454. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinde Steyregg
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3
Donau Straße wird im Bereich der Gemeinde
Steyregg wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei alt-km 90,20, das ist zirka 200 m nordwestlich
der Bahnlinie der ÖBB Linz—Gaisbach/
Wartberg und führt sodann unter mehrfacher
Kreuzung bzw. teilweiser Benützung der alten
Trasse in gestreckterer Linienführung bis neu-
km 93,76, das ist in der Nähe des sogenannten
„Pleschingerhofes".
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Steyregg
aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.