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455_1991 AT

455. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zur Republik Liberia

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 455. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zur Republik Liberia

Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht

In der Republik Liberia genießen Marken von

Unternehmen mit dem Sitz in Österreich denselben

Schutz wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz

in der Republik Liberia.

Marken von Unternehmen, die ihren Sitz in der

Republik Liberia haben, genießen daher in Österreich

den Schutz des Markenschutzgesetzes 1970.

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