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451_1977 AT

451. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtungen der Slawistik

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 451. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtungen der Slawistik

Auf Grund der §§ 1 bis 10, 12, 18, 20 und 21

des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1971, BGBl.

Nr. 326, über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche

Studienrichtungen in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 280/1972 und

BGBl. Nr. 467/1974 in Verbindung mit den

Bestimmungen des Allgemeinen Hochschul-

Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 458/1972

wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft

und Forschung vom 10. Juli 1976,

BGBl. Nr. 544, über die Studienordnung für die

Studienrichtungen der Slawistik wird wie folgt

geändert

1. Im § 1 Abs. 4 ist das Wort „Serbisch"

durch das Wort „Sorbisch" zu ersetzen.

2. Dem § 8 Abs. 1 ist nach lit. c folgender

Satz anzufügen

„Das in § 6 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 lit. a genannte

Pflichtfach Sprachbeherrschung ist den

unter lit. a und b genannten Fächern zuzuordnen."

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