450_1983
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450. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen durch Norwegen
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 450. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen durch Norwegen
1983_450_0 450. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen durch Norwegen
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Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung
hat Norwegen am 1. Juli 1983 seine Ratifikationsurkunde
zum Übereinkommen betreffend die Prüfung
und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
samt Anhängen I und II (BGBl. Nr. 346/1975,
letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 441/1982) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 16
für Norwegen am 1. September 1983 in Kraft.