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451_1974 AT

451. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines Abschnittes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Gemeinde Ebensee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 451. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines Abschnittes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Gemeinde Ebensee

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 145 Salzkammergut

Straße wird im Bereich der Gemeinde Ebensee

wie folgt bestimmt

Die B 145 Salzkammergut Straße wird von

km 41,01 (alt) bis km 46,84 (alt) auf die bereits

hergestellte und verkehrsübergebene Straßentrasse

umgelegt, welche von der alten Trasse bei

km 41,01 (alt) in südöstlicher Richtung abzweigt,

die Siedlung Neudorf östlich in großem Bogen

umfährt, sodann in südwestlicher Richtung verläuft

und nach Querung der Traun wieder in die

alte Trasse bei km 46,84 (alt) einbindet.

Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung

für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene

Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.

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