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448_1981 AT

448. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 448. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird kundgemacht

1. Die Kundmachung der Protokolle über die

dritte Verlängerung des Übereinkommens betreffend

Weizenhandel und des Übereinkommens betreffend

Nahrungsmittelhilfe, die das Internationale

Weizenübereinkommen 1971 bilden, BGBl.

Nr. 487/1977, wird wie folgt berechtigt

In der Fußnote hat es statt „BGBl. Nr. 623/

1974" richtig „BGBl. Nr. 341/1972" zu lauten.

2. Die 10. Novelle zur Bundesforste-Dienstordnung,

BGBl. Nr. 664/1977, wird wie folgt

berichtigt

Im Art. II hat es statt „BGBl. Nr. 295/1976"

richtig „BGBl. Nr. 294/1976" zu lauten.

3. Die Verordnung des Bundesministers für

Wissenschaft und Forschung vom 20. Mai 1978,

BGBl. Nr. 260, über die Studienordnung für die

Studienrichtung Sportwissenschaften und Leibeserziehung

wird wie folgt berichtigt

Im § 13 hat es statt „BGBl. Nr. 436" richtig

„BGBl. Nr. 536" zu lauten.

4. Die Kundmachung des Abkommens zwischen

der Österreichischen Bundesregierung und der

Regierung der Republik Griechenland über den

Personenverkehr, BGBl. Nr. 308/1978, wird wie

folgt berichtigt

In der Fußnote **) hat es statt „BGBl. Nr. 185/

1957" richtig „BGBl. Nr. 185/1956" zu lauten.

5. Die Kundmachung des Notenwechsels vom

24. August 1978, BGBl. Nr. 505, über die Errichtung

vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen

am Grenzübergang Simbach-Innbrücke

wird wie folgt berichtigt

In der Fußnote **) hat es statt "BGBl. Nr. 341/

1974" nichtig „BGBl. Nr. 441/1974" zu lauten.

6. Das Bundesgesetz vom 1. Juli 1981, BGBl.

Nr. 332, mit dem das Allgemeine Hochschul-

Studiengesetz geändert wird, wird wie folgt berichtigt

a) Im Art. I Z 4 hat es im § 6 Abs. 3 lit. a statt

„die Berufsreifeprüfung und" richtig „die Berufsreifeprüfung

oder" zu lauten.

b) Im Art. I Z 5 hat es im § 7 Abs. 5 statt

„Abs. 6 bis 13" richtig „Abs. 6 bis 12" zu lauten.

c) Im Art. I Z 20 hat es im § 16 a Abs. 3 statt

„im angemessenem Umfang" richtig „im angemessenen

Umfang" und statt „der für die jeweiligen

Berufsbereiche zuständigen Berufsbereiche zuständigen

Institutionen" richtig „der für die jeweiligen

Berufsbereiche zuständigen Institutionen" zu

lauten.

7. Das Forschungsorganisationsgesetz, BGBl.

Nr. 341/1981, wird wie folgt berichtigt

a) Über Abschnitt „A. ALLGEMEINES" ist

„ARTIKEL I" einzufügen.

b) Im Art. I § 5 Z 3 hat das Wort „diese" zu

entfallen.

c) Im Art. I § 9 Z 6 hat es statt „Förderung

der" richtig „Förderung oder" zu lauten.

d) Im Art. I § 19 Abs. 1 hat es statt „§ 71"

richtig „§ 18" zu lauten.

e) Im Art. II Z 3 hat es im § 6 Abs. 1 lit. e

statt „Art. I, § 35" richtig „Art. I § 36" zu lauten.

f) Im Art. II Z 6 hat es im § 7 Abs. 1 lit. d

statt „Art. I, § 35" richtig „Art. I § 36" zu lauten.

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