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455_1969 AT

455. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Waidhofen an der Thaya und Schrems

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 455. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Waidhofen an der Thaya und Schrems

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des

BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung

der Niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. (1) Die Gemeinden Eschenau, Grafenschlag,

Jaudling, Jetzles, Sparbach und Vitis scheiden aus

dem Sprengel des Bezirksgerichtes Waidhofen an

der Thaya aus. Die Gemeinden Eulenbach, Großrupprechts

und Kleinschönau scheiden aus dem

Sprengel des Bezirksgerichtes Schrems aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der im Absatz 1 genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung

der Bundesregierung neu errichtete Marktgemeinde

Vitis im politischen Bezirk Waidhofen an

der Thaya wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Waidhofen an der Thaya zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1970

in Kraft.

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