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456_1969 AT

456. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Langenlois und Krems an der Donau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 456. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Langenlois und Krems an der Donau

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des

BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung

der Niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. (1) Die Gemeinde Etsdorf am Kamp scheidet

aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Langenlois

aus. Die Gemeinde Haitzendorf scheidet aus

dem Sprengel des Bezirksgerichtes Krems an der

Donau aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der im Absatz 1 genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung

der Bundesregierung neu errichtete Marktgemeinde

Etsdorf-Haitzendorf im politischen Bezirk

Krems an der Donau wird dem Sprengel des

Bezirksgerichtes Langenlois zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1970

in Kraft.

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