448. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die einmalige Gewährung einer Sonderbegünstigung für die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbaudarlehen der öffentlichen Hand
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Bundesgesetz vom 16. Juli 1971, BGBl.
Nr. 336, über die einmalige Gewährung einer
Sonderbegünstigung für die vorzeitige Rückzahlung
von Wohnbaudarlehen der öffentlichen
Hand wird wie folgt geändert
1. Dem Titel ist folgender Kurztitel in Klammern
anzufügen
„(Rückzahlungsbegünstigungsgesetz)"
2. Der § 2 Abs. 1 hat zu lauten
„(1) Die begünstigte Rückzahlung ist in der
Zeit zwischen dem 1. Jänner 1972 und dem
1. Jänner 1978 zu den Fälligkeiten der vorgeschriebenen
Halbjahresannuitäten zulässig."
3. Der § 6 Abs. 2 hat zu lauten
„(2) Die Tilgung in Teilbeträgen ist nur in
höchstens drei gleichbleibenden Beträgen in der
Zeit zwischen 1. Jänner 1972 und dem 31. Dezember
1977 zulässig."
4. Der § 7 Abs. 3 hat zu lauten
„(3) Diese Begehren (Abs. 1 und 2) sind bis
spätestens 30. September 1977 bei den angeführten
Stellen einzubringen."
Artikel II
Die Zuständigkeit zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes
richtet sich nach § 15 Abs. 2 des
Rückzahlungsbegünstigunigsgesetzes, BGBl.
Nr. 336/1971.