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453_1988 AT

453. Kündigung des Europäischen Übereinkommens über den Widerspruch bei international gehandelten Inhaberpapieren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 453. Kündigung des Europäischen Übereinkommens über den Widerspruch bei international gehandelten Inhaberpapieren

Der Nationalrat hat beschlossen

Die Kündigung des nachstehend genannten Staatsvertrages wird genehmigt.

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das Europäische Übereinkommen

vom 28. Mai 1970 über den Widerspruch bei international gehandelten Inhaberpapieren Kundgemacht in BGBl. Nr. 582/1978 samt Durchführungsvorschriften

gemäß seinem Artikel 26 Absatz 2 für gekündigt.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Urkunde

wurde am 5. Juli 1988 beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt; die Kündigung tritt gemäß Art. 26

Abs. 3 des Übereinkommens mit 6. Jänner 1989 in Kraft.

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