456_1989
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456. Beschluß Nr. 7/1989 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 456. Beschluß Nr. 7/1989 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
1989_456_0 456. Beschluß Nr. 7/1989 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
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(Übersetzung)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 7/89
1 Anlage
(In der 14. Sitzung am 13. Juli 1989 gefaßt)
ÄNDERUNG DES ANHANGS B DES ÜBEREINKOMMENS
DER RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens
BESCHLOSSEN
1. In der Beilage 2 zum Anhang B wird der Wortlaut
der Eintragung 1904 durch denjenigen im
Anhang zu diesem Beschluß ersetzt.
2. Die in diesem Beschluß vorgesehenen Änderungen
treten am 1. Jänner 1988 in Kraft.
3. Der Generalsekretär wird den Text dieses
Beschlusses bei der schwedischen Regierung hinterlegen.
Anhang
zu EFTA/DC7/89