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449_1984 AT

449. Bundesgesetz: Änderung des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 449. Bundesgesetz: Änderung des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz, BGBl.

Nr. 99/1952, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 234/1972, wird wie folgt geändert

§ 17 hat zu lauten

„§ 17. Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr hat dem Nationalrat alle zwei

Jahre einen Bericht über die Tätigkeit und die

Wahrnehmungen des Verkehrs-Arbeitsihspektorates

auf dem Gebiete des Dienstnehmerschutzes vorzulegen."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und

Verkehr betraut.

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