Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
449_1972 AT

449. Bundesgesetz: Änderung des Preisregelungsgesetzes 1957

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 449. Bundesgesetz: Änderung des Preisregelungsgesetzes 1957

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

(Verfassungsbestimmung)

Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften,

wie sie im Preisregelungsgesetz 1957, BGBl.

Nr. 151, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 103/1962, BGBl. Nr. 77/1963, BGBl.

Nr. 305/1966, BGBl. Nr. 488/1971 und des

Art. II des vorliegenden Bundesgesetzes enthalten

sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften

sind für die Zeit vom Wirksamkeitsbeginn dieses

Bundesgesetzes bis zum 31. Dezember 1974 auch

in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer

das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von

1929 etwas anderes vorsieht.

Artikel II

Das Preisregelungsgesetz 1957 wird geändert

wie folgt

§ 10 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des

31. Dezember 1974 außer Kraft."

Artikel III

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner

1973 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

sind hinsichtlich des Art. I die Bundesregierung

und hinsichtlich des Art. II der Bundesminister

für Inneres und der Bundesminister für Land-

und Forstwirtschaft je nach ihrem Wirkungsbereich,

jeweils im Einvernehmen mit den in ihrem

Wirkungsbereich vornehmlich berührten Bundesministern

(§ 2 Abs. 3 und § 5 a des Preisregelungsgesetzes

1957) betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →