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450_1989 AT

450. Verordnung: Änderung der Verordnung über den bankaufsichtlichen Prüfungsbericht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 450. Verordnung: Änderung der Verordnung über den bankaufsichtlichen Prüfungsbericht

Auf Grund des § 24 Abs. 9 und 10 des

Kreditwesengesetzes, BGBl. Nr. 63/1979, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986

wird verordnet

Die Verordnung über den bankaufsichtlichen

Prüfungsbericht, BGBl. Nr. 627/1987, wird wie

folgt geändert

1. § 1 Abs. 3 lautet

„(3) Die Summe der nach der Reservenmeldungsverordnung,

BGBl. Nr. 449/1989, zu berichtenden

stillen Reserven (Pos. I.7) ist in der Anlage zu dieser

Verordnung auszuweisen."

2. Die Anlage zu dieser Verordnung wird wie

folgt geändert

Im Teil IV lautet die Position 8 „Stille Reserven".

Die bisherigen Positionen 8 bis 13 erhalten die

Bezeichnung 9 bis 14.

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