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451_2002 AT

451. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Vöcklamarkt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 451. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Vöcklamarkt

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2003 eine weitere Notarstelle

mit dem Amtssitz in Vöcklamarkt errichtet.

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