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44_1954 AT

44. Kundmachung: Geltungsbereich der Internationalen Pflanzenschutzkonvention.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 44. Kundmachung: Geltungsbereich der Internationalen Pflanzenschutzkonvention.

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der

Internationalen Pflanzenschutzorganisation haben

bis zum 31. Dezember 1953 folgende Staaten die

Internationale Pflanzenschutzkonvention vom

6. Dezember 1951, BGBl. Nr. 86/1953, ratifiziert,

beziehungsweise sind derselben beigetreten

Ägypten, Australien, Belgien, Canada, Ceylon,

Chile, Dänemark, Dominikanische Republik,

El Salvador, Indien, Japan, Kambodscha, Korea,

Neuseeland (einschließlich des Treuhandschaftsgebietes

West Samoa- und der Cook-Inseln),

Philippinen, Schweden, Spanien, Vereinigtes

Königreich von Großbritannien und Nord-Irland

(einschließlich der Inseln Man und Jersey).

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