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449_1977 AT

449. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Philosophie

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 449. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Philosophie

Auf Grund der §§ 1 bis 9, 12, 18, 20 und 21

des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1971, BGBl.

Nr. 326, über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche

Studienrichtungen in Verbindung

mit den Bestimmungen des Allgemeinen

Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966,

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 458/

1972 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft

und Forschung vom 31. August 1973,

BGBl. Nr. 471, über die Studienordnung für die

Studienrichtung Philosophie wird wie folgt geändert

Der § 1 Abs. 1 hat zu lauten

„§ 1. (1) Die Studienrichtung Philosophie ist

an der Grund- und Integrativwissenschaftlichen

Fakultät der Universität Wien sowie an den

Geisteswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten

Graz, Innsbruck und Salzburg einzurichten.

An der Universität für Bildungswissenschaften

Klagenfurt ist die Studienrichtung Philosophie

mit den ersten zwei Semestern im Studienjahr

1977/78 einzurichten; in den Studienjahren

1978/79, 1979/80 und 1980/81 sind je

zwei weitere Semester einzurichten."

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