewilligen, daß der Unterricht in
Hauswirtschaft an einzelnen Schulen statt mit zwei
Wochenstunden mit vier Wochenstunden in jeder
zweiten Woche während eines ganzen Schuljahres zu
führen ist. Wo Knaben den Freigegenstand Hauswirtschaft
wählen, können sie unter Berücksichtigung der
Gruppengrößen gemeinsam mit den Mädchen am
Unterricht im Pflichtgegenstand Hauswirtschaft
(Mädchen) teilnehmen.
Der Förderunterricht kann - mit Ausnahme der
Sonderschule für blinde Kinder mit Klassenlehrersystem
- bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse
höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von
jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Der
Schüler kann jedoch den Förderunterricht je
Unterrichtsjahr nur in höchstens 2 Unterrichtsgegenständen
besuchen, wobei lediglich der Besuch von
höchstens 2 Kursen desselben Unterrichtsgegenstandes
zulässig ist. Hinsichtlich der Sonderschule für
blinde Kinder mit Klassenlehrersystem können die
Landesschulräte durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen
in der ersten und zweiten Schulstufe
höchstens je zwei Förderstunden, in der vierten und
achten Schulstufe je eine Förderstunde vorsehen.";
5. hat im Dritten Teil (Allgemeines Bildungsziel,
Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
a) der dritte Absatz zu lauten
„Im Sinne des § 22 des Schulorganisationsgesetzes
hat die Sonderschule für blinde Kinder im besonderen
die Aufgabe, blinde Kinder in einer ihrer Behinderungsart
entsprechenden Weise zu fördern, damit die
Hemmungen des Blindseins weitgehend abzubauen
und ihnen zumindest eine den Volksschulen entsprechende
Bildung zu vermitteln. Bei entsprechender
Bildungsfähigkeit soll den Schülern die Möglichkeit
gegeben werden, sich eine über das Lehrziel der
Volksschule hinausreichende Allgemeinbildung anzueignen.
Dadurch wird eine ihrer Begabung und
Leistungsfähigkeit angemessene Eingliederung in das
Arbeits- und Berufsleben und das Zusammenleben
mit sehenden Menschen vorbereitet.",
b) an Stelle der Überschrift „Naturgeschichte und
Naturlehre" die Überschrift „Biologie und Umweltkunde,
Naturlehre" zu treten,
c) im Unterabschnitt „Biologie und Umweltkunde,
Naturlehre" die lit. a (Naturgeschichte) „Biologie
und Umweltkunde" zu lauten,
d) an Stelle der Überschrift „Rechnen und
Raumlehre" die Überschrift „Mathematik" zu
treten,
e) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben" zu
treten,
f) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu
treten,
g) der Abschnitt „Therapeutische und funktionelle
Übungen" zu lauten
„Therapeutische und funktioneile Übungen
Therapeutische und funktionelle Übungen versuchen
aus Kenntnis von Fehlentwicklungen und
Fehlverhalten durch Korrektur und Training die
Bedingungen der Bildsamkeit zu verändern und zu
verbessern.
Störungen und Auffälligkeiten, welche die für den
Unterricht relevanten Grundfunktionen oder psychischen
Bereiche betreffen, sollen kompensiert, gemindert
oder beseitigt werden.
Die Schaffung geeigneter Voraussetzungen für die
Bewältigung der schulischen Lern- und Verhaltensanforderungen
steht im Mittelpunkt der therapeutischen
und funktioneilen Übungen.";
6. hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes
auf die einzelnen Schulstufen) der Abschnitt „Lehrplan-
Unterstufe" zu lauten
„Grundstufe 1
(Erste und zweite Schulstufe)
Einleitung
Die Grundstufe 1 der Sonderschule für blinde
Kinder führt die Kinder aus der gewohnten
häuslichen Lebensgemeinschaft in die Arbeits- und
Lebensgemeinschaft der Schule ein. Neben der
örtlichen Orientierung in der neuen Umgebung ist
der Anerziehung der notwendigen Alltagsroutine
(Körperpflege, Kleidung, Essen, Benehmen) große
Bedeutung zu geben. An eine intensive Pflege und
Schulung des Tastsinnes und an Übungen zur
Förderung der Handgeschicklichkeit sind die notwendigen
Vorübungen für das Lesen und Schreiben
der Blindenschrift anzuschließen. Durch eine allmähliche
Entfaltung der körperlichen, seelischen und
geistigen Kräfte und Heranziehung aller Restsinne
und mit Hilfe besonderer Methoden und Hilfsmittel
sollen die Kinder befähigt werden, die Hemmungen
des Blindseins zu überwinden. Das durch die
Behinderung erschwerte Auffassungsvermögen, die
großen Unterschiede in der Begabung und die häufige
Altersstreuung verlangen auf der Grundstufe 1 eine
sorgsame Auswahl des Bildungsgutes, die Anwendung
ausschließlich blindheitsgemäßer Unterrichtsformen
und langsames und behutsames Fortschreiten
im Unterricht.
Sachunterricht
Heimat- und Naturkunde
Der Sachunterricht beschränkt sich weitgehend auf
Umweltskunde. Ausgehend von der engsten Umgebung
des Kindes und unter Bedachtnahme auf seine
natürlichen Interessen soll das Bildungsgut der
Volksschule in blindheitsgemäßer Form vermittelt
werden.
Zunächst werden Gegenstände im Hand- und
Armtastraum des Kindes erfaßt. Das Hantieren mit
den Gegenständen geschieht unter Ausnützung aller
Restsinne, besonders des Tastsinnes und des Gehörs.
Durch das Hören von Geschichten, Gedichten und
Liedern wird die emotionale Entwicklung gefördert
und neben individueller Beziehung zu den Dingen
auch deren Bedeutung für andere Kinder und für die
Erwachsenen allmählich geklärt. So wird das blinde
Kind aus seiner egozentrischen Stellungnahme zu
einer sozialen und mehr objektiven Betrachtungsweise
geführt.
Als Arbeitsgebiete bieten sich an
Ausschnitte aus Spiel und Leben des Kindes im
Elternhaus, in der Anstalt, in den Ferien, zu den
verschiedenen Tages- und Jahreszeiten. Feste im
Kreislauf des Jahres.
Beziehungen des Kindes zu Menschen, Tieren,
Pflanzen und Gegenständen seiner Umgebung.
Interessante Erlebnisse und Ereignisse.
Hiebei werden die der Altersstufe entsprechenden
sprachlichen Ausdrucks- und Darstellungsformen
geübt (Berichten, Erzählen, Spielen, Lesen, Schreiben
und Singen) wie auch ein zahlenmäßiges und
räumliches Erfassen durch Formen, Falten, Bauen,
Legen, Sortieren, spielendes Hantieren und Darstellen,
Zählen, Messen, Schätzen und Rechnen gepflegt.
Deutsch, Lesen, Schreiben
a) Sprechen
Die Sprechübungen knüpfen an den Sprachgebrauch
der Schüler an, wobei anfänglich die ihnen
vertraute Mundart geduldet wird, soweit diese die
Unbefangenheit und Bereitschaft des kindlichen
Sprechens fördert. Die Schüler erzählen von eigenen
Erlebnissen und Erfahrungen und sprechen über die
Inhalte des Sachunterrichtes. Das Sprechen in der
gepflegten Umgangssprache wird zunächst durch
Kinderreim und Kinderlied geübt, wobei die Sprache
des Lehrers Vorbild ist. Durch Erzählen und
Nacherzählen, Berichten, Fragen und Antworten,
Memorieren und Dramatisieren sollen die sprachlichen
Ausdrucksformen geübt und durch Spielen und
Formen verlebendigt werden. Auf richtige Lautbildung,
natürlichen Sprechton und auf den Erwerb
eines entwicklungsechten Wortschatzes ist Wert zu
legen. Um die Vorstellungsarmut des blinden Kindes
zu überwinden, ist auf den Erwerb von Sachvorstellungen
großer Wert zu legen.
b) Lesen
Nach entsprechenden Orientierungs- und intensiven
Tastvorübungen erfolgt die Erarbeitung der
Lautzeichen der Braille-Punktschrift. Daran schließt
sich das Lesen einfacher Wörter, Wortgruppen und
kurzer Sätze. Hiebei ist allmählich von leicht
tastbaren zu schwierigeren Buchstabengruppen überzugehen.
Sobald ein ausreichender Bestand an Punktschriftzeichen
erarbeitet wurde und die Tastfertigkeit
entsprechend fortgeschritten ist, werden entsprechende
Lesestoffe als Grundlage des weiteren
Leseunterrichtes verwendet.
Die Schüler sollen am Ende der ersten Schulstufe
imstande sein, leichte Sätze nach vorbereitender
Besprechung selbständig auf der Tafel oder Maschine
darzustellen und zu lesen.
Auf der zweiten Schulstufe nehmen die Leseübungen
einen breiten Raum ein, um die individuellen
Tastschwierigkeiten zu überwinden und eine ausreichende
Lesegeläufigkeit zu erzielen. Lautrichtiges
und flüssiges Lesen ist anzustreben. Als Lesestoff für
die zweite Schulstufe kommt kindertümliches Lesegut
(Sprüche, Erzählungen, leichtverständliche Märchen)
in Betracht.
c) Blindenschrift
Mit dem Schreibunterricht ist im Verlauf der ersten
Schulstufe zu beginnen. Unbeschadet der verwendeten
Methode (Tafel oder Maschine) soll der Schüler
am Ende der vierten Schulstufe beide Schreibtechniken
fließend beherrschen. Daher hat gegen Ende der
zweiten Schulstufe die Verwendung des noch nicht
eingeführten Schreibgerätes einzusetzen. Zu diesem
Zeitpunkt sollen die Schüler auch imstande sein, alle
Buchstaben, Ziffern und Satzzeichen punktfehlerfrei
und sauber zu schreiben.
Mathematik
Anschauliches Auffassen, Darstellen, Ordnen,
Gliedern, Vergleichen und Abzählen von Mengen zur
Grundlegung des rechnerischen Tuns und Denkens.
Anschauliche Gewinnung der natürlichen Zahlen im
Zahlenraum bis dreißig.
Es ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die
Zahlvorstellungen des blinden Kindes durch eine
intensive Veranschaulichung gefestigt werden. Raumformen
und räumliche Bezeichnungen sind durch
Greifen, Abtasten, Bewegen, Falten und Formen zu
veranschaulichen.
Der Ausgangspunkt des Rechenunterrichtes ist das
Hantieren mit konkreten Dingen.
Vielfältige und abwechslungsreiche anschauliche
Übungen im Zu- und Wegzählen ohne Darstellung in
Ziffern bieten eine gründliche Orientierung im
Zahlenraum. Im geeigneten Zeitpunkt sind die Ziffern
einzuführen und auf dem Rechenapparat zu üben.
Auf der zweiten Schulstufe erfolgt eine anschauliche
Erweiterung des Zahlenraumes bis 100 (Zehnerschritt).
Anschauliches Üben im Auffassen und Darstellen
einschlägiger Mengen. Zu- und Wegzählen mit
fortschreitenden Schwierigkeiten. Vervielfachen im
Rahmen des Einmaleins, Erarbeiten der Malreihen 10,
5; 2, 4; allenfalls 3, 6. Messen ohne Rest als
Umkehrung des kleinen Einmaleins. Erfassen und
Festigen der Inreihen mit 10, 5; 2, 4; allenfalls 3, 6.
Anbahnung des Zehnerüberschreitens, das bis zum
Ende des zweiten Schuljahres ausreichend geübt sein
muß.
Das Hauptgewicht des Rechenunterrichtes in der
Sonderschule für blinde Kinder liegt auf der Pflege
des mündlichen Rechnens. Das schriftliche Rechnen
auf dem Wiener Rechenapparat ist zu festigen und zu
üben. Auf die Veranschaulichung der Rechenvorgänge
ist großer Wert zu legen.
Werkerziehung für Knaben, Werkerziehung für
Mädchen
Der Unterricht in Werkerziehung beschränkt sich
auf die Ausbildung in den von blinden Kindern
erfaßbaren Techniken, die nicht unbedingt der
Kontrolle durch das Auge bedürfen.
Einfachste Flechtmuster, Faltarbeiten, Darstellungen
einfachster Formen und Gegenstände aus der
engsten Umgebung des Kindes in Plastilin (Sand, Ton
oder ähnlichem).
Die Mädchen beginnen auf der zweiten Schulstufe
mit dem Stricken. Der Unterricht in Handarbeiten
soll auch intensives Hantieren mit den Dingen und
Gegenständen des Gesamtunterrichtes zur Förderung
der manuellen Geschicklichkeit pflegen. Eine besondere
Bedeutung ist der intensiven Übung und
Festigung der Alltagsroutine (Körperpflege, Bekleidung,
Essen) und den Orientierungsübungen beizumessen.
Musikerziehung
Der Musik- und Gehörbildung in der Sonderschule
für blinde Kinder ist im Hinblick auf ihre
emotionalen Bildungswerte und zur Kompensierung
der ausfallenden optisch-ästhetisch Werte besondere
Bedeutung zuzumessen. Lieder und rhythmische
Singbewegungsspiele sollen lustbetont aus dem
Gesamtunterricht erwachsen, die Freude am Singen
und an der Musik und das Gefühl für Rhythmik
vertiefen. Besondere Bedachtnahme ist auf die
Schulung des Gehörs und des Tongedächtnisses zu
legen.
Aus dem Bewegungs- und Sprachrhythmus
erwachsen die ersten rhythmisch-metrischen Begriffe.
Lustvoll betonte Übungen führen zur Sicherheit im
Zweier-, Vierer- und Dreiertakt. Aus der Sprachmelodie
einfacher Kinderreime ergeben sich melodische
Erfahrungen; dabei können Motive und einfache
Melodien von den Schülern selbst erfunden werden.
Kinderlieder im Stimmumfang dl bis hl sind durch
Improvisation oder durch Vor- und Nachsingen zu
erwerben. Am Ende der zweiten Schulstufe ist ein
angemessenes Liedgut zu beherrschen. Auf gute
Lautbildung und richtige Stimmfunktion ist zu
achten. Allenfalls ist auch der Einzelgesang zu
pflegen.
Die Verwendung von Schlag- und Klanginstrumenten
kann die Freude am Musizieren erhöhen und
das rhythmisch-formale Gefühl vertiefen.
Leibesübungen
Besondere Bedeutung ist den haltungs- und
bewegungsformenden Übungen sowie Kräftigungs- und
Schmeidigungsübungen beizumessen.
Mannigfaltige Übungen in Spiel- und Zweckformen
als Grundlage der Erziehung zu guter Haltung
und Bewegung (Gewöhnung).
Leistungsübungen.
Laufen in Form von Fangenspielen, Gruppenwettläufen
und Einzelwettläufen; Laufübungen. Springen
und Hüpfen in verschiedenen Formen, freie Sprünge,
Springen mit der Springschnur und dem Schwungseil,
einfache Stützsprünge über niedrige Geräte. Steigen
auf schrägen und lotrechten festen Geräten. Klettern
über brusthohe feste Geräte. Hangeln in einfachen
Formen (viergriffig).
Schwebegehen auf niedrigen breiten Geräten.
Heben und Tragen von Geräten. Werfen und
Fangen in mannigfaltigen Formen. Wälzen, Purzelbäume.
Spiele und Tänze.
Einfache Formen von Lauf- und Ballspielen;
Scherzspiele; Sing- und. Tanzspiele. Orientierungsübungen
im Raum.
Wanderungen.
Kleine Ausflüge mit reichlicher Spielmöglichkeit.
Gesundheitspflege.
Therapeutische und funktioneile Übungen
Übungen, die den Erwerb der sozialen Anpassung
an die Schülergemeinschaft und die sichere Beherrschung
der Alltagsroutine unter zunehmender Verselbständigung
fördern.
Orientierungsübungen am eigenen Körper und im
Raum (Orientierung an Gegenständen).
Gehörsübungen (Ansprechen im Raum, Lenkung
durch Zuruf usw.).
Nach Bedarf Speicherübungen mit verschiedenen
Inhalten zur Förderung der Merkfähigkeit und
Denktraining im anschauungsgebundenen Raum.
Abbau von Entwicklungsrückständen und Störungen
im sprachlichen Bereich durch sprechtechnische
Übungen und sprachfördernde Methoden.
Übungen zur Kompensation von Ausfällen, die
den Unterrichts- und Erziehungsprozeß hemmen.";
7. hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes
auf die einzelnen Schulstufen) im Abschnitt „Lehrplan
-Mittelstufe"
a) an Stelle der Überschrift „Lehrplan-Mittelstufe"
die Überschrift „Grundstufe 2" zu treten,
b) der Abschnitt „Sachunterricht" zu lauten
„Sachunterricht
Heimat- und Naturkunde
Dritte Schulstufe
Ausgehend von der Orientierung im Schulzimmer
und im Schulhaus lernen die Schüler mit Hilfe von
reliefartigen Darstellungen und Lehrausgängen, sich
in der näheren Umgebung der Schule zu orientieren.
Auf diese Weise wird auch das Verständnis für eine
Wechselbeziehung zwischen räumlicher Wirklichkeit
und geographischer Darstellung angebahnt und
vertieft.
Die Arbeit der Menschen in der nächsten
Umgebung des Kindes und ihre Arbeitsstätten. Einige
charakteristische Tiere und Pflanzen der Heimat.
Lehrausgänge.
Vierte Schulstufe
Weitere Übungen im Planlesen an Reliefdarstellungen
des Schulortes und der Umgebung. Einführung
der Reliefkarte des benachbarten Bundeslandes bzw.
des Bundeslandes, in dem sich die Schule befindet.
Anbahnung des Verständnisses für den Maßstab.
Veranschaulichung einfacher Geländeformen und
geographischer Grundbegriffe (Berg, Gebirge, Tal,
Ebene, Fluß, rechtes und linkes Flußufer, See, Straße,
Bahn, Dorf, Stadt) mit Hilfe des Sandkastens und
Aufsuchen der Wirklichkeit. Anbahnung eines echten
Verständnisses der Landkarte (reliefartige Darstellung).
Das Bundesland, anschauliche Einblicke in
geographische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale
Verhältnisse. Die wichtigsten Verkehrswege, Hinweise
auf richtiges Verhalten im Straßenverkehr.
Einige für das Bundesland wichtige Tiere, Nutz-
und Zierpflanzen. Pflege der Pflanzen, Naturschutz.
Beobachtungen einfacher Naturvorgänge, jahreszeitlicher
Gegebenheiten und Witterungserscheinungen.
Fortgesetzte Übungen im Messen und Wägen.",
c) der Abschnitt „Deutsch, Lesen, Schreiben" zu
lauten
„Deutsch, Lesen, Schreiben
Der Deutschunterricht soll mit dem größeren
Umfang des Erlebnis- und Beobachtungskreises den
Sprachschatz der Schüler erweitern und klären und
das Sprachgefühl schärfen und stärken.
Dritte und vierte Schulstufe
a) Sprechen
Sprachliche Bewältigung der alltäglichen Lebenssituationen
(Gruß- und Höflichkeitsformen, Gespräche
zu Hause und in der Schule).
Einfache Erzählungen und Berichte aus dem
Erlebnisbereich der Schüler. Später auch Nacherzäh-
lungen und Darstellungen von Gehörtem und
Gelesenem. Nachahmungsspiele und Memorieren
kurzer und ansprechender Texte.
Fortsetzung der sprechtechnischen Übungen.
b) Schriftlicher Ausdruck
Gemeinsame Erlebnisse und Beobachtungen werden
gemeinsam gegliedert und geformt. Langsames
Hinführen zu selbständigen schriftlichen Darstellungen.
Erlebnisberichte führen zu Einzelaufsätzen. Auf
der vierten Schulstufe werden die gemeinsamen
Aufsätze als aufsatztechnische Übungen weitergeführt,
das Hauptziel liegt im selbständigen Darstellen
individueller Erlebnisse und Beobachtungen.
c) Sprachlehre
Das Hauptwort (Geschlecht, Ein- und Mehrzahl,
Fälle). Das Zeitwort in Gegenwart, Vergangenheit,
Zukunft und Mitvergangenheit. Erkennen der Eigenschaftswörter
und persönlichen Fürwörter.
Allenfalls Erkennen und Bestimmen des Satzkernes
und der Ergänzungen.
d) Rechtschreiben
Wörter aus den Sachgebieten (Häufigkeitswörter).
Analogiebildungen, Berücksichtigungen und Verbesserung
häufig fehlerhaft geschriebener Wörter, deren
Laut- und Schriftbild voneinander abweichen oder
deren mundartliche und schriftsprachliche Formen
differieren. Gedächtnisübungen zur Ertragssicherung;
Diktate zur Auswertung des Leistungsstandes.
e) Lesen
Die Lesefertigkeit ist zu steigern. Beim Lesen ist
das Hauptgewicht auf verständnisvolles und zusammenhängendes
Lesen und auf einen frischen,
lebendigen Sprechton zu legen. Allmählich sollen die
Kinder auch zu Stillesen und selbständigem Lesen
geführt werden. Dem Lesen haben freie Aussprachen
zu folgen. Als Lesestoffe dienen Erzählungen aus dem
Alltagsleben, Tiergeschichten, Fabeln, Märchen und
Sagen, Kindergedichte, Anekdoten und Rätsel.
Schaffung und Ausnutzung echter Lesesituationen.
f) Blindenschrift
Schreibsicherheit und Schreibgeläufigkeit in der
Blinden-Vollschrift sind zu steigern. Auf möglichst
fehlerfreies Schreiben ist zu achten.",
d) an die Stelle der Überschrift „Rechnen und
Raumlehre" die Überschrift „Mathematik" zu
treten,
e) im Abschnitt „Mathematik" der dritte Absatz zu
lauten
„Das Zu- und Wegzählen erfolgt durch Analogiebildung
in allen Hundertern des Zahlenraumes
1000. Erarbeitung der noch fehlenden Malreihen und
gründliche Festigung aller Malreihen bis 10. Messen
als Umkehrung des Einmaleins. Einfaches Teilen
ohne und mit Rest. Sicherheit im Vervielfachen mit
einstelligem Multiplikator (Rechenapparat). Auffinden
und Lösen lebenspraktischer Rechenaufgaben.
Bekanntmachen mit den gebräuchlichen Münzsorten.",
f) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Knaben" zu
treten,
g) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit"
die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu
treten,
h) der Abschnitt „Therapeutische und funktioneile
Übungen" zu entfallen;
8. hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes
auf die einzelnen Schulstufen) der Abschnitt „Lehrplan-
Oberstufe" zu lauten
„Lehrplan-Oberstufe
(Fünfte bis achte Schulstufe)
A. LEHRPLAN - SONDERSCHULE
Sachunterricht
Geschichte und Sozialkunde
Fünfte Schulstufe
Die ersten Eindrücke von einst und jetzt, die in der
Grundstufe 1 und in der Grundstufe 2 erworben
wurden, werden durch einzelne Erzählungen über
bedeutende Ereignisse aus der Geschichte des
Bundeslandes und Österreichs bereichert.
Die sozialkundlichen Einblicke in das Gefüge der
Gemeinde, des Bezirkes und des Bundeslandes
werden durch Kenntnisse über die obersten Organe
des Bundes und über einige Verwaltungsaufgaben des
Bundes, der Länder, der Bezirke und der Gemeinden
ergänzt. Besonders sind die staatlichen und nichtstaatlichen
Einrichtungen für Behinderte und von
Unglücksfällen betroffene Mitbürger dem Verständnis
der Schüler nahezubringen. Verkehrserziehung.
Sechste, siebente und achte Schulstufe
Einige eindrucksvolle Bilder aus der Geschichte
des Orients, der Griechen und der Römer.
Einiges aus der Geschichte Österreichs bis zum
Ende des Mittelalters: Bilder aus der Vorgeschichte
mit Bezug auf die engere Heimat; Römerzeit;
Besiedlung und Christianisierung; das bäuerliche
Wirtschaftsleben, der Handwerkerstand; Klöster. Die
Romanik. Das Werden Österreichs im Mittelalter.
Das Rittertum; die Kreuzzüge; Rudolf von Habsburg.
Dorf und Stadt im Mittelalter. Die Gotik.
Bilder aus der Geschichte Europas vom Beginn der
Neuzeit bis zum Wiener Kongreß sollen das
Verständnis für jene gesellschaftlichen und wirtschaftlichen,
politischen, religiösen und kulturellen
Wandlungen wecken, die für das Erfassen der
Gegenwart wichtig sind.
Erfindungen und Entdeckungen; das wirtschaftliche
und soziale Leben, Geldwirtschaft und Bauernkriege;
Glaubensspaltung und Glaubenskriege; Absolutismus,
Türkenkriege, Barock, Aufklärung; Maria
Theresia und Joseph II. Die Gründung der Vereinigten
Staaten von Nordamerika; die Französische
Revolution; Napoleon und die Befreiungskriege; der
Wiener Kongreß.
Der Vormärz und das Jahr 1848. Die erste
industrielle Revolution und ihre wirtschaftlichen
Auswirkungen. Die österreichisch-ungarische
Monarchie. Neue Entwicklungen in der Wirtschaft
und Gesellschaft (die Arbeiterbewegung, die Großstadt,
das Parlament und die politischen Parteien,
moderne rechtsstaatliche Verwaltung). Imperialismus,
Kolonialismus und Welthandel. Der Erste
Weltkrieg und seine politischen, sozialen und
wirtschaftlichen Folgen. Die weltgeschichtlichen
Vorgänge nach dem Ersten Weltkrieg: Völkerbund,
europäische Staatenwelt, Kommunismus, Faschismus,
Weltwirtschaftskrise. Die Erste Republik
Österreich. Der Nationalsozialismus und die Entfesselung
des Zweiten Weltkrieges. Der Zweite Weltkrieg.
Die weltgeschichtlichen Vorgänge nach dem
Zweiten Weltkrieg; die Vereinten Nationen, der
Wiederaufbau Europas, die Verselbständigung der
ehemaligen Kolonien, die zweite industrielle Revolution
und die Veränderungen in der ländlich-bäuerlichen
Welt; die führenden Weltmächte. Die Zweite
Republik Österreich: Wiedereinrichtung des demokratischen
Lebens, Wiederaufbau; der Staatsvertrag
von 1955 und die Neutralitätserklärung.
Jugendschutz, einiges aus dem Jugendstrafrecht,
Verkehrserziehung. Wichtiges aus dem Arbeits- und
Sozialrecht; einiges über das Geldwesen und die
Wirtschaftsführung.
Geographie und Wirtschaftskunde
Fünfte Schulstufe
Die Kenntnisse über das Bundesland, in dem die
Schule liegt, sind zu festigen. Diese Kenntnisse
werden auf die Republik Österreich ausgeweitet, und
zwar auf das Bundesgebiet als Ganzes und auf die
Besonderheiten der einzelnen Bundesländer.
Als Unterrichtsstoffe kommen in Betracht: Lage
und Bedeutung der Landeshauptstädte, Hauptverkehrswege
und die von ihnen benützten Täler und
Pässe, Verkehrsknotenpunkte; die Hauptgebirgszüge
und wichtige Gewässer; Zentren der großen Wirtschaftszweige,
Herstellungsorte der wichtigsten
Exportgüter; wichtige Gebiete und Stätten des
Fremdenverkehrs.
Übungen im Lesen von reliefartigen Landkarten.
Sechste, siebente und achte Schulstufe
Auf jeder Schulstufe Wiederholung und Festigung
der Kenntnisse über Österreich.
Die Nachbarländer Österreichs; das übrige Europa
einschließlich der außereuropäischen Länder um das
Mittelmeer und des asiatischen Anteiles der Sowjetunion.
Gewinnung wirtschaftskundlicher Kenntnisse
über Europa.
Die außereuropäischen Erdteile; einiges über
Entdeckungsreisen. Einblicke in die wirtschaftlichen
Beziehungen dieser Länder untereinander und zu
Österreich. Im Zusammenhang damit Klärung
weiterer wirtschaftskundlicher Grundbegriffe.
Die Gestalt der Erde und ihre Darstellung durch
den Globus (Geographische Länge und Breite).
Die Abhängigkeit des Klimas vom Sonnenstand
und anderen Bedingungen. Die Bedeutung des Klimas
für die Menschen, für die Tier- und Pflanzenwelt.
Die Erde als Planet. Entstehung der Jahreszeiten.
Die Erde im Weltraum.
Überblick über die Erdteile und Weltmeere.
Allenfalls Übungen im Gebrauch von Atlanten,
Karten, Plänen und Nachschlagewerken. Zusammenfassung
und Festigung der volkswirtschaftlichen
Grundbegriffe hinsichtlich der Formen und Bedingungen
der industriellen und landwirtschaftlichen
Produktion, des Handels und Verkehrs sowie der
Entwicklung des Lebensstandards.
Biologie und Umweltkunde
Fünfte Schulstufe
Im Anschluß an die Geographie und Wirtschaftskunde
sind die wichtigsten Nutztiere und Nutzpflanzen
Österreichs wie auch die für die österreichischen
Landschaften charakteristischen Tiere und Pflanzen
zu besprechen. Dabei stehen die wirtschaftlich
bedeutsamen Eigenschaften und die Gründe für das
gehäufte Vorkommen dieser Tiere und Pflanzen in
bestimmten Gegenden im Vordergrund. Auf die
Bedeutung des Natur- und Landschaftsschutzes ist
hinzuweisen.
Die Besonderheiten einiger Arten von Säugetieren
und Vögeln, die gemeinsamen Grundzüge ihres
Körperbaues wie auch die Funktionen ihrer wichtigsten
Organe sind hervorzuheben und mit deren
Aufenthalt und Lebensweise in Verbindung zu
bringen.
Das Wichtigste über Bau und Funktion der Organe
des menschlichen Körpers.
Ebenso sind an einigen einfach gebauten Blütenpflanzen
Grundanschauungen über Bau, Entwicklung
und Bedeutung einzelner Pflanzenteile, namentlich
von Blüte und Frucht, zu erarbeiten.
Einige Hinweise auf die Gesundheitspflege. Pflege
von Zimmer- und Gartenpflanzen, allenfalls Arbeiten
im Schulgarten.
Sechste, siebente und achte Schulstufe
Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen und vom
Menschen mitgeformten heimischen Lebensräumen
(Gebirge, Gewässer, Wald, Wiese, Feld, Garten,
Bauernhof).
Von Schädlingen und Schmarotzern.
Fremdländische Lebensräume und einige für sie
charakteristische Tiere und Pflanzen; dabei soll ein
eindrucksvolles Gesamtbild vom Formenreichtum
der Natur, von der Anpassung an extreme Lebensbedingungen
und von besonders auffallenden Verhaltensweisen
entstehen.
Bau und Funktion des menschlichen Körpers;
Ernährung, Kleidung, gesunde Lebensführung.
Natur- und Landschaftsschutz, Tier- und Pflanzenschutz.
Pflege von Zimmer- und Gartenpflanzen.
Küchenpflanzen und Heilkräuter. Allenfalls Schulgartenarbeit.
Anleitung zum ständigen Beobachten
mit dem Ziel, Naturverstehen und Naturliebe zu
wecken.
Natur lehre
Fünfte bis achte Schulstufe
Physikalische Betrachtungen an Werkzeugen,
Geräten, Maschinen und Fahrzeugen, die den
Schülern im Alltag begegnen.
Von Wärmeerscheinungen: natürliche und künstliche
Wärmequellen. Der Ofen, die Zentralheizung;
Ausdehnung der Körper durch Wärme (das Thermometer).
Vom Schmelzen, Erstarren und Gefrieren;
Sieden, Verdampfen und Verdunsten. Der Dampfdruck
und seine technische Nutzung.
Anziehungskraft der Erde, Gewicht der Körper.
Absolutes und spezifisches Gewicht. Allerlei Waagen.
Von der Luft und vom Luftdruck: von der
Atmosphäre, allenfalls Atmung und Verbrennung.
Der Luftdruck, das Barometer. Luftverdichtung und
-verdünnung; Luftpumpe, Heber, Wasserpumpen,
allenfalls Windkessel, Spritzen. Alienfalb einiges vom
Schall.
Vom Wasser und vom Wasserdruck: Grund- und
Quellwasser. Brunnen und Wasserleitung, Wasserkraft,
Wasserräder und Turbinen.
Magnetische Erscheinungen: Magnetische Anziehung,
natürliche und künstliche Magneten. Der
Kompaß.
Von Wind und Wetter: von den Winden.
Luftfeuchtigkeit, Nebel, Tau und Reif, Wolken und
Niederschläge, Kreislauf des Wassers. Vom Gewitter.
Wetterbeobachtung, Wettervorhersage.
Von Werkzeugen, mechanischen Einrichtungen
und Maschinen: Hebel an verschiedenen Werkzeugen
und Geräten. Feste und bewegliche Rollen, Flaschenzug.
Allenfalls Wellrad, Seilwinde, Kran und Greifer.
Schiefe Ebene. Fliehkraft (Milchzentrifuge).
Von Fahrzeugen und vom Verkehr. Allenfalls
Fahrrad, Motorrad, Auto und Traktor, Benzin- und
Dieselmotoren. Die wichtigsten Verkehrsvorschriften.
Von elektrischen Einrichtungen, Geräten und
Maschinen: Die Taschenlampenbatterie. Der Elektromagnet.
Der Dynamo. Das Kraftwerk. Die Stromleitung.
Spannung, Stromstärke. Widerstand. Elektrische
Beleuchtungskörper und Heizgeräte. Allenfalls
der Elektromotor, Telegrafie, Telefonie.
Chemische Grundbegriffe und Grundtatsachen
Die Luft und ihre Zusammensetzung, Oxydation und
Verbrennung.
Das Wasser, Wasserstoff. Von Säuren, Laugen und
Salzen. Allenfalls Kohlenstoff und Kohlenstoffverbindungen,
Assimilation.
Einige chemische Grundbegriffe; Grundstoffe und
Verbindungen; Moleküle, Atome, Strahlungen.
Strahlenschutz und Zivilschutz. Allenfalls chemische
Zeichen und Formeln.
Wichtige heimische Bodenschätze, ihre Gewinnung
und Verwertung: Kalk und Ton, Granit und
Quarz, Baustoffe; Eisenerz, Magnesit, Kohle, Erdöl.
Deutsch, Lesen
Fünfte Schulstufe
a) Sprechen
Die Sprechübungen sollen dahin führen, daß sich
die Schüler der gepflegten Umgangssprache ohne
wesentliche Anklänge an die Mundart gern, ohne
Scheu und mit zunehmender Gewandtheit bedienen.
Bei Schwierigkeiten im Finden des treffenden
Ausdrucks kann gelegentlich auf die Mundart
zurückgegriffen und von ihr aus die passende
gemeinsprachliche Redewendung gesucht werden.
Die Übungen haben vorwiegend die Form von
Berichten und Gesprächen.
b) Aufsatz
In der Regel sind Einzelaufsätze selbständig
abzufassen. Besonders soll noch immer der Erlebnisaufsatz
gepflegt werden; daneben sind der Bericht,
der Brief, allenfalls auch der Phantasieaufsatz zu
üben.
Gemeinsame Aufsätze sollen nur noch abgefaßt
werden, um für Einzelaufsätze beispielhafte Anregungen
zu geben oder Mängel in Einzelaufsätzen
deutlich zu machen. Solche Aufsatzübungen betreffen
vor allem die Richtigstellung unzutreffender Redewendungen,
die Bereicherung des Vorrates an
zutreffenden Ausdrucksmöglichkeiten, Anfang und
Schluß eines Aufsatzes.
c) Rechtschreiben
Die Sicherheit im Rechtschreiben des aktiven
Wortschatzes der Schüler wird ständig durch
Übungen gefestigt und durch kurze Diktate überprüft.
Aus der Zusammenstellung gleichartiger Formen
ergeben sich Anhaltspunkte für gleichgeartete Fälle.
Soweit die Schüler dazu imstande sind, sollen auch
Rechtschreibregeln erarbeitet werden. Übungen im
Gebrauch des Wörterbuches.
d) Lesen
Beim Vorlesen sind etwa noch vorhandene
störende Lesegewohnheiten zu überwinden. Texte in
einfacher Sprache sollen fehlerfrei vom Blatt gelesen
werden. Es ist aber auch das Vorlesen von Texten in
gehobener oder stärker gegliederter Sprachform (nach
vorherigem orientierendem Stillesen) zu üben.
Daneben ist das Stillesen neuer Lesestoffe weiter zu
pflegen. Zur Sicherung der Sinnerfassung dient unter
anderem das Beantworten von Fragen über das
Tatsächliche im Text und die abschnittsweise
Wiedergabe in ausführlicher oder verkürzter Form.
Als Lesestoff (Lesebuch, Lesehefte, Zeitschriften)
eignen sich Gedichte, Volks- und Dichtermärchen;
Volkssagen; Götter- und Heldensagen; Fabeln,
Schwanke, Geschichten von Tieren und Pflanzen;
Erzählungen aus der Arbeitswelt.
e) Sprachlehre
Je nach den vorkommenden Fehlern sind für
einzelne Gruppen oder für die ganze Klasse Übungen
zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit
über das ganze Schuljahr zu verteilen.
Satzlehre: Feststellen der Satzglieder in ihrer
sinnhaften Beziehung zueinander: Subjekt, Prädikat,
Ergänzungen im dritten und vierten Fall, Umstände
der Zeit, des Ortes, der Art und der Begründung,
Beifügung (nur Eigenschaftswörter). Die Prädikate
bestehen aus Zeitwörtern in verschiedenen Zeiten und
in passiver Form.
Wortlehre: Erkennen der Fallformen des Hauptwortes
(mit und ohne Artikel) und des hinweisenden
und besitzanzeigenden Fürwortes.
Neben diesen Grundstoffen kommen allenfalls als
Erweiterungsstoffe in Betracht
Zeitwort: Hilfszeitwort, Mittelwort der Vergangenheit
und der Gegenwart, allenfalls starke und
schwache Biegung, Gebrauch der Vorvergangenheit
und der Vorzukunft.
Hauptwort und Artikel: Vergleich der Ein- und
Mehrzahlformen, besondere Formen der Mehrzahl;
f) Schriftliche Arbeiten
Vier Schularbeiten im Schuljahr.
Sechste, siebente und achte Schulstufe
a) Sprechen
Die Sprechübungen, durch die der Gebrauch der
guten Gemeinsprache gesichert werden soll, werden
fortgesetzt. Zu Berichten und Aussprachen treten
kurze Redeübungen, Gedichtvorträge, kurze szenische
Darstellungen und anderes.
b) Aufsatz
Bei der Pflege des Aufsatzes steht weiterhin der
Erlebnisaufsatz im Vordergrund. Im Einzelaufsatz
sollen auch Nacherzählungen, Inhaltsangaben und
stichwortartige Zusammenfassung geübt werden.
Lebenspraktischer Schriftverkehr.
c) Rechtschreiben
Die bisher erarbeiteten Rechtschreibregeln sind
ständig zu üben und zu festigen.
d) Lesen
Das ausdrucksvolle Lesen ist weiter zu schulen.
Dazu sind natürliche Lesesituationen zu schaffen und
auszunutzen. Gelegentlich sollen auch Proben in
heimatlicher Mundart gelesen werden.
Übungen mit Sach- und Nachschlagewerken.
Schrifttum: Lyrik und Balladen; Erzählungen,
Götter- und Heldensagen. Berichte aus dem Leben
bedeutender Menschen. Lebensvolle Stoffe aus der
Geschichte (auch der Zeitgeschichte) und der
Sozialkunde; aus Naturkunde, Geographie und
Wirtschaftskunde; Schwänke und einfache dramatische
Werke.
Im Anschluß an den Lesestoff einige Kenntnisse
über Dichter und Schriftsteller, über die verschiedenen
Gattungen der Poesie und der dichterischen
Prosa.
e) Sprachlehre
Fortgesetzte Übungen zur Bekämpfung von
Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit. Erweiterte
Übungen im Gliedern des Hauptsatzes. Der zusammengesetzte
Satz. Begriff der Satzverbindung. Beistrichsetzung.
Funktion der Bindewörter. Übersicht
über die wichtigsten Kapitel der Wortlehre. Hinweise
auf Wortbedeutung und Wortbildung.
f) Schriftliche Arbeiten
Vier Schularbeiten je Schulstufe im Schuljahr.
Mathematik
Fünfte Schulstufe
Stufenweise Erweiterung des Zahlenraumes bis
über 100000, allenfalls über die Million hinaus, mit
besonderer Betonung des Zehneraufbaues und des
Stellenwertes. Einführung des schriftlichen Rechnens
auf der Punktschrifttafel.
Festigung der vier Grundrechnungsarten mit
ganzen Zahlen. Daneben ständige Pflege des mündlichen
Rechnens. Einführung in das Wesen der
Dezimalzahl; anschließend die vier Grundrechnungsarten
mit diesen Zahlen.
Vorübungen für das Rechnen mit Bruchzahlen,
vorwiegend im Rahmen der Bruchfamilie: Ganze,
Halbe, Viertel, Achtel. Lösen lebensnaher Sachaufgaben
(mit vorhergehender Schätzung des zu erwartenden
Ergebnisses, unter Anbahnung des einfachen
direkten Schlusses).
Anwendung und Festigung der schon bekannten
Maßeinheiten, Maßbeziehungen und Maßreihen;
zusätzliche Erarbeitung der Maßreihen: t - q - kg -
dkg - g; km - m - dm - cm; km² -m²- dm² - cm²;
allenfalls m³ - dm³ - cm³; Stunde - Minute - Sekunde
(wobei die Umwandlung von Maßeinheiten -
besonders von Flächen- und allenfalls von Raummaßen
- im allgemeinen nur auf benachbarte Einheiten
beschränkt bleiben soll). - Einführung in den
Maßstab (Vergrößern und Verkleinern). Rechnen mit
mehrnamigen Zahlen. Im praktischen Leben vorkommende
römische Zahlenzeichen.
Weiterbildung der Raumanschauung durch
Beschreiben, Begreifen, Abmessen und Anfertigen
des Quaders und des Würfels (Netz).
Erfassen und Bezeichnen der einzelnen Grundgebilde
dieser Körper: Fläche, Kante, Ecke; Ebene,
Strecke, Punkt; Winkel; Rechteck, Quadrat.
Erkennen und Benennen der wichtigsten Eigenschaften
dieser Gebilde: Seitengleichheit, Flächen-
gleichheit, Winkelgleichheit; parallel, normal; waagrecht
(horizontal), lotrecht (vertikal); rechtwinklig.
Berechnung des Umfangs und des Flächeninhalts
von Rechteck und Quadrat und allenfalls des
Rauminhalts und der Oberfläche von Quader und
Würfel (vorwiegend sachgebunden und ohne Formel).
Anleitung zum richtigen Gebrauch der
Zeichengeräte.
Vier Schularbeiten im Schuljahr.
Sechste, siebente und achte Schulstufe
Erweiterung des Zahlenraumes über die Million
hinaus (Betonung des Zehneraufbaues und des
Stellenwertes). Festigung der vier Grundrechnungsarten
mit ganzen und Dezimalzahlen. Erarbeitung
einfacher Rechenvorteile. Auf- und Abrunden und
Schätzen. Anwenden häufig auftretender Maßeinheiten.
Ständige intensive Pflege des Kopfrechnens.
Einführung in das Rechnen mit Bruchzahlen.
Beziehungen zwischen einfachen Bruchzahlen und
Dezimalzahlen.
Schlußrechnen bei direkten und indirekten Verhältnissen,
auch angewandt auf einfache Prozent- und
Zinsenberechnungen.
Lösen lebenspraktischer Aufgaben in Querverbindung
zu anderen Unterrichtsgegenständen; Kaufmannsrechnungen,
Versicherungs-, Steuerrechnung;
Zinsenrechnung, allenfalls auch mit Hilfe der
Zinseszinsentafel (Sparerziehung). Verhältnisrechnung,
Durchschnittsrechnung und ähnliches. Einfachste
Buchführung.
Als Erweiterungsstoff: Einführung in das Wesen
der allgemeinen Zahl, soweit dies für das verständnisvolle
Anwenden von Formeln nötig ist.
Weiterbildung der Raumanschauung durch Abtasten,
Abmessen, Beschreiben und ähnliches, und zwar
des Prismas, des Zylinders, der Pyramide, des Kegels
und der Kugel. Erfassen und Begreifen der einzelnen
Grundgebilde dieser Körper: eckig, rund, eben,
gekrümmt, gerade, krumm. Winkel, Dreieck, Viereck,
Vieleck, Kreis; regelmäßige und unregelmäßige
Figuren, insbesondere das regelmäßige Sechseck;
Winkel von 90, 45, 60 und 30°.
Berechnung des Umfanges und der Fläche von
Rechteck, Quadrat, Dreieck, Viereck und Kreis;
allenfalls die Raummaße m³, dm³, cm³; hl, 1.
Berechnungen der Oberfläche und des Rauminhaltes
von Quader, Würfel, Prisma, Zylinder, Pyramide,
Kegel und Kugel. Allenfalls sind der Zahlenwert
und der Rauminhalt von Pyramide, Kegel und Kugel
durch Versuche anschaulich zu bestimmen.
Fortgesetzte Übungen im Gebrauch der Zeichengeräte
und der Meßbehelfe (Blindenmaßstab), auch
des Winkelmessers.
Vier Schularbeiten je Schulstufe im Schuljahr.
Blindenschrift (Blindenkurzschrift)
Fünfte Schulstufe
Grundzüge des deutschen Blindenkurzschriftsystems
Laut-, Silben- und Wortkürzungen, Anwendungsregeln.
Ableitungen und einfache Zusammensetzungen.
Einführung in den Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine.
Sechste, siebente und achte Schulstufe
Abschluß der Systematik: Schwierige Zusammensetzungen
(Bindestrich und Wortpunkt), Schreibung
von Zahlen, Brüchen und Daten, Groß- und
Sperrschrift, Abkürzungen für Maße und Gewichte.
Erweiterung der Schreibtechnik, Schreibsicherheit
und Schreibgeläufigkeit.
Werkerziehung für Knaben
Fünfte Schulstufe
Gestalten in verschiedenen Arbeitsweisen unter
Beachtung der Eigenart des Materials und der
Möglichkeiten der verwendeten Technik. Nach
Möglichkeit: Tonarbeiten.
Papier- und Pappearbeiten: Einfache flächige
Gegenstände sind nach Anweisung herzustellen und
zu verzieren. Heften; Schneiden mit Schere und
Messer.
Holzbearbeitung: Spalten, Schneiden, Sägen, Schaben,
Putzen. Allenfalls Arbeit mit Stroh, Bast, Draht
oder Peddigrohr und ähnlichem.
Richtige Handhabung der Werkzeuge. Unfallverhütung.
Pflege von Werkstoff, Werkzeug und
Arbeitsplatz.
Sechste, siebente und achte Schulstufe
Papier- und Pappearbeiten: Übergang zum räumlichen
Gestalten. Überziehen und Schmücken.
Holzbearbeitung: Schneiden, Sägen, Bohren,
Stemmen, Raspeln, Feilen, Schrauben, Nageln,
Leimen, Putzen, allenfalls Beizen, Streichen und
Lackieren.
Allenfalls Metallbearbeitung: Einführen in das
Schneiden, Biegen, Feilen, Hämmern, Bohren, Nieten
und Schrauben.
Allenfalls Tonarbeiten.
Hinweise auf handwerkliche Berufe. Berufshygiene
und Unfallverhütung.
Werkerziehung für Mädchen
Fünfte Schulstufe
Einfache Strickarbeiten (Herstellung von Socken,
Fäustlingen und ähnlichem). Weitere Einführung in
einfache Häkelarbeiten. Im Nähen werden einfache
Sticharten geübt. Weiters sind einfache Webarbeiten
in Bast zu üben.
Es sind einfache Werkstücke in den genannten
Techniken möglichst selbständig anzufertigen und
geschmackvoll zu gestalten, wobei das Verständnis
für materialgerechtes Arbeiten zu wecken und auf
Sorgfalt und Ausdauer bei allen Arbeiten zu achten
ist.
Sechste, siebente und achte Schulstufe
Einführung in das Rundstricken, Pflege einfachster
Kunststrickerei; Häkeln; schwierigere Arbeiten mit
Wolle und starkem Material. Allenfalls Einführen in
das Maschinnähen. Handweben mit erhöhten Anforderungen,
einfache Netz- und Knüpfarbeiten. Einführen
in Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten.
Richtige Handhabung und Pflege der Arbeitsbehelfe.
Musikerziehung
Fünfte Schulstufe
Musikpflege: Festigung und Erweiterung des
Liederschatzes (einstimmige Volkslieder und andere
Lieder der engeren und weiteren Heimat, allenfalls
zweistimmige; leichte Kanons). Allenfalls Musizieren
der Schüler im Rahmen des Unterrichtes.
Musikhören: Übungen im Erkennen von Takt,
Rhythmus und Melodie an dem verwendeten
Musikgut. Spielart, Tonbildung und Klangwirkung
einiger Instrumente.
Musikkunde: Allenfalls Einführung in die Musikschrift
für Blinde.
Sechste, siebente und achte Schulstufe
Musikpflege: Festigung des Liedgutes der vorangegangenen
Schulstufen. Alte und neuere Lieder
(Volks- und Kunstlieder), ein- und zweistimmig,
auch mit Begleitung. Zwei-, allenfalls mehrstimmige
Kanons. Auf den Zusammenhang mit der rhythmischen
Erziehung (Leibesübungen) ist zu achten.
Bei Knaben ist der Stimmwechsel zu berücksichtigen.
Musikhören: Erkennen und Erleben formbildender
Elemente an Liedern und einfachen instrumentalen
Formen. Allenfalls Einführrung in die Musikschrift
für Blinde. Allenfalls ist das Singen nach
Noten anzubahnen und zu fördern. Allenfalls
Hörerziehungsstunden (Schulfunk, Schallplatte und
Magnetophon), auch unter Mitwirkung der Schüler
(Instrumentalgruppen).
Musikkunde: Aus dem Leben großer Meister der
Musik (im Zusammenhang mit Musikhören und
Musikpflege).
Maschinschreiben
Siebente und achte Schulstufe
Richtige Körper- und Handhaltung; methodische
Erarbeitung des Griffeides im Zehn-Finger-Blindschreiben
(Grundstellung asdf - jklö) einschließlich
Ziffern und Zeichen. Möglichst fehlerfreies und
sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit;
Anfertigung von einfachen Schriftstücken der Praxis.
Einführung in die Maschinenkunde.
Leibesübungen
Fünfte Schulstufe
Auswahl aus nachfolgenden Übungen, soweit sie
für blinde Kinder in Frage kommen.
Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen.
Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von
Haltungs- und Fußschäden sowie zur Leistungsverbesserung
bei den Grundübungen und anderen.
Haltungs- und bewegungsformende Übungen.
Haltungs- und Bewegungsformung durch mannigfaltige
Bewegungsaufgaben (Tätigkeiten). Erziehung
zu guten Haltungs- und Atmungsgewohnheiten.
Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke).
Grundübungen
Laufen in Form von Hindernisläufen, Geländeläufen,
Wettläufen, auch als Staffeln (bis 60 m).
Laufsprünge, Hoch- und Weitsprünge aus dem Stand
und mit Anlauf; Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge
in Zweckformen. Steigen auf lotrechten,
schrägen, festen und schaukelnden Geräten. Klettern
über kopfhohe Hindernisse; Klettern an Tauen und
anderen Geräten; Kletterschluß. Hangeln, Schaukeln
und Schwingen in einfachen Formen, allenfalls auch
mit Absprung am Ende des Rückschwunges.
Schwebegehen auf höhergestellten breiten und
niedrigen schmalen Geräten. Fortführen der Übungen
im Werfen und Fangen; Schock- und Schlagwurf.
Stoßen mit Schwerbällen und sonstigen geeigneten
Geräten. Heben, Tragen, Ziehen und Schieben, auch
in Form kleiner Wettkämpfe, kleine Ringaufgaben
(Knaben).
Kunststücke
Einfache Formen des Bodenturnens (zum Beispiel
Rolle, Rad, Handstand) und der Gerätekünste (zum
Beispiel Winden, Ab-, Auf- und Unterschwünge,
Hockwende, Hocke, Grätsche). Fortführung der
Sprung-, Wurf- und Fangkünste. Schwebetragen.
Schwimmen
Gewöhnungsübungen im schwimmtiefen Wasser.
Winterübungen
Allenfalls Rodeln, Lehrgang für Anfänger im
Eislaufen und Schilaufen.
Spiele und Tänze.
Spiele: Parteispiele mit einfachen Regeln (zum
Beispiel Tag und Nacht, Fangball, Völkerball,
Schnappball). Scherzspiele. Spiele zur Übung der
Sinne. Orientierungsübungen im Raum.
Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (einschließlich
Vorformen): Singspiele und Tänze mit lebhafter
Bewegung. Gehen, Laufen, Hüpfen und Springen
nach einfachen Rhythmen und auch räumlich
geordnet (Mädchen).
Wanderungen.
Gehleistung drei bis vier Stunden für eine
Ganztagswanderung mit entsprechenden Ruhepausen
und reichlicher Spielmöglichkeit.
Gesundheitslehre.
Belehrung über Körperpflege (Haut, Nägel,
Zähne). Erziehung zur Nasenatmung. Bade- und
Wanderregeln. Turn- und Badekleidung.
Sechste, siebente und achte Schulstufe
Siehe fünfte Schulstufe. Dazu nach Möglichkeit
Erlernen einer Schwimmart.";
B. LEHRPLAN - HAUPTSCHULE
Grundsätzlich finden die Bestimmungen des
Lehrplanes der Hauptschule auch für blinde Kinder
vollinhaltlich Anwendung, doch erfordert der Sinnesausfall
blindheitsgemäße Anpassungen, die - sofern
sie nicht im Folgenden dargelegt werden - hauptsächlich
spezifische Arbeitsmittel und Arbeitsweisen
betreffen und daher nach dem Didaktischen Grundsatz
der Methodengerechtheit in die Eigenverantwortlichkeit
des Lehrers fallen.
In der Hauptschule für blinde Kinder entfallen die
Pflichtgegenstände Bildnerische Erziehung und
Schreiben sowie Kurzschrift. An ihre Stelle treten als
Pflichtgegenstände Blindenkurzschrift und
Maschinschreiben. Es entfallen der Freigegenstand
Latein sowie die Unverbindlichen Übungen Schulspiel
und Schachspiel.
Blindenkurzschrift
Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgabe
Die Blindenkurzschrift, eine gekürzte Form der
Brailleschrift, ist eine literarische Schrift, in der das
gesamte Schrifttum für jugendliche und erwachsene
Blinde hergestellt ist. Sie ermöglicht dem Schüler ein
beschleunigtes Schreib- und Lesetempo bei verringertem
Umfang der Braillebücher. Der Schüler soll mit
den Regeln der Kürzung von Lautgruppen und
Silben sowie ganzer Wörter vertraut werden, was ihn
befähigen soll, notwendige Aufzeichnungen und
Arbeitshefte zu führen.
Lehrstoff
Erste Klasse
Einführung in die reformierte Blindenkurzschrift;
Lautgruppenkürzungen, einformige Wortkürzungen,
Ableitungen, einfache Vor- und Nachsilben, Wortkürzungen
mit Ankündigungspunkt, ein- und zweiformige
Wort- und Wortstammkürzungen. Anwendungsregeln.
Einführung von Lesetexten in reformierter Blindenkurzschrift.
Auf genaues punktfehlerfreies Schreiben
auf der Punktschriftmaschine ist zu achten.
Zweite Klasse
Abschluß der Systematik; schwierige Wortzusammensetzungen.
Hilfszeichen und besondere Schreibweisen
wie Großschreibung, Sperrdruck; Abkürzungen
für Münz-, Maß- und Gewichtsbezeichnungen.
Übungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad zum
sicheren Gebrauch der Kürzungen. Diktate.
Lesetexte in Blindenkurzschrift.
Auf flüssiges Lesen und fehlerfreies Schreiben auf
der Punktschriftmaschine ist weiterhin zu achten.
Dritte Klasse
Gezielte Übungen zur Erweiterung der Schreibtechnik,
Schreibsicherheit und Schreibgeläufigkeit.
Häufige Diktate. Großschreibung und Übung von
schwierigen Formen im Zusammenhang mit dem
Rechtschreibunterricht.
Flüssiges und ausdrucksvolles Lesen ist weiterhin
zu pflegen.
Vierte Klasse
Anspruchsvolle Texte mit Tabellen, Fremdwörtern,
Aufstellungen usw. Übungen zur Erhöhung der
Schreibgeschwindigkeit unter Berücksichtigung der
Genauigkeit und Sauberkeit der Ausführung. Schwierige
Diktate.
Sicheres und flüssiges Lesen.";
9. hat der Sechste Teil (Aufgaben und Lehrstoff der
Freigegenstände) zu lauten
„SECHSTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE
LEHRSTOFF DER FREIGEGENSTÄNDE UND
UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
FREIGEGENSTÄNDE
Lebende Fremdsprache
(Englisch, Italienisch)
Bildungs- und Lehraufgabe
Erwerbung eines Wort- und Phrasenschatzes, der
es dem Schüler ermöglicht, sich in der Fremdsprache
zu verständigen. Von der Formen- und Satzlehre nur
so viel, wie zur Bewältigung der gestellten Aufgaben
unentbehrlich ist.
Lehrstoff
Übungen zur Einführung in die Lautbildung und
zur Überwindung der Ausspracheschwierigkeiten.
Schulung des Gehörs und der Sprechwerkzeuge
durch Nachahmung. Inhaltlich gebundene Reihenübungen
zum Erkennen einer gewissen Gesetzlichkeit
in der Aussprache, Beachtung des Tonfalls.
Beantwortung und Stellung einfacher Fragen auch in
freier Rede, Einsetzübungen, Übungen zur Wortstellung,
Auswendiglernen von kurzen Texten, Aufbau
eines Wort- und Phrasenschatzes. Einfache Lesestücke,
Zwiegespräche.
Esperanto
Siehe Lehrplan der Hauptschule.
Hauswirtschaft
Siehe Lehrplan der Hauptschule. Die Anwendung
hat mit jenen Abweichungen und Einschränkungen
zu erfolgen, die sich aus der Behinderung der Schüler
ergeben.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Chorgesang
Siehe Lehrplan der Hauptschule.
Spielmusik
Siehe Lehrplan der Hauptschule.
Ergänzende Werkerziehung für Knaben
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Unterricht sind durch zielgerichtete Übungen
unter Benützung von Werkzeugen und Maschinen
(Nähmaschine, Webstuhl usw.) im Umgang mit
vorwiegend textilen Materialien Grundtechniken zu
vermitteln, die es den Knaben ermöglichen, auch mit
bisher eher ungewohntem Material unter Berücksichtigung
individueller Neigungen kreativ tätig zu
werden.
Die Knaben sind im Rahmen dieser handwerklichen
Arbeiten zu einer positiven Arbeitshaltung zu
führen und zu einem kritischen Konsumverhalten zu
erziehen.
Lehrstoff
Dem Unterricht ist im allgemeinen eine sinnvolle
und zweckmäßige Auswahl des Lehrstoffes im
Pflichtgegenstand Werkerziehung für Mädchen
zugrunde zu legen, die auch den Erfordernissen der
Knaben im Hinblick auf das künftige Leben
Rechnung trägt. Es sind daher vor allem jene
Techniken zu üben, mit denen Knaben im Leben
konfrontiert werden könnten.
Ergänzende Werkerziehung für Mädchen
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Unterricht sind durch zielgerichtete Übungen
und sachgerechte Handhabung von Werkzeugen
Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen zu
sammeln, verschiedene Arbeitsweisen zu erproben,
einfache Gebrauchsgegenstände und Spielzeug auch
nach Skizzen der Mädchen herzustellen und kreative
Lösungen anzustreben. Der Schwerpunkt ist in der
Tätigkeit mit für Mädchen bisher eher ungewohntem
Material zu setzen.
Durch Erarbeitung und Vermittlung technischer
Kenntnisse und Fertigkeiten ist zu technischem
Denken und Handeln, zu Verantwortungsbewußtsein
in einer technischen Welt sowie zu einem kritischen
Konsumverhalten zu erziehen.
Neben selbsttätigem Herstellen von Werkstücken
durch die einzelnen Schülerinnen ist durch sinnvolle
Arbeitsteilung auch die Kooperation in der Gruppe
zu üben.
Lehrstoff
Dem Unterricht ist im allgemeinen eine zweckmäßige
Auswahl des Lehrstoffes im Pflichtgegenstand
Werkerziehung für Knaben zugrunde zu legen, der
auch Neigungen der Mädchen berücksichtigt.
Beim Gestalten von Werkstücken in Einzel- und
Gemeinschaftsarbeit sind vor allem Holz, Metall,
Papier, Ton, Plastillin, Wachs, Bast, Stroh, Peddigrohr,
allenfalls Gips und Email zu verwenden, wobei
der Lehrer eine entsprechende Auswahl zu treffen
hat.
Leibesübungen
Siehe Lehrplan der Hauptschule.
Einführung in den Gebrauch von Blindenlesegeräten
Bildungs- und Lehraufgabe
Durch den Gebrauch des Lesegerätes soll der
Blinde befähigt werden, beliebige Texte in normalem
Druck, wenn auch in stark vermindertem Tempo, zu
lesen und daher größere berufliche Unabhängigkeit
zu erlangen.
Lehrstoff
Der Lehrstoff umfaßt zunächst Übungen zur
Handhabung des Gerätes, wobei vor allem die
richtige Zeilenerfassung und das Kennenlernen der
einzelnen Buchstabenformen im Vordergrund stehen.
Anschließend folgen erste Leseübungen in Blockschrift.
Diese Übungen werden durch ergänzendes
Kennenlernen der normalen Druckschriftformen
fortgesetzt.
Berufskundliche Information
Siehe Lehrplan der Hauptschule;
10. ist dem Sechsten Teil (Bildungs- und Lehraufgaben
sowie Lehrstoff der Freigegenstände und
Unverbindlichen Übungen) folgender Siebenter Teil
anzufügen
„SIEBENTER TEIL
FÖRDERUNTERRICHT
Ziel des Förderunterrichtes ist eine über die
Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung
im Klassenverband hinausgehende, erweiterte
und ergänzende Förderung im Kleingruppenverband
für solche Schüler, deren Leistungsstand in einem
Unterrichtsgegenstand den erfolgreichen Abschluß
der jeweiligen Schulstufe gefährden könnte.
Der Förderunterricht hat sich ausschließlich an den
Grundlehrzielen (Fundamentum) des Lehrplanes zu
orientieren und dient nicht dem Erreichen von
darüber hinausgehenden Lehrzielen.
Der engen Verknüpfung von Fördermaßnahmen in
Klassen- und Förderunterricht fällt besonders hohe
Bedeutung zu, wobei insbesondere auch Erfahrungen
aus den therapeutisch-funktionellen Übungen als
Grundlage für die Unterrichtsplanung dienen
können.
Ausgehend von den individuellen Lernrückständen
der Schüler bedarf der Förderunterricht einer
eigenständigen didaktisch-methodischen Planung, die
den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des
Unterrichtes in der Kleingruppe Rechnung trägt."
VIII. In der Anlage C/4 (Lehrplan der Sonderschule
für Schwerstbehinderte Kinder)
1. hat der Erste Teil (Allgemeine Bestimmungen
und Didaktische Grundsätze) zu lauten
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Gliederung des Lehrplanes
Entsprechend der Eigenart und den Behinderungen
der Kinder werden diese Schulen nach Möglichkeit in
vier Klassen (vier aufeinanderfolgenden Stufen) und
mit einer angeschlossenen Abschlußklasse (Abschlußstufe)
geführt, wobei für die Einreihung in die
Klassen (Stufen) nicht so sehr das Lebensalter des
Kindes, als vielmehr seine Reife und seine Leistungsfähigkeit
in Betracht kommen.
Im Sinne einer arbeitsorientierten Förderung der
praktischen Bildbarkeit soll den Kindern im letzten
Jahr der Schulpflicht unter Berücksichtigung der
organisatorischen Voraussetzungen der Besuch der
Abschlußstufe ermöglicht werden.
Mit Rücksicht auf die verschiedenen Organisationsformen
und auf die Verschiedenheit der
örtlichen Erfordernisse werden die Landesschulräte
gemäß § 6 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt,
im Rahmen dieses Lehrplanes schuleigene Lehrstoffverteilungen
festzusetzen, die den besonderen örtlichen
Gegebenheiten Rechnung tragen.
2. Der Schüler der Sonderschule für schwerstbehinderte
Kinder
Die Kinder sind in ihrer Gesamtpersönlichkeit
stark gestört. Vor allem weisen sie in ihrer
intellektuellen Entwicklung und Reife schwere
Behinderungen auf; daneben zeigen sich häufig auch
motorische Störungen (Koordinationsstörungen),
Sprachstörungen und Rückstände in der Sprachentwicklung,
ein reduziertes Reaktionsvermögen und
mangelnde soziale Anpassungsfähigkeit. Die Entwicklungsstörungen
betreffen nicht alle Bereiche der
Persönlichkeit in gleichem Maße.
Diese Kinder gelangen fast nie zu selbständiger
Lebensführung und bleiben immer auf die Betreuung
in der Familie oder in Fürsorgeeinrichtungen
angewiesen. Sie sollen mit Hilfe der heilpädagogischen
Einrichtungen der Sonderschule soweit wie
möglich gefördert und in ihrer Verhaltensweise dem
Leben in der Gemeinschaft angepaßt werden.
B. Didaktische Grundsätze
1. Erziehung zur Gemeinschaft
Wegen der besonderen Behinderung dieser Kinder
steht die Erziehung zur Gemeinschaft im Vordergrund.
Die Kinder sollen lernen, sich in Spiel und
Arbeit in die kleine Gemeinschaft der Klasse
einzufügen, sich richtig zu verhalten und das Wollen
und Tun des Mitmenschen zu berücksichtigen
(Spielgemeinschaft, Schulweggemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft,
Gottesdienstgemeinschaft).
2. Rücksicht auf die Behinderung und auf die
Eigenart der Schüler
Die Behinderungen betreffen verschiedene Bereiche
der Persönlichkeit. Beim Erwerb der Kulturtechniken
sollen die Anforderungen der individuellen
Leistungsfähigkeit angepaßt und Überforderungen
vermieden werden.
Die therapeutischen und funktionellen Übungen
und die heilpädagogischen Maßnahmen haben die
Aufgabe, die besonderen Behinderungen der einzelnen
Kinder abzubauen und die individuelle Leistungsfähigkeit
zu steigern.
3. Gesamtunterricht
Wegen des geringen Leistungs- und Differenzierungsvermögens
der Schüler ist der Unterricht in
allen Klassen (auf allen Stufen) Gesamtunterricht.
Die Darstellung des Bildungsgutes in größeren
Ganzheiten soll zur Ausbildung eines entwicklungsgemäßen
Weltbildes führen. Durch diese Betrachtungs-
und Arbeitsweise lernt das behinderte Kind in
bescheidenem Maße seine Umwelt überschauen und
gliedern.
4. Lebensnähe und Anschaulichkeit des Unterrichtes
Die beschränkte Aufnahme- und Entwicklungsfähigkeit
der Schüler macht es notwendig, daß der
Unterricht von der unmittelbaren Umgebung des
Kindes ausgeht und nur die lebenswichtigsten
Stoffgebiete, zu denen das Kind in unmittelbarer
Beziehung steht, behandelt. Die lustbetonte, erlebniserfüllte
und wirklichkeitsverbundene Arbeit fördert
den Lernprozeß.
Wegen der geringen Intelligenz der Kinder ist eine
wohlüberlegte Auswahl einfacher Anschauungsmittel
erforderlich.
5. Wiederholung und Automatisierung
Nur mit Hilfe dauernder Wiederholung und
weitgehender Automatisierung ist es möglich, den
Schwerstbehinderten Kindern die grundlegenden
Verhaltensformen und das notwendigste lebenspraktische
Wissen und Können anzuerziehen und sie mit
den einfachsten Kenntnissen im Lesen, Schreiben und
Rechnen auszustatten.
6. Methodenfreiheit und Methodengerechtigkeit
Bei Beachtung der dargelegten Grundsätze wird die
Methode besonders durch den Entwicklungs- und
Leistungsstand der einzelnen Schüler und der Klasse
als Ganzes, durch die Struktur des Lehrgutes, durch
das Ziel des jeweiligen Unterrichtsabschnittes und
durch schulorganisatorische wie auch sachliche
Voraussetzungen des Unterrichtes bestimmt.
Innerhalb dieser Grenzen ist die Wahl und
Anwendung der Methode eine freie, schöpferische
Leistung und eine verantwortungsvolle Aufgabe des
Lehrers.";
2. hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und
Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) zu
lauten
3. hat der Dritte Teil (Allgemeines Bildungsziel,
Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Arbeitsgebiete)
zu lauten
„DRITTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, BILDUNGSUND
LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
ARBEITSGEBIETE
Die Sonderschule für Schwerstbehinderte Kinder
hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der
Schwerstbehinderten Kinder nach den sittlichen,
religiösen und sozialen Werten durch einen ihrer
Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden
Unterricht mitzuwirken. Im Sinne des § 22
des Schulorganisationsgesetzes hat sie im besonderen
die Aufgabe, Schwerstbehinderte Kinder, die noch
ansprechbar und bildbar sind, in ihrer Gesamtentwicklung
zu fördern, ihre Behinderungen durch
heilpädagogische Maßnahmen nach Möglichkeit
abzubauen, sie auf die Einordnung in kleine
Gemeinschaften (Familie oder Heim) vorzubereiten,
ihnen die elementarsten Verhaltensformen zur
Bewältigung des Lebens anzuerziehen und sie mit
einigen für ihr späteres Leben grundlegenden
Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten.
Sachunterricht und lebenspraktisches Training
Dieser Unterricht hat die Aufgabe, die schwerstbehinderten
Kinder allmählich mit ihrer Umwelt
vertraut zu machen und ihnen die einfachsten
Erfahrungen aus der Alltagsroutine zu vermitteln,
damit sie sich in der Umwelt orientieren lernen und
schließlich imstande sind, einfache Lebenssituationen
zu bewältigen; außerdem sollen die Verhaltensweisen -
auch im Straßenverkehr - durch beständiges Üben
automatisiert und das wichtigste lebenspraktische
Können vermittelt werden.
Spracherziehung und Einführung in die Kulturtechniken
Der muttersprachliche Unterricht hat die Aufgabe,
die schwerstbehinderten Kinder mit einer einfachen
und verständlichen Alltagssprache vertraut zu
machen. Die Schüler sollen lernen, die Dinge richtig
zu benennen, und die Fähigkeit erwerben, sich
verständlich auszudrücken und auf mündliche Aufforderungen
richtig zu reagieren.
Die Einführung in das Lesen verfolgt das Ziel, die
Schüler so weit zu fördern, daß sie gedruckte oder
geschriebene Aufschriften, Schilder und Hinweistafeln
wie auch kurze Notizen lesen und verstehen
können.
In der 3. und 4. Klasse (Stufe) wird das Erlernen
einer leserlichen Schrift (z. B. Großantiqua) angestrebt.
Entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen
sollen die Zahl- und Mengenvorstellungen soweit
wie möglich entwickelt und gefestigt werden. Das
Verständnis für einfachste Rechenoperationen (Zu-
und Wegzählen anhand von konkreten Dingen) ist
anzubahnen. Die Kinder sollen die gebräuchlichsten
Maße (Meter, Kilogramm, Liter) in praktischer
Anwendung kennenlernen und das Unterscheiden
von Münzen und Geldscheinen ausgiebig üben.
Musische Erziehung
Über die Stufe des Nachahmens und Nachempfindens
hinaus sollen die Kinder zu spontanen
Leistungen und Produktionen im musischen Bereich
geführt werden. Erwerben eines bescheidenen Liedgutes.
Werkerziehung für Knaben, Werkerziehung für
Mädchen
Der Unterricht in Werkerziehung verfolgt das Ziel,
die Kinder zu manueller Geschicklichkeit und zu
sachgemäßem Umgang mit Material und Werkzeug
zu führen. Er soll die Schüler zu einfachen Arbeiten
und Hilfsdiensten im Haushalt, in Anstalten und in
geschützten Werkstätten befähigen.
Hauswirtschaft
Die Schüler sollen mit den notwendigsten Fertigkeiten
und Verrichtungen vertraut gemacht werden,
die sie zur Mitarbeit bei hauswirtschaftlichen
Tätigkeiten befähigen. Dabei ist auf die Gefahren im
Haushalt besonders hinzuweisen.
Leibesübungen und rhythmische Erziehung
Im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen werden
die physischen und psychischen Kräfte und Funktionen
planmäßig und intensiv geübt und geschult. Die
Leibesübungen und rhythmischen Übungen fördern
die körperliche Entwicklung, stärken das Vertrauen
zur eigenen Leistungsfähigkeit, bauen Behinderungen
ab, bessern Koordinationsstörungen, erwecken in den
Kindern Freude an Bewegung und Spiel und tragen
zur Verbesserung der Sozialkontakte und der
Gemütslage bei. Sie sollen zu guter Körperhaltung
und Bewegungsform führen wie auch zu richtiger
Körper- und Gesundheitspflege anleiten.
Therapeutische und funktionelle Übungen
Die therapeutischen und funktioneilen Übungen
entwickeln durch planmäßiges Training die Sinnestätigkeiten
und die physischen und psychischen
Funktionen und Kräfte. Sie verbessern das Sozialverhalten,
verkürzen die Reaktionszeiten, mildern die
Folgen von Behinderungen und helfen Verhaltensweisen
und Reaktionsformen zu automatisieren.";
4. hat der Fünfte Teil [Aufteilung des Lehrstoffes
auf die einzelnen Klassen (Stufen)] zu lauten
„FÜNFTER TEIL
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN KLASSEN (STUFEN)
Erste und zweite Klasse (Stufe)
Einleitung
Die Schüler werden in kleine Spiel- und Gruppengemeinschaften
eingegliedert, an einfache Verhaltensweisen
gewöhnt und erwerben dabei die notwendige
Alltagsroutine. Umfassendes heilpädagogisches Training
stärkt die physischen und psychischen Kräfte
und Funktionen, schult die Motorik und befähigt die
Kinder, sich einige Zeit mit geeignetem Material zu
beschäftigen.
Dabei lernen die Schüler, sich in den Tagesablauf
ihrer Gruppe einzufügen, an der Gruppenarbeit
teilzunehmen und Spiel- und Beschäftigungsmaterial
nachahmend zu gebrauchen. Sie beherrschen allmählich
die grundlegenden Alltagsverrichtungen und
werden behutsam auf das Erlernen der Kulturtechniken
vorbereitet.
Lehrstoff
Sachunterricht und lebenspraktisches Training
In den ersten zwei Klassen (Stufen) kommt es
zunächst darauf an, die durch Gebrauchs- und
Gemütsbeziehungen wichtigen Objekte aus der
undifferenzierten Erlebnisganzheit abzuheben. Dabei
ist auf die richtige Benennung der Dinge größter Wert
zu legen.
Als Arbeitsgebiete kommen in Betracht: Alltagsverrichtungen
(Körperpflege, Ankleiden, Essen,
Zusammenleben in der Familie und im Haus);
Orientierung und Umwelterfassung (Wohnung,
Schulweg, Schule); freie Betätigung am Material
[Bauen, Legen, Fädeln, Formen, Kritzeln, Ausmalen
(Schablone)]; Sortieren und Zuordnen (Hinführung
zur Gruppierung).
Spracherziehung und Einführung in die Kulturtechniken
Der muttersprachliche Unterricht in den ersten
zwei Klassen (Stufen) soll in lustbetonter und
erlebnisbezogener Form die Sprechscheu der Kinder
beseitigen und die Freude am Sprechen fördern.
Ausgangspunkt ist die Mundart; die Kinder sind
behutsam an den Gebrauch der Umgangssprache zu
gewöhnen. Auf richtige Lautbildung und verständliches
Sprechen ist zu achten.
Aus praktischen Lebenssituationen heraus sollen
die Kinder lernen, Menschen, Tiere und Dinge zu
benennen, auf sprachliche Aufforderungen sinnvoll
zu reagieren, Erlebnisse mitzuteilen, Bedürfnisse
verständlich auszudrücken und gebräuchliche Gruß-
und Höflichkeitsformeln richtig anzuwenden.
Der Sprachschatz der Kinder ist durch ständiges
Üben allmählich zu erweitern und durch sinnvolles
und abwechslungsreiches Wiederholen zu sichern.
Von der zweiten Klasse (Stufe) an sind die Kinder
durch abwechslungsreiche einfache Übungen auf das
Lesen vorzubereiten; dabei ist besonderer Wert auf
die Lautisolierung und die Simultanerfassung kürzer
Wörter zu legen. Allenfalls können bereits am Ende
der ersten Klasse (Stufe) einfachste Vorübungen für
das Lesen beginnen.
Im Zusammenhang mit diesen Übungen sind zur
Vorbereitung auf das Schreiben abwechslungsreiche,
kindertümliche graphische Übungen zu pflegen, die
der Aktivierung und Stärkung der Grob- und
Feinmotorik dienen.
Der Rechenunterricht soll - ausgehend vom Legen,
Setzen, Ordnen und Gruppieren geeigneter Gegenstände
- das Verständnis für einfache Raum- und
Mengenbegriffe wecken. Durch Gliedern und Vergleichen
sind einfache Vorstellungen von mehr und
weniger, viel, nichts, größer und kleiner, höher und
niedriger usw. zu gewinnen. Auf diese Weise werden
die Voraussetzungen für einen behutsamen Übergang
zu Zählübungen an Gegenständen geschaffen. Erste
Orientierung im Zahlenraum bis fünf.
Musische Erziehung
Ausgehend von bekannten Kinderliedern und
Reimen soll die bewußte Aufnahme melodischer und
rhythmischer Eindrücke erreicht werden. Aus dem
Stadium der Aufnahme entwickelt sich die Nachahmung
als kontrollierte Form der kindlichen Eigenaktivität.
Das bildnerische Gestalten beginnt mit der
Schulung der Grobmotorik, ausgehend von einfachsten
Formen aus dem Erlebnisbereich des Kindes und
dem Vertrautmachen mit verschiedensten Arbeitsmitteln,
zum Beispiel Kreide, Pinsel, Bleistift usw.
Techniken: Fingermalen, Reißen, Falten usw.
Werkerziehung für Knaben
In der zweiten Klasse (Stufe) soll die Beschäftigung
mit verschiedenen Materialien allmählich zu nachahmender
Betätigung an und mit diesen Materialien
führen.
Üben aller Arbeitstechniken, die die Grob- und
Feinmotorik schulen, insbesondere Auffädeln und
Einfädeln; Schnüren und Flechten; Reißen, Schneiden,
Formen und ähnliches.
Werkerziehung für Mädchen
Die Beschäftigung mit verschiedenartigem Handarbeitsmaterial
führt zu folgenden Tätigkeiten und
Techniken
Abwickeln von Wolle; Auffädeln von Kugeln,
Perlen und ähnlichem mit großen Ösen; Einfädeln
von Luftmaschen mit den Fingern; Flechten auf
vorbespanntem Flechtrahmen; allenfalls Nähen mit
großem Material; als Vorübungen auf das eigentliche
Stricken „Stockerlstricken" (Stricken mit einer
Nadel); Handhabung der Schere.
Leibesübungen und rhythmische Erziehung
Den Ausgangspunkt der Leibesübungen bilden
nachahmende Bewegungen, einfachste Spiele und
Bewegungsaufgaben. Im Zusammenhang mit dem
Gesamtunterricht werden geübt: verschiedene Geharten;
Laufen in Form von Fangspielen; Hindernislauf;
Laufübungen im Gelände; Hüpfen und Springen in
lebensnahen Formen.
Rhythmische Übungen bauen Behinderungen in
der Bewegung ab, lösen Spannungen und Verkrampfungen
und erleichtern das Anpassen an die Gruppe.
Besonderes Augenmerk erfordert die Pflege von
Geschicklichkeitsübungen in Form von Steigen,
Klettern und Tragen. Im Hinblick auf die oft
vorkommenden Gleichgewichtsstörungen sind leichte
Gleichgewichtsübungen auf niedrigen Geräten zu
pflegen.
Therapeutische und funktioneile Übungen
In den ersten zwei Klassen (Stufen) sind besonders
zu berücksichtigen: sprachtherapeutische Übungen
(Artikulations- und andere Sprechübungen); Spieltherapie
und Sinnesübungen; funktioneile Übungen
zur Förderung der Handgeschicklichkeit und der
Koordination der Bewegungsabläufe; Haltungsübungen
und ähnliche.
Aneignung von einfachen Verhaltensmustern im
Umgang mit Menschen und Dingen.
Dritte und vierte Klasse (Stufe)
Einleitung
Die Förderung des lebenspraktischen Könnens
steht im Vordergrund. Die Kinder lernen an leicht
überschaubaren Beispielen die wichtigsten sozialen
und wirtschaftlichen Einrichtungen ihrer nächsten
Umgebung kennen. Sie werden auch entsprechend
ihrem individuellen Leistungsvermögen in die Technik
des Lesens, Schreibens und Rechnens eingeführt.
Lehrstoff
Sachunterricht und lebenspraktisches Training
Beständiges Wiederholen und Erweitern des Stoffes
der ersten und zweiten Klasse (Stufe).
Vertiefung des richtigen Verhaltens zu Menschen,
Tieren und Pflanzen.
Erziehen zum Erkennen von Gefahren in Verkehrs-
und Arbeitssituationen.
Orientieren in der Zeit an Hand eigener Erlebnisse
und Erfahrungen (heute, morgen, früher, später).
Erkennen der Uhrzeit, wenigstens für bestimmte
Punkte des Tagesablaufes.
Nach Möglichkeit Vermittlung grundlegender
Kenntnisse über die für das Kind wichtigsten
Einrichtungen des öffentlichen Lebens: Verkehrsmit-
tel, Post, Polizei, Gendarmerie; Fürsorgeeinrichtungen,
Arbeitsamt und Arbeitsstätten; öffentliche
Gebäude und Anlagen (Kirche, Rathaus, Schule;
Spitäler, Heime; Parkanlagen und ähnliche).
Sammeln von Erfahrungen bei der Beschaffung von
Konsum- und Gebrauchsgütern (verschiedene
Geschäfte). Der sichere Schulweg.
Spracherziehung und Einführung in die Kulturtechniken
Durch beständiges Darbieten von Satzmodellen
und gebräuchlichen Redewendungen wie auch durch
Analogiebildungen ist die sprachliche Ausdrucksfähigkeit
der Kinder zu fördern, soweit es das
Verständnis der Kinder zuläßt. Aneignung und
Anwendung der üblichen Gruß- und Glückwunschformen
wie auch wichtiger Höflichkeitsformeln.
Für die Sprach- und Sprechübungen sind Lebenssituationen
zu schaffen beziehungsweise nachzubilden
(beim Mittagessen, beim Anziehen, beim
Kaufmann, zu Neujahr usw.). Soweit es die
Leistungsfähigkeit der Kinder zuläßt, können in der
vierten Klasse (Stufe) schriftliche Übungen einfachster
An (Kartengrüße, kurze Mitteilungen, Adressen,
Briefanschriften u. dgl.) versucht werden.
Die im Leben erreichbare Fertigkeit hängt von der
individuellen Leistungsfähigkeit der Schüler ab. Aus
diesem Grunde ist der Leseunterricht in der
Sonderschule für Schwerstbehinderte Kinder individuell
zu gestalten.
Im allgemeinen ist als Ziel des Leseunterrichtes
anzustreben, daß die Schüler Aufschriften, Schilder,
Hinweistafeln und kurze Mitteilungen in einer
bestimmten Schrift lesen und verstehen können. Von
der dritten Klasse (Stufe) an liegt das Hauptgewicht
auf der systematischen Aneignung, Übung und Pflege
einer leserlichen Schrift (meist Großantiqua). In der
vierten Klasse (Stufe) ist unter weitgehender Bedachtnahme
auf individuelle Behinderungen die Sicherung
einer bescheidenen Schreibfertigkeit anzustreben. Das
Erlernen der Lateinschrift ist nur in Einzelfällen
möglich.
Das Verständnis für einfachste Rechenoperationen
(Zu- und Wegzählen von Dingen) ist behutsam und
dem Leistungsvermögen der Schüler entsprechend
anzubahnen.
Das Ausmaß der Erweiterung des Zahlenraumes
wird von der individuellen Leistungsfähigkeit der
Schüler bestimmt. Die Kinder sind durch einfache
lebenspraktische Übungen mit den gebräuchlichsten
Maßen (kg, m, 1) vertraut zu machen. Übungen im
Erkennen und Unterscheiden der gebräuchlichsten
Münzen und Geldscheine. Sparerziehung.
Kennenlernen einfacher Uhrzeiten.
Musische Erziehung
Leichte Kinder-, Volks- und Kunstlieder, die dem
Entwicklungsstand der Kinder entsprechen. Erziehung
zum Hören, Zuhören und Mitspielen.
Einführen in das Erleben von audiovisuellen
Medien.
Ausbau von Kreis- und Bewegungsspielen, hinführend
zu einfachen Rollenspielen, Volkstänzen und
einer freien, harmonischen Eigenbewegung.
Gestaltung von Festen und Feiern.
Festigung in der Darstellung einfacher Formen
sowie Ausbau der verschiedensten Techniken
Reißen, Schneiden, Kleben, Malen, Drucken, Kopieren
auf möglichst breiter Ebene und aus verschiedenstem
Material.
Beobachtungsschulung zur Anbahnung einer eigenen
Urteilsfähigkeit.
Werkerziehung für Knaben
Anwendung erlernter Fertigkeiten an verschiedenstem
Material (Holz, Draht, Ton, Kunststoffe, Rohr,
Metall usw.). Übung im Gebrauch und in der
Wartung verschiedenster Werkzeuge der handwerklichen
Grundausstattung. Hinweise auf die Unfallverhütung.
Die Arbeitstechniken sind zu wechseln und der
Schwierigkeitsgrad in kleinsten Schritten zu steigern,
allenfalls auch Techniken aus Werkerziehung für
Mädchen. Praktische Arbeiten in den schulischen
Anlagen und im Garten.
Werkerziehung für Mädchen
Erweiterung des Unterrichtes durch Einführung
einiger spezieller Techniken (Sticken, Weben, Stricken,
Knüpfen, Häkeln usw.).
Erlernte Fertigkeiten sollen an verschiedensten
Materialien angewendet werden (grobe Gewebe,
Wolle jeglicher Art, Bast, Peddigrohr usw.).
Die Art der Arbeitstechniken ist zu wechseln und
der Schwierigkeitsgrad in kleinsten Schritten zu
steigern, allenfalls auch Techniken aus Werkerziehung
für Knaben.
Praktische Arbeiten in den schulischen Anlagen
und im Garten.
Leibesübungen und rhythmische Erziehung
Übungen wie bisher mit allmählich und maßvoll
gesteigerten Anforderungen, insbesondere zur Steigerung
der Geschicklichkeit. Einfachste Formen des
Bodenturnens (Wälzen, Rollen). Den Kräften und der
Behinderung angemessene einfache Steig- und
Kletteraufgaben. Heben, Tragen, Ziehen und Schieben,
auch als Partnerübungen. Werfen und Fangen
von Bällen in verschiedenen Formen.
Ballspiele mit verschiedenen Spielgedanken und
einfachsten Regeln; Scherzspiele.
Der Leistungsfähigkeit angepaßte Übungen in
Gehen, Laufen und allenfalls auch Hüpfen nach
gegebenen Rhythmen. Rhythmische Gymnastik,
Gemeinschaftserleben bei Spiel und Tanz.
Nach Möglichkeit Gewöhnungsübungen in knietiefem
Wasser, allenfalls auch Nichtschwimmerlehrgang
sowie Eislaufen und Schilaufen. Gewöhnung an
Reinlichkeit des Körpers und der Kleidung, unterstützt
durch gelegentliche Belehrung. Erziehung zur
richtigen Atmung.
Therapeutische und funktioneile Übungen
Das heilpädagogische Training wird in der vierten
Klasse (Stufe) allmählich eingeschränkt, soll jedoch
immer wieder einsetzen, um individuelle Mängel und
Behinderungen zu überwinden und Rückfälle zu
vermeiden. Das Kind soll die Notwendigkeit dieser
Übungen einsehen lernen und womöglich selbständig
üben.
Neben sprachtherapeutischen Übungen sind notwendig
Lockerungs- und Entspannungsübungen zur
Gewinnung natürlicher Verhaltensweisen und Reaktionsformen;
therapeutische und funktioneile Übungen
zur Verkürzung der Reaktionszeiten in lebenswichtigen
Situationen und weitgehendes Training zur
Automatisierung von Bewegungsabläufen und Verhaltensweisen.
Fünfte Klasse (Stufe) - Abschlußstufe
Einleitung
Die Vorbereitung auf einen dem individuellen
Behinderungsgrad angepaßten Beitrag zum Lebensunterhalt
bilden den Schwerpunkt des Unterrichtes in
der Abschlußstufe.
Lehrstoff
Sachunterricht und lebenspraktisches Training
Das Training von angemessenen Verhaltensweisen
soll die Bewältigung behinderungsadäquater
Erwerbsformen ermöglichen und eine Integration in
die Gesellschaft erleichtern.
Als Themen bieten sich an
Gebräuchliche Umgangsformen; Kenntnis der
Personaldaten; öffentliche Verkehrsmittel; Unfallverhütung;
verschiedene Ämter und Behörden; Wohnung
und Bekleidung; Hygiene und Tagesrhythmus;
Feste und Feiern im Jahresablauf;
Verhalten in gefährlichen Situationen (Gewitter,
Brand, bei Annäherungs- und Verführungsversuchen
usw.).
Spracherziehung und Einführung in die Kulturtechniken
Übungen zur richtigen Anwendung der Umgangssprache.
Praktische Anwendung des Erlernten in Form von
Mitteilungen, Ansichts- und Glückwunschkarten.
Ablesen von Schildern und kleinen schriftlichen
Aufträgen.
Anwendung elementarer Rechenvorgänge im
Umgang mit Geld, gebräuchlichen Maßen und
Gewichten.
Musische Erziehung
Festigung und Ausbau des erworbenen Liedgutes.
Mitwirkung an der musischen Gestaltung von
Festen und Feiern.
Anleitung zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung
durch musische Betätigung sowohl in der Familie als
auch in der Gruppe.
Hinführen zu möglichst selbständiger Anwendung
der erworbenen Kenntnisse und erste Versuche, die
Kinder zu spontanen Produktionen im musischen
Bereich zu bringen.
Übung und Anwendung der bisher gelernten
Techniken, zum Beispiel Schmücken von Gebrauchsgegenständen,
Anfertigen von Geschenken.
Werkerziehung für Knaben
Aufbau und Vertiefung von zweckmäßigen Einstellungen
zu Vorgesetzten, Mitarbeitern, Werkzeug und
Materialien. Erziehung zur Bereitschaft, längerdauernde
Arbeitsaufgaben zu übernehmen.
Auf ein breites Angebot von Arbeitstechniken ist
zu achten, damit die individuelle Leistungsstärke des
Schulabgängers erkannt werden kann.
Erste Erfahrungen mit handwerklichen und
industriellen Fertigungsweisen.
Werkerziehung für Mädchen
Aufbau und Vertiefung von zweckmäßigen Einstellungen
zu Vorgesetzten, Mitarbeitern, Werkzeug und
Materialien. Erziehung zur Bereitschaft, längerdauernde
Arbeitsaufgaben zu übernehmen.
Auf ein breites Angebot von Arbeitstechniken ist
zu achten, damit die individuelle Leistungsstärke des
Schulabgängers erkannt werden kann.
Erste Erfahrungen mit handwerklichen und
industriellen Fertigungsweisen.
Hauswirtschaft
Die Schüler sollen mit den notwendigsten Fertigkeiten
und Verrichtungen vertraut gemacht werden,
die sie zur Mitarbeit bei hauswirtschaftlichen
Tätigkeiten (auch einfachste Formen der Kinder- und
Krankenpflege) sowie Blumen-, Garten- und Tierpflege
befähigen.
Anleitung zu praktischen Haushaltsarbeiten einschließlich
des Tischdeckens und Servierens, Übung
guter Tischsitten mit Beachtung von Festen und
Feiern.
Einkaufen der Lebensmittel und Hantieren mit
Geld.
Zubereitung verschiedener Speisen.
Richtige Handhabung und Einsatz von Haushaltsgeräten
unter besonderer Berücksichtigung der
Unfallverhütung.
Für den Unterricht der Knaben kommen vor allem
praktische Haushaltsarbeiten einschließlich des
Tischdeckens und Servierens in Betracht. Zubereitung
einfachster Speisen.
Leibesübungen und rhythmische Erziehung
Der Unterricht in Leibesübungen und rhythmischer
Erziehung dient vor allem der Schulung
lebenspraktischer Bewegungsformen
Zielwanderungen, Überwinden von Hindernissen,
kurze Läufe, einfache Geschicklichkeitsaufgaben,
Kräftigungs- und Schmeidigungsübungen; Geländespiele,
Wettspiele, Ballspiele, balltechnische
Übungen;
Anleitung zum Gebrauch von spezifischen Fitnessgeräten;
rhythmische Gymnastik;
Rodeln, Schiwanderungen, Schilaufen, Eislaufen,
allenfalls Radfahren;
Formen der körperlichen Ertüchtigung, die zur
sinnvollen Freizeitgestaltung beitragen können.";
5. sind dem Fünften Teil [Aufteilung des
Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen (Stufen)]
folgender Sechster und Siebenter Teil anzufügen
„SECHSTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE
LEHRSTOFF DER UNVERBINDLICHEN
ÜBUNGEN
Spielmusik und rhythmisch-musikalische Erziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Bei behinderten Kindern ist eine größtmögliche
Aktivierung aller verbliebenen körperlichen und
geistigen Fähigkeiten anzustreben. Die Freude am
gemeinsamen Musizieren durch Singen und Instrumentalmusik
soll geweckt werden. Durch das Erleben
der steuernden und einigenden Wirkung des Rhythmus
werden Gemeinschaftserlebnisse geschaffen und
die Gemütslage und die Sozialkontakte verbessert.
Die Hauptwirkung der rhythmisch-musikalischen
Erziehung besteht in der intensiven geistigen
Disziplinierung und der Steigerung der Konzentrationsfähigkeit.
Lehrstoff
Instrumentelles Musizieren mit behinderungsbedingten
Einschränkungen. Verbindung mit der
musischen Erziehung, mit Kreis- und Bewegungsspielen
und mit leichten Volkstänzen.
Alle Übungsgruppen der rhythmisch-musikalischen
Erziehung, insbesondere Ordnungsübungen,
Konzentrationsübungen, Sozialübungen, Phantasieübungen,
begriffsbildende Übungen, usw.
Haltungsturnen und motorisches Training
Bildungs- und Lehraufgabe
Korrektur von fehlerhaften Körperhaltungen und
Verhütung schwerer Haltungsfehler. Beseitigung der
Schlaffheit vor allem der Rumpf- und Beinmuskulatur.
Erzielen einer gesunden Körperhaltung. Abbau
von Bewegungs- und Koordinationsstörungen und
Aufbau eines entwicklungsgemäßen Bewegungsrepertoires.
Lehrstoff
Üben einfachster Bewegungsmuster des täglichen
Lebens. Übungen zur Steigerung der Koordination,
der Zielsicherheit und des Tempos von Grundbewegungen.
Grob- und feinmotorische Übungen;
Geschicklichkeits- und Reaktionsübungen. Übungen
aus dem Unterricht in Leibesübungen und rhythmischer
Erziehung, welche die Bildungs- und Lehraufgaben
erfüllen.
Sprachheilkurs
Bildungs- und Lehraufgabe
Besserung beziehungsweise Behebung von bestehenden
sprachlichen Behinderungen mit dem Ziel,
Störungen im Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten
sowie in der Entwicklung der Persönlichkeit zu
verhindern.
Lehrstoff
Sprachtherapeutische Übungen: Artikulationsübungen
und Ergänzung des Lautbestandes, Bemühungen
um Verbesserung von Rhythmus, Dynamik,
Melos und Tempo, Anregung der Ausdrucks- und
Sprechbereitschaft; Übungen zur Förderung der
grammatisch-syntaktischen Gestaltungskräfte; Korrekturversuche
bei Folgeerscheinungen von resignativer
Sprachförderung.
Die stark individualisierend durchzuführenden
sprachtherapeutischen Übungen sollen in der Regel
von Sonderpädagogen der jeweiligen Sprachheilschule
durchgeführt werden.
Leibesübungen (mit besonderer Berücksichtigung
des Schwimmens)
Bildungs- und Lehraufgabe
Erweiterung und Ergänzung des Unterrichtes im
Pflichtgegenstand Leibesübungen und rhythmische
Erziehung. Besondere Bedeutung kommt dabei der
kräftigenden und koordinationsfördernden Wirkung
des Schwimmens zu.
Lehrstoff
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Pflichtgegenstand
Leibesübungen und rhythmische Erziehung,
die den örtlichen Gegebenheiten und besonderen
gesundheitlichen und behinderungsbedingten
Erfordernissen gerecht werden.
SIEBENTER TEIL
FÖRDERUNTERRICHT
Im Förderunterricht sollen über die Möglichkeiten
der Individualisierung und Differenzierung im
Klassenverband hinausgehende, ergänzende Fördermaßnahmen
gesetzt werden, welche vor allem
kurzfristig aufgetretene, unerwünschte Verhaltensweisen
und Leistungsstörungen korrigieren sollen.
Unter Berücksichtigung der therapeutischen und
funktionellen Übungen können auch Bestrebungen
unternommen werden, die Voraussetzungen der
Bildsamkeit und die Eingliederung und Anpassung
innerhalb der Klassengemeinschaft zu verbessern.
Der Förderunterricht kann Maßnahmen zu einer
Verbesserung des Erwerbes der Kulturtechniken,
aber auch lebenspraktisches Training zur Bewältigung
der Alltagsroutine beinhalten.
Eine eigene methodische Planung soll den
besonderen Möglichkeiten des Unterrichtes in der
Kleingruppe Rechnung tragen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1976 in
Kraft.