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457_1969 AT

457. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Ravelsbach und Eggenburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 457. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Ravelsbach und Eggenburg

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des

BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung

der Niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. (1) Die Gemeinden Maissau, Oberdürnbach

und Wilhelmsdorf scheiden aus dem Sprengel des

Bezirksgerichtes Ravelsbach aus. Die Gemeinden

Reikersdorf und Kleinburgstall scheiden aus dem

Sprengel des Bezirksgerichtes Eggenburg aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der im Absatz 1 genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung

der Bundesregierung neu errichtete Stadtgemeinde

Maissau im politischen Bezirk Hollabrunn wird

dem Sprengel des Bezirksgerichtes Ravelsbach zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1970

in Kraft.

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