457. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Ravelsbach und Eggenburg
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des
BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung
der Niederösterreichischen Landesregierung
verordnet
§ 1. (1) Die Gemeinden Maissau, Oberdürnbach
und Wilhelmsdorf scheiden aus dem Sprengel des
Bezirksgerichtes Ravelsbach aus. Die Gemeinden
Reikersdorf und Kleinburgstall scheiden aus dem
Sprengel des Bezirksgerichtes Eggenburg aus.
(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen
der im Absatz 1 genannten Gemeinden
mit Genehmigung der Niederösterreichischen
Landesregierung und mit Zustimmung
der Bundesregierung neu errichtete Stadtgemeinde
Maissau im politischen Bezirk Hollabrunn wird
dem Sprengel des Bezirksgerichtes Ravelsbach zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1970
in Kraft.