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448_1998 AT

448. Verordnung: Änderung der Quartalsberichtsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 448. Verordnung: Änderung der Quartalsberichtsverordnung

Auf Grund von § 44 Abs. 1, § 74 Abs. 2 und 5 sowie § 79 Abs. 2 des Bankwesengesetzes (BWG),

BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1998, wird die Quartalsberichtsverordnung,

BGBl. Nr. 951/1994, wie folgt geändert

1. Die bisherige Anlage zu § 1 Abs. 1 wird durch die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. 448/1998 ersetzt.

2. § 5 erhält die Bezeichnung § 5 Abs. 1. Danach wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) Die Anlage zu § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 448/1998 tritt mit

1. Jänner 1999 in Kraft.“

3. Dem § 6 werden folgende Abs. 7 und 8 angefügt

„(7) Die Quartalsberichte ab dem Berichtstermin 31. März 1999 sind gemäß dem Formblatt A der

Anlage zu erstellen.

(8) Die Aktualisierung des Quartalsberichts gemäß § 2 Abs. 2 ist für Bilanzstichtage nach dem

31. Dezember 1998 gemäß dem Formblatt B der Anlage vorzunehmen.“

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