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452_1983 AT

452. Beschluß: Nr. 8/1982 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 452. Beschluß: Nr. 8/1982 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 8/82

(In der 21. gemeinsamen Sitzung am 1. Dezember

1982 gefaßt)

ZOLLERMÄCHTIGUNGEN IN ÜBEREINSTIMMUNG

MIT ABSATZ 6 ter DES

ANHANGS G DES ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf den Beschluß des Rates

Nr. 14/1982,

gestützt auf den Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

Der Beschluß des Rates Nr. 14/1982 Der Beschluß Nr. 14/1982 des Rates der. Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 451 verlautbart., welcher

Portugal ermächtigt, in Übereinstimmung mit

Absatz 6ter des Anhangs G des Übereinkommens,

Einfuhrzölle für bestimmte Waren einzuheben, ist

auch für Finnland bindend und auf die Beziehungen

zwischen Finnland und den anderen Parteien

des Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

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