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449_1999 AT

449. Kundmachung: Aufhebung des § 9a der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) durch den Verfassungsgerichtshof

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BGBlPdf 449. Kundmachung: Aufhebung des § 9a der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Oktober 1999, V 26/99-7, V 34/99-6,

V 38/99-8, V 39/99-6, dem Bundesminister für Justiz zugestellt am 11. November 1999, den § 9a der

Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des

Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter, kundgemacht im Amtsblatt zur

Wiener Zeitung vom 24. Oktober 1993, als gesetzwidrig aufgehoben.

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