453_1988
AT
453. Kündigung des Europäischen Übereinkommens über den Widerspruch bei international gehandelten Inhaberpapieren
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 453. Kündigung des Europäischen Übereinkommens über den Widerspruch bei international gehandelten Inhaberpapieren
1988_453_0 453. Kündigung des Europäischen Übereinkommens über den Widerspruch bei international gehandelten Inhaberpapieren
Originalquelle öffnen
Der Nationalrat hat beschlossen
Die Kündigung des nachstehend genannten Staatsvertrages wird genehmigt.
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das Europäische Übereinkommen
vom 28. Mai 1970 über den Widerspruch bei international gehandelten Inhaberpapieren Kundgemacht in BGBl. Nr. 582/1978 samt Durchführungsvorschriften
gemäß seinem Artikel 26 Absatz 2 für gekündigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Urkunde
wurde am 5. Juli 1988 beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt; die Kündigung tritt gemäß Art. 26
Abs. 3 des Übereinkommens mit 6. Jänner 1989 in Kraft.