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454_1989 AT

454. Kundmachung: Aufhebung des § 1 der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften und des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird, durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 454. Kundmachung: Aufhebung des § 1 der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften und des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes

und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 19. Juni 1989, V 33, 34/88-22, dem

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

zugestellt am 14. August 1989, den § 1 der

Verordnung des Bundesministers für Bauten und

Technik vom 19. Oktober 1967, BGBl. Nr. 344, mit

der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung

bundeseigener Liegenschaften und des staatlichen

Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen

wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember

1989 in Kraft.

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