451_1974
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451. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines Abschnittes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Gemeinde Ebensee
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 451. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines Abschnittes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Gemeinde Ebensee
1974_451_0 451. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines Abschnittes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Gemeinde Ebensee
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 145 Salzkammergut
Straße wird im Bereich der Gemeinde Ebensee
wie folgt bestimmt
Die B 145 Salzkammergut Straße wird von
km 41,01 (alt) bis km 46,84 (alt) auf die bereits
hergestellte und verkehrsübergebene Straßentrasse
umgelegt, welche von der alten Trasse bei
km 41,01 (alt) in südöstlicher Richtung abzweigt,
die Siedlung Neudorf östlich in großem Bogen
umfährt, sodann in südwestlicher Richtung verläuft
und nach Querung der Traun wieder in die
alte Trasse bei km 46,84 (alt) einbindet.
Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung
für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene
Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.