453. Verordnung: Lehrplan des Lehrganges zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung aus Didaktik
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 327/1988, insbesondere
der §§ 6 und 126 a, wird verordnet
Für die Lehrgänge an Pädagogischen Instituten
zur Vorbereitung für die Zusatzprüfung aus
Didaktik wird der in der Anlage enthaltene
I.ehrplan erlassen.
Artikel II
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes,
BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl.
Nr. 348/1988, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher
Dienst sowie dem Bundesminister für Finanzen
verordnet
Die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage
enthaltenen Lehrplanes werden in die in der Rubrik
„Lehrverpflichtungsgruppe" der Stundentafel des
Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen
eingereiht.
Artikel III
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1989 in
Kraft.