44. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom
30. März 1955, BGBl. Nr. 63, werden ab
14. April 1958 im Wege der Oesterreichischen
Nationalbank Scheidemünzen zu 25 Schilling mit
folgender Ausstattung ausgegeben werden
Die Münzen sind aus einer Legierung von
800 Tausendteilen Silber und 200 Tausendteilen
Kupfer hergestellt; sie haben einen Durchmesser
von 30 mm und ein Rauhgewicht von 13 g, enthalten
somit 10'4 g Feinsilber. Abweichungen
hievon dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Gewicht
10/1000 nicht übersteigen. Die eine Seite
zeigt das Kopfbild des Forschers und Erfinders
Carl Auer v. Welsbach, in rechter Seitenansicht,
umgeben von der kreisförmigen Umschrift „Carl
Auer v. Welsbach 1858—1929" und der Jahreszahl
„1958". Die andere Seite zeigt in der Mitte
die Ziffer „25", darunter einen Lorbeerzweig
und das Wort „Schilling", umgeben von den
Wappen der neun Bundesländer und der Umschrift
„Republik Österreich". Die innere Einfassung
besteht auf beiden Seiten aus einem
flachen Stäbchen. Der Rand der Münze ist glatt
und trägt die vertiefte Inschrift „Fuenfundzwanzig
Schilling".
Die Münzen sind bei allen Kassen des Bundes
und der übrigen Gebietskörperschaften sowie
ihrer Betriebe und im Privatverkehr ohne Begrenzung
zum Nennwert in Zahlung zu nehmen.
Von den Kassen der Oesterreichischen Nationalbank
sind sie in unbeschränkter Menge, von den
Bundeskassen nach Maßgabe der verfügbaren
Kassenbestände gegen Banknoten umzuwechseln.