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456_1981 AT

456. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Dornbirn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 456. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Dornbirn

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird

mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1982 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet.

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