452_1988
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452. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 452. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen
1988_452_0 452. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Venezuela am 31. Mai 1983
seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über
die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter
und die Registrierung von Eheschließungen
(BGBl. Nr. 433/1969, letzte Kundmachung des
Geltungsbereiches BGBl. Nr. 354/1987) hinterlegt.
Venezuela hat erklärt, die Gerichtsbarkeit des
Internationalen Gerichtshofes für die Regelung von
Streitfällen über die Auslegung oder Anwendung
dieses Übereinkommens nicht anzuerkennen.
Die Kundmachung BGBl. Nr. 433/1969 wird
insofern berichtigt, als Rumänien nicht Vertragsstaat
des Übereinkommens ist, sondern dieses lediglich
unterzeichnet hat.