455. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Waidhofen an der Thaya und Schrems
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des
BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung
der Niederösterreichischen Landesregierung
verordnet
§ 1. (1) Die Gemeinden Eschenau, Grafenschlag,
Jaudling, Jetzles, Sparbach und Vitis scheiden aus
dem Sprengel des Bezirksgerichtes Waidhofen an
der Thaya aus. Die Gemeinden Eulenbach, Großrupprechts
und Kleinschönau scheiden aus dem
Sprengel des Bezirksgerichtes Schrems aus.
(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen
der im Absatz 1 genannten Gemeinden
mit Genehmigung der Niederösterreichischen
Landesregierung und mit Zustimmung
der Bundesregierung neu errichtete Marktgemeinde
Vitis im politischen Bezirk Waidhofen an
der Thaya wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes
Waidhofen an der Thaya zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1970
in Kraft.