Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
452_1988 AT

452. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 452. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Venezuela am 31. Mai 1983

seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über

die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter

und die Registrierung von Eheschließungen

(BGBl. Nr. 433/1969, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 354/1987) hinterlegt.

Venezuela hat erklärt, die Gerichtsbarkeit des

Internationalen Gerichtshofes für die Regelung von

Streitfällen über die Auslegung oder Anwendung

dieses Übereinkommens nicht anzuerkennen.

Die Kundmachung BGBl. Nr. 433/1969 wird

insofern berichtigt, als Rumänien nicht Vertragsstaat

des Übereinkommens ist, sondern dieses lediglich

unterzeichnet hat.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →