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448_1968 AT

448. Bundesgesetz: Marktordnungsgesetz-Novelle 1968

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 448. Bundesgesetz: Marktordnungsgesetz-Novelle 1968

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

(Verfassungsbestimmung)

Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften,

wie sie im Marktordnungsgesetz 1967,

BGBl. Nr. 36/1968, in der Fassung des Artikels II

des vorliegenden Bundesgesetzes enthalten sind,

sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind

für die Zeit vom Wirksamkeitsbeginn dieses

Bundesgesetzes bis zum 30. Juni 1970 auch in

den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das

Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von

1929 etwas anderes vorsieht.

Artikel II

§ 62 Abs. 1 des Marktordnungsgesetzes 1967

hat zu lauten

„(1) Abschnitt II dieses Bundesgesetzes verliert

seine Wirksamkeit am 30. Juni 1970."

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes, das

am 1. Jänner 1969 in Kraft tritt, sind hinsichtlich

des Artikels I die Bundesregierung und hinsichtlich

des Artikels II das Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft betraut.

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