448_1988
AT
448. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 448. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
1988_448_0 448. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der
Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl.
Nr. 232, wird verordnet
Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung
und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger
Ausbildung in land- und forstwirtschaftlichen
Fachschulen, BGBl. Nr. 462/1986, wird wie
folgt geändert
In der Anlage, Teil „4. Land- und forstwirtschaftliche
Fachschulen im Bundesland Salzburg"
wird folgende Schule eingefügt