Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
454_1982 AT

454. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Telfs und Pfaffenhofen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 454. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Telfs und Pfaffenhofen

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenteil der B 171 Tiroler Straße von

km 466,970 (alt) bis km 468,935 (alt) wird, soweit

er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten

und verkehrsübergebenen — mit Verordnung

vom 5. Feber 1973, BGBl. Nr. 80, bestimmten

— Abschnitt („Umfahrung Telfs") für den Durchzugsverkehr

entbehrlich wurde, als Bundesstraße

aufgelassen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →