Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451_2001 AT

451. Verordnung: Änderung der Zollrechts-Durchführungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 451. Verordnung: Änderung der Zollrechts-Durchführungsverordnung

Auf Grund des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1994 (ZollR-DG), zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2001, wird verordnet

Die Zollrechts-Durchführungsverordnung, BGBl. Nr. 1104/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. II Nr. 303/2001, wird wie folgt geändert

1. Der § 1 Buchstabe g lautet

„g) im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg: Feldkirch, Höchst, Wolfurt, Tisis.“

2. Der § 2 Abs. 2 Buchstabe g lautet

„g) im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg: Tisis.“

3. Der § 2a Buchstabe c lautet

„c) im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg: Tisis.“

4. Der § 4 wird aufgehoben.

5. Die Überschrift zu § 18a lautet

„Abschnitt F

Nachweise betreffend zolltarifliche Abgabenbegünstigungen (§ 5 ZollR-DG in Verbindung mit der

KN-Verordnung)“

6. Im § 19 Nr. 1 wird der Ausdruck „… die im Handelsstatistischen Gesetz festgelegte Grenze …“ durch

den Ausdruck „… die statistische Schwelle …“ ersetzt.

7. Im § 19a wird der Ausdruck „100 Euro“ durch den Ausdruck „125 Euro“ ersetzt.

8. Im § 24 wird folgender Abs. 10 angefügt

„(10) Die Änderungen der §§ 1, 2, 2a, 18a, 19 und 19a in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. 451/2001 sowie die Aufhebung des § 4 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →