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455_2001 AT

455. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Floridsdorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 455. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Floridsdorf

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar

2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Floridsdorf errichtet.

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