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448_1988 AT

448. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 448. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der

Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl.

Nr. 232, wird verordnet

Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung

und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger

Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen

Fachschulen, BGBl. Nr. 462/1986, wird wie

folgt geändert

In der Anlage, Teil „4. Land- und forstwirtschaftliche

Fachschulen im Bundesland Salzburg"

wird folgende Schule eingefügt

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