455_1999
AT
455. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hartberg
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 455. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hartberg
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. April
2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hartberg errichtet.