448. Verordnung: Änderung der Quartalsberichtsverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund von § 44 Abs. 1, § 74 Abs. 2 und 5 sowie § 79 Abs. 2 des Bankwesengesetzes (BWG),
BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1998, wird die Quartalsberichtsverordnung,
BGBl. Nr. 951/1994, wie folgt geändert
1. Die bisherige Anlage zu § 1 Abs. 1 wird durch die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. 448/1998 ersetzt.
2. § 5 erhält die Bezeichnung § 5 Abs. 1. Danach wird folgender Abs. 2 angefügt
„(2) Die Anlage zu § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 448/1998 tritt mit
1. Jänner 1999 in Kraft.“
3. Dem § 6 werden folgende Abs. 7 und 8 angefügt
„(7) Die Quartalsberichte ab dem Berichtstermin 31. März 1999 sind gemäß dem Formblatt A der
Anlage zu erstellen.
(8) Die Aktualisierung des Quartalsberichts gemäß § 2 Abs. 2 ist für Bilanzstichtage nach dem
31. Dezember 1998 gemäß dem Formblatt B der Anlage vorzunehmen.“