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453_1976 AT

453. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 192 Gargellener Straße im Bereich der Gemeinde St. Gallenkirch

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 453. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 192 Gargellener Straße im Bereich der Gemeinde St. Gallenkirch

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 192

Gargellener Straße wird im Bereich der Gemeinde

St. Gallenkirch wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse verläßt

die bestehende Bundesstraße bei km 2,168, verläuft

sodann unmittelbar östlich derselben und

bindet nach Querung des Gweilbaches bei

km 2,442 wieder in die bestehende Trasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten

und Technik, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung

sowie bei der Gemeinde St. Gallenkirch

aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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