Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
44_1971 AT

44. Kundmachung: Beitritt Swazilands zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 44. Kundmachung: Beitritt Swazilands zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien hat Swasiland am

23. November 1970 seine Beitrittsurkunde zum

Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger

Verfügungen anzuwendende Recht

(BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 337/

1970) mit dem in Art. 9 vorgesehenen Vorbehalt

hinterlegt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →