451. Verordnung: Änderung der Zollrechts-Durchführungsverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1994 (ZollR-DG), zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2001, wird verordnet
Die Zollrechts-Durchführungsverordnung, BGBl. Nr. 1104/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. II Nr. 303/2001, wird wie folgt geändert
1. Der § 1 Buchstabe g lautet
„g) im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg: Feldkirch, Höchst, Wolfurt, Tisis.“
2. Der § 2 Abs. 2 Buchstabe g lautet
„g) im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg: Tisis.“
3. Der § 2a Buchstabe c lautet
„c) im Bereich der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg: Tisis.“
4. Der § 4 wird aufgehoben.
5. Die Überschrift zu § 18a lautet
„Abschnitt F
Nachweise betreffend zolltarifliche Abgabenbegünstigungen (§ 5 ZollR-DG in Verbindung mit der
KN-Verordnung)“
6. Im § 19 Nr. 1 wird der Ausdruck „… die im Handelsstatistischen Gesetz festgelegte Grenze …“ durch
den Ausdruck „… die statistische Schwelle …“ ersetzt.
7. Im § 19a wird der Ausdruck „100 Euro“ durch den Ausdruck „125 Euro“ ersetzt.
8. Im § 24 wird folgender Abs. 10 angefügt
„(10) Die Änderungen der §§ 1, 2, 2a, 18a, 19 und 19a in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. 451/2001 sowie die Aufhebung des § 4 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.“