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447_1987 AT

447. Verordnung: Änderung der Studienordnung für den Studienversuch Vergleichende Literaturwissenschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 447. Verordnung: Änderung der Studienordnung für den Studienversuch Vergleichende Literaturwissenschaft

Gemäß § 13 Abs. 5, 6 und 8 des Allgemeinen

Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966,

in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 116/1984

wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft

und Forschung vom 18. September 1982,

BGBl. Nr. 500, über die Studienordnung für den

Studienversuch Vergleichende Literaturwissenschaft

wird wie folgt geändert

§ 2 Abs. 2 lautet

„(2) Das Studium des Studienversuches Vergleichende

Literaturwissenschaft ist im Hinblick auf

die wissenschaftlichen Zusammenhänge nur mit

dem Studium einer der folgenden Studienrichtungen

(eines der folgenden Studienzweige) zu kombinieren

Studienrichtungen Arabistik, Byzantinistik und

Neogräzistik, Japanologie, Sinologie, Turkologie

und Skandinavistik sowie Studienzweige

Deutsche Philologie, Anglistik und Amerikanistik,

Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch,

Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Slowenisch,

Tschechisch, Bulgarisch, Polnisch,

Finno-Ugristik und Klassische Philologie (Latein

oder Griechisch).

Die Kombination kann nur erfolgen, sofern die als

zweite Studienrichtung gewählte Studienrichtung

bzw. der als zweite Studienrichtung gewählte Studienzweig

an der betreffenden Universität eingerichtet

ist. § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche

und naturwissenschaftliche

Studienrichtungen ist nicht anzuwenden."

Artikel II

Der Studienversuch Vergleichende Literaturwissenschaft

wird bis zum Ende des Sommersemesters

1991 verlängert.

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