44_1969
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44. Bundesgesetz: Erlöschen von Forderungen des Bundes gegen die Bleiberger Bergwerks-Union
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 44. Bundesgesetz: Erlöschen von Forderungen des Bundes gegen die Bleiberger Bergwerks-Union
1969_44_0 44. Bundesgesetz: Erlöschen von Forderungen des Bundes gegen die Bleiberger Bergwerks-Union
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Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Die nachstehenden Forderungen des Bundes aus Darlehen des Investitionsfonds für verstaatlichte
Unternehmungen gegen die Bleiberger Bergwerks-Union
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen betraut.