452. Beschluß: Nr. 8/1982 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 8/82
(In der 21. gemeinsamen Sitzung am 1. Dezember
1982 gefaßt)
ZOLLERMÄCHTIGUNGEN IN ÜBEREINSTIMMUNG
MIT ABSATZ 6 ter DES
ANHANGS G DES ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf den Beschluß des Rates
Nr. 14/1982,
gestützt auf den Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
Der Beschluß des Rates Nr. 14/1982 Der Beschluß Nr. 14/1982 des Rates der. Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 451 verlautbart., welcher
Portugal ermächtigt, in Übereinstimmung mit
Absatz 6ter des Anhangs G des Übereinkommens,
Einfuhrzölle für bestimmte Waren einzuheben, ist
auch für Finnland bindend und auf die Beziehungen
zwischen Finnland und den anderen Parteien
des Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.