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455_1999 AT

455. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hartberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 455. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hartberg

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. April

2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hartberg errichtet.

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