452_1968
AT
452. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Wechsel Straße im Bereich der Gemeinden Friedberg, Dechantskirchen und Schlag bei Thalberg auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 452. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Wechsel Straße im Bereich der Gemeinden Friedberg, Dechantskirchen und Schlag bei Thalberg auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
1968_452_0 452. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Wechsel Straße im Bereich der Gemeinden Friedberg, Dechantskirchen und Schlag bei Thalberg auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Das Straßenteilstück der Wechsel Straße im
Bereich der Gemeinden Friedberg, Dechantskirchen
und Schlag bei Thalberg
von km 53,680 (alt) bis km 60,000 (alt)
wird auf das neu hergestellte Straßenteilstück
umgelegt und das bisherige Straßenteilstück als
Bundesstraße aufgelassen.