449. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Philosophie
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 1 bis 9, 12, 18, 20 und 21
des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1971, BGBl.
Nr. 326, über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche
Studienrichtungen in Verbindung
mit den Bestimmungen des Allgemeinen
Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966,
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 458/
1972 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft
und Forschung vom 31. August 1973,
BGBl. Nr. 471, über die Studienordnung für die
Studienrichtung Philosophie wird wie folgt geändert
Der § 1 Abs. 1 hat zu lauten
„§ 1. (1) Die Studienrichtung Philosophie ist
an der Grund- und Integrativwissenschaftlichen
Fakultät der Universität Wien sowie an den
Geisteswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten
Graz, Innsbruck und Salzburg einzurichten.
An der Universität für Bildungswissenschaften
Klagenfurt ist die Studienrichtung Philosophie
mit den ersten zwei Semestern im Studienjahr
1977/78 einzurichten; in den Studienjahren
1978/79, 1979/80 und 1980/81 sind je
zwei weitere Semester einzurichten."