Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
449_1983 AT

449. Kundmachung: Aufhebung des § 5 Abs. 5 der Verordnung über das Datenverarbeitungsregister

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 449. Kundmachung: Aufhebung des § 5 Abs. 5 der Verordnung über das Datenverarbeitungsregister

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den

§§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 27. Juni 1983, V 39/82-9, dem Bundeskanzler

zugestellt am 19. August 1983, den § 5

Abs. 5 der Verordnung des Bundeskanzlers vom

20. Dezember 1979, BGBl. Nr. 573, über das

Datenverarbeitungsregister, in der Fassung der

Verordnung BGBl. Nr. 129/1980 als gesetzwidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai

1984 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →