449. Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung von Facharzttiteln zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik samt Beilage
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Beilage wird genehmigt.
DER ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTER
IN ITALIEN
Rom, am 29. Oktober 1980
Exzellenz!
Ich beehre mich, auf das am 14. März 1952 in
Rom unterzeichnete Übereinkommen zwischen
der Republik Österreich und der Italienischen
Republik zur Förderung der kulturellen Beziehungen
zwischen den beiden Ländern Kundgemacht in BGBl. Nr. 270/1954 Bezug
zu nehmen und Ihnen im Auftrag meiner Regierung
folgendes vorzuschlagen
Die in der Beilage angeführten Facharztdiplome,
deren volle Gleichwertigkeit von der
österreichisch-italienischen Expertenkommission
in ihrer 7. Sitzung am 14. Dezember 1979 festgestellt
wurde, werden . gegenseitig gemäß Artikel
10 des obzitierten Übereinkommens anerkannt.
Es besteht Einverständnis darüber, daß durch
die Anerkennung die Einhaltung der Rechtsvorschriften,
die in jedem Lande hinsichtlich der Zulassung
zur Berufsausübung gelten, nicht beeinträchtigt
wird.
Sollte die italienische Regierung bereit sein,
die obigen Vorschläge zu akzeptieren, darf ich
im Auftrag meiner Regierung vorschlagen, daß
die vorliegende Note und die Antwort Eurer
Exzellenz ein Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Italienischen Republik darstellen,
das 60 Tage nach dem Tag in Kraft tritt,
an dem die beiden Staaten einander mitteilen,
daß die jeweiligen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen
hiefür gegeben sind.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck
meiner vorzüglichsten Hochachtung.
Dr. Heinz Laube
Seiner Exzellenz
Emilio Colombo
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Rom
Beilage
(Übersetzung)
DER MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Rom, am 29. Oktober 1980
Herr Botschafter!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom
29. Oktober 1980 zu bestätigen, die folgenden
Inhalt hat
„Exzellenz!
Ich beehre mich, auf das am 14. März 1952
in Rom unterzeichnete Übereinkommen zwischen
der Republik Österreich und der Italienischen
Republik zur Förderung der kulturellen
Beziehungen zwischen den beiden Ländern Bezug
zu nehmen und Ihnen im Auftrag meiner
Regierung folgendes vorzuschlagen
Die in der Beilage angeführten Facharztdiplome,
deren volle Gleichwertigkeit von der
österreichisch-italienischen Expertenkommission
in ihrer 7. Sitzung am 14. Dezember 1979 festgestellt
wurde, werden gegenseitig gemäß Artikel
10 des obzitierten Übereinkommens anerkannt.
Es besteht Einverständnis darüber, daß durch
die Anerkennung die Einhaltung der Rechtsvorschriften,
die in jedem Lande hinsichtlich der
Zulassung zur Berufsausübung gelten, nicht beeinträchtigt
wird.
Sollte die italienische Regierung bereit sein,
die obigen Vorschläge zu akzeptieren, darf ich
im Auftrag meiner Regierung vorschlagen, daß
die vorliegende Note und die Antwort Eurer
Exzellenz ein Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Italienischen Republik
darstellen, das 60 Tage nach dem Tag in Kraft
tritt, an dem die beiden Staaten einander mitteilen,
daß die jeweiligen verfassungsrechtlichen
Voraussetzungen hiefür gegeben sind.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck
meiner vorzüglichsten. Hochachtung."
In Beantwortung Ihrer Note beehre ich mich,
Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung der
italienischen Republik mit dem darin enthaltenen
Vorschlag einverstanden ist.
Ich benütze die Gelegenheit, um Ihnen den
Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung zu
erneuern.
Emilio Colombo
S.E.
Herrn Heinz Laube
Botschafter der Republik Österreich
Rom
Die Ermächtigung zur Abgabe der im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten
unterzeichnet und vom Vizekanzler gegengezeichnet; der Notenwechsel tritt am 28. September
1982 in Kraft.