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450_1983 AT

450. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen durch Norwegen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 450. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen durch Norwegen

Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung

hat Norwegen am 1. Juli 1983 seine Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen betreffend die Prüfung

und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

samt Anhängen I und II (BGBl. Nr. 346/1975,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 441/1982) hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 16

für Norwegen am 1. September 1983 in Kraft.

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