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449_1973 AT

449. Verordnung: Änderung der Zollwache-Ausbildungs- und Prüfungsordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 449. Verordnung: Änderung der Zollwache-Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Auf Grund der §§ 8 bis 18 und 42 b des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947,

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 235/

1967, 243/1970, 167/1972 und 317/1973 wird

im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet

Die Verordnung vom 8. Mai 1973, BGBl.

Nr. 285, über die Ausbildung und die Prüfungen

für den Zollwachdienst (Zollwache-Ausbildungs-

und Prüfungsordnung) wird wie folgt

geändert

Der § 5 Abs. 3 hat zu lauten

„(3) Zum Fachlehrgang sind Zollwachebeamte

zuzulassen, die die im Teil B Abschnitt I Z. 1 bis 3

und Abschnitt II Z. 11 der Wachebeamten-Dienstzweigeordnung

(Anlage zu Abschnitt IV des Gehaltsüberleitungsgesetzes)

geforderten Voraussetzungen

mit der Maßgabe erfüllen, daß der Ablauf

des vorletzten Jahres einer vorgeschriebenen

Dienstzeit der Prüfungsablegung vorausgeht."

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