454_1989
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454. Kundmachung: Aufhebung des § 1 der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften und des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird, durch den Verfassungsgerichtshof
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BGBlPdf 454. Kundmachung: Aufhebung des § 1 der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften und des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird, durch den Verfassungsgerichtshof
1989_454_0 454. Kundmachung: Aufhebung des § 1 der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften und des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird, durch den Verfassungsgerichtshof
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Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes
und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 19. Juni 1989, V 33, 34/88-22, dem
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
zugestellt am 14. August 1989, den § 1 der
Verordnung des Bundesministers für Bauten und
Technik vom 19. Oktober 1967, BGBl. Nr. 344, mit
der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung
bundeseigener Liegenschaften und des staatlichen
Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen
wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember
1989 in Kraft.