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449_1975 AT

449. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann in Tirol vom 20. Dezember 1965 betreffend die Anordnung eines Benützungszwanges für die Verbrennungsanlage für den Bezirk Kitzbühel durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 449. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann in Tirol vom 20. Dezember 1965 betreffend die Anordnung eines Benützungszwanges für die Verbrennungsanlage für den Bezirk Kitzbühel durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

§ 60 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1963,

BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 26. Juni 1975, V 5, 6/75-15 — dem

Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz

zugestellt am 11. Juli 1975 —, die Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde

St. Johann in Tirol vom 20. Dezember 1965

betreffend die Anordnung eines Benützungszwanges

für die Verbrennungsanlage für den

Bezirk Kitzbühel (kundgemacht unter Zl. 714

durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom

31. Dezember 1965 bis 14. Jänner 1966) als

gesetzwidrig aufgehoben.

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