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448_1978 AT

448. Verordnung: Änderung der Landeslehrer-Amtstitelverordnung 1970

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 448. Verordnung: Änderung der Landeslehrer-Amtstitelverordnung 1970

Artikel I

Auf Grund der §§ 40 und 64 Abs. 3 des Landeslehrer-

Dienstgesetzes, BGBl. Nr. 245/1962, in

der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 171/

1966, Nr. 306/1975 und Nr. 261/1978 wird im

Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet

Die Landeslehrer-Amtstitelverordnung 1970,

BGBl. Nr. 269, wird wie folgt geändert

1. § 1 hat zu lauten

„§ 1. (1) Den Landeslehrern kommen folgende

Amtstitel zu

(2) Landeslehrern, die gemäß § 38 Abs. 7 des

Landeslehrer-Dienstgesetzes zum Stellvertreter

des Leiters einer Berufsschule bestellt werden,

kommt für die Dauer dieser Bestellung der

Amtstitel ,Berufsschuldirektorstellvertreter zu."

2. § 2 hat zu entfallen.

3. § 4 hat zu lauten

„§ 4. Anläßlich des Übertrittes oder der Versetzung

in den dauernden Ruhestand kann besonders

verdienten Volksschuloberlehrern, Hauptschuloberlehren,

Sonderschuloberlehrern, Oberlehrern

des Polytechnischen Lehrganges und

Berufsschuloberlehrern sowie Berufsschuldirektorstellvertretern

von ihrer Dienstbehörde der

für Leiter der betreffenden Schulart bestimmte

Amtstitel verliehen werden."

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September

1978 in Kraft.

(2) Amtstitel, die vor dem Inkrafttreten dieser

Verordnung auf Grund der Landeslehrer-Amtstitelverordnung

1970, BGBl. Nr. 269, verliehen

wurden, sind bis zur Verleihung eines neuen

Amtstitels nach dieser Verordnung in der Fassung

des Artikels I weiterzuführen. § 4 der Landeslehrer-

Amtstitelverordnung 1970 in der Fassung

des Artikels I findet auch auf Lehrer Anwendung,

die den Amtstitel Volksschulhauptlehrer, Hauptschulhauptlehrer,

Sonderschulhauptlehrer, Hauptlehrer

des Polytechnischen Lehrganges bzw.

Berufsschulhauptlehrer führen.

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