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449_1982 AT

449. Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung von Facharzttiteln zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik samt Beilage

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 449. Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung von Facharzttiteln zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik samt Beilage

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Beilage wird genehmigt.

DER ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTER

IN ITALIEN

Rom, am 29. Oktober 1980

Exzellenz!

Ich beehre mich, auf das am 14. März 1952 in

Rom unterzeichnete Übereinkommen zwischen

der Republik Österreich und der Italienischen

Republik zur Förderung der kulturellen Beziehungen

zwischen den beiden Ländern Kundgemacht in BGBl. Nr. 270/1954 Bezug

zu nehmen und Ihnen im Auftrag meiner Regierung

folgendes vorzuschlagen

Die in der Beilage angeführten Facharztdiplome,

deren volle Gleichwertigkeit von der

österreichisch-italienischen Expertenkommission

in ihrer 7. Sitzung am 14. Dezember 1979 festgestellt

wurde, werden . gegenseitig gemäß Artikel

10 des obzitierten Übereinkommens anerkannt.

Es besteht Einverständnis darüber, daß durch

die Anerkennung die Einhaltung der Rechtsvorschriften,

die in jedem Lande hinsichtlich der Zulassung

zur Berufsausübung gelten, nicht beeinträchtigt

wird.

Sollte die italienische Regierung bereit sein,

die obigen Vorschläge zu akzeptieren, darf ich

im Auftrag meiner Regierung vorschlagen, daß

die vorliegende Note und die Antwort Eurer

Exzellenz ein Abkommen zwischen der Republik

Österreich und der Italienischen Republik darstellen,

das 60 Tage nach dem Tag in Kraft tritt,

an dem die beiden Staaten einander mitteilen,

daß die jeweiligen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen

hiefür gegeben sind.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck

meiner vorzüglichsten Hochachtung.

Dr. Heinz Laube

Seiner Exzellenz

Emilio Colombo

Minister für Auswärtige Angelegenheiten

Rom

Beilage

(Übersetzung)

DER MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Rom, am 29. Oktober 1980

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom

29. Oktober 1980 zu bestätigen, die folgenden

Inhalt hat

„Exzellenz!

Ich beehre mich, auf das am 14. März 1952

in Rom unterzeichnete Übereinkommen zwischen

der Republik Österreich und der Italienischen

Republik zur Förderung der kulturellen

Beziehungen zwischen den beiden Ländern Bezug

zu nehmen und Ihnen im Auftrag meiner

Regierung folgendes vorzuschlagen

Die in der Beilage angeführten Facharztdiplome,

deren volle Gleichwertigkeit von der

österreichisch-italienischen Expertenkommission

in ihrer 7. Sitzung am 14. Dezember 1979 festgestellt

wurde, werden gegenseitig gemäß Artikel

10 des obzitierten Übereinkommens anerkannt.

Es besteht Einverständnis darüber, daß durch

die Anerkennung die Einhaltung der Rechtsvorschriften,

die in jedem Lande hinsichtlich der

Zulassung zur Berufsausübung gelten, nicht beeinträchtigt

wird.

Sollte die italienische Regierung bereit sein,

die obigen Vorschläge zu akzeptieren, darf ich

im Auftrag meiner Regierung vorschlagen, daß

die vorliegende Note und die Antwort Eurer

Exzellenz ein Abkommen zwischen der Republik

Österreich und der Italienischen Republik

darstellen, das 60 Tage nach dem Tag in Kraft

tritt, an dem die beiden Staaten einander mitteilen,

daß die jeweiligen verfassungsrechtlichen

Voraussetzungen hiefür gegeben sind.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck

meiner vorzüglichsten. Hochachtung."

In Beantwortung Ihrer Note beehre ich mich,

Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung der

italienischen Republik mit dem darin enthaltenen

Vorschlag einverstanden ist.

Ich benütze die Gelegenheit, um Ihnen den

Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung zu

erneuern.

Emilio Colombo

S.E.

Herrn Heinz Laube

Botschafter der Republik Österreich

Rom

Die Ermächtigung zur Abgabe der im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten

unterzeichnet und vom Vizekanzler gegengezeichnet; der Notenwechsel tritt am 28. September

1982 in Kraft.

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