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453_1982 AT

453. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 82 Seeberg Straße im Bereich der Marktgemeinde Eberndorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 453. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 82 Seeberg Straße im Bereich der Marktgemeinde Eberndorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B. 82

Seeberg Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

Eberndorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

Plan-km 33,79, verläuft sodann in südlicher Richtung

und folgt ab Plan-km 35,20 unter Kreuzung

der Eberndorfer Straße L 120 bei Plan-km 36,550

bis zur Einbindung in den Altbestand bei Plan-km

38,96 der ehemaligen Bahntrasse der Lokalbahn

Kühnsdorf— Eisenkappel.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Kärntner Landesregierung

sowie bei der Marktgemeinde Eberndorf aufliegenden

Planunterlagen (im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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