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448_1974 AT

448. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die einmalige Gewährung einer Sonderbegünstigung für die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbaudarlehen der öffentlichen Hand

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 448. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die einmalige Gewährung einer Sonderbegünstigung für die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbaudarlehen der öffentlichen Hand

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 16. Juli 1971, BGBl.

Nr. 336, über die einmalige Gewährung einer

Sonderbegünstigung für die vorzeitige Rückzahlung

von Wohnbaudarlehen der öffentlichen

Hand wird wie folgt geändert

1. Dem Titel ist folgender Kurztitel in Klammern

anzufügen

„(Rückzahlungsbegünstigungsgesetz)"

2. Der § 2 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Die begünstigte Rückzahlung ist in der

Zeit zwischen dem 1. Jänner 1972 und dem

1. Jänner 1978 zu den Fälligkeiten der vorgeschriebenen

Halbjahresannuitäten zulässig."

3. Der § 6 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Die Tilgung in Teilbeträgen ist nur in

höchstens drei gleichbleibenden Beträgen in der

Zeit zwischen 1. Jänner 1972 und dem 31. Dezember

1977 zulässig."

4. Der § 7 Abs. 3 hat zu lauten

„(3) Diese Begehren (Abs. 1 und 2) sind bis

spätestens 30. September 1977 bei den angeführten

Stellen einzubringen."

Artikel II

Die Zuständigkeit zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes

richtet sich nach § 15 Abs. 2 des

Rückzahlungsbegünstigunigsgesetzes, BGBl.

Nr. 336/1971.

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