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457_1973 AT

457. Verordnung: Zuständigkeit der Dienstbeurteilungskommission des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 457. Verordnung: Zuständigkeit der Dienstbeurteilungskommission des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz

Auf Grund des § 15 der Dienstpragmatik,

RGBl. Nr. 15/1914, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 148/1969 wird verordnet

§ 1. Der beim Bundesministerium für Gesundheit

und Umweltschutz errichteten Dienstbeurteilungskommission

wird die Dienstbeurteilung für

die Beamten im Dienstbereiche

1. der Bundesapotheken,

2. der Bundeshebammenlehranstalten,

3. der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen

Untersuchungsanstalten,

4. der Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung,

5. der Bundesanstalt für chemische und pharmazeutische

Untersuchungen,

6. der Bundesstaatlichen Impfstoffgewinnungsanstalt,

7. des Bundesstaatlichen Serumprüfungsinstitutes,

8. der Bundesstaatlichen Anstalt für experimentell-

pharmakologische und balneologische

Untersuchungen,

9. der Bundesanstalt für Virusseuchenbekämpfung

bei Haustieren,

10. der Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung

und

11. der Bundesanstalten für veterinärmedizinische

Untersuchungen

zugewiesen.

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