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452_1980 AT

452. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 452. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern

Auf Grund des § 36 Abs. 2 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung der BGBl.

Nr. 510/1974 und Nr. 335/1979 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 12. November 1971, BGBl. Nr. 425,

über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen

zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen

Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe

Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich

und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern

ergänzt durch die Verordnungen des Bundesministers

für Inneres vom 15. Jänner 1974,

BGBl. Nr. 105, vom 17. Juli 1978, BGBl.

Nr. 381, und vom 18. Feber 1980, BGBl.

Nr. 92, wird neuerlich wie folgt ergänzt

Der Ziffer 2 sind folgende Grenzkontrollstellen

anzufügen

Braunau am Inn,

Hörbranz-Autobahn.

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