452_1980
AT
452. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 452. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern
1980_452_0 452. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern
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Auf Grund des § 36 Abs. 2 des Paßgesetzes
1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung der BGBl.
Nr. 510/1974 und Nr. 335/1979 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres
vom 12. November 1971, BGBl. Nr. 425,
über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen
zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen
Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe
Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich
und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern
ergänzt durch die Verordnungen des Bundesministers
für Inneres vom 15. Jänner 1974,
BGBl. Nr. 105, vom 17. Juli 1978, BGBl.
Nr. 381, und vom 18. Feber 1980, BGBl.
Nr. 92, wird neuerlich wie folgt ergänzt
Der Ziffer 2 sind folgende Grenzkontrollstellen
anzufügen
Braunau am Inn,
Hörbranz-Autobahn.