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455_1981 AT

455. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn im Bereich der Gemeinde Pians

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 455. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn im Bereich der Gemeinde Pians

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 12

Inntal Autobahn wird im Bereich der Gemeinde

Pians wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

Bau-km 77,37 an dem mit Verordnung vom

14. November 1978, BGBl. Nr. 575, im Verlauf

bestimmten Abschnitt „Zams—Pians" der A 12

Inntal Autobahn, überquert den Lattenbachtobel

und endet nach Untertunnelung der Fraktionen

Baumgarten und Quadratsch bei Bau-km 79,10

(das ist bei km 523,080 der Bundesstraße B 171

Tiroler Straße).

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Pians aufliegenden Planunterlagen

(Plan-Nr. A 80-1150/4 im Maßstab

1 : 2880). zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung

vom 14. November 1978, BGBl. Nr. 575, betreffend

die Bestimmung des Straßenverlaufes des Abschnittes

„Zams—Pians" der A 12 Inntal Autobahn, für

den Bereich von Bau-km 77,37 bis Bau-km 79,25

abgeändert bzw. aufgehoben.

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