454. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Mistelbach und Laa an der Thaya
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des
BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung
der Niederösterreichischen Landesregierung
verordnet
§ 1. (1) Die Gemeinde Asparn an der Zaya
scheidet aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes
Mistelbach aus. Die Gemeinde Altmanns scheidet
aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Laa an der
Thaya aus.
(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen
der im Absatz 1 genannten Gemeinden
mit Genehmigung der Niederösterreichischen
Landesregierung und mit Zustimmung
der Bundesregierung neu errichtete Marktgemeinde
Asparn an der Zaya im politischen Bezirk
Mistelbach wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes
Mistelbach zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1970
in Kraft.