455_1986
AT
455. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 455. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1986_455_0 455. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Zypern am 8. Mai 1986 seine
Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im
Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 262/1986)
hinterlegt.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 14
Abs. 2 für Zypern am 7. Juni 1986 in Kraft getreten.