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452_1968 AT

452. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Wechsel Straße im Bereich der Gemeinden Friedberg, Dechantskirchen und Schlag bei Thalberg auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 452. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Wechsel Straße im Bereich der Gemeinden Friedberg, Dechantskirchen und Schlag bei Thalberg auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Das Straßenteilstück der Wechsel Straße im

Bereich der Gemeinden Friedberg, Dechantskirchen

und Schlag bei Thalberg

von km 53,680 (alt) bis km 60,000 (alt)

wird auf das neu hergestellte Straßenteilstück

umgelegt und das bisherige Straßenteilstück als

Bundesstraße aufgelassen.

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