449_1975
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449. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann in Tirol vom 20. Dezember 1965 betreffend die Anordnung eines Benützungszwanges für die Verbrennungsanlage für den Bezirk Kitzbühel durch den Verfassungsgerichtshof
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 449. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann in Tirol vom 20. Dezember 1965 betreffend die Anordnung eines Benützungszwanges für die Verbrennungsanlage für den Bezirk Kitzbühel durch den Verfassungsgerichtshof
1975_449_0 449. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann in Tirol vom 20. Dezember 1965 betreffend die Anordnung eines Benützungszwanges für die Verbrennungsanlage für den Bezirk Kitzbühel durch den Verfassungsgerichtshof
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Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 und gemäß
§ 60 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1963,
BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 26. Juni 1975, V 5, 6/75-15 — dem
Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz
zugestellt am 11. Juli 1975 —, die Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde
St. Johann in Tirol vom 20. Dezember 1965
betreffend die Anordnung eines Benützungszwanges
für die Verbrennungsanlage für den
Bezirk Kitzbühel (kundgemacht unter Zl. 714
durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom
31. Dezember 1965 bis 14. Jänner 1966) als
gesetzwidrig aufgehoben.