44_1963
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44. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Kulturabkommens durch Griechenland und den Beitritt der Schweiz und des Heiligen Stuhls zu diesem Abkommen.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 44. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Kulturabkommens durch Griechenland und den Beitritt der Schweiz und des Heiligen Stuhls zu diesem Abkommen.
1963_44_0 44. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Kulturabkommens durch Griechenland und den Beitritt der Schweiz und des Heiligen Stuhls zu diesem Abkommen.
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Nach Mitteilung des Generalsekretariats des
Europarates hat seit der Kundmachung BGBl.
Nr. 170/1958 Griechenland am 10. Jänner 1962
seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen
Kulturabkommen, BGBl. Nr. 80/1958, hinterlegt.
Weiters sind die Schweiz am 13. Juli 1962 und
der Heilige Stuhl am 10. Dezember 1962 dem
Abkommen beigetreten.
Die Beitrittsurkunde der Schweiz enthält folgenden
Vorbehalt
„Mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur
der Schweiz und insbesondere die Zuständigkeit
der Kantone auf dem Gebiet der Erziehung und
der Kultur, wie sie sich aus der Bundesverfassung
ergibt, wird diese Zuständigkeit bei der Anwendung
des Abkommens durch die Schweiz vorbehalten."