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44_1963 AT

44. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Kulturabkommens durch Griechenland und den Beitritt der Schweiz und des Heiligen Stuhls zu diesem Abkommen.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 44. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Kulturabkommens durch Griechenland und den Beitritt der Schweiz und des Heiligen Stuhls zu diesem Abkommen.

Nach Mitteilung des Generalsekretariats des

Europarates hat seit der Kundmachung BGBl.

Nr. 170/1958 Griechenland am 10. Jänner 1962

seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen

Kulturabkommen, BGBl. Nr. 80/1958, hinterlegt.

Weiters sind die Schweiz am 13. Juli 1962 und

der Heilige Stuhl am 10. Dezember 1962 dem

Abkommen beigetreten.

Die Beitrittsurkunde der Schweiz enthält folgenden

Vorbehalt

„Mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur

der Schweiz und insbesondere die Zuständigkeit

der Kantone auf dem Gebiet der Erziehung und

der Kultur, wie sie sich aus der Bundesverfassung

ergibt, wird diese Zuständigkeit bei der Anwendung

des Abkommens durch die Schweiz vorbehalten."

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